Beiträge von Mikael

    U: Umfang eines Kreises
    d: Durchmesser
    PI = 3.14 (genähert)


    U = PI * d gilt: d = U / PI


    wobei U = Anzahl der Kinder * Wie viel Platz ein Kind braucht.


    Beispiel: 23 Kinder, jedes braucht einen halben Meter, dann U = 23 * 0,5m = 11,5m


    Also d = 11,5m / 3.14 = 3,66m


    Wenn man am Rand eng zusammenrückt, könnten 3,5m reichen.


    Gruß !

    [...] aber solange wir einfach mitmachen, wird da nicht passieren und die Landesregierungen freuen sich über die doofen Lehrer und das eingesparte Geld.


    Gutmensch: "ABER DIE LIEEEBEN KLEEEINEN KÖÖÖÖNNNEN DOCH NICHTS DAFÜÜÜÜR!"


    Gruß !

    Damals lautete ein Lernziel der Klasse 1: "Der Schüler kann einstellige Zahlen addieren"
    Heute lautet diese Kompetenz im Level A: "Ich kann einstellige Zahlen addieren"


    Der große Unterschied zu damals ist, dass die Lernziele im Unterrichtsentwurf des Lehrers standen. Heute stehen sie als Kompetenz im Kompetenzraster des Schülers.


    Ach Alias, nun sei mal nicht so streng.


    Auf diesem "Paradigmen"-Wechsel haben schließlich ganze Karrieren von universitären Didaktikern, Ministerialbeamten und nicht zuletzt auch Lehrerausbildern aufgebaut...


    Soll denn deren "Lebenswerk" umsonst gewesen sein?


    Gruß !

    Man fährt hier also nicht nur in Deutschland sondern auch international den Karren vor die Mauer.


    Das riecht doch alles sehr nach TISA:


    Zitat

    Die Vereinbarungen dienen dem Ziel, Handelshemmnisse im öffentlichen Dienstleistungssektor zu beseitigen – begleitet von bereits von ACTA und TTIP bekannten und massiv kritisierten Geheimhaltungsvereinbarungen. Ein taz-Journalist charakterisiert die Verhandlungs-Ziele wie folgt: „Öffentliche Dienstleistungen zur Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, bei der Bildung, im Finanzsektor sowie in allen anderen Bereichen sollen über das bereits in den letzten 20 Jahren erreichte Ausmaß dereguliert und internationaler Konkurrenz ausgesetzt werden.“

    http://de.wikipedia.org/wiki/Trade_in_Services_Agreement


    Man muss den Karren des öffentlichen Schulsystems erst richtig gegen die Wand fahren, bevor der Rubel im Privatschulsystem rollen kann...


    Seltsam nur, dass sich gerade die linksorientierten Kräfte für dieses Projekt einspannen lassen.


    Gruß !

    "Kopien, die dafür eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler davon zu entlasten, komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen, und für Kopien, die Mitteilungen an Eltern enthalten, die ansonsten ins Heft diktiert würden.". Diese Kosten muss der Schulträger nicht tragen. Sie sind umlagefähig.


    Entscheidend ist wohl der Satz "von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen", d.h. Kopien für Unterrichtsinhalte sind immer nicht umlagefähig, wenn sie den Tafelanschrieb ersetzen. Also für einen Unterricht, der auf Kopien "aufbaut", die eben nicht auf der Tafel erscheinen (oder dem Schüler nicht die (zeitliche) Möglichkeit gegeben wird, die Inhalte ins Heft zu übertragen), darf kein (zwangsweises) Kopiergeld verlangt werden.


    Gruß !

    Rein rechtlich dürfte ein "zwangsweises" Einsammeln von Kopiergeld durch die Schule oder eine einzelne Lehrkraft nicht möglich sein. "Freiwillige Spenden" dürften wohl möglich sein, aber wenn sich einer weigert, muss er wohl auch nicht zahlen.


    Besonders problematisch innerhalb eines Kurses: Wenn einer der Schüler die vom Lehrer angefertigen Kopien nicht bezahlen will. Aus Gründen der Chancengleichheit gibt's dann nur folgenden Möglchkeiten: Falls der Schüler die Kopien nicht bekommt,dann darf der Inhalt der Kopien nicht Teil der Leistungsbewertung sein (darf also keinen notwendigen Unterrichtsstoff enthalten, womit die Kopien überflüssig werden). Und falls der Schüler die Kopien trotzdem bekommt, dann muss der Lehrer die Kopien aus eigener Tasche zahlen (Umlage auf die anderen, zahlenden Schüler dürfte ebenfalls nicht zulässig sein).


