Eine kleine Warnung an alle Kollegen und Kolleginnen in NRW (und anderswo):
Verlasst euch nicht darauf, dass euer SL euch informieren muss wegen solcher Richtlinien. Die Kenntnis der einschlägigen Richtlinien gehört zu den Dienstpflichten eines Beamten. Gerade von studierten Beamten kann man verlangen, dass diese sich "selbstständig" auf dem Laufenden halten (Schulverwaltungsblätter usw.).
Falls etwas passiert, trifft die Pflicht zum Schadensersatz zwar zuerst das Land als Dienstherrn, aber dieser kann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Regress beim Beamten nehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass er es tut, ist nicht zu vernachlässigen anhand der fiskalischen Rahmenbedinungen (chronische Defizite und die kommende Schuldenbremse mit dem Zwang zum "ausgeglichenen Haushalt").
Die Nichtkenntnis und Nichtbeachtung einschlägiger Verwaltungsvorschriften kann ein Verwaltungsgericht sehr schnell als "grob fahrlässig" interpretieren. Und dann ist der Sack zu (sieht man aktuell auch sehr schön an dem Beispiel in Berlin mit dem Abschiedsgeschenk von Schülern, wo die Kollegin eine hohe Geldstrafe zahlen musste).
Gruß !