Beiträge von Mikael

    Sollte der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes dann tatsächlich irgendwann mal in der Praxis umgesetzt werden, [...]

    Dieses Urteil wird in dem Moment "In die Praxis umgesetzt", in welchem die Lehrkräfte an der Basis (also Leute wie du und ich) endlich den Ar... hochbekommen und sich entsprechend des Urteils verhalten!


    Gruß !

    Wenn ich wie ein Schweizer Lehrer arbeiten soll, dann will ich auch wie ein Schweizer Lehrer bezahlt werden...


    Dann ging es um die geplante Erhöhung der Pflichtlektionenzahl, um die geplante Vergrösserung der Klassen, um die Streichung der Lageraufstockung und um eine Lohnkürzung um 1 %. Da kann man - wohlgemerkt NACH Dienstschluss und ohne Ausfall von Unterricht - schon mal vors Regierungsgebäude ziehen und sich beschweren.

    Das haben wir schon alles hinter uns (wobei ich mit dem Begriff "Lageraufstockung" nichts anfangen kann, aber die deutschen Bildungspolitiker haben sicherlich etwas Äquivalentes schon seit langem eingeführt). Die (relative) "Lohnkürzung" beträgt bei uns übrigens ca. 20% (Rückstand gegenüber der Privatwirtschaft seit Ende der 90er-Jahre). Irgendwann ist das Maß für uns Lehrkräfte eben (über-)voll. Da nützt auch das größte pädagogische "Hurra"-Geschreie nichts mehr. Da verzichten wir halt dankend auf Fortbildungen oder "Tage der offenen Tür" am Sonnabend.


    Gruß !

    Weil so fängt es an, dass unsere Rechte beschnitten werden, wenn wir nicht mal wissen, was unsere Rechte sind.

    Richtig. Und wenn man dann seine Rechte kennt, und nicht bereit ist, dafür einzutreten bzw. diejenigen, die es tun, diffamiert, dann muss man sich nicht wundern, wenn man irgendwann auch offiziell keine Rechte mehr hat.


    Im Kleinen fängt es an. Immer.


    Gruß !

    Klar kann man die Linie fahren "Weniger Unterrichtsvorbereitung als Ausgleich für einen Tag der offenen Tür am Sonnabend". Aber erstens trifft man damit die Schüler, welche den "Tag der offenen Tür" nicht zu verantworten haben. Zweitens zeugt so eine Einstellung von Duckmäusertum ("Ich zieh man eigenes Ding durch. Nur keinen Stress mit der Schulleitung."). Und drittens ist das geradezu eine Einladung an Schulleitung und Behörden die Mehrarbeit immer weiter zu steigern, wenn jeder Lehrer diese Mehrarbeit auf "inoffizielle" Art und Weise zu kompensieren versucht. Viele sind dazu aber auch gar nicht fähig: In Deutschland steigen die Teilzeitquoten unter Lehrkräften seit Jahren stetig an. Und das sicherlich nicht, weil die alle ganz bequem auf das Geld verzichten könnten: Nein, bei vielen ist es Resignation wegen der permanenten Überlastung.


    Und zum "Weihnachtsessen": In Deutschland nicht nur "neuerdings", sondern bezahlt wurde so etwas noch nie für Lehrkräfte. Es ist nur ein weiteres Zeichen mangelnder Wertschätzung für dieses Beruf. Es ist hier quasi eine offiziell geförderte Selbstverständlichkeit, dass Lehrer massiv Privatmittel für schulische Zwecke einsetzen (privates Arbeitszimmer, Unterrichtsmaterialien, Klassenfahrten usw.) Es gibt zwar genug Gerichtsurteile, dass wir das nicht müssen, aber es gibt genug Kollegen (und insbesondere -innen!), die das trotzdem machen, weil hier sonst der Unterrichtsbetrieb teilweise zusammenbrechen würde. Und falls sich deutsche Lehrkräfte vor ein Rathaus stellen würden, um ein "Weihnachtessen" einzufordern, würde sich die komplette veröffentliche Meinung geschlossen gegen die Lehrer stellen: Für die Bevölkerung sind wir hier sowieso nur überversorgte, verbeamtete "faule Säcke" (sowas sagen hier Ministerpräsidenten, die dann später zum Bundeskanzler gewählt werden), die vom "realen Leben" keine Ahnung haben und welche die Frechheit besitzen für ihren lockeren Halbtagsjob noch Geld einzufordern...


    Gruß !

    Witziger Vergleich, das mit dem "Weihnachtsessen". Keine Ahnung wie die Uhren in der Schweiz ticken, aber sogar das "Weihnachtsessen" würde man als deutscher Lehrer aus eigener Tasche bezahlen. Da lädt einen kein Arbeitgegeber ein (im Unterschied zur hammerharten "Privat"-Wirtschaft), sondern höchstens der Personalrat, der aber vorher mit dem Klingelbeutel im Kollegium herumläuft, um das "Weihnachtsessen" zu finanzieren.


    Und Wollsocken: Es geht hier nicht darum, dass wir am Sonnabend nicht "wollen", sondern darum dass es neben der Zumutungen der Bildungspolitik der letzten Jahre eine weitere Form der Mehrarbeit ist. Und die gehört dann entweder anständig bezahlt (Mehrarbeitsvergütung) oder per unterrichtsfreiem Tag ausgeglichen. Punkt.


    Gruß !

    Die Krux liegt an der Formulierung "in der Regel".

    Nein, dass bezieht sich eindeutig auf Punkt 1.2: Die Schule (nicht der Schulleiter!) kann an zwei Sonnabenden (regulären) Unterricht einführen (in Abstimmung mit Schulträger und Träger der Schülerbeförderung).


    "In der Regel" heißt gerade nicht, dass der Schulleiter nach Belieben einzelne Sonnabende zu Arbeits- und Unterrichtstagen umdefinieren kann.


    Gruß !

    Den Begriff "Sonnabend" finde ich in der aktuellen Verordnung nicht (ebensowenig wie eine Definition von "Schultag").(Nun könnte die Schulleitung wohl auch in Niedersachsen sagen: "Sie haben eine andere Verpflichtung an einem Samstag wahrzunehmen.")


    Gruß
    Nitram

    Nein, Schultage sind über den Erlass zur Unterrichtsorganisations festgelegt:

    Zitat


    1. Fünftagewoche


    1.1 An den Schulen findet der Unterricht in der Regel von montags bis freitags statt.


    1.2 Schulen können in Abstimmung mit dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festlegen, dass an zwei Sonnabenden im Monat in allen oder einzelnen Schulbereichen Unterricht stattfindet. Landeseinheitlich festgelegte unterrichtsfreie Sonnabende gemäß Bezugserlass zu a) bleiben unberührt.

    D.h. an einer Schule, an der kein Unterricht am Samstag stattfindet, ist der Samstag auch kein Arbeitstag. Völlig egal, was der Schulleiter meint. Der Schulleiter müsste also nachweisen, dass der Tag der offenen Tür nicht an einem Schultag / Arbeitstag, also montags bis freitag, stattfinden kann. Und das wird ihm kaum gelingen.


    Gruß !

    Wird eine Schulveranstaltung mit Konferenzbeschluss auf einen Samstag gelegt, ...

    In diesem Fall muss man sagen: Selber schuld. Lehrkräfte haben in der Gesamtkonferenz die Mehrheit.


    Übrigens hast du mein Kernargument nicht erfasst: Der Samstag ist laut Arbeitszeitverordnung kein regulärer Arbeitstag. Es müssen schon gewichtige Gründe angeführt werden, um einen Tag der offenen Tür auf einen Samstag zu legen. Der Schulleiter muss nachvollziehbar begründen, warum es nicht möglich ist, dafür einen regulären Schultag zu nutzen oder einen Nachmittag an einem regulären Schultag.


    Gruß !

    Na... so einfach geht das auch nicht. Ich zitiere einmal aus der Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds.ArbZVO):

    D.h. es muss nachgewiesen werden, dass die "dienstlichen Verhältnisse es erfordern", dass die Veranstaltung am Sonnabend stattfinden muss und eine Durchführung z.B.am Freitagnachmittag unmöglich ist. Sollte dieser Nachweis gelingen (was schwierig sein dürfte), kommt nun das Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) in Spiel:

    Entscheidend ist hier Absatz 3, Satz 2, denn von zwingenden dienstlichen Gründen kann man bei einem "Tag der offenen Tür" nicht sprechen. "Zwingend" würde bedeutend, dass die Schule ohne diesen Tag ihre Kernaufgabe (Unterricht und Erziehung) nicht mehr erfüllen könnte, was spätestens vor dem Verwaltungsgericht klargestellt werden würde. Also gilt Satz 2: Ein Achtel der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit sind 5 Zeitstunden. Bezugsgröße ist der Monat. Kommt die eine oder andere Vertretungsstunde in Monat des "Tages der offenen Tür" dazu, hat man diese Grenze schnell überschritten und hat Anspruch auf eine Dienstbefreiung als Ausgleich oder auf eine Mehrarbeitsvergütung (Satz 3).


    Gruß !

    In Hessen und vermutlich in den anderen Bundesländern auch gibt es ja eine Dienstordnung, die besagt, dass der Schulleiter die Schule nach außen vertritt.

    Richtig. D.h. im Wesentlichen, dass die gemeine Lehrkraft nicht IM NAMEN DER SCHULE sprechen darf. Ihre persönliche Sicht der Dinge darf natürlich geäußert werden, als Privatperson. Das dabei Grundsätze wie der Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Dienstgeheimnisse usw. beachtet werden, sollte selbstverständlich sein.


    Etwas anders liegt die Sache, wenn es die explizite Anweisung gibt, über bestimmte Dinge nicht sprechen zu dürfen ("Maulkorberlass"). Dann darf man aber darauf hinweisen, dass man darüber nicht sprechen darf, was wiederum beim Gegenüber eine ganz eigene Interpretation der Dinge hervorrufen kann...


    Gruß !

    Die "sauberste" Lösung wäre, über den Sicherheitsbeauftragten der Schule zu gehen und ihn zu einer schriftlichen Stellungnahme aufzufordern. Der ist nämlich durch sein Amt dazu verpflichtet und ggf. auch haftbar, was man ihm klar machen muss. Wenn der nichts tut, reicht man halt gegen ihn Dienstaufsichtsbeschwerde ein (wenn man sich das beim SL nicht traut).


    Gruß !

    Ach Leute, was soll denn die ganze Aufregung? Hier hat ein Lehrer eine Lücke in den Bestimmungen "geschickt" für seine Schüler genutzt. Er hat seinen Kurs, wir ich es verstanden habe, für eine außergewöhnlich gute Mitarbeit belohnt...

    Tja, und die drei Schüler aus dem Kurs, die aus Normal- bzw. Geringverdienerhaushalten stammen und keinen Anspruch auf Zuschüsse hatten, die mussten zu Hause bleiben. Sind ja selber schuld, wenn deren Eltern dem Staat nicht auf der Tasche liegen...


    Sag mal, in was für einer verqueren Gedankenwelt lebst du eigentlich?


    Gruß !

    Überlastungsanzeige ist hier Quatsch.


    Entweder Anzeige über den Sicherheitsbeauftragten (den jede Schule haben muss) beim Gewerbeaufsichtsamt.


    Oder Einschaltung der Schulaufsicht (wenn sich der SL querstellt) am besten über den (Bezirks-)personalrat.



    Bei uns lässt die Schulleitung zu, dass in den Chemievorbereitungsräumen (z.T. krebserregende) organische Lösungsmittel, Säuren usw. in ganz normalen Sperrholzschränken gelagert werden müssen und diese noch nicht einmal effektiv abgesaugt werden, sodass die Dämpfe regelmäßig eingeatmet werden.
    Weist man die Schulleitung darauf hin, so wird man deutlich darauf hingewiesