Beiträge von Mikael

    Richtig. So weit mir bekannt ist, gibt es keine "automatische" Rechtsgrundlage, die Bereitschaftszeiten verpflichtend macht, insbesondere solche ohne Arbeitszeitausgleich an anderer Stelle


    Aber Vorsicht: Ein Kollegium kann natürlich so bl... sein, sich das selber per Gesamtkonferenzbeschluss aufzuerlegen. Schulleiter argumentieren an solchen Stellen immer gerne mit "Die Schule muss...". Aber für die einzelnen Kollegen und Kolleginnen gilt zuerst einmal die Arbeitszeitverordnung und nicht das, was der SL meint, was die Schule müsse. Deshalb konsequent auf solchen Konferenzen gegen diese unbezahlte Mehrarbeit stimmen und notfalls Anträge einreichen, bestehende nachteilige Regelungen aufzuheben.


    Ergänzung: Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Gesamtkonferenzbeschlüsse in dieser Hinsicht überhaupt rechtlich wirksam sind, denn die Arbeitszeitverordnung ist das "höherwertige" Recht.


    Gruß !

    Der Vergleich "Schule" und "Krieg" ist doch etwas weit hergeholt, soweit sind wir im schulischen Alltag noch nicht...


    Aber Stichwort Gewissenskonflikte: Was gewichtest du denn höher? Das Recht auf Bildung ( "guter Unterricht")? Das Recht auf gesellschaftlichen Teilhabe ("Inklusion")? Das Recht auf Erziehung und Persönlichkeitsentwicklung unabhängig von der sozialen Herkunft ("Ganztagsbetreuung")? Willst du alles drei gleichzeitig möglichst optimal erreichen? Dann viel Spaß mit dem Burnout aufgrund der unter den gegebenen schulischen Bedingungen (Personal, Ausstattung, Gebäude) nicht auflösbaren Zielkonflikte. Oder soll nicht doch lieber der "demokratische Souverän" entscheiden, welches der drei Ziele ihm bei den gegebenen Ressourceǹ wichtiger ist als die anderen?


    Gruß !

    Verstehe deine Einwendungen absolut nicht. Wenn der demokratisch gewählte Souverän will, dass Lehrkräfte ihre Zeit mit Ganztagsbetreuung verbringen statt mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung guten Unterrichts, dann muss eine Lehrkraft das akzeptieren. Mit einem begrenzten Zeitkontigent (vulgo "Jahresarbeitszeit") lässt sich nun einmal nicht alles, was wünschenswert wäre, gleichzeitig erfüllen. Auch als Beamter ist man nicht zur Selbstausbeutung verpflichtet, schon gar nicht als Lehrer, insbesondere da unabhängige Untersuchungen zeigen, dass Lehrkräfte sowieso schon mehr arbeitern als der Durchschnitt der Bevölkerung oder der restliche öffentliche Dienst. Also setzt man die Prioritäten so, wie es der Dienstherr will. Ganz ohne schlechtes Gewissen. Was hast du damit für ein Problem?


    Gruß !

    am Grundsatz, dass ich als Beamter die Entscheidungen der demokratisch legitimierten Regierung umsetze und nicht sabotiere, ändert das aber nichts.


    Genau! Und wenn die aktuelle politische Agenda die Ganztagsbespaßung an Schulen durch Lehrkräfte zum Inhalt hat, statt gut vor- und nachbereiteten (was ja auch Zeit kostet!) Unterricht, in dem die Schüler wirklich etwas lernen, dann hat man das als Lehrer und Beamter zu akzeptieren und darf nicht in den Wahn verfallen, die Gesellschaft und die Schüler durch idealistische Selbstausbeutung vor dem neuestem politischen Irrsinn retten zu wollen.


    Gruß !