    Es gibt m.E. nur eine rechtlich "saubere" Lösung, wenn der Schulträger nicht genügend finanzielle Mittel für Kopien bereitstellt; Den Verzicht auf Kopien. Eingeführtes Lehrbuch und die gute alte Tafel müssen dann reichen.


    Gruß !

    Meine Güte, was geht denn hier ab??


    Ich sehe den Lehrberuf als professionelle Tätigkeit an. Dazu gehört:


    - ich mache nur Dinge, die zu meiner Tätigkeit gehören


    - ich erkundige mich vor dem Start eines neuen Projektes über die Rahmenbedingungen (Zeit-Anrechnung, Kostenübernahmen,...) und entscheide danach über die Durchführung


    - wenn es sich "nicht rechnet" , d.h. wenn ich unverhältnismäßg draufzahle (zeitlich, finanziell), dann bin ich Profi genug, "Nein" zu sagen


    - ich betreibe keine Selbstausbeutung und erwarte das auch nicht von meinen Kollegen und Kolleginnen


    Gruß !

    Andererseits bin ich auch nicht so, dass ich bei allem und jedem anfange zu rechnen, ob das nun "bezahlt" ist. Dann dürfte man ja gar nichts außerunterrichtliches machen.


    ??? Das Lehramt ist dein Job, für den du bezahlt wirst. Da ist es doch mehr als legitim, sich zu überlegen, ob das, was man machen will, zur (bezahlten) Tätigkeit gehört oder nicht. "Ehrenamtlich" kannst du soviel machen wie du willst, gibt genug Vereine u.ä. außerhalb der Schule. Zuviel "Ehrenamt" in der Schule verdirbt, gelinde gesagt, die Preise. Dann entsteht die Erwartung, dass "mollekopp" auch in Zukunft Dinge "für lau" macht...


    Zitat

    Von der Schule gibt es durchaus auch Mittel, deren Umfang ich momentan nicht kenne, aber ich will auch (noch) nicht fragen, da ich befürchte, dass ich damit was lostrete, bevor ich das will. ;)


    Sorry, aber das diese Einstellung ist in höchstem Maße unprofessionell. Die Rahmenbedingungen (Stundenanrechnung, Kostenübernahme usw.) werden geklärt, bevor man so ein Projekt anfängt. Kein Wunder, dass man außerhalb der Schule über die "naiven" Lehrer lacht, wenn diese so anfangen, ihren Beruf auszuüben (-> "Erst mal machen, und dann sehen, ob's angerecht oder bezahlt wird. Wenn nicht, ist es auch nicht so schlimm, strahlende Kinderaugen sind schließlich Lohn genug...").


    Gruß !

    Definiert die Schulleitung den "Ausflug" als dienstliche Weiterbildungs-/Fortbildungsmaßnahme und ordnet die Teilnahme an, weil entsprechende Ziele angesteuert und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten werden, dann bestünde Teilnahmepflicht.


    Lol... das hätte was. Alle Kollegen stellen nach dieser "dienstlichen Anordnung" dann selbstverständlich einen Antrag auf Reisekostenerstattung..


    Gruß !

    Und genau das könnte unser politisches Kapital sein, wenn wir NRW-Lehrer in der nächsten Landtagswahl einen kompletten Regierungswechsel bewirken wollen, z.B. zu Schwarz-Gelb oder vielleicht sogar zur CDU mit der AFD, mit oder ohne FDP... Diese Studie könnte uns dabei helfen.


    Och Elternschreck, das glaubst du doch wohl selber nicht. Die politisch korrekte Lehrkraft wählt natürlich weiterhin Rot-Grün, da sie als Archetypus des Gutmenschen an das Gute im Menschen glaubt, selbst wenn es sich um rot-grüne Politiker handelt. Auch in Niedersachsen wurde schließlich mehrheitlich rot-grün gewählt, auch von Gymnasiallehrern, obwohl der bildungspolitische Kurs schon vor der Wahl verkündet wurde.


