Beiträge von Mikael

    Z.B. muss ich ja als Fachlehrer die Aufgaben für die mündlichen Prüfungen erstellen. Klar, ist meine Aufgabe. Aber diese muss ich bei meiner Schule in 4facher Ausfertigung kopieren (für den Besitzer, den Protokollanten, die Prüfungsaufgaben für den Prüfling). Unsere Schulleiterin sagt, da ist kein Geld vom Schulträger dafür vorhanden. Deswegen müssen die Lehrer es selbst machen auf ihre Kosten. Sie wünschte auch, es wäre anders. Und keiner wehrt sich so richtig dagegen.


    Ich will mich ja eigentlich nicht so oft aufregen... aber wie bl... muss man sein, offizielle Prüfungsaufgaben DER SCHULE auf eigene Kosten zu kopieren. Da wird dann eben nichts kopiert, wenn kein Geld da ist. Notfalls fällt die Prüfung mangels Kopien halt aus... Wenn du das so androhst, wirst du sehen, wie schnell du Kopien auf Schulkosten bekommst.


    Noch einmal zum Mitschreiben: Lehrkräfte sind weder Selbstständige noch Freiberufler. Der Arbeitgeber (hier: die konkrete Schule vor Ort) hat ALLE NOTWENDIGEN ARBEITSMITTEL BEREITZUSTELLEN. UND ZWAR KOSTENLOS.


    Gruß !


    ps: Die halbe Republik lacht über die Lehrer. Ich kann's mit jedem Tag mehr verstehen...

    Letztendlich unterliegt die Interpretation des Notwehr-Paragrafen dem Gericht. Sieht man doch am Fall des Rentners: Auch die Staatsanwaltschaft forderte Freispruch, der Richter hat den Rentner trotzdem bestraft (oder war es hier gar eine Richterin?). In dem Paragrafen steckt eben viel Interpretationsspielraum: War es wirklich "Verteidigung"? War diese "erforderlich"? War der Angriff "gegenwärtig"? War der Angriff "rechtwidrig"?


    Im Zweifel muss jeder in so einer Situation selbst entscheiden und zwar innerhalb von Sekunden. Wenn ich die Wahl hätte zwischen dem Erleiden einer schweren Verletzung mit evt. folgender lebenslanger Behinderung oder gar dem Risiko getötet zu werden auf der einen Seite und einer Freihheitsstrafe auf der andere Seite, wäre für mich die Entscheidung einfach.


    Gruß !

    Die Grenze wäre für mich erreicht, wenn sich ein Schüler in der Klasse befindet, der objektiv die Gesundheit der anderen Schüler bzw. der Lehrkraft gefährdet. Falls er mit gefährlichen Gegenständen (z.B. schwere Gegenstände, Scheren) durch den Raum wirft, wäre das z.B. so ein Fall.


    Den Schulleiter schriftlich auf die Missstände aufmerksam machen und dabei feststellen, dass man sich außer Lage sieht, die Gesundheit der anderen Schüler zu garantieren. Auch auf die Gefahren für die eigene Gesundheit hinweisen. Natürlich auch darauf, dass unter den gegebenen Umstände die Erreichung der diversen Bildungsziele gefährdet erscheint. Wenn man das nämlich nicht macht, wird man selber als Lehrkraft in Haftung genommen.


    Den Schulleiter dabei zu unverzüglicher(!) Abhilfe auffordern. Er trägt schließlich die Gesamtverantwortung für die Zustände in der Schule und hat auch die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrkräften. Den Eingang des Schreibens sich schriftlich bestätigen lassen, ggf. unter Zuhilfenahme von Zeugen ("Herr Schulleiter, ich übergeben ihnen hiermit ein Schreiben, um auf die Missstände bzgl. Schüler X in Klasse Y hinzuweisen"). Das ganze natürlich in Kopie an den Personalrat, denn man eingebunden halten sollte.


    Kommt keine Reaktion, den Schulleiter ruhig darauf ansprechen, dass man sich gezwungen fühlt, im Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der eigenen Sicherheit, vorgesetzte Behörden einzuschalten. Je nach Verhalten des Schulleiters ggf. zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.


