Beiträge von Mikael

    Dann nenne mir einmal einen VERNÜNFTIGEN Grund, warum die angestellten Lehrkräfte nicht streiken sollten, die arme Streikkasse kann's ja nicht sein, denn die ist für genau solche Fälle da.


    Hast du Angst, dass die "lieben Kleinen" dann weniger lernen? Heulen jetzt die Lokführer herum, weil die Passagiere mal wieder im kalten Regen auf dem Bahnsteig stehen, wenn die Züge wieder nicht fahren?


    Hast du als Beamter Angst, eine zusätzliche Aufsicht schieben zu müssen? Passt das nicht in deinen Terminplan?


    Oder bist du Angestellter und traust dich nicht, dein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht auszuüben? Meinst du, der Schulleiter hat dich dann nicht mehr lieb?


    Also, was ist der Grund?

    Natürlich kann auch ein Lehrerstreik effektiv sein. In Dänemark haben die Kollegen (alles Angestellte) solange gestreikt, bis die dortige Regierung ein Sondergesetz erlassen hat, dass den Lehrer (praktisch als einzige Berufsgruppe) das Streiken verboten hat. Aber das geht in Deutschland aufgrund des grundgesetzlich garantierten Streikrechts glücklicherweise nicht. Wenn der Staat will, dass die angestellten Lehrkräfte nicht streiken, muss er sie entweder verbeamten oder auf ihre Forderungen eingehen.


    Gruß !

    Dennoch haben sie fast ein ganzes Quartal streiken müssen, um von AG-Seite überhaupt eine Reaktion zu bekommen.


    Ja, und? Dann sollen die angestellten Lehrkräfte doch ein viertel Jahr streiken, meinetwegen auch in der Abi-Zeit. Meine Unterstützung haben sie. Und wenn ich dann vor lauter paralleler Beaufsichtigung fremder Lerngruppen selbst keinen Unterricht mehr machen kann, dann soll es so sein. Den Schwarzen Peter sollten wir Lehrkräfte uns dafür jedenfalls nicht zuschieben lassen, egal ob angestellt oder verbeamtet.


    Gruß !

    Die anderen Verbände kriegen nämlich schon seit Jahrzehnten gar nichts auf die Reihe. Im Zweifelsfall schießen sie nur auch noch quer, wenn was gemacht werden soll.


    Ach Meike, komm mal runter von deinem "Die-GEW-ist-der-Hort-der-Lehrerglückseligkeit". Zumindest in Niedersachsen gingen ALLE wesentlichen Aktionen gegen die Arbeitszeiterhöhung der Gymnasiallehrer von den Philologen aus. Die haben zuerst eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, die GEW ist dann letztendlich mit einer eigenen Klage hinterhergedackelt. Ein Schulterschluss mit den Philologen kam zumindest für die GEW offensichtlich nicht in Frage, da hat diese "Gewerkschaft" wohl immer noch ideologische Scheuklappen auf. Und ich behaupte einmal: Gäbe es in Niedersachsen nicht die gleichzeitige Streichung der zugesicherten Altersermäßigung für ALLE Lehrkräfte, ginge die Arbeitszeiterhöhung der Gymnasiallehrkräfte der GEW doch am A... vorbei. Zumindest lautet die offzielle Begründung für die Arbeitszeiterhöhung der Gymnasiallehrkräfte und die Streichung der Altersermäßigung für alle Lehrkräfte immer noch "Finanzierung der Ganztagsschule". Alleine beim Wort "Ganztagsschule" wurden die GEW-Funktionäre sicherlich ganz feucht... da kann man schon einmal Opfer bringen, für die "gute Sache", oder?


    Gruß !

    In Hessen unterrichtest du als Gymnasialer 26 Stunden - wir sind das einzige Bundesland mit der offiziellen 42 Stunden Woche für Lehrer.


    Nur die Lehrer und nicht alle Landesbeamten?


    Wenn das wirklich so ist: Gegen so etwas muss man KLAGEN, notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht und dem EuGH. Dass Sonderopfer für einzelne Berufsgruppen zur Sanierung der Staatsfinanzen gegen diverse Rechtsnormen verstoßen, sollte sich herumgesprochen haben. Genau das ist ja auch die Strategie, die in Niedersachsen verfolgt wird, mittlerweile sogar von der GEW.


    Gruß !

    Wie eine fragmentierte SSD schneller als eine unfragmentierte sein soll, musst du mir mal erklären.


