Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Keine Lehrkraft sollte auf eine Klassenfahrt Schüler mitnehmen, die auf irgendeine Art und Weise schon einmal auffälig im Zusammenhang mit Gewalt geworden sind, egal ob psychische (Mobbing, Bedrohung,...) oder physische Gewalt, egal ob gegen andere Schüler, gegen Lehrkräfte oder sonst wen. Hier muss die Lehrkraft nicht nur sich selbst schützen, sondern auch die anderen Schüler. Es ist grob fahrlässig, hier aufgrund "pädagogischer" Erwägungen Ausnahmen zu machen. Eine Klassenfahrt ist schließlich keine Resozialisierungsmaßnahme. Sollen doch die Lehrkräfte, die hier für Ausnahmen plädieren, den betreffenden Schüler auf ihre eigenen Fahrten mitnehmen.
Jeder Lehrkraft, die Opfer von Schülergewalt wird, kann man nur nachdrücklich empfehlen, die individuellen Rechte (Strafanzeige, Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld) vollumfänglich wahrzunehmen und sich nicht von den "gutmenschlichen" Beschwichtigungsversuchen Nicht-Betroffener davon abhalten zu lassen.
Gruß !