Beiträge von Mikael

    Das ist wirklich bitter, besonders, wenn die Parteizugehörigkeit dem rechten Lager entspringt.


    Linke Gesinnungsdiktatur ist genauso schlimm wie rechte Gesinnungsdiktatur.


    Und übrigens:

    Zitat von 'Josh

    ..., es war keine offizielle Ausschreibung, das lief auch anders als vermutlich in Deutschland, ist nun auch nicht so wichtig, kann dazu keine Details geben.


    Du beschwerst dich darüber, dass du eine inoffiziell, d.h. unter der Hand, zugesagte Stelle nicht bekommen hast, andererseits beschwerst du dich über Stellenvergabe nach Parteibuch. Ähnlichkeiten sind dir dabei nicht zufällig aufgefallen?


    Ich empfehle dir nicht darüber zu jammern, dass du deine "Wunschstelle" nicht bekommen hast, sondern das zu machen, was alle anderen in so einer Situation auch machen würden: Auto kaufen oder umziehen. Ist doch kein Kindergarten hier...

    Viele Immobilienbesitzer machen sich doch Illusionen über den Wert ihres Hauses: Stichwort Sanierungsstau. In der Wirtschaft werden Gebäude über dreißig Jahre abgeschrieben, d.h. der Wert des Gebäudes ist danach (wirtschaftlich) null. Daran kann man sich orientieren. Das einzige was den Wert behält, ist das Grundstück, aber auch nur dann wenn die Rahmenbedinungen stimmen: Infrastruktur, (soziales) Umfeld, allg. wirtschaftliche Lage.


    Gruß !

    Alle maßgeblichen Stellen (KiGa, Kinderpsychologe, Mutter) halten eine Schulbegleitung für einen autistischen Jungen für absolut notwendig. Das Amt für Soziales sieht sich als Leistungsträger eine Probeschulstunde an und ist der Meinung: Die Lehrerin schafft das schon. Hoffentlich werden die Eltern das Amt verklagen, wenn es zu Selbst- oder Fremdverletzungen kommt, weil kein Schulbegleiter genehmigt wurde. Mich macht der Fall stinksauer!


    Man kann nur hoffen, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen professionell reagieren. Dazu gehört:


    Prioritäten setzen: Falls ein Großteil der Unterrichtszeit für die Betreuung dieses einen Kindes benötigt wird, dann fällt der entsprechende Unterricht eben flach. Da gibt es keine Extra-Arbeitsblätter für die anderen, auch keine "freiwillige" Mehrarbeit in irgendeiner Form um die Rückstände aufzuholen. Hier hat die entsprechende Lehrkraft definitiv eine Fürsorgepflicht gegenüber sich selber und gegenüber den anderen Klassen, die ebenfalls Recht auf guten Unterricht haben, und dieses Recht darf nicht unter den Tisch fallen, indem man sich in einer Klasse verausgabt.


    Ein dickes Fell zulegen: Die Eltern der anderen Kinder in der entsprechenden Klasse werden auf die Barrikaden gehen, aber sachlich bleiben und die unabweisbaren Notwendigkeiten darlegen, die den Lernrückstand verursacht haben. Notfalls ein Tagebuch führen, in welchem entsprechende Ereignisse in der Klasse festgehalten werden (dieses Tagebuch aber nicht den anderen Eltern zeigen (Datenschutz!), es dient der eigenen juristischen Absicherung!). Immer wieder auf die Sachlage hinweisen: Sozialleistungsträger will keine Schulbegleitung bezahlen.


    Bei Bedarf eine schriftliche Überlastungsanzeige an die Schulleitung einreichen und auf einer schriftlichen Antwort bestehen. Sollten mehrere Überlastungsanzeigen keinen Effekt haben, auf dem Dienstweg an die nächsthöhere Ebene wenden und den Personalrat einschalten.


    Bei den ersten Anzeichen eines Burnouts oder anderer Erkrankungen zügig krankschreiben lassen. Im Schulbetrieb wird einem niemand eine ruinierte Gesundheit danken.


    Auf alle anderen freiwilligen Tätigkeiten für die Schule verzichten, d.h. keine Klassenfahrten mehr, keine Mitarbeit in Arbeitsgruppen usw. Das Unterrichten wird anstrengend genug werden.


    Gruß !

    Diese "Regelung" deines Bundeslandes (Berlin) klingt wieder einmal sehr nach Sparmaßnahme...


    Falls du dich mit Röteln infizierst und deinem Kind schadest, würdest du dir sicherlich ein Leben lang Vorwürfe machen.


    Denke an dein Kind und an dich und nicht daran, dem Land Berlin ein paar Euro zu sparen, das wird dir sowieso keiner danken.


    Höre auf deine Ärztin!


    Gruß !

    Allerdings: Herauskommen wird beim Ergebnis nichts, die Bildunsgwissenschaft wird sagen, dass die Theorie dahinter perfekt ist, dass aber Fehler bei der Durchführung und Unverständnis bei den Betroffenen das Experiment haben scheitern lassen. (Scheitern im Sinn von: Die Theorie ist weder bestätigt noch widerlegt worden.)


    Zitat von Mikael

    - Und wenn wieder einmal alles schiefgeht, hat man auch gleich die Sündenböcke zur Hand: Da waren die gemeinen Lehrkräfte wieder zu faul, zu unflexibel, zu alt, zu dumm, zu krank, zu technikfeindlich, zu früh-pensioniert oder was auch immer. Das wird dann ebenfalls durch passende "Studien" bewiesen...


    Gruß !

    Das "Schöne" daran ist aus Sicht der Bildungsideologen:


    - Man braucht nicht wirklich Fachkenntnis, um diese Ideologien zu verbreiten, Schlagworte wie "Soziale Gerechtigkeit", "Menschenwürde", "Keiner darf verlorengehen" usw. genügen vollkommen.


    - Es gibt genug willfährige Bildungs"wissenschaftler", die auf jeden neuen Zeug aufspringen, um mit "bahnbrechenden" und "neuen" Erkentnissen Karriere zu machen und in die Medien zu kommen. Die liefern dann die passenden Gutachten zu den Ideologien.


    - Die "Umsetzung" der Ideologien kostet nicht wirklich etwas, das wird per "Verordnung" oder "Erlass" einfach an das Fußvolk in den Schulen durchgereicht. Die Beamten dürfen nicht streiken und "die Kinder können ja nichts dafür"...


    - Notfalls bezahlen die Lehrkräfte die Reformen selber, indem man einfach die Unterrichtsverpflichtung und/oder sonstigen Präsenzzeiten erhöht.


    - Ideologien wie die totale "Inklusion" sparen durch den Wegfall der Förderschulen sogar richtig Geld ein. Da freut sich der Finanzminister.


    - Und wenn wieder einmal alles schiefgeht, hat man auch gleich die Sündenböcke zur Hand: Da waren die gemeinen Lehrkräfte wieder zu faul, zu unflexibel, zu alt, zu dumm, zu krank, zu technikfeindlich, zu früh-pensioniert oder was auch immer. Das wird dann ebenfalls durch passende "Studien" bewiesen...


    Gruß !

    http://www.inpopro.de/arbeitsrecht/arbeitszeit.html


    Bei Unterricht von 8 bis 12:30 Uhr und Fortbildung von 14 bis 17 Uhr wärest du bei 7,5 Stunden. D.h. du hättest noch eine Stunde "über". Aufsichten, dienstliche Besprechungen, Elterngespräche, Unterrichtsvor- und Nachbereitung sowie Korrekturen zählen selbstverständlich auch zur Arbeitszeit.


    Letzlich muss du beurteilen: Ist die Fortbildung mit deinen sonstigen dienstlichen Pflichten vereinbar? Überschreitest du damit die täglich maximal 8,5 Stunden nicht und lässt sich das mit dem gesetzlichen Verbot ("Akkordarbeit, Mehrarbeit bzw. Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Arbeit an Feiertagen sind verboten.") vereinbaren? Wenn nicht, MUSST du deine Schulleitung darauf hinweisen.


    Gruß !

    Langsam wird die Diskussion lächerlich...


    Viele werden die Situation kennen: Da müssen Zeugnisnoten zweimal im Jahr in schulische PCs eingegeben werden, die seit Jahren kein Sicherheitsupdate mehr gesehen haben, womöglich noch unter Windows XP laufen, und mit Glück einen veralteten Virensscanner mit abgelaufener Lizenz haben... und natürlich am Internet hängen.


    Und da regen sich einige über Kollegen und Kolleginnen auf, die das ganze in die eigenen Hände nehmen und mit einigermaßen aktueller Hard- und Software ihr Noten selber verwalten wollen. Auf eigene Kosten natürlich.


    Für fast ALLE ANDEREN akadamischen Berufsgruppen ist es mittlerweile selbstverständlich, dass der Arbeitgeber / Dienstherr PCs, Smartphones und Tablets mit entsprechender Software zur Verfügung stellt, um seinen Beschäftigten das Leben zu erleichtern. Bei uns macht er das nicht und zwingt die Beschäftigten dazu, sich eigene Lösungen zu überlegen. Und wer wird kritisiert? Nicht etwa der Dienstherr, nein so etwas macht der gute deutsche Beamte ja nicht, wäre ja fast Hochverrat...


    Ich hoffe einige hier sind genauso eifrig beim nächsten Zeugnistermin die Eingabe der Daten in die schulischen PCs wegen OFFENSICHTLICHER Mängel beim Datenschutz zu verweigern, wie sie hier andere auf deren (vermeintliche) Nachlässigkeiten hinweisen. Und dann bei der vorgesetzten Behörde unverzüglich per Remonstration auf Abhilfe drängen, falls sich die Schulleitung uneinsichtig zeigt... Müssen die Zeugnisse dann halt ein paar Monate warten oder wieder per Hand geschrieben werden...


    Gruß !

    Klar, man hält ihn wie einen Stift (was bei Kreide ohne Halter wohl zum Zebrechen derselben führen würde).


    Das halte ich aber für einen Vorteil: Man hat die Kreide so besser "im Griff".


    Gruß !

    Ich hatte einmal so einen ähnlichen wie diesen hier (mittlerweile benutze ich praktisch nur noch Whiteboards):


    http://lele-gmbh.de/kreide.html


    Aus Metall und eckig (ob es genau der aus dem Link war, kann ich leider nicht mehr sagen). Aber warum sollten die nicht eckig sein? Gibt ja auch eckige Kreide. Ich war immer ganz zufrieden damit, verhindert immmerhin diese andauernden "Kreidefinger".


    Wichtig ist wirklich, dass die an der Schule verwendete Kreide hineinpasst. Du willst dir ja nicht immer auf eigene Kosten Kreide kaufen, oder?


    Gruß !

    Was in dreißig Jahren ist, ist absolut nicht prognostizierbar. "Sicher" ist da gar nichts, Pensionen und Renten schon gar nicht.


    Wie hätte man VOR dreißig Jahren (1984) jemandem auf die Frage antworten sollen, ob die Arbeitsplätze und Renten in der DDR "sicher" seien?


    Gruß !

    Ich gehe davon aus, dass eine Schulleitung auch in Baden-Württemberg weisungsbefugt ist. ;) Deshalb kann er/sie das in der Tat anweisen.


    Anweisen kann die SL vieles. Die Frage ist nur, ob das rechtmäßig ist.


    Es würde mich wundern, wenn es nicht in die Weisungsbefugnisse einer Schulleitung fiele, bestimmte pädagogische Konzepte, wie z.B. das Teamteaching an einer Schule einzuführen, im Zweifelsfall auch gegen den Willen von Teilen der Lehrerschaft.


    Zumindest in NDS entscheidet die Gesamtkonferenz über die pädagogischen Grundsätze. Da gehört Team Teaching als pädagogisches Konzept sicherlich dazu. Ich empfehle einen Blick ins Schulgesetz unter "Aufgaben der Konferenzen" o.ä.


    Gruß !

    d.h. das Land insgesamt mehr Geld für die Besoldung der Lehrkräfte bezahlen und damit der Haushalt des Kultusressorts mit mehr Geld versehen werden müsste. Wer glaubt, dass Finanzminister dafür Geld rausrücken (in den Kultusetat einstellen), den halte ich - bei allem Respekt - für sehr naiv.


    Die GEW scheint es aber trotzdem zu glauben... ich halte die GEW aber nicht für naiv. Nach der Einheitsbesoldung wird's den Einheitslehrer in der Einheitsschule geben. Für das Gymnasium und damit gymnasiale Beförderungsstellen ist dabei kein Platz. Auch wenn die GEW in der Öffentlichkeit Entrüstung über den Vorschlag der Regierung in S-H vorspielt... was da im Moment in S-H abläuft, ist doch voll auf Linie der GEW. Der gymnasiale Flügel hat in dieser "Gewerkschaft" bekanntermaßen sowieso nichts zu sagen.


    Gruß !

    Zitat

    In Schleswig-Holstein ist zwischen Landesregierung und der GEW ein Streit über die Bezahlung der Lehrkräfte entbrannt. Das Bildungsministerium des Landes plant, künftig alle LehrerInnen in die Besoldungsgruppe A13 einzugruppieren. Finanziert werden soll dies durch Streichung zumindest eines Teils der A14-Stellen an Gymnasien und Beruflichen Schulen. Damit hätten weniger Lehrkräfte eine Chance zum Oberstudienrat befördert zu werden. „Eine einheitliche Besoldung aller Lehrerinnen und Lehrer mindestens nach der Besoldungsgruppe A13 wäre ein gewaltiger Fortschritt. Damit wäre eine jahrzehntelange GEW-Forderung umgesetzt.

    http://www.beamten-information…m_1407_schleswig_holstein


    Also: Geplant ist, alle Lehrkräfte nach A13 zu besolden, als Ausgleich fallen die Beförderungsstellen an den Gymnasien und den Beruflichen Schulen weg.


