Eigentlich traurig, dass du den Unterschied zwischen Erlass und Rechtsverordnung nicht kennst. Ich dachte du bist irgendwie in einer (erweiterten) Schulleitung?
Beiträge von Mikael
-
-
Zur Stellung von Erlassen frag doch mal die Schulinspektion. Da gilt als "Grundstufe", dass in allen Bereichen "erlasskonform" gearbeitet wird. Zwar gibt es jetzt kein "Durchfallen" mehr, aber der Stempel "die Schule arbeitet nicht auf der Grundllage der geltenden Erlasse" wird sicherlich zu Zielvereinbarungen, daraus sich ergebender deutlich erhöhter Arbeitsbelastung o.ä., führen...
Was interessiert mich als gemeine Wald- und Wiesenlehrkraft, ob die Schule als Ganzes "erlasskonform" arbeitet? Erlasse sind NUR verwaltungsinterne Vorschriften, welche die Durchführung von Gesetzen und Verordnungen konkretisieren. Kein Erlass kann z.B. die Lehrerarbeitszeitverordnung und die noch grundlegendere Arbeitszeitverordnung für Beamte außer Kraft setzen (auch wenn einige Schulleiter das gerne hätten...). Wenn die Schulleitung es nicht schafft, gleichzeitig erlass- und (noch viel wichtiger) auf der Grundlage von Gesetzen und Verordnungen RECHTSKONFORM zu handeln, ist das nur wahrlich nicht mein Problem. Wenn sich einige Erlasse nicht durchführen lassen, weil sich die Schule zuviele außerunterrichtliche Aktivitäten ans Bein gebunden hat... dann muss halt auf die eine oder andere Projektwoche usw. verzichtet werden. Und das kann man als Lehrkraft auch so einfordern. Die Schulleitung muss die Erlasse so umsetzen, dass die höherwertigen Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) eingehalten werden. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.Gruß !
-
Die Schulleitungen müssen (wenn sie der Empfehlung folgen wollen/können) die nicht durch Teilzeitkräfte wahrgenommenen Aufgaben auf andere verteilen.
Sorry, da geht mir wieder der Hut hoch!Zuerst einmal haben die Schulleitungen dafür zu sorgen, dass die (außerunterrichtlichen) Aufgaben im Rahmen der (vertraglichen / beamtenrechtlichen) Arbeitszeit (grob 1800 Stunden pro Jahr) überhaupt zu schaffen sind. Notfalls heißt das dann eben, dass auf viele außerunterrichtliche Aktivitäten verzichtet werden muss: Einige Sachen lassen sich nicht vermeiden (Aufsichten), andere muss man dann auf das zulässige Mindestmaß reduzieren (Konferenzen, Dienstbesprechungen), wieder andere müssen dann eben ersatzlos entfallen (diverse "Feste", Exkursionen, Klassenfahrten).
Eine Schulleitung, die systematisch die Gesamtjahresarbeitszeit ihres Kollegiums über das zulässige Maß hinaus überschreitet, handelt RECHTSWIDRIG. So einfach ist das! Man kann nicht jeden Rechtsbruch mit pädagogischem Pathos kaschieren!
Ach ja, und noch etwas:
ZitatProjektwochen in Niedersachsen:
"In jedem Schuljahrgang soll Projektunterricht gemäß Nr. 4.1 durchgeführt werden, der klassenbezogen, schuljahrgangsbezogen, schuljahrgangsübergreifend sowie schul- und schulformübergreifend organisiert werden kann." (Quelle: Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums)
Projektwochen sind die üblichste Form, um diesen "Auftrag" zu erfüllen... Dass dabei stundenmäßig Mehrarbeit geleistet wird, wird wohl in Kauf genommen.
