Beiträge von Mikael

    Eine kleine Warnung an alle Kollegen und Kolleginnen in NRW (und anderswo):


    Verlasst euch nicht darauf, dass euer SL euch informieren muss wegen solcher Richtlinien. Die Kenntnis der einschlägigen Richtlinien gehört zu den Dienstpflichten eines Beamten. Gerade von studierten Beamten kann man verlangen, dass diese sich "selbstständig" auf dem Laufenden halten (Schulverwaltungsblätter usw.).


    Falls etwas passiert, trifft die Pflicht zum Schadensersatz zwar zuerst das Land als Dienstherrn, aber dieser kann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Regress beim Beamten nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er es tut, ist nicht zu vernachlässigen anhand der fiskalischen Rahmenbedinungen (chronische Defizite und die kommende Schuldenbremse mit dem Zwang zum "ausgeglichenen Haushalt").


    Die Nichtkenntnis und Nichtbeachtung einschlägiger Verwaltungsvorschriften kann ein Verwaltungsgericht sehr schnell als "grob fahrlässig" interpretieren. Und dann ist der Sack zu (sieht man aktuell auch sehr schön an dem Beispiel in Berlin mit dem Abschiedsgeschenk von Schülern, wo die Kollegin eine hohe Geldstrafe zahlen musste).


    Gruß !

    Die Sache ist doch klar:


    Je mehr das System "von oben" korrumpiert wird, desto kleinkarierter wird die Basis verfolgt. Als öffentlichkeitswirksame Kompensationsmaßname sozusagen.


    Sieht man doch auch sehr schön am Thema "Datenschutz": Weltweite Ausspionierung der Bürger durch Staaten, Geheimdienste und Konzerne, aber auf der anderen Seite ein "Facebook-Verbot" für Lehrkräfte. Nicht, dass da noch Daten in die "falschen Hände" geraten...


    Alles nur Ablenkung von den wirklichen Problemen.


    Gruß !

    Im Übrigen hättest Du Dich gerade als Beamtin den Anweisungen des Schulleiters beugen müssen


    Nein, die Noten vergibt die Fachlehrkraft in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Der SL kann eine Lehrkraft auffordern, die Bewertung noch einmal vorzunehmen, aber sie kann nicht die Note eigenmächtig ändern. Vor einiger Zeit gab es einen Skandal, der durch die Presse ging, weil ein SL die Abiturnoten in einer Klausur eigenmächtig verbessert hat (und somit den zuständigen Fachprüfungsausschuss übergangen hat). Man muss natürlich den Mut haben, einfach "Nein" zu sagen, wenn der SL eine andere Note will.


    Gruß !


    Daraus:

    Zitat

    "Das fängt beim Dreck an. Beseitigt wird er von Putzfrauen, die keiner der Schüler kennt und die dem Schulträger erhebliche Kosten verursachen,..."

    In einer Zeit, in der jede Sparmaßnahme im schulischen Bereich pädagogisch verbrämt wird (Inklusion, jahrgangsübergreifendes Lernen, Einheitsschule,...) wundert einen so ein Geschwurbel natürlich überhaupt nicht mehr.


    Zitat

    "Unsere Schüler sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verantwortung für ihre Umwelt übernehmen, was auch Arbeit bedeutet. Reale Arbeit, bei der sofort deutlich wird, was es bedeutet, wenn sie nicht erledigt wird."

    Ich hoffe, diese Schulleiterin geht mit gutem Beispiel voran und putzt fleißig mit, anstatt in ihrem Einzelbüro pädagogische Ratgeber zu schreiben. Von wegen "reale Arbeit" und so... Wäre übrigens auch für unsere Bildungspolitiker dringend zu empfehlen!


    Gruß !

    "Freiwillig" natürlich...


    http://www.berliner-zeitung.de…en,10809148,29014044.html


    Da wird der Finanzsenator wahrscheinlich begeistert sein. Aus Sicht der Elternschaft könnte man das sicherlich noch optimieren wegen der "Schulpflicht" (die Kollegen und Kolleginnen in Berlin haben dafür den Unterricht nach der ersten Stunde ausfallen lassen). Mein Vorschlag: Putzen nach Unterrichtsschluss, wegen des "Halbtagsjobs"...


    Gruß !

    Interessant ist, dass Lehrer nur Geschenke im Wert von 10,00 Euro pro Jahr angenehmen dürfen, aber Abgeordnete i.H.v. 400,00 Euro.


    "Quod licet Iovi, non licet bovi". Einige Amsträger sind eben gleicher als andere.


    Außerdem muss man die Höhe der Beträge im Zusammenhang zu den Einkünften sehen (inkl. zu erwartender zukünftiger Einkünfte). Und da sieht es bei einem kleinen Lehrerlein eben anders aus, als bei einem Politiker, der z.B. öffentliche Betriebe privatisiert und nach dem Ende seiner Amtszeit bei diesen als Vorstandsmitglied oder "Berater" einsteigt...


    Gruß !

    Braucht ihr nur 2 Vertretungsstunden im Monat geben?? Oder hab ich das missverstanden?
    Hier ist die Regelung bis zu 4 (!) Vertretungsstunden in der Woche!
    ...
    Bei uns werden die Std angehäuft und irgendwann kann man sie mal abhängen.


    Tja, da hilft nur peinlich genaue Buchführung deinerseits.


    Zitat

    $4 (2) 1Aus dienstlichen Gründen kann die jeweilige Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. 2Auf Antrag der Lehrkraft kann zugelassen werden, dass die jeweilige Unterrichtsverpflichtung aus anderen Gründen wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zum Umfang der Unterrichtsverpflichtung eines Schultages unterschritten wird, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen; für die Teilnahme an Tagungen auf Kreisebene oder Schulungen der Gewerkschaften oder Berufsverbände kann sie wöchentlich bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. 3Die nach den Sätzen 1 und 2 entstehenden Mehr- oder Minderzeiten sind, soweit ein Ausgleich nicht innerhalb des Schulhalbjahres erfolgt, in das folgende Schulhalbjahr zu übernehmen. 4Mehr- oder Minderzeiten sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

    http://www.schure.de/20411/ndsarbzvo-schule.htm


    Gerne wird mit "Plus-/Minus-Stunden" gerechnet. Aber lass dich dabei nicht über's Ohr hauen. Wenn du z.B. selbst auf Klassenreise gehst oder eine Tagesexkursion machst, fallen selbstverständlich keine "Minus-Stunden" für dich an. Im Gegenteil, eine Klassenreise gibt m.W. sogar (lächerliche) vier "Plusstunden".


    Teilzeitbeamte haben m.W. sogar das Recht, sich effektive Überstunden mit der anteiligen Besoldung (nicht Mehrarbeitsvergütung) bezahlen zu lassen, bei Angestellten gilt das sowieso.


    Gruß !

    Solange dem Dienstherr aber Unterricht nicht als wert genug erscheint (denn für mehr Personal um Stundenausfall durch passende Fachlehrer zu verhindern oder weniger Stundendeputat und damit hochwertigere Stunden scheint ja wohl kein Geld da zu sein), kann es ja wohl auch nicht so wichtig sein!


    Das muss man sich immer wieder klarmachen: Bei einer Unterrichtsversorgung von <= 100% ist systematisch keine qualifizierte Vertretung im System vorgesehen, d.h. der Dienstherr WILL für so etwas kein Geld ausgeben. Diesem Wunsch des Dienstherrn sollte man sich als gemeine Lehrkraft nicht entgegenstellen, auch wenn "die lieben Kleinen nichts dafür können" (leuchtende / weinende Kinderaugen und so...).


    Gruß !

    Die finanziellen Konsequenzen sind ganz einfach: Bei einer 3/4-Stelle gibt's nur 3/4 des Bruttogehalts (netto etwas mehr wegen der steuerlichen Progression) und die Beschäftigungszeiten werden auch nur zu 3/4 auf die Pensionshöhe angerechnet. An der Beihilfe sollte sich nichts ändern.


    ABER: Frage dich selbst erst einmal, was die eigentlichen Gründe für deinen Reduktionswunsch sind. Verplemerst du unnötig viel Zeit, weil du meinst, dein Unterricht muss noch perfekter vorbereitet sein, deine Arbeitsblätter noch besser und deine Klausuren noch detaillierter korrigiert werden? Wenn das die Gründe sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du am Ende für eine Vollzeitstelle arbeitest, aber nur zu 3/4 bezahlt wirst. Willst du deinem Dienstherrn wirklich diese unentgeltliche Mehrleistung schenken? Er wird es dir sicherlich nicht danken.


    Als Vollzeit-Lehrkraft wirst du für eine Vollzeit-Stelle bezahlt, d.h. 40 Stunden Wochenarbeitszeit im Jahresdurchschnitt (inkl. Ferien und abzüglich der regulären Urlaubsansprüche und Feiertage(!), d.h. ca. 1800 Stunden Arbeitszeit pro Jahr) . Dein DIenstherr geht davon aus, dass deine Arbeit in dieser Zeit zu schaffen ist. Und du solltest das auch. Also bevor zu reduzierst, solltest du deine Ansprüche an deinen eigenen Unterricht und deine eigenen Korrekturen herunterschrauben und natürlich auf alle "freiwilligen" Leistungen (Klassenreisen, AGs, ...) verzichten, bis es wieder "passt".


    Gruß !

    Die Herren Leistungsträger aus der ach so "freien" Wirtschaft sollen mal nicht so herumjammern:

    Zitat

    Microsoft reicht einseitig Änderungen des Vertrags ein, ohne die Modelle dann wirklich auf Praktikabilität zu prüfen. Wir müssen uns die Konsequenzen dann selbst zusammenreimen.


    Man ersetze "Microsoft" durch "Kultus-/Bildungsministerium". Na, fällt etwas auf?


    Gruß !

    Es geht hier nicht um 10 Stunden am Stück arbeiten sondern um eine tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden und mehr.
    Wenn ich morgens um kurz nach 7 in der Schule bin und ab und an gegen 19 Uhr die Schule verlasse, hatte ich zwar eine Mittagspause aber ich habe dann auch mehr als 10 Stunden gearbeitet. Sind wir doch mal ehrlich: Wann sind bei uns Pausen wirklich richtige Pausen? Wirklich gar nichts tun, das mit Schule zu tun hat? Keine E-Mail schreiben, kein Telefonat annehmen, keine Fragen der Kollegen klären etc.?
    Und wenn man nach Hause kommt, hat man ja meistens auch nicht gleich Feierabend.

    Das Problem ist, dass eben viele Kolleginnen und Kollegen zur Selbstausbeutung neigen. Da wird sich dann noch einmal an den Schreibtisch gesetzt, um die Klassenarbeit zuende zu korrigieren, das Arbeitsblatt zu entwerfen oder die Stundenplanung zu optimieren. Denn die lieben Kleinen können ja nichts für die Konferenz und so... Warum steigen denn jedes Jahr die Teilzeitquoten in den Schulen?


    Zitat von Th0r5ten

    Das ist richtig, ändert aber nichts daran, dass Lehrer-Arbeitszeiten nicht dem entsprechen, was in dem Artikel (leider eben nur andeutungsweise) beschrieben wird. Acht bis 13 Stunden am Tag gekellnert hab' ich schon und ich weiß, dass ich da nicht der Einzige bin. Das geschieht in der Gastronomie regelmäßig.

    Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet aber nicht zwischen "richtiger" Arbeit (= das Kellnern) und so einem Luschenjob wie dem unseren:

    Zitat

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.


    Gruß !

    Zitat

    Was zu viel ist, ist zu viel: Die Daimler AG hat Werkverträge mit zwei Firmen der Sarah-Wiener-Gruppe zum 30. November abrupt beendet. Mitarbeiter sollen dort gesetzwidrig mehr als zehn Stunden täglich gearbeitet haben...


    http://www.spiegel.de/wirtscha…rah-wiener-a-1010473.html


    Mein Tipp: Wenn der SL nächstes Mal wieder eine nicht enden wollende Konferenz durchzieht: Einfach nach 10 Stunden Arbeitszeit aufstehen und gehen, mit lautstarkem Hinweis auf die Gesetzeswidrigkeit...


    Gruß !

    Da hast du dich aber ins Bockshorn jagen lassen.


    Als Beamtin hast du immer noch das Recht auf "amtsangemessene Beschäftigung". Reine Botengänge gehören sicher nicht dazu für jemanden, der im höheren / gehobenen Dienst beschäftigt ist. Ausnahmen würde ich hier nur sehen, wenn du sowieso wegen einer "höherwertigen Tätigkeit" (z.B. Unterrichten) an diese Schule musst, da ist es zumutbar, etwas mitzunehmen, oder wenn es sich um etwas Dringendes UND Wichtiges handelt, z.B. Prüfungsaufgaben an diesem Tag, die nicht per E-Mail versendet oder gefaxt werden dürfen. Für alles andere gibt es schließlich die Post oder wenn es schnell gehen soll, Kurierdienste. Ich hoffe, dass du deinem SL jetzt wenigsten den vollen Fahrtkostenersatz in Rechnung stellst und nicht die lächerliche Fahrtskostenpauschale. Oder hast du vielleicht gar eine Taxi-Rechnung vorzuweisen, wenn es so "wichtig" und "eilig" war?


    Lehrer können genausowenig zu x-beliebigen Botengängen verpflichtet werden, wie dazu im Schulgebäude die Wände zu streichen, die Möbel zu tragen oder ähnliches.


    Aber die Lebenserfahrung sagt bekanntlich: Wer sich ausnutzen lässt, der wird auch ausgenutzt. Und sei es vom eigenen SL.


    Gruß !

    Sind nach der regulären Unterrichtszeit nicht die Eltern aufsichtspflichtig? Dann würde ich die anrufen... (Man stelle sich die Situation analog im Kindergarten vor, wenn Eltern ihr Kind täglich erst eine halbe Stunde später abholen.)


    Leider nein. Die Aufsichtspflicht der Schule besteht auch für einen gewissen Zeitraum vor und nach Beginn des regulären Unterrichts, was auch Bushaltestellen u.ä. umfasst. Wenn der SL das anweist, muss man es wohl machen. Aber klar machen, dass man es nicht "umsonst" macht, sondern dafür andere Aufgaben eben nicht machen kann.


    Gruß !

    Der Bericht sagt weiterhin, dass es immer schwieriger wird zu unterrichten, woran weniger das Niveau der Schüler schuld ist, sondern deren Undiszipliniertheit. Es würde immer schwieriger werden mit diesen Disziplinproblemen umzugehen und Hilfe von oben wäre auch nicht zu erwarten. Abschließend heißt es dann, dass die Lehrer immer häufiger feststellen würden, dass zwischen dem Ideal, den man vom Beruf hat, und der Realität eine immer größer werdende Diskrepanz entsteht.


    Also persönlich sehe ich die Schüler als das kleinste "Problem" an, vielleicht habe ich auch Glück mit der Schülerschaft. Die meisten sind doch ziemlich umgänglich.


    Was viel mehr nervt:
    Die unrealistischen Ansprüche, die Gesellschaft, Medien und Bildungs"wissenschaftler" mittlerweile an die Schule stellen. Lehrer sollen mittlerweile Sozialarbeiter, Psychologen, Verwaltungsfachleute, IT-Experten, Reisebegleiter, Berufsberater und was weiß ich noch alles sein. Neben dem Unterrichten und Erziehen (also den klassischen Kernaufgaben) natürlich. Und die Bildungspolitiker nehmen ihre Beschäftigten an der Basis nicht etwas in Schutz, sondern satteln gleich noch ein paar unrealistische Forderungen oben drauf. Von der Ganztagsschule mit All-inclusive-Programm bis zur Inklusion. Zusätzliche Ressourcen gibt's aber nicht oder zu wenig dafür.


    Gruß !

Werbung