    Wenn wir aus der Hauptschulecke so etwas organisieren, tun wir das in der Regel für Kinder alleinerziehender Mütter oder anderer sozial eher "schwach betuchter" Schichten.
    Selbstverfreilich kann ich mit unseren Schülern in die Juhe der Nachbarstadt reisen und dort eine Klasse Zeit verbringen. Ich bin jedoch der Meinung, dass auch diese Kids die Gelegenheit haben sollten, die Hauptstadt - oder eine andere Großstadt Europas kennen zu lernen. Ihre Eltern können ihnen dies oft nicht bieten.


    Nichts gegen "gesellschaftliche Teilhabe". Aber es kann und darf nicht Aufgabe der Schule und der Lehrkräfte sein, gegen alle Ungerechtigkeiten angehen zu wollen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht auf kuchen-verkaufende Lehrkräfte abgewälzt werden (am Besten noch am Samstag vor dem Baumarkt...). Und: Dieser Staat hätte das Geld, um diese "Teilhabe" aus der Portokasse zu finanzieren. Deutschland schwimmt seit Jahren schließlich in Rekordsteuereinnahmen. Aber solange Idealisten sich für lau ausbeuten lassen, wird sich realistischerweise nichts ändern.


    Zitat

    Gleichzeitig werden Bastelarbeiten aus dem Technikunterricht verkauft - je nach Termin auch Weihnachts-, Oster-, Valentin- Vater- oder Muttertagskarten. Bei der Produktion können übrigens hervorragend Lernziele aus Technik und Wirtschaftslehre abgearbeitet werden: Buchhaltung, Serienfertigung, Rationalisierung, Einkauf-Verkauf, Warenwirtschaft uvam.


    Mit pädagogischen "Lernzielen" kann man alles begründen wenn man will: Das fängt bei der eingesparten Raumreinigung an ("Die Schüler sollen lernen, ihre Räume selber sauber zu halten."), geht weiter mit der Abschaffung der Lernmittelfreiheit ("Die Schüler müssen lernen, dass auch Schulbücher etwas kosten und pfleglich zu behandeln sind.") und endet noch lange nicht mit den Studiengebühren ("Die Studenten müssen lernen: Auch Bildung ist etwas wert und hat seinen Preis.").


    Gruß !

    Wenn man hier gezwungenermaßen Nichtschülerabitur korrigiert, bekommt man 5,50 vom Land. Odrer waren es 3,50 - pro Klausur?


    Das ist doch wohl ein Witz, oder? Für diesen Betrag nehmen die Angehörigen anderer akademischer Berufe mit (mind.) 2 Staatsexamen nicht mal den Telefonhörer ab, um mit dir einen Termin zu vereinbaren...


    Wer legt solche absurden Beträge eigentlich fest? Irgendein A15-Jurist im Kultusministerium, der meint Lehrer wären ja sowieso nicht ausgelastet mit ihrem Halbtagsjob, da könne man denen ja noch ein paar Extra-Korrekturen reindrücken für einen Betrag, für den es bei Starbucks nicht einmal eine ordentliche Tasse Kaffee gibt?


    Meike, du bist doch so GEW-affin. Hat die GEW schon einmal an eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gedacht, damit man für solche Korrekturen wenigstens die "normalen" Überstundensätze bekommt? Das wären doch einmal sinnvoll investierte Mitgliedsbeiträge...


    Gruß !

    Die Alternativen sind doch klar:


    - Die Eltern der Schüler zahlen lassen, wozu sie laut Schulgesetz verpflichtet sind (sofern das Kind mitkommt)
    - Wer sich die Fahrt nicht leisten kann: ALGII-Träger / Sozialhilfeträger ist verpflichtet zu zahlen
    - Schul- bzw. Förderverein bei den "Grenzfällen" einspannen (wobei bei vielen dieser "Grenzfälle" es wohl eher um die Entscheidung "neues Handy / neuer SmartTV" oder "Klassenfahrt" geht)
    - Irgendwohin fahren, wo es billig ist (ja, es gibt auch Jugendherbergen in der Nähe... man muss nicht durch die halbe Republik oder ins Ausland fahren)
    - Gar nicht fahren


    Aber da Lehrer in Deutschland ja mittlerweile den gesellschaftlichen Status von Sozialarbeitern haben (was wissenschaftlich untersucht wurde!), wundert man sich über Lehrer, die in der Fußgängerzone oder vor dem Baumarkt das Geld für die Klassenfahrt mittels Kuchenverkauf zusammenbetteln, natürlich auch nicht mehr...


    Gruß !

    Schulleiter sagte mir vor drei Wochen: "Geben Sie Anfang der Woche ihre privaten Termine ab, damit wir die Vertretungsstunden um diese herum planen können."


    So einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Was gehen die Schule deine privaten Termine an? Und ja: Es gibt keine Präsenzpflicht / Vertretrungsbereitschaft für Lehrkräfte. Wenn es eine gäbe, müsste diese arbeitszeitlich erfasst werden. Einfach alle Vertretungen, die dir ohne Vorlauf von mind. einem Tag mitgeteilt werden, ablehnen. Du hast dann halt einen anderen wichtigen Termin. Was das ist, geht keinen etwas an. Und immer fleißig alle Vertretungen aufschreiben und ggf. abrechnen (bei Überschreitung der zulässigen Grenze pro Monat). Wenn's die Schule Geld kostet, ist damit ziemlich schnell Schluss.


    Gruß !

    In der Schule hängt dagegen meistens viel mehr am Fehlen eines Lehrers während der Unterrichtszeit als am Fehlen eines Angestellten in der freien Wirtschaft. Wenn man sich bei der Vorbereitung des Unterrichts über die Woche etwas zurücknimmt und drei Stunden weniger macht, kann man trotzdem guten Unterricht halten. Wenn man morgens/mittags drei Stunden am Stück nicht in der Schule ist, fallen bis zu vier Unterrichtsstunden aus, bis zu vier Unterrichtsstunden müssen also vertreten werden, die Gruppe kommt im schlechtesten Fall in deinen Fächern gar nicht weiter und im besten Fall weniger weiter als mit dir, der Fachlehrerin. Unter Umständen musst du in Aufsichten vertreten werden.


    Da stimmt wohl, aber die Verantwortung dafür liegt sicherlich nicht bei der einzelnen Lehrkraft. Eine Schulpolitik, die eine Unterrichtsversorgung von (teilweise weit) unterhalb 100% für ausreichend erachtet, legt systematisch keinen Wert auf das Verhindern von Unterrichtsausfall. Deswegen sollte man sich darüber als Lehrkraft absolut keine Gedanken machen und erst recht kein schlechtes Gewissen einreden lassen. Dann leuchten die Kinderaugen halt etwas weniger für ein paar Stunden... so what?


    Gruß !

    Dein Dienstherrn wird dir ebenso wenig ein Fahrrad finanzieren wie einen Geschäftswagen oder dir eine Gehaltserhöhung wegen guter Leistung geben.


    Sie froh und dankbar, dass du arbeiten darfst und nicht noch Geld mitbringen musst (obwohl... das machen einige ja bereits: Klassenfahrten, Unterrichts- und Büromaterial,...).


    Gruß !

    Es gibt nun einmal Termine, die sind dringend und die kann man nur am Vormittag wahrnehmen. Da habe ich vollstes Verständnis, wenn jemand so einen Termin wahrnimmt.


    Aber man muss auch feststellen: Das System wird auch von einigen Kollegen und Kolleginnen ausgenutzt, die wegen jeder Lappalie vormittags während der Unterrichtszeit zum Arzt gehen (übrigens oft dieselben Kollegen, die freitags oder montags gerne einmal "krank" sind). Und das k... mich ehrlich gesagt an.


    Aber man lernt schon im Laufe der Zeit, die erste Gruppe von der zweiten zu unterscheiden.


    Gruß !

    Zitat

    3.1 Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Einzelne Lernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. Bei positiver Entwicklung der Leistungen ist im Zweifelsfall die für die Schülerin oder den Schüler bessere Note zu erteilen. Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen über das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken.


    http://www.schure.de/22410/33,83203.htm


    Gruß !

    An jede Schule (auch Grundschule) und an jede Kita eine hauptamtliche Genderbeauftragte und einen hauptamtlichen Kulturbeauftragten. Natürlich amtsangemessen besoldet (A15) und mit eigenem Büro. Natürlich kostenneutral von den einzelnen Schulen / Kitas selbst per Stellenumschichtung zu finanzieren. Das wäre ein erster Schritt gegen das "akademische Prekariat".


    Gruß !

    Wenn du mit der Promotion als Lehrer zurück an die Uni willst, und das bei "vollem Gehalt", gibt's wohl nur zwei Möglichkeiten:


    - Entweder in Form einer (Teil-)Abordnung, d.h. die Schulbehörde zahlt weiter dein Gehalt. Hier muss die Behörde aber schon ein gewichtiges Interesse daran haben, evt. in Form einer bereits existierenden Kooperation mit der Uni. Realistisch ist das aber wohl nur in einem lehramtsaffinen Bereich, also Fachdidaktik, Erziehungswissenschaft oder ähnliches


    - Du bewirbst dich ganz normal für eine der Stellen an der Uni (wiss. Mitarbeiter, Junior-Prof.), und hoffst, dass dir deine "Praxiserfahrung" im Schulbereich irgendwie dabei nützlich ist. Möglicherweise kannst du das mit einer Beurlaubung aus dem Schuldienst verbinden, so dass du deine Stelle an der Schule nicht verlierst, wenn es mit der Uni nicht klappt.


    Gruß !

    Gibt's jetzt nach der ominösen "Fahrradhelmpflicht" für Lehrer auch eine "Sportbrillenpflicht"? Wäre mir neu.


    Aber der Fall (Schüler beschädigt per Zufallstreffer im Sportunterricht die Brille einer Referendarin) ist wirklich interessant.


    Erst einmal haftet der Verursacher natürlich auch für solche "Zufallstreffer" (z.B. auch für die zufällig vom Balltreffer zerstörte Scheibe). Also hier der Schüler, da er wohl schon schon mind. 6 Jahre alt war. Allerdings, was die Sache kompliziert macht, hat der Schüler ja nicht aus eigenem Antrieb Fußball gespielt, sondern auf Anweisung der Lehrkraft. Insofern dürfte er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, was immer schwierig nachzuweisen ist. Dazu kommt noch, dass er unter Aufsicht einer Lehrkraft stand.


    Meine Vermutung: Wenn jemand haftet, dann das Bundesland. Das kann natürlich versuchen, Regress bei der aufsichtsführenden Lehrkraft zu nehmen, was ebenfalls schwierig ist (nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lehrkraft). Ich würde auf jeden Fall eine Schadensanzeige machen und versuchen den Dienstherren (= das Bundesland) in Regress zu nehmen,


    Gruß !

    Wieso muss das Kollegium "mitziehen"? Du machst einfach den Unterricht so, wie es die Schule offensichtlich will: Du ziehst von den 25 Kopien die absolut notwendigen ab, z.B. für Klausuren und andere Prüfungen, der Rest wird dann für Unterrichtskopien benutzt, auch wenn das heißt, dass es nur eine Kopie pro Monat gibt. Der Rest wird an die Tafel geschrieben oder diktiert. Ging ja früher schließlich auch. Und wenn sich die Schüler beschweren, erklärst du denen die Situation und verweist sie an die Schulleitung. Sollen die doch dort auf der Matte stehen und mehr Kopien verlangen.


    Einer muss den Anfang machen. Warum nicht du?


    Merksatz: Wer sich ausnutzen lässt, der wird ausgenutzt. So ist das Leben.


    Gruß !

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