Hierbei handelt es sich um einen Erlass und die Formulierung ist "soll ... durchgeführt werden". Einer Schulleitung sollte klar sein, dass ein Erlass rechtlich gesehen nicht einer (rechtlich höherwertigen) Verordnung widersprechen darf. Und deshalb zählt zuallerst einmal die "Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten", http://www.schure.de/2041101/arbzvo.htm. Erst wenn noch Arbeitszeit "frei" ist, darf man überhaupt über die von irgendwelchen Erlassen gewünschten Sonderveranstaltungen nachdenken. Auch das sollte man als Schulleitung wissen. Und das Recht auf Einhaltung der Arbeitszeitverordnung (die quasi Gesetzescharakter hat, im Gegensatz zu irgendwelchen "Erlassen") steht jeder Lehrkraft höchst individuell zu. Also notfalls die Schulleitung schriftlich darüber belehren, und falls diese auf ihrer Meinung besteht, remonstrieren.Gruß !
-
Eine Soziologin und ein Jurist erklären uns aus dem Elfenbeinturm, warum Inklusion eine gute Sache ist:
http://www.spiegel.de/schulspi…hen-sollten-a-979079.htmlGruß !
-
Beschlüsse der Versetzungskonferenz können natürlich fehlerhaft sein, dann ist schlimmstenfalls eine neue Konferenz notwendig um einen rechtsgültigen Beschluss herbei zu führen. Aufgehoben wird dabei aber nichts, weil der Beschluss ja gar nicht rechtsgültig war. Ist ein Beschluss nicht fehlerhaft, gibt es meiner Meinung nach keine Möglichkeit, ihn anschließend wieder zurück zu nehmen.
Nein, das kann man so nicht sagen. Zuerst einmal ist der Beschluss der Versetzungskonferenz über die (Nicht-)Versetzung ein (rechtswirksamer) Verwaltungsakt. Ob dieser dabei rechtsfehlerhaft ist oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle. Wie jeder Verwaltungsakt kann er im Nachhinein vom Betroffenen (= dem Schüler) angefochten werden (innerhalbt der zulässigen Frist). Dann muss die Schule neu entscheiden. Gibt sie dem Antrag des Betroffenes auf Aufheben des Verwaltungsaktes und erneuter Beschlussfassung (=neue Konferenz) nicht statt bzw. kommt die zweite Konferenz zum selben Ergebnis, kann der betroffene Schüler sich natürlich ans Verwaltungsgericht wenden. Das wird dann darüber entscheiden, ob der Beschluss rechtsfeherhaft war. Hält sich die Konferenz aber an die formalen Vorgaben zu den Versetzungkonferenzen hat sie innerhalb des pädagogischen Ermessens relativ viel Spielraum, d.h. die Gerichte werden einen Konferenz-Beschluss i.A. nur dann aufheben, wenn gegen Gesetze, Verordnungen oder Erlasse verstoßen wurde.Ein einzelnes Konferenzmitglied kann im Nachhinein niemals einen Konferenzbeschluss aufheben. Nur der Schulleiter dürfte einen offensichtlich rechtsfehlerhaften Bechluss aussetzen, muss die Sache dann aber seiner vorgesetzen Behörde zur Entscheidung vorlegen.
Gruß !
-
Ich behaupte nicht, dass es das bei uns z.B. in großer Glückseligkeit gibt, aber es wird doch versucht, in Zusammenarbeit mit allen Gremien eine tragbare Lösung zu finden. Dabei gibt es natürlich Reibungsverluste und Missverständnisse.
Was haben die "Gremien" damit zu tun? Der Gleichbehandlungs- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn, hier vertreten durch die Schulleitung, steht das höchstpersönliche Recht einer jeden Lehrkraft auf eben jene Gleichbehandlung und Fürsorge gegenüber. Wenn es eben nur 7 Kollegen in einem Kollegium von 46 Personen gibt, dann kann auch kein "Gremium" die 7 männlichen Lehrkräfte dazu verdonnern, mehrmals zu fahren, damit möglichst viele Klassen auf Klassenfahrt gehen können, wenn eine männliche Begleitperson jeweils notwendig ist. Dann gibt's eben nur 7 Klassenfahrten (mit männlicher Begleitung). Mehr Ressourcen wären in dem Fall eben nicht vorhanden.Ein "Gremium", egal ob es nun Schul-/Gesamtkonferenz, Fachkonferenz, Lehrerrat oder wie auch immer heißt kann niemals Beschlüsse fassen, die einzelne Personen stärker belasten als andere, ohne entsprechende Entlastungsregelung an anderer Stelle natürlich. Ausnahmen könne nur untrennbar mit einem Amt übertragene Aufgaben sein, aber die betreffen dann alle Personen, die ein entsprechendes Amt haben, gleichermaßen, insbesondere kann man hieraus kaum eine (negative) Diskriminierung eines Geschlechts ableiten: Warum sollte eine männliche (Wald-und-Wiesen) Lehrkraft hier stärker belastet werden als eine weibliche? Es gibt zudem keine ZWINGENDEN dienstlichen Gründe, aufgrund derer möglichst viele Klassen jedes Jahr auf Klassenfahrt fahren müssten. Aufgabe der Schulleitung wäre es in so einem Fall, dass Klassenfahrten-Konzept der Schule so anzupassen, dass es mit den tatsächlich vorhandenen Ressourcen in Einklang steht. Und wenn das dann bedeutet, dass z.B. jede Klasse nur einmal während ihrer gesamten Schulzeit fährt, dann ist da eben so.
Man kann nur allen männlichen Lehrkräften raten, sich notfalls mit Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz übermäßigem Klassenfahrteinsatz zu verweigern, sofern die Schulleitung die ZWINGENDEN dienstlichen Gründe für den Einsatz nicht nachweisen kann. Ein unrealistisches Fahrtenkonzept ist sicherlich kein zwingender Grund.
Gruß !
-
Danke für die Infos.
Gruß !
-
... "männliche Begleitperson". Nachdem sich keiner unserer Kollegen bereit gefunden hatte (keine Lust, kleines Kind, Unabkömmlichkeit) haben wir einen Studenten angeheuert. Ein Kollege hätte seine Kosten über die Abrechnung erstattet bekommen. Diesen Studenten bezahlen nur wir Klassenleiterinnen, da wir ihn laut Schulleitung nicht auf die Schüler umlegen dürfen.
Spätestens hier wäre für mich die Sache geklärt gewesen: Ihr benötigt eine männliche Begleitperson, keiner der Kollegen hat Zeit und / oder Lust, und deshalb meint die SL, dass ihr SELBER jemanden bezahlen müsst???
Am selben Tag ein Schreiben an die Erziehungsberechtigten aufgesetzt: "Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, da keine männliche Begleitperson für die Fahrt zur Verfügung steht, muss diese leider ausfallen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Klassenleiterin". Und das Kündigungsschreiben an den Reiseveranstalter geht noch am selben Tag raus.
Gruß !
-
Was mich interessiert:
Wie regelt ihr das bei den Schülerfirmen juristisch? Stichworte: Wer haftet, wenn etwas schiefgeht, z.B. ein Produkt fehlerhaft ist (Produkthaftung). Welche Rechtsform hat so eine Schülerfirma? Wer ist der "Geschäftsführer" und damit als erstes dran, wenn etwas schiefgeht? Wer schließt Verträge mit Dritten ab (und wird damit evt. zum Geschäftsführer)? Wem "gehört" die Firma juristisch? Wie macht ihr das mit der Steuer, falls Gewinne erwirtschaftet werden? Wer macht die Buchführung, die Steuererklärung usw.?
Gruß !
-
mein x hoch x kerlchen meldet sich ja gar net mehr, wat it denn da los?
bekommst eine hilfestellung : natürlicher logarithmus
Haben sie dir die Backförmchen beim Spielen im Sandkasten geklaut, oder was soll dieses "Bääh, ich weiß da was, was 90% der Lehrkräfte nicht wissen..."Die restlichen 10% der Lehrkräfte haben aber wohl mehr höhere Mathematik im Studium gehabt, als ein Dipl.-Ing. (FH) jemals zu sehen bekommen hat...
Nebenbei: "x^x" ist KEINE höhere Mathematik. Das bekommen selbst Oberstufenschüler nach einigem Nachdenken hin (und FH-Ingenieure...)
-
Gründe für dieses Vorhaben:
a) Mir macht das Lehren spaß und man sagt mir, dass ich es gut kann.
Wie hast du das festgestellt? Nachhilfe? Studenten? Oder pubertierende Jugendliche in 30er-Gruppen? Das sind gewaltige Unterschiede!
Zitatb) Verbeamtung
Ohne Master (=Uni-Diplom) und anschließendes 2. Staatsexamen wird das schwer. Deine jetzige Qualifikation ist zu gering.
Zitatc) Krisen-sicheren Job
Ja. Aber du bist praktisch auf einen einzigen Arbeitgeber (=Staat) festgelegt.
Zitatd)Mehr als 30 Tage Urlaub im Jahr
Dass unterrichtsfreie Zeit nicht unbedingt Urlaub ist, ist dir schon klar? Stichwort: Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung, Fortbildung.
Zitate) Arbeitszeiten
Als Lehrer arbeitet man nicht weniger, sondern eher mehr als vergleichbar qualifizierte Berufsgruppen. Gibt genug Studien dazu (Stichwort: Mummert+Partner). Man arbeit nur zu anderen Zeiten als andere Arbeitnehmer (oft abends und am Wochenende). Das sieht dann aber nur keiner, da diese Arbeit zu Hause stattfindet.
ZitatUnd was sagt ihr.............. ?
Mach' erst mal den Reality-Check!
Gruß !
-
Es geht nicht um die Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich an der Basis einsetzen, sondern um eine "Gewerkschaft", die sich hochoffziell die Positionen "Vorfahrt für Ganztagsangebote" und "Eine Schule für alle" (was die Inklusion selbstverständlich einschließt) auf die Fahnen geschrieben hat (einfach einmal danach googeln, bevor auch die GEW das "Recht auf Vergessen" nutzt) OHNE an die Folgen für die Kollegen und Kolleginnen zu denken.
Direkt von der Bundes-GEW-Homepage, also von wo die ideologischen Vorgaben für die "nachgeordneten" Landesverbände herkommen:
ZitatDie GEW fordert "Vorfahrt für Ganztagsangebote" in Schulen. In Ganztagsschulen sieht die Bildungsgewerkschaft eine wichtige Voraussetzung, um die notwendigen Reformen in unseren Schulen voranzutreiben.
http://www.gew.de/Ganztagsschule.html
Also offensichtlicher (und dümmer) kann man es kaum formulieren: Erst die Ganztagsschule möglichst flächendeckend einführen, und danach über die Arbeitsbedinungen ("Reformen") nachdenken. Eine Einladung an alle Bildungs- und Finanzminister zum Sparen und ein Schlag ins Gesicht für die Lehrkräfte an der Basis (ja, auch die "ehrenamtlichen" GEWler).
-
Das Gejaule über die angeblich nix tuenden Gewerkschaften hör ich mir einfach nicht mehr an.
...Und übrigens und btw: auch hier ist die GEW nicht diejenige, die die Augen vor den Problemen verschließt,
http://www.gew-hamburg.de/them…-von-mehr-ganztagsschulen - als eines von vielen Beispielen.
