Gibt's jetzt nach der ominösen "Fahrradhelmpflicht" für Lehrer auch eine "Sportbrillenpflicht"? Wäre mir neu.
Aber der Fall (Schüler beschädigt per Zufallstreffer im Sportunterricht die Brille einer Referendarin) ist wirklich interessant.
Erst einmal haftet der Verursacher natürlich auch für solche "Zufallstreffer" (z.B. auch für die zufällig vom Balltreffer zerstörte Scheibe). Also hier der Schüler, da er wohl schon schon mind. 6 Jahre alt war. Allerdings, was die Sache kompliziert macht, hat der Schüler ja nicht aus eigenem Antrieb Fußball gespielt, sondern auf Anweisung der Lehrkraft. Insofern dürfte er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, was immer schwierig nachzuweisen ist. Dazu kommt noch, dass er unter Aufsicht einer Lehrkraft stand.
Meine Vermutung: Wenn jemand haftet, dann das Bundesland. Das kann natürlich versuchen, Regress bei der aufsichtsführenden Lehrkraft zu nehmen, was ebenfalls schwierig ist (nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lehrkraft). Ich würde auf jeden Fall eine Schadensanzeige machen und versuchen den Dienstherren (= das Bundesland) in Regress zu nehmen,
Gruß !