    Wichtig: Jeden Schritt schriftlich dokumentieren, sich Zeugen suchen, sich strikt an Verwaltungsvorschriften halten und natürlich "Verbündete" im Kollegium suchen.


    Zum Punkt Ordnungsmaßnahmen: Als Klassenlehrkraft ruhig bei jedem Vorkommnis eine Klassenkonferenz einberufen. Auch wenn es viel Arbeit ist. So bewegt man sich rechtlich auf "sichererem" Gebiet und es ist leichter, die Ordnungsmaßnahmen zügig zu eskalieren.


    Gruß !

    Eben. Ich will eine Pumpgun zur Selbstverteidigung!!!


    Zieh das nicht ins Lächerliche! Es geht nicht darum, dass Lehrkräfte bewaffnet in die Schule gehen. Es ist nur unverhältnismäßig leichtsinning, wenn nicht sogar lebensmüde, wenn sich eine unbewaffnete Lehrkraft zu dem bewaffneten Täter (auch wenn es "nur" ein Messer ist) alleine in den Klassenraum begibt. Selbst ein Polizist würde das niemals alleine tun, obwohl dieser in Selbstverteidigungskursen ausgebildet ist und zudem noch eine Schusswaffe trägt. Der würde stattdessen ein Sondereinsatzkommando anfordern, was bedeutet, dass sich dann mehrere schwerbewaffnete Personen in Schutzausrüstung um den Täter "kümmern". Eine Lehrkraft, die meint so etwas alleine und zudem noch unbewaffnet tun zu können, handelt meiner Ansicht nach einfach nur dumm und naiv.


    Die einzig richtige Strategie ist, sich und die restlichen Schülerinnen und Schüler in Sicherheit zu bringen, die Polizei zu rufen und diese ihre Arbeit machen zu lassen.


    Gruß !

    Zitat

    Nach Polizeiangaben stürmte der Angreifer während einer Unterrichtspause kurz nach 11 Uhr in den Klassenraum und stach gezielt auf sein Opfer ein. Die anderen Schüler, etwa 15, seien geflohen. Der Täter blieb in dem Klassenraum. Angeblich ging dann auch eine Lehrkraft hinein und blieb bei dem 17-Jährigen, bis die Polizei eintraf. Der Schüler ließ sich dann widerstandslos festnehmen, wurde aber noch nicht vernommen.

    http://www.radiohamburg.de/Nac…msburger-Schule-erstochen


    Unverantwortlicher Leichtsinn. Gegen einen mit einem Messer bewaffneten Täter hat eine unbewaffnete Person im Zweifel keine Chance, auch wenn uns Hollywood etwas anderes erzählen will.


    Gruß !

    Zitat

    In einem Unternehmen wird aber die Arbeit, die ein Mitarbeiter zuhause erledigt auch kontrolliert. Wenn man sich z.B. irgendwelche Akten mit nach Hause nimmt um sie am heimischen Schreibtisch auszuarbeiten, dann kontrolliert der Chef am nächsten Tag, ob die Akten wirklich ausgearbeitet sind und ob sie auch gut ausgearbeitet sind. Wenn man zuhause die Arbeitsleistung nicht wirklich erbracht hat, fällt das sofort auf und hat Konsequenzen in Form von Abmahnung oder Kündigung.

    Ah, Claudius, du bist also der Kollege, der seine Klausuren immer unkorrigiert zurückgibt und seinen Unterricht nie vorbereitet? Jetzt hast du dich aber selber geoutet...

    http://www.spiegel.de/karriere…telearbeit-a-1027630.html


    Kurz: Das Landesarbeitsgericht Düssseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen nicht einfach die Arbeit zu Hause zugunsten einer Präsenzpflicht im Unternehmen einseitig aufheben darf. Obwohl der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag per Standardformulierung dazu berechtigt war!


    Das könnte auch Auswirkungen auf den Schulbereich haben. Immerhin ist die Arbeit im "Home-Office" Teil des Berufsbildes Lehrer. Die einseitige Erhöhung der Präsenzpflicht durch den Arbeitgeber (Stichwort Ganztagesschule!) entgegen der langjährigen schulischen ("betrieblichen") Praxis ist vor diesem Hintergrund sehr kritisch zu sehen und sollte von den Beschäftigten nicht einfach hingenommen werden.


