Beiträge von Mikael

    aber Juristen mit Bestnoten (aber auch nur die!) sind immer recht komfortabel im Staatsdienst untergekommen, und Ärzte sollten eigentlich auch seit Jahren keine Probleme haben, eine Stelle zu finden. Bereitschaft zur Übernahme einer Landarztpraxis im ländlichen Raum sollte halt vorhanden sein.


    Aber wirklich! Solche überzogenen Ansprüche ("Bestnoten", "Stelle auf dem Land") mutet man doch sonst nur Lehrämtlern zu. Da solltest du schon Mitleid mit den Juristen und Ärzten haben...


    Gruß !

    Frag mal einen Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler, wie viele Bewerbungen der schreibt.


    Erstere können sich in Deutschland immer noch als Abmahnanwälte selbstständig machen: Das ist nämlich DIE ABM-Maßnahme für die deutsche Juristenschwemme, die Politiker (mehrheitlich ebenfalls Juristen) wissen schon, warum das deutsche Recht in diesem Aspekt weltweit einmalig ist...


    Und Letztere brauchen nur Grundkenntnisse in Powerpoint, einen schicken Anzug sowie ein gesundes Selbstbewusstsein, um bei den diversen Beraterfirmen unterzukommen und anderen Leuten zu erklären, wie sie ihren Job zu machen haben. Die Beraterfirmen suchen immer Frischfleisch, "up or out" war da schon immer die Devise...


    Gruß !

    Wer für die Einheitsschule mit dem Einheitslehrer und der Einheitsbesoldung (A12) ist, der soll ruhig in die GEW eintreten.


    Die Gymnasialkollegen in der GEW werden jetzt natürlich heftigst widersprechen. Ja, es gibt sie, die Gymnasiallehrer in der GEW. Die dürfen sogar alle paar Monate ein eigenens 4-seitiges rot-weißes Flugblättchen verbreiten. Aber Fakt ist: Gymnasiallehrer sind innerhalb der GEW nur eine kleine Splittergruppe und für die "große politische Linie" der GEW überhaupt nicht relevant. Teilweise wissen sie nicht einmal (oder sie tun so, als ob sie es nicht wüßten), was die GEW-Spitze politisch fordert. Kann man sogar hier im Forum nachlesen.


    Gruß !

    Eigentlich ist es doch ganz einfach:


    Keine Lehrkraft sollte auf eine Klassenfahrt Schüler mitnehmen, die auf irgendeine Art und Weise schon einmal auffälig im Zusammenhang mit Gewalt geworden sind, egal ob psychische (Mobbing, Bedrohung,...) oder physische Gewalt, egal ob gegen andere Schüler, gegen Lehrkräfte oder sonst wen. Hier muss die Lehrkraft nicht nur sich selbst schützen, sondern auch die anderen Schüler. Es ist grob fahrlässig, hier aufgrund "pädagogischer" Erwägungen Ausnahmen zu machen. Eine Klassenfahrt ist schließlich keine Resozialisierungsmaßnahme. Sollen doch die Lehrkräfte, die hier für Ausnahmen plädieren, den betreffenden Schüler auf ihre eigenen Fahrten mitnehmen.


    Jeder Lehrkraft, die Opfer von Schülergewalt wird, kann man nur nachdrücklich empfehlen, die individuellen Rechte (Strafanzeige, Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld) vollumfänglich wahrzunehmen und sich nicht von den "gutmenschlichen" Beschwichtigungsversuchen Nicht-Betroffener davon abhalten zu lassen.


    Gruß !

    Die Schulträger des Landes Sachsen-Anhalts können sich so was nicht leisten!

    Und warum sollte das DEIN Problem sein?


    Zitat

    Bei uns kostet jede Kopie 0,05€ und ich kann nur von den Schülern Geld verlangen. D.h. ich sammle am Ende des Schuljahres von den Schülern das Geld pro ausgeteilte Kopie ein. Selbt Klassenarbeiten und Elternbriefe müssen die Schüler bezahlen.

    Ob das überhaupt LEGAL ist? Die Schüler müssen die Klassenarbeiten schließlich schreiben und die Schule muss die Eltern informieren.


    Zitat

    Jede weitere Kopie (z.B. Klassenarbeiten mit den Erwartungshorizont; Materialien von oder für unsere Kollegen) müssen wir selber zahlen.

    Das muss von euch wohl einer endlich einmal den A... hochbekommen, sich weigern zu zahlen und notfalls vor das Verwaltungsgericht gehen.


    Gruß !

    Wollen wir nicht hoffen, dass Firelilly nach einem Besuch in der Chemiesammlung plötzlich mit starken Kopfschmerzen und Übelkeit an dem Tag nicht mehr weiter arbeitsfähig ist und unverzüglich einen Arzt aufsucht. Dieser könnte ja, falls Firelilly dort den Verdacht äußert, dass die Dämpfe schuld sind, eine Blutuntersuchung o.ä. veranlassen. Bei den heutigen genauen Nachweismethoden (vielleicht weiß Firelilly ja, nach was die Medizinier konkret suchen müssen...) würde damit vielleicht eine Maschinerie in Gang gesetzt, die der fahrlässigen Trägheit des Schulträgers ein Ende setzt. Ein stichhaltiges Argument, in Zukunft die Chemiesammlung zu meiden, hätte Firelilly damit allemal.


    Gruß !

    Hier hat ein Mensch eine Straftat begangen.
    Zufällig auf einer Klassenfahrt. Hätte auch an jedem anderen Tag und Ort stattfinden können.
    Daraus kann man überhaupt keine Schlüsse über Klassenfahrten ziehen.


    Meike, ich hoffe du merkst, dass diese Aussage völliger Unsinn ist. Ich habe noch nichts gehört von Schülern die Lehrern im Schulgebäude oder auf der Straße mit Schnürsenkeln auflauern. Es war die besondere Situation einer Klassenfahrt, wo man eben nicht einander ausweichen kann und den ganzen Tag zwangsweise miteinander verbringen muss, die das ganze erst ermöglicht hat.


    Ehrlich gesagt, mir geht diese ganze Relativiererei ("Einzelfälle", "Hätte auch an jedem anderen Tag und Ort stattfinden können") gegen den Strich. Der Kollege hat seinen Erziehungsauftrag ausgeübt (Handy weggenommen) und wurde dafür fast getötet. Aber in dieser Gesellschaft gehört das Schulterzucken und der Übergang zur Tagesordnung bei solchen und ähnlichen Fällen ja mittlerweile zum guten Ton.


    Gruß !

    Icch finde es immer wieder erstaunlich, wie locker Kollegen dann trotzdem weiterhin zum Dienst gehen.
    Ich würde mich da erstmal sehr lange krnakschreiben und dann ggf. versetzen lassen. Nicht als Drückeberger und endlich ein Grund gefunden, sondern weil ich das psychisch nicht verkraften würde.


    Der betreffende Kollege sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen, denkbar sind neben körperlichen auch psychische Schäden, die sich eventuell erst längerfristig zeigen. Auf jeden Fall sollte er sich schleunigst zu unabhängigen medizinischen Gutachtern begeben (d.h. sich nicht auf die arbeitsmedizinischen Gutachten der Schulbehörde verlassen) und sowohl dem Strafverfahren als Nebenkläger beitreten, um vollen Einblick in die Prozessakten zu bekommen, als auch unverzüglich Zivilklage gegen den Schüler erheben wegen Schmerzensgeld sowie der eventuell eintretenden langfristigen Schäden (wird er aufgrund des Vorfalls dienstunfähig, sollte er auf jeden Fall versuchen den Schüler wegen des Einkommensausfalls in Regress zu nehmen).


    Gruß !

    Wie es ohnehin oft passiert, dass auf dem Weg bis zum Urteil der Tatvorwurf mehrfach reduziert wird. Auch hier wird sich noch zeigen, ob aus dem versuchten Totschlag nicht wundersamerweise gefährliche Körperverletzung werden wird.


    Wenn wir schon dabei sind: Der Kollege war ja kurz nach der Tat laut Medienberichten wieder dienstfähig. Wer weiß, am Ende kommt vielleicht "leichte Körperverletzung" heraus? Das sollte man beobachten.


    Und ich betone noch einmal: JEDER Kollege, JEDE Kollegin muss aus diesem Fall seine eigenen Konsequenzen ziehen. Letzendlich steht man auf einer Klassenfahrt mehr oder weniger alleine da, allen "Keiner darf verloren gehen"- und "Alle mitziehen"-Sprüchen vom grünen pädagogischen Tisch zum Trotz.


    Gruß !

    Noch besser wäre jedoch: "Hallo Tobias, grüß dich. Möchtest du nicht bitte kurz deine Trinkpackung aufhaben, okay?" *schauder*


    Führende universitäre Elfenbeinturm-Gutmenschen-Pädagogen haben nach jahrelanger steuerfinanzierte Forschung herausgefunden, dass die folgende Formulierung am besten dem schulischen Erziehungsauftrag entspricht, die Selbstverantwortung der Schüler stärkt und zugleich die Vorbildfunktion der Lehrkräfte betont:


    "Hallo Tobias, grüß dich. Möchtest du nicht eventuell vielleicht bitte kurz, aber nur wenn du Zeit hast und es auch wirklich willst, deine Trinkpackung aufheben,okay? Oder soll ich das für dich tun?"


    Gruß !

    Zitat

    Während der Dauer einer vereinbarten Probezeit gilt nach § 622 Abs. 3 BGB eine Kündigungsfrist von zwei Wochen in den ersten sechs Monaten einer vereinbarten Probezeit. Aus einem Tarifvertrag kann sich eine kürzere Frist ergeben. Per privatvertraglicher Regelung ist auch eine längere Kündigungsfrist möglich. Die Probezeit trägt den praktischen Bedürfnissen beider Arbeitsvertragsparteien Rechnung, in einer überschaubaren ersten Zeit der Beschäftigung die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen zu erproben und bei negativem Ausgang das Arbeitsverhältnis relativ kurzfristig beenden zu können.

    https://de.wikipedia.org/wiki/…#Situation_in_Deutschland


    Lass dich aber nicht von Sprüchen wie "du lässt die Kinder im Stich", "leuchtende/weinende Kinderaugen" einlullen...


    Gruß !

    Ich mag es, wie du überhaupt nicht auf meinen Text eingehst - belebt die Diskussion. Was genau willst du mit deinem erstellen Thema hier aussagen? Was genau sollen die Konsequenzen aus diesem Einzelfall sein?


    Die Konsequenzen muss jede Lehrkraft für sich selber ziehen, dafür sind wir schließlich pädagogische Profis mit einem hohen Grad an Eigenverantwortung.


    Und das ist eben der Unterschied zur linken "Wir-lassen-niemanden-zurück"-Gutmenschen-Pädagogik, die die eigenverantwortlich handelnde und selbstständig denkende Lehrkraft gerade nicht will und nur eine "Einheitslösung" fur alles und jeden anbietet.

    Bemerkenswert ist auch Folgendes:

    Zitat

    Die Polizei ermittelt demnach wegen versuchten Totschlags gegen den Jungen aus Bad Pyrmont.


    Aha, "versuchter Totschlag". Fassen wir einmal zusammen: Die Tat war angekündigt, also wohl keine Affekthandlung. Der Junge hat dem Lehrer im Treppenhaus aufgelauert und ihn von hinten angegriffen, also war die Tat wohl heimtückisch. Und er hat eine "Tatwaffe" benutzt, den Schnürsenkel, was für die Planung der Tat spricht.


    Und der Junge ist mit 14 Jahren strafmündig!


    Was ist dann wohl erst "versuchter Mord"?


    Gruß !

    Zitat

    Eskalation auf Klassenfahrt: Schüler stranguliert Lehrer mit Schnürsenkel


    Ein Streit in einer Jugendherberge, ein einkassiertes Handy, ein Angriff: Während einer Klassenfahrt soll ein niedersächsischer Lehrer stranguliert worden sein. Der 14-jährige Täter soll gedroht haben, den Pädagogen umzubringen.


    http://www.spiegel.de/schulspi…hnuersenkel-a-995034.html


    Wehrt man sich als Lehrkraft nicht, riskiert man seine Gesundheit oder sein Leben. Wehrt man sich, riskiert man seinen Job.


    Gruß !

    Ach Anja, wenn's so einfach wäre. Wir haben (immer noch) Klassen von bis zu 30 Schülern am Gymnasium. Soll ich da jetzt eine zweite Klasse hinzunehmen? Bei unseren Raumgrößen hätten dann fast die Hühner in der Legebatterie mehr Platz... In den naturwissenschaftlichen Fachräumen sind auch nur maximal 32 Schüler erlaubt. Also fällt bei der Zusammenlegung von Klassen in diesem Fall entweder der Fachunterricht aus oder die Lehrkraft macht sich disziplinarrechtlich und strafrechtlich angreifbar, wenn etwas passiert.


    Aber Phantasiereise auf dem Pausenhof geht immer. Der ist groß genug, es sei denn es regnet...


    Gruß !

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