Mit solchen Veröffentlichungen beweist die GEW einmal mehr, dass ihre "gewerkschaftliche" Arbeit unter einem hohen Grad an Realitätsverlust leidet: Erst vehement (und naiv) die Ganztagsschule möglichst für alle fordern unter völliger ideologischer Ausblendung der Finanzierbarkeit (verhinderte Bildungspolitiker halt) und dann darüber lamentieren, dass sich die Arbeitsbedingungen verschlechtert haben. So viel zum "Gejaule"...Eine echte Gewerkschaft würde sich im Interesse ihrer Mitglieder ZUALLERERST um die Arbeitsbedingungen kümmern bevor sie ihre bildungspolitischen Wolkenkuckucks-Heime als "Gewerkschaftsarbeit" ihren Beitragszahler an der Basis verkauft (und das bei einer Beitragshöhe, die alle anderen Verbände toppt...). Aber einige Funktionäre denken wohl, dass Ziel jeglicher Gewerkschaftsarbeit besteht in einem warmen Büro im Kultusministerium...
-
Ich würde vor solchen Veranstaltungen eine Belehrung machen und die Schüler unterschreiben lassen.
Es handelte sich hier um 5. Klässler. Da kannst du dir mit den unterschriebenen Zetteln höchstens die Wände mit tapezieren...Zivilrechtlich haftbar ist man nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Zuerst trifft die Haftung aber deinen Dienstherrn. Der kann dich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. Vorsatz kann man i.A. derartigen Veranstaltungen (Klassenfahrten) wohl aussschließen, bleibt also nur die grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig wäre z.B. mit 5. Klässlern alleine ohne zusätzliche Aufsichtspersonen so eine Wanderung zu machen oder solch eine Wanderung auf ungesicherten Wegen zu machen. Hängt also immer vom Einzelfall ab.
Unabhängig von der zivilrechtlichen Haftung könnte aber noch eine strafrechtliche Verfolgung und ein Disziplinarverfahren stattfinden.
Man sieht, so eine Klassenfahrt ist ein weites (Minen-)Feld.
Sollte wirklich etwas passieren, kann man jedem nur empfehlen ohne Fach(!)anwalt keine Erklärungen zu den Vorkommnissen abzugeben, weder gegenüber Eltern, noch gegenüber Strafverfolgungsbehörden noch gegenüber der Schulleitung!
Gruß !
-
Meike, Gewerkschaften setzen sich per Definition primär für Arbeitnehmerinteressen ein (lies notfalls bei Wikipedia nach...)
(Bildungs-)ideologen versuchen die Welt nach ihren Vorstellungen umzuformen. Einige von denen meinen sogar, sie "retten" zu müssen.
Was ist nun die GEW? Nur weil sie ein "G" im Namen trägt, ist sie noch lange keine Gewerkschaft...
Gruß !
-
Doch! Die Banken habens doch auch so gemacht. Sie haben die Kohle für die Bankenrettung vom Staat gefordert, ohne ein Konzept zu präsentieren, dass sie dafür sorgen, dass sie nicht mehr auf den Staat angewiesen sind.
Nicht aufregen. Diese Denke nennt sich "GEW-Logik".Andere sagen dazu "naives Gutmenschentum".
Gruß !
-
Niedersachsen hat doch gerade vorgemacht, wie es geht: Höhere Unterrichtsverpflichtung für die Gymnasiallehrer und Nicht-Gewährung der Altersentlastung für alle Lehrkräfte in der zugesicherten Form. Und das alles für die "gute Sache", u.a. die Einführung der Ganztagsschule auf breiter Front. Das wurde sogar vom Kultusministerium in dieser Form verkündet.
Über die real-politische Naivität vieler Kollegen und Kolleginnen sowie gewisser Bildungs"gewerkschaften" hinsichtlich Ganztagsschule und auch Inklusion kann man immer nur wieder den Kopf schütteln...
Gruß !
-
Vor ein paar Jahren hatte ich 14 Schueler mit Foerderbedarf...das war die Haelfte der Klasse. In meiner derzeitigen hab ich nur 6. Wenn die den Raum fuer Hilfsunterricht verlassen oder von dem zurueck kommen, setz ich doch meinen Unterricht nicht aus. Die verlassen uns still und leise...und die kommen still und leise wieder.
Da hast du die deutsche Variante der Inklusion noch nicht verstanden (nach der Rhetorik deutscher Inklusions-Ideologen wäre das Verlassen des Raumes für Fördermaßnahmen schon "Exklusion"). Es gibt keinen extra "Fördererunterricht" für die Schüler, für welchen diese den Raum verlassen. Die bleiben schön im Raum und werden von der einzigen Lehrkraft im Raum zieldifferenziert mitunterrichtet (im Idealfall) oder sozial betreut, während der Rest der Klasse sich selbst beschäftigen muss (der Regelfall). Die Doppelbesetzung mit Förderlehrern parallel zur regulären Lehrkraft ist nicht vorgesehen, diese sollen nur noch für wenige Stunden in der Woche an die Schulen kommen, um zu "beraten". Schulbegleiter (die sich speziell um die Förderkinder kümmen und bei alltäglichen Dingen assistieren), werden gerade abgeschafft, da niemand die Kosten tragen will: Es gibt einen ersten Gerichtsentscheid in Schleswig-Holstein(?), der besagt, dass die Kommunen als Sozialhilfe-Träger diese Kosten nicht zu übernehmen brauchen und die Schulbehörde hat für so etwas wie immer kein Geld bzw. fühlt sich nicht zuständig (= lässt die Schulen mit dem Problem alleine).Die deutsche Version der Inklusion sieht kurz gefasst so aus: ALLE in demselben Raum (keine Möglichkeit der räumlichen Differenzierung: Die meisten Sekundarschulen haben solche Räume rein baulich überhaupt nicht), keine spezielen Förderlehrkräfte im Unterricht (Förderdiagnostik wird in einigen Bundesländern gerade abgeschafft, damit kein Kind durch so etwas "diskriminiert" wird), nur eine Lehrkraft mit 30 Kindern alleine, egal welche Lern-, Sozial, oder medizinischen Probleme vorliegen, speziell ausgebildete Förderlehrer kommen nur für wenige Stunden die Woche zum "Beraten". Kein sonstiges Unterstützungspersonal an den Schulen: An deuschen Schulen gibt es außer Lehrkräften nur den Hausmeister (der manchmal sogar mehrere Schulen gleichzeitig betreuen muss), eventuell einen (technischen) Assistenten und eine halbe bis eine ganze Sekräterinnenstelle (je nach Schulgröße). Daran wird auch die Inklusion nichts ändern, weil keiner mehr Personal bezahlen will.
Gruß !
-
Keine Ahnung wie die Uhren in NRW ticken (aber unter Rot-Grün ist ja alles möglich, wie die Erfahrung lehrt...).
Zumindest in Nds entscheidet die Versetzungskonferenz über die Versetzung und das Argument "volle Klassen" habe ich noch NIE gehört. Soll sich doch der Schulleiter oder die Behörde Gedanken machen, wie im ANSCHLUSS an eine Nicht-Versetzung damit umzugehen ist. Notfalls müssen der Schule halt mehr Lehrerstunden zugewiesen werden.
Vom Argument "volle Klassen" sollten sich die Mitglieder der Versetzungskonferenz nun wirklich nicht einschüchtern lassen.
Gruß !
-
ich nehme mal an, dass es dabei vor allem um MINT-Fächer und Sonderschullehrer geht, von denen es auch bundesweit nicht ausreichend gibt.
Da schlägt wohl jetzt der demographisch bedingte Fachkräftemangel mit Verzögerung auch auf dem Lehrerarbeitsmarkt durch.Aber eigentlich wieder eine Super-Sparmöglichkeit für unsere Bildungspolitiker: Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung zur Sicherung der Unterrichtsversorgung...
Wird irgendwann kommen, wenn man nicht jeden, der ein Stück Kreide halten kann, in die Schule lassen will...
Alternativ natürlich die bewährte "verdeckte" Arbeitszeitrhöhung durch Vergrößerung der Klassenfrequenzen.
Gruß !
Werbung