    Es gibt bei SSDs kein Problem der "Fragmentierung", da der Flash-Speicher immer direkt adressiert wird und kein Schreib-/Lesekopf bewegt werden muss.


    Was wohl gemeint ist: SSDs mit mehr Kapazität sind schneller alse solche mit weniger Kapazität, da der Controller die Daten grundsätzlich parallel in mehrere Flash-Chips schreibt. Und größere SSDs haben davon in der Regel eine größere Anzahl als kleinere.


    Gruß !

    Was tut denn ein Beamter, wenn seiner eigenen Lerngruppe noch die eines streikenden Kollegen zugewiesen wird - darf er dann das Unterrichten seiner normalen Lerngruppe unterlassen, weil er ansonsten ja automatisch die anderen in Vertretung mitunterrichten und so zum Streikbrecher werden würde?


    Da würde ich ganz pragmatisch vorgehen:


    Befinden sich beide Lerngruppen in einem Raum, ist aus Platzgründen meistens sowieso kein reguläres Unterrichten möglich (in den Naturwissenschaften aus Sicherheitsgründen bei Überschreitung der Raumkapazität sogar verboten, gilt auch für Sport (gefahrengeneigte Tätigkeit!) -> Du führst eine reine Aufsicht über beide Lerngruppen


    Befinden sich beide Lerngruppen in getrennten Räumen, bist du aufgrund der Aufsichtspflicht primär verpflichtet, durch andaurndes Hin- und Herlaufen, diese zu erfüllen, dann ist auch kein reguläres Unterrichten möglich -> Du führst eine reine Aufsicht über beide Lerngruppen


    Die Sicherheit der Schüler geht selbstverständlich auch bei einem Streik vor und daher ist die Aufsicht selbstverständlich wichtiger als der Unterricht!


    Gruß !

    Wisst ihr, was passiert, wenn an den Schullaptop etwas drankäme - würde da eine Haftpflichtversicherung für haften? Und wenn ja, private oder dienstliche?


    Zuerst trifft der Schaden natürlich die Schule (genauer: Schulträger). D.h. du zahlst erst einmal nichts. Der Schulträger könnte aber versuchen, bei dir Regress zu nehmen. Aber:
    Haften müsstest du nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit (leichte Fahrlässigkeit reicht i.d.R. nicht aus). Bei Vorsatz zahlt sowieso keine Versicherung (und du würdest den Laptop auch kaum vorsätzlich beschädigen, nehme ich an). Bleibt nur die Fahrlässigkeit. Die müsste man dir aber erst einmal nachweisen. Hast du eine Diensthaftpflicht (Privathaftpflicht scheidet hier aus, da du den Laptop ja dienstlich benutzt hast), darfst du sowieso kein Schuldanerkenntnis abgeben, weil sonst die Versicherung sowieso nicht zahlt.


    Zusammengefasst: Geht der Laptop kaputt, zahlt erst einmal der Schulträger. Und der müsste dir erst einmal beweisen, dass du den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hast. Erst wenn er das kann, zahlt deine Diensthaftpflicht-Versicherung (bei Fahrlässigkeit) oder du selbst (bei Vorsatz oder ohne Diensthaftpflichtversicherung).


    Gruß !

    Bolzbold:
    Es ging hier primär um Klassenfahrten am Wochenende. Unstrittig ist, dass Klassenfahrten Schulveranstaltungen sind. Aber Wochenenden und inbesondere Sonntage sind keine Schultage. Sonn- und Feiertage sind nicht einmal Werktage. Selbst am Samstag dürfen Schulveranstaltungen nur dann stattfinden, wenn es zwingende, d.h. unabwendbare Gründe dafür gibt (Beispiel in Niedersachsen: Zentralabitur am Samstag aus landesweit organisatorischen Gründen, dann kann man selbstverständlich zur Aufsicht eingeteilt werden). Das Argument "dann fällt weniger Unterricht aus" ist gerade kein zwingender Grund für Klassenfahrten über das Wochenende, denn sonst dürften Klassenfahrten überhaupt nicht stattfinden, sofern irgendwie Unterricht ausfällt.


    Kurz: Es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der Lehrkräfte verpflichtet wären, übers Wochenende eine Klassenfahrt durchzuführen. Punkt.


    Gruß !