    Gruß !

    Dabei spreche ich noch nicht mal von den Zusatzaufgaben, die sich die Schulleitung ausgedacht hat, um maximal viel Arbeit zu packen, die man nicht mit dem Deputat verrechnen muss. Beispiel: Methodenkompetenztraining in regelmäßigen Abständen - teilweise zu Zeiten, in denen man "frei" hätte.


    ??? Alles was wie Unterricht "aussieht", muss auch wie Unterricht abgerechnet werden. D.h. machst du Methodenkompetenztraining mit den Schülerinnen und Schülern, ist das selbstverständlich Unterricht und muss entweder Teil deines Deputats sein oder als Überstunde abgerechnet werden. Alles andere wäre m.E. illegal.


    Gruß !

    Ich wette, wenn man die im Lehrerberuf wirklich gut vorhandene Möglichkeit in Teilzeit zu gehen stärker beschränken würde, würde ein nicht zu verachtender Prozentsatz der Lehrerschaft dienstunfähig. Vielleicht würde man dann an höhrer Stelle darüber nachdenken, dass man als Lehrer auch noch Alternativen braucht.


    Und ich behaupte einmal, die relativ "einfache" Möglichkeit in Teilzeit zu gehen, wird von den Dienstherren bewusst ausgenutzt, um unrealistische Anforderungen an die Berufsausübung zu stellen: Schule nicht nur als Unterricht, sondern auch als Nachholung der in den Elternhäusern nicht durchgeführten Erziehung und letztendlich als gesamtgesellschaftlicher Reperaturbetrieb, Stichworte Ganztagsschule (damit die Erziehungsberechtigten auch alle schön ganztags ungestört das Bruttosozialprodukt steigern können), Inklusion (Wahnidee einer "sozialen Gerechtigkeit" und "keiner darf zurückbleiben Mentalität" bei gleichzeitiger massiver Kosteneinsparung) und immer neue zentrale Vorgaben, die nur Extraarbeit bedeuten, aber für den Lernprozess der Schüler wenig bringen (Vergleichsarbeiten, Entwicklungsberichte,...).


    Und wer mit diesen ganzen übertriebenen Anforderungen nicht klar kommt, der ist eben "zu schwach" und muss "in Teilzeit" gehen. Nicht dass etwa die Anforderungen unrealistisch oder die Arbeitsbedinungen unterirdisch sind. Das "System" ist natürlich nie schuld, nur der Einzelne, der versagt, wenn er damit nicht klar kommt.


    Will man als Lehrkraft langfristig überleben, muss man eine mentale Abwehrstragie aufbauen. Ein Baustein muss sein: Ich schenke dem Arbeitgeber kein Geld, indem ich inTeilzeit gehe. Da reduziere ich lieber meine eigenen Ansprüche an das, was man in diesem Beruf leisten kann. Ein Indiz für mich: Alle Kollegen und Kolleginnen, die es in den letzten Jahren gesund in den Ruhestand geschafft haben, haben das ähnlich gesehen. Für die anderen bleibt dann oft nur der Burnout oder die Frühpensionierung (mit den entsprechenden starken finanziellen Einbußen).


    Gruß !

    Zitat

    § 10
    Mündliche Abiturprüfung


    (1) 1Die mündliche Abiturprüfung ist eine Einzelprüfung. 2Als solche kann sie auch in einer Gruppe durchgeführt werden; die Bewertung der individuellen Prüfungsleistung ist sicherzustellen. 3Die mündliche Abiturprüfung muss sich mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase beziehen und darf nicht den gleichen Prüfungsinhalt wie die schriftliche Prüfung als Gegenstand haben.


    http://www.schure.de/22410/avogobak.htm


    Also: Die Prüfung muss sich auf (mind.) zwei Sachegebiete aus zwei Schulhalbjahren beziehen. Die sollte man natürlich vorher mit dem Prüfling absprechen. Eine genauere Absprache ist m.E. nach aber unzulässig.


    Gruß !

Werbung