    Also ein "Sonderopfer" der Gymnasialehrkräfte und Lehrkräfte an Beruflichen Schulen zur Finanzierung der Einheitsbesoldung.


    Erinnert an das Sonderopfer der Gymnasiallehrkräfte in Niedersachsen (Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung) zur Gegenfinanzierung der Ganztagsschulen...


    Viel Spaß noch in S-H mit Rot-Grün (und der GEW). Die ziehen das durch. Siehe Niedersachsen.


    Gruß !

    Sorry Meike, diese Rechtsvorschrift ist doch überhaupt nicht relevant, da sie schon im ersten Satz sagt, dass es um Beamte geht, die "in den Dienst einer anderen Körperschaft kraft Gesetzes übertreten oder übernommen werden". Ich glaube kaum, dass sich S-H selbst abschaffen will (obwohl sie dank der HSH-Nordbank so gut wie pleite sind...). Denkbar wäre aber eine Fusion mit Hamburg, dann wird ein derartiger Paragraf vielleicht relevant.


    Das Problem wird allerdings dann virulent, falls eine "Laufbahngruppe Bildung" mit eigener Besoldungsstruktur (also unabhängig von den sonstigen Beamten) auf Länderebene beschlossen wird. Dann ist alles möglich. Man wird zwar die Nominalbesoldungen der Lehrer nicht direkt kürzen können, kann aber die Besoldungserhöhungen solange aussetzen, bis sie an die neue Besoldungsstruktur "von oben" angepasst werden. Und das kann abhängig innerhalb weniger Jahre erfolgen. Da droht die wirklich Gefahr.


    Gruß !

    Zitat

    Erst seit Herbst 2013 enthält das Arbeitsschutzgesetz einen Passus, der den Schutz der psychischen Gesundheit betont. Demnach ist die Arbeit "so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden" wird. Ein Arbeitsplatz soll also auch danach beurteilt werden, ob Mitarbeiter mit ihren Aufgaben überfordert sind, hoher Zeitdruck herrscht, Nachtarbeit verlangt wird oder man zu wenige soziale Kontakte bei der Arbeit hat.

    http://www.spiegel.de/karriere…eu-laendern-a-980497.html


    Unrealistische Erwartungen, hoher Zeitdruck, Nachtarbeit ("Korrektursitzungen") dürften wohl jedem Kollegen, jeder Kollegin bekannt sein. Inwieweit wird diese neue gesetzliche Regelung an den Schulen umgesetzt? Immerhin bedeutet "Gesetz" einen Rechtsanspruch. Wenn muss man einschalten, wenn (mal wieder) sich die Termine häufen, eine Extra-Aufgabe die nächste jagt Klausuren "bis vorgestern" fertig zu sein haben? Wissen die Schulleitungen überhaupt von dieser Regelung?


    Gruß !


    Fängt schon mit dem Foto an: Sieben Schüler und drei Lehrkräfte (wenn man die größere Person von dem interaktiven Whiteboard(!) dazu zählt) in einem großzügigen, natürlich rollstuhlgerechten Raum...


    Und dann die ausführlichen Berichte von der "Schwerpunktschule", wo alles so wunderbar klappt mit der Inklusion...


    "Schöne neue Welt der Inklusion..." oder was will uns dieser Artikel vermitteln? Viel Gerede über "Menschenrechte" wenig über Finanzierung. Und dazu das passende Schlusswort: "Treppen kein Problem, krieg ich alles hin. Rolltreppen krieg ich auch mittlerweile hin mit Rollstuhl zusammen." Also: Soll'n mal nicht so rumjammern, die Lehrkräfte, über die real-existierenden Bedingungen der Inklusion in den Schulen. Geht alles, wenn man will...


    Gruß !

    Mach' dir nicht so viele Gedanken. Du "veröffentlichst" die Bilder ja nicht, sondern sie bleiben innerhalb der Klassengemeinschaft, also einem eng begrenzten Personenkreis, der zudem an den auf den Bildern dargstellten Aktionen auch beteiligt war. Gib den Kindern und Eltern zu den CDs ein Schreiben mit (optimalerweise dieses auch als Datei auf die CDs kopieren), in dem steht, dass die Bilder nicht weiterverbreitet werden dürfen, insbesondere nicht im Internet, bei Facebook usw. veröffentlich werden dürfen.


    Gruß !

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