    Trotz der Zumutungen der rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen reden sich die ersten schon wieder ein, dass das ganze doch einen guten Kern habe und die Landesregierung ein Einsehen hat und die bildungspolitischen Reformen auf Kosten (besser: auf den Knochen) der Lehrerschaft (Arbeitszeiterhöhung, Streichung der zugesicherten Altersermäßigung) irgendwann wieder rückgängig macht, damit das eigene Gutmenschenbild von rot-grüner Politik wieder stimmt. Kognitive Dissonanz nennt der Psychologe das, glauibe ich...


    Gruß !

    Ich habe natürlich die Sekretärin gefragt, (da die anderen betroffenen Kolleginnen auch alles Aushilfen waren, die keine Ahnung hatten) wer sowas normalerweise wegmacht: Sie täte es bestimmt nicht, das sei ihr viel zu eklig und der Hausmeister auch nicht, auf keinen Fall (den hätte ich jetzt am ehesten als zuständig empfunden). Mehr wusste sie auch nicht. Es scheint keinerlei Regelung zu geben, obwohl sowas doch sicher öfter passiert.
    ...
    Ich sehe mich auch nicht unbedingt als Putzfrau an. Aber: die Schüler kann man das doch auch nicht machen lassen! Gerade wenn mal wieder das Norovirus umgeht oder so... Außerdem sollte man doch denken, dass entsprechendes Putzmaterial da ist, aber Fehlanzeige.


    Im Hygieneplan meines Landes finde ich keine eindeutigen Angaben.


    Frage dich selbst: Wie würde eine PROFESSIONELLE Fachkraft (Krankenpflegerin, Reinigungsfachkraft) damit umgehen? Würde so jemand hier ohne Handschuhe, ohne Desinfektionsmittel agieren?


    Und der Hausmeister und die Sekräterin waren wieder schlauer als all die studiertten Lehrkräfte...


    Gruß !

    Die Konvention wird sonst von offizieller Seite und einigen Eltern immer so ausgelegt, als würden wir in Deutschland wie auch immer behinderten Menschen jedliche Schulbildung verweigern.


    Es geht doch NUR ums Geld einsparen. Im Link von Nettmensch zur Umsetzung der Inklusion im Saarland wird das sogar von offizieller Seite zugegeben:


    Zitat

    Im „Vorblatt zum Gesetzentwurf“, das der Minister gestern auf der Pressekonferenz nicht verteilte, wird angedeutet, dass die Umsetzung des Gesetzes [zur Inklusion] nicht nur keine Kosten verursachen, sondern sogar Kosten einsparen soll. Darin heißt es, bei „Fortschreibung“ der bisherigen Zunahme von Schülern mit anerkannten sonderpädagogischem Förderbedarf wäre es zu einem „Mehrbedarf an Lehrerstellen im Förderschulbereich“ gekommen, der „nicht mehr durch einen Rückgriff auf die demografische Rendite darstellbar“ gewesen wäre. Hinzu komme, dass die Förderschullehrkräfte künftig fest einer Regelschule zugeteilt würden, sodass deren Ressourcen „effektiver eingesetzt werden können“. Und weiter: „Die Umsetzung der Inklusion soll mit dem vorhandenen Personal – unter Berücksichtigung des Einsparziels von 588 Lehrerstellen bis 2020 – bewältigt werden.

    http://www.sol.de/titelseite/t…nfuehren;art26205,4222215


    Klarer kann man es wohl kaum formulieren. Wer glaubt, es geht hier um "die Kinder" oder irgendwelche "Menschenrechte", der ist naiv.


    Gruß !

    es gibt tatsächlich Berufsschulen mit sonderpädagogischem Förderprofil.


    Also Segregation statt Inklusion. Diese Zeit der "Aussonderung" sollte demnächst vorbei sein, wenn die Inklusionskinder mit ihren Haupt- und Realschulabschlüssen die "normalen" Berufsschulen besuchen werden.


    Gruß !

    Und so viel ich weiss, ist das Ziel der Inklusion ein Schulabschluss und das ist erfolgt, wenn das Kind einen Hauptschulabschluss hat. Inklusionskinder ohne Hauptschulabschluss werden nicht in anderen Klassen "inkludiert", die einen Bildungsabschluss voraussetzen. D.h. diese Kinder werden niemals das Berufliche Gymnasium besuchen, wenn sie nicht einen Realschulabschluss haben.
    ...
    Aber natürlich steht es jedem frei, auch an einer Berufsschule den Hauptschulabschluss nachzumachen, dann an einer Berufsfachschule oder im Rahmen der Ausbildung den Realschulabschluss zu erhalten und dann an einem Beruflichen Gymnasium das Abitur abzulegen, um dann anschliessend zu studieren.

    D.h. also, wenn die Inklusionskinder nicht nur "Anschauungsobjekte" für "soziales Lernen" in den allgemeinbildenden Schulen sein sollen, muss man diese Kinder frühzeitig ermutigen, auf die beruflichen Schulen zu wechseln und zu diesem Zwecks möglichst großzügig Haupt- und / oder Realschulabschlüsse verteilen. Ziel von Inklusion kann ja nur die gesellschaftliche Teilhabe sein, und die führt bei uns nun einmal über die berufliche Bildung.


    Zitat

    An einer Berufsschule bleibt also jeder wieder unter sich und entsprechend dem Ziel der Ausbildung unterrichtet.

    Halte ich mit dem Ziel der Inklusion für unvereinbar. Die allgemeinbildenden Schulen sollten daher die oben beschriebene Strategie anwenden.


    Gruß !

    ...sobald die Inklusionskinder die Schule ohne Abschluß nach der 10. Klasse verlassen müssen.


    Nein, die gehen dann selbstverständlich im Anschluss an die beruflichen Schulen und werden dort inkludiert. Auch für Inklusionsschüler gilt die Schulpflicht von 12 Jahren!


    Alles andere wäre diskriminierend, oder?


    Gruß !


    Habe das Urteil inkl. Begründung einmal überflogen. Da steht immer (sinngemäß) "Die Schule hat..", "Der Schulträger muss.." usw. aber ich habe nicht entdecken können, dass hier Lehrkräfte aufgefordert werden etwas zu tun. Wäre meiner Ansicht nach auch kaum möglich (Stichwort Beamtenrecht, amtsangemessene Beschäftigung: Auf diese sollte man sich ruhig öfter berufen!). Merke: "Die Schule" ist NICHT die einzelne Lehrkraft. "Die Schule" ist zuallererst einmal der Verantwortliche dafür (also der Staat, d.h. hier das Bundesland) und (bei sächlichem Bedarf) der Schulträger. Keine Lehrkraft muss in vorauseilendem Gehorsam irgendetwas tun, wenn es "die Schule" zu tun hat! Auch ein Schulleiter kann hier nicht willkürlich im Rahmen seines Organisationsrechtes schalten und walten, er braucht dafür eine klare rechtliche Grundlage (Verordnung, Erlass). Solange es die nicht gibt, muss die einzelne Lehrkraft erst einmal gar nichts (und nicht von unkonkreten Erlassen abschrecken lassen: Da muss schon klar stehen, wer etwas muss oder darf!).


    Also am Beispiel "Schuhe ausziehen wegen Teppichboden": Dann muss das entsprechende Kind eben NICHT die Schuhe im Winter wegen des Teppichbodens an- und ausziehen, wenn es das nicht kann. Gibt zwar eine Menge Dreck auf dem Teppich und ist wohl auch unhygienisch: Aber who cares? Soll nicht das Problem der Lehrkraft sein.


    Gruß !

    In Schleswig-Holstein gab es jetzt ein Urteil, wonach einfachere Hilfestellungen wie beispielsweise beim Anziehen nach dem Toilettengang und beim Schuhe anziehen in den Aufgabenbereich des Lehrers gehört und es dafür keine Inklusionshilfe gibt...


    Der Lehrer als umfassender Sozialbetreuer. So stellt man sich das in den Ministerien wohl vor. Ich hoffe nur, dass diese Hilfstätigkeiten auch schön in die Unterrichtszeit gelegt werden, damit alle etwas davon haben. Die Mitschüler müssen halt lernen, dass man eigene Bedürfnisse (wie das nach gutem und ausreichendem Unterricht) auch einmal zurückstellen muss. Da darf der Toilettengang dann auch einmal 20 Minuten dauern.


    Gruß !

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