Mit ziemlicher Sicherheit illegal. Auf den "Grund" kommt es dabei überhaupt nicht an. Schnellstens abstellen lassen (notfalls über die vorgesetzte Behörde)!
Gruß !
Mit ziemlicher Sicherheit illegal. Auf den "Grund" kommt es dabei überhaupt nicht an. Schnellstens abstellen lassen (notfalls über die vorgesetzte Behörde)!
Gruß !
So, ich muss da jetzt einmal eine Lanze für den Themenersteller brechen:
Jedem "Hipster-Architekten" oder "Versicherungs-Fuzzi" wird das teuerste Notebook vom FA durchgewunken, da er damit ja "Kunden beeindrucken" muss. Nur bei Lehrern will das FA sparen? Warum eigentlich? Weil sie das billigste Zeug von ihrem "Arbeitsplatz Schule" gewohnt sind? Da dürfen sie sich auf eigene Rechnung auch nichts besonderes gönnen?
Und nicht vergessen: Den allergrößten Teil der Kosten trägt ein Privat-Käufer immer noch selbst, trotz steurlicher Absetzbarkeit. Also gönnt ihm doch das Notebook und die spärliche Steuerrückzahlung!
Gruß !
Hallo zusammen,
rot ist klassische Korrekturfarbe für Lehrer, grün die Farbe der SL.
??? Jetzt verstehe ich endlich, warum einige Kollegen den grünen Stift bevorzugen... die wollen Karriere machen!
Gruß !
Habe noch nie von einem Schulträger gehört, der eine "Lärmampel" bezahlt oder sogar gebastelt hätte... also, was soll dieser Tipp?
Gruß !
Nichts gegen euer Engagement, aber immer daran denken, dass es Aufgabe des Schulträgers ist, die notwendigen Lehrmittel bereitzustellen, d.h. insbesondere zu bezahlen!
Gruß !
Das einzig sinnvolle Vorgehen: Über den arbeitsmedizinischen Dienst eine Bewertung der Lärmsituation im Klassenzimmer vornehmen lassen (Messung der Lärmbelastung). Und nicht vom SL deswegen abwimmeln lassen! Dieser ist in der Fürsorgepflicht und ggf. persönlich haftbar (muss man ihm klarmachen). Bei Hörbeschwerden ruhig zum Arzt gehen und das Ganze über die Schiene "Dienstunfall" laufen lassen. So kommt die Schulbehörde auf Trab...
Bei Überschreitung der Grenzwerte MUSS der Schulträger das Klassenzimmer lärmmindern ausstatten (entsprechender Bodenbelag, schallabsorbierende Platten an den Wänden, Schallschutzfenster, Vorhänge usw.).
Gruß !
Die Grenzen der Binnendifferenzierung / individuellen Förderung sind für mich ganz klar durch die Arbeitszeit gesetzt, für die ich bezahlt werden: Alles in allem ca. 1800 Zeitstunden im Jahr!
Gruß !
Ärgerlich finde ich solche kostenlosen Angebote nur immer dann, wenn sie auf einmal nach ein paar Jahren in kostenpflichtige umgewandelt werden, nachdem man nämlich das Engagement der Menschen, die sich einbringen, genutzt hat, um an einen billigen Aufbau zu kommen. Hab ich auch schon erlebt.
Deshalb wäre es wichtig zu erfahren, unter welcher Lizenz die zur Verfügung gestellten Materialien stehen. Es gibt durchaus Lizenzmodelle, welche die kommerzielle Weiterverwendung verhindern (im Bereich der quellenoffenen Software gibt es so etwas).
Die Betreiber der vorgestellten Seite könnten dazu ruhig etwas sagen. Ein ausdrücklicher Verzicht auf eine kommerzielle Weiterverwendung der zur Verfügung gestellten Materialien wäre eine vertrauensbildende Maßnahme.
Gruß !
Solche Regelungen sind wohl rechtlich fragwürdig und ohne Zustimmung des Personalrates kaum legitim. Aber wenn man einen "Geburtstags- und Kuchen"-Personalrat hat bzw. ein Kollegium, das zum Duckmäusertum neigt (bei Beamten und insbesondere Lehrern wohl eher überdurchschnittlich vorhanden), dann können solche Zustände, wo der Schulleiter quasi wie ein kleiner König herrscht, schon auftreten...
Gruß !
Nun bin ich gerade aber selbst körperlich etwas gehandicapt und habe mehrmals die Woche noch ambulante Reha. Mein letztes Schuljahr war auf Grund ungünstigen Zusammenkommens von sehr (!) schlechtem Stundenplan, Unfall, Reha etc. viel zu voll und kontraproduktiv zur Genesung und ich bin gerade eigentlich wirklich dankbar für den aktuellen Stundenplan und die Lerngruppen und dass damit endlich mal etwas Ruhe in meinen Alltag kommen kann.
Volles Deputat, ambulante Reha und dann noch eine (bezahlte) Zusatzaufgabe? Du solltest dir überlegen, was wichtiger ist: Gesundheit oder Karriere.
Gruß !
"Schulen des Internationalen Bundes"? Nie gehört (wie wohl die meisten hier). Aber jetzt wissen wir, was man dort verdient.
Vielleicht beißt einer an?
Gruß !
Unser Team besteht hauptsächlich aus ehrenamtlich aktiven Studenten...
Heißt "hauptsächlich", dass es andere Personen gibt, die nicht ehrenamtlich für den Verein arbeiten (z.B. hauptamtlich oder auf Honorar-/Provisionsbasis)? Wenn ja, wie werden diese finanziert?
Und: Erhalten die ehrenamtlichen Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung? Wenn ja, wie hoch ist diese und wie wird sie finanziert?
Gruß !
Darum geht's doch gar nicht. Wenn die Schulleitung pauschal anordnet, dass alle Lehrkräfte 15 oder 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn anwesend zu sein haben, und es vorher nicht der Fall war, dann MÜSSEN diese 15 oder 30 Minuten woanders wieder eingespart werden. Anderfalls würde man implizieren, dass alle vorher am Tag 15 oder 30 Minuten zu wenig gearbeitet haben. Und das glaubt doch hier wohl keiner, oder?
Gruß !
Ich rechne die zu meinem privaten Arbeitszeitkonto, aber nicht zum offiziellen.
Was ist denn "Ich muss ja in mein Fach schauen, auf den Vertretungsplan, meine Kopiermappe abholen, evtl. noch einen CD Player etc. holen oder sogar noch eine Folie ziehen. Dann muss man vielleicht noch mal einen Kollegen sprechen und so 5 Minuten vorher marschiere ich auch schon los vom Lehrerzimmer Richtung Klasse." anderes als offizielle Arbeitszeit?
Kein Wunder, dass die halbe Republik über die Lehrer lacht.
Gruß !
Jeden Morgen 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn anwesend zu sein, das sind alleine aus diesem Grund im Jahr 100 Stunden Arbeitszeit und damit bei ca. 1800 Stunden pro Jahr an Soll-Arbeitszeit nicht mehr zu vernachlässigen. Wenn man dann diese 100 Stunden an anderer Stelle wieder einspart, ist es ok. Als "unbezahlte" Mehrarbeit ("Wir sind dann mal alle morgens eine halbe Stunde früher da, machen aber unser sonstiges schulisches Programm weiter wie gehabt.") ist es aber Selbstausbeutung.
Gruß !
Als Schüler käme ich mir in so einer Situation verar... vor.
Und als Lehrer wüsste ich auch die zukünftige Antwort: Dienst nach Vorschrift.
Gruß !
Zur Klassenfahrt: In Niedersachsen ist die Sache klar im Schulgesetz geregelt. Der Schulleiter vetritt die Schule in Rechtsgeschäften "nach außen". Deshalb hat der SL den Klassenfahrtsvertrag zu unterschreiben. Wenn er das nicht tut, dann findet die Klassenfahrt eben nicht statt. Eine "normale" Lehrkraft kann keine wirksamen Rechtsgeschäfte im Namen der Schule abschließen (und würde sich, sofern sie es doch macht, evt. schadensersatzpflichtig machen).
Gruß !
Für einen Vollzeitkollegen halte ich es, wie gesagt, für normal, von 1-6 anwesend zu sein. Und das ist ja noch super, bei uns geht es bis 9.
Es gibt für "normale" Lehrkräfte keine regelmäßige Anwesenheitspflicht außerhalb der Deputatsstunden! Insofern ist ein Übermaß an "Hohlstunden" auch rechtlich fragwürdig. Gäbe es eine Anwesenheitspflicht, müsste der Dienstherr jeder Lehrkraft einen Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung bereitstellen. Das macht er aber offensichtlich nicht (Ausnahme: Funktionsträger wie Koordinatoren, Abteilungsleiter, Schulleiter).
Den Hinweis, dass man in anderen Berufen auch eine Anwesenheitspflicht von 8 bis 17 Uhr habe (abzgl. Mittagspause), kann man ganz leicht mit dem Hinweis auf den fehlenden Arbeitsplatz kontern.
Gruß !
Ich nehme an, du redest vom Sabbatjahr. Der Logik nach zählst du bei deinen Dienstverpflichtungen natürlich als Vollzeit. Den Ausgleich bekommst du ja später über das Sabbatjahr.
Gruß !
Kurzfristige Vertretungen in der ersten Stunde sollten nur nach Absprache erfolgen. Bei uns fallen solche Stunden auch oft einfach aus. Aber machen muss man sie wohl, wenn man eingeteilt wird.
Aber eine "Besprechung" einen Tag vorher anzukündigen geht gar nicht. Ich kann mir nur wenige "wichtige dienstliche Gründe" vorstellen, die das erfordern. Dass der die Besprechung Leitende zufällig Zeit hat, ist kein "wichtiger dienstlicher Grund". Da es für "normale" Lehrkräfte außerhalb der Unterrichts- und Aufsichtszeiten keine regelmäßige Präsenzpflicht gibt, würde ich so eine kurzfristige Einladung dankend ablehnen.
Gruß !
Ergänzung:
Dafür haben viele Schulen eine Präsenzpflicht.
Die dann auch auf das Deputat angerechnet werden muss...
ich finde das jetzt nicht so wirklich dramatisch. Ich weiß, dass ich den Vertretungsplan am frühen Abend noch mal lesen muss
Du bekommst also deinen PC und deinen DSL-Anschluss von der Schule bezahlt?
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