    Und da fällt mir in dem Erlass noch das hier auf...:


    Das ist immer noch keine Rechtsgrundlage, welche Lehrkräfte (unabhängig von der Freiwilligkeit der Teilnahme an Klassenfahrten) dazu verpflichten könnte, übers Wochenende oder an Feiertagen zu fahren. Als ob die Klassenelternschaft über die Arbeitszeit der Lehrkräfte verfügen könnte...


    Solange in dieser Hinsicht keine Regelung für Lehrkräfte besteht (die im Zweifel auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat), gilt immer noch die von chemie77 zitierte "Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten". Die kann auch keine Gesamtkonferenz aushebeln.


    Man kann natürlich auch sagen: Wer freiwillig am Wochenende auf Klassenfahrt fährt, ist selber schuld (bzw. zur doof, seine Rechte wahrzunehmen...)


    Gruß !

    Wie das in Deutschland ist, weiss ich nicht. Haette unsere Klassenfahrt dieses Jahr wieder ueber's Wochenende stattgefunden, haette ich als Ausgleich drei Tage waehrend dem Schuljahr frei nehmen koennen.


    Und an genau solchen Selbstverständlichkeiten krankt das deutsche Bildungssystem: Eine nicht unbeträchtliche Fraktion "Leuchtende-Kinderaugen"-Pädagogen beutet sich bis zur Selbstaufopferung mit unbezahlter Mehrarbeit selber aus und brandmarkt alle Kollegen und Kolleginnen als "nicht engagiert genug", die den Lehrerberuf als professionelle Tätigkeit (= Leistung nur gegen entsprechende Gegenleistung) sehen, was dann sogleich auch dankenswerterweise von der Bildungspoltik ("faule Säcke") oder der politikhörigen Bildungs"wissenschaft" ("Deutsche Lehrer brennen nicht genug [aus]") aufgegriffen wird.


    Und wer dann gezwungen ist, an einer Schule zu unterrichten, in welcher die "Aber-es-geht-doch-um-die-KIIIIIINDER"-Fraktion die Mehrheit hat, erlebt dann auch offensichtlich den einen oder anderen rechtswidrigen Konferenzbeschluss ("Aaaaber man könnte doch noch (am Wochenende auf Klassenfahrt fahren | unbezahlte Nachhilfe anbieten | die Schule eine halbe Stunde früher beginnen lassen zum gemütlichen Lehrer-Schüler-Frühstück | ..."), gegen den sich die durchschnittliche Lehrkraft dann nicht wehrt ("Verliere ich dann den Beamtenstatus ? | Hat mich der Schulleiter dann nicht mehr lieb? | Alle andere machen das doch auch! | ...").


    Aber schön, dass im Ursprungsland des Kapitalismus (Großbritannien) zumindest noch die Arbeitnehmerrechte gewahrt werden und die Beschäftigten auch die "Eier in der Hose" haben, diese durchzusetzen.


    Gruß !

    Jetzt ist meine Frage, wie ihr das so handhabt? Weil in der Wirklichkeit/Realität kommt ja vll wirklich praktisch 42,50 cm² raus, aber durch gerundete Schülerrechnungen eventuell sogar 38,71 cm² durch die ganzen Rundungen. Die Rechnungen wurden zwar alle einigermaßen richtig gemacht und das Lernziel ist erreicht, doch leider nützt einem das ja auch nicht viel, wenn das Endergebnis ja trotzdem FALSCH ist, denn es ist sogar eine Abweichung von ca. 9% (Bei meinem Beispiel :) ) da.


    Realitätsfremde Lehrerdenke. Solange z.B. im Mietrecht eine Abweichung der tatsächlichen Quadratmeterzahl von bis zu 10% keinen Mangel der Mietsache darstellt, sehe ich keinen Grund, warum man gerade Schüler für so etwas bestrafen sollte:
    http://www.mietrecht.org/mietv…bweichung-im-mietvertrag/


    Die Schule sollte hier konsequent auf das Leben vorbereiten -> Volle Puntkzahl, was sonst?


    Gruß !

    Das ist aber nicht so, es geht einfach darum, dass nicht so viel Unterricht ausfällt und alle Donnerstag wieder in der Schule sind!!!


    Wenn ich so etwas lese, könnte ich k... Selbstausbeutung im Quadrat mal wieder. Kein Wunder, dass die halbe Republik über die Lehrer lacht.


    Schulveranstaltungen am Samstags sind z.B. nur zulässig, wenn ZWINGENDE Gründe dagegen sprechen, so etwas an einem "normalen" Schultag zu machen. Wegen einer Klassenfahrt Unterrichsausfall zu verhinden kann logischerweise kein solcher Grund sein, denn dann dürfte man überhaupt keine Klassenfahrten an einem normalen Schultag machen, also in deinem Beispiel auch nicht von montags bis mittwochs.


    Und dass man an einem Sonntag eine Klassenfahrt macht ohne entsprechenden Ausgleich (= schulfreier Tag) habe ich noch NIE gehört.


    Aber es heißt wohl mal wieder: Naiv, naiver, Lehrer!


    Gruß !

    Dann brauchst Du halt mal drei oder vier Wochen, bis Du eine Klausur zurückgibst.


    Ich verstehe das Problem von Putzmunter auch nicht.


    Putzmunter, du hast dir doch die Termine nicht ausgesucht? Du korrigierst einfach alle Klausuren nach Wichtigkeit ganz entspannt durch, d.h. die "dringenden" (Q2) zuerst. Dann müssen die anderen auf die Rückgabe eben einen Monat warten. Keiner verlangt von dir, dass du wochenlang irgendwelche Nachtschichten durchkorrigierst. Und wenn dir irgendjemand mit irgendwelchen "Rückgabefristen" aus irgendwelchen Erlassen kommst, da weist du ganz cool darauf hin, dass DU die Situation nicht zu vertreten hast. Sollen sie sich doch an die Verantwortlichen (Oberstufenkoordination, Schulleitung) halten. Du kannst da ja nichts dafür.


    Und immer an die gesetzliche Höchstarbeitszeit denken: 48 Stunden pro Woche. Nicht, dass du noch umkippst und man dir wegen "selbstverschuldeter Überlastung" dann noch die Dienstunfähigkeitsversorgung kürzt! Der Staat arbeitet ja bekanntlich mittlerweile mit allen Tricks.


    Zitat von DeadPoet

    ... und mit der Frage, ob man denn mal etwas länger als drei Wochen brauchen dürfe - bei ca. 75 Klausuren - braucht man erst gar nicht zu Schulleitung gehen


    Da "fragt" man auch nicht, sondern das teilt man der Schulleitung einfach mit. Dann hat diese nur die Wahl die Termine zu verlegen oder zu akzeptieren, dass es eben länger dauert (Fürsorgepflicht!)


    Gruß !

    Im Zweifel hilft bei so etwas nur der Blick ins eigene Schulgesetz und evt. entsprechende ministerielle Erlasse.


    Ich kann die nur sagen, wie es in Niedersachsen läuft (Gymnasium): Laut Schulgesetz legt die Gesamtkonferenz die Grundsätze der Leistungsbewertung fest. Da sich die Gesamtkonferenz aber nicht mit jedem Thema beschäftigen will, werden Fachkonferenzen gebildet, die solche Fragen fachspezifisch festlegen. Deren Beschlüsse zur Leistungsbewertung sind bindend. Was dann andere dazu sagen (Kollegen, Fachbereichsleiter, Schulleiter) ist dann im Anschluss erst einmal relativ egal. Der Schulleiter hat nur darauf zu achten, dass Konferenzbeschlüsse nicht gegen geltendes Schulrecht verstoßen.


    Gruß !

    Ich kenne jedoch einen Fall aus der Oberstufe, in dem die Kollegin angewiesen wurde eine Nachklausur für einen Schüler zu stellen (die dann schließlich mit einer ähnlichen Note bewertete wurde). Die Schulleitung begründete das mit Chancengleichheit und dem Gewicht von Oberstufenklausuren.


    Ah ja, jetzt gibt es also ein Recht auf Vergesslichkeit auf Schülerseite. Hat der nächste Schüler, der "vergisst" zur Klausur zu erscheinen oder wichtige Formeln "vergisst", dann auch ein Recht auf Nachschreiben?


    Zitat

    Auf den Vorschlag, dass die Schule dann für diese Fälle einige TR (die neuen GTR, ca. EUR 80,- pro Stück) vorhalten müsste, um sicher zu sein eigentlich in Kursstärke, hieß es dann aber, die Lehrerin müsse solche Probleme individuell lösen :-/.


    Was interessieren so eine Schulleitung schon die Probleme an der Basis. Hauptsache das eigene Büro ist schön warm. Dass Schulleitung auch Führungsverantwortung bedeutet, stand in der Ausschreibung wohl nicht drinnen.


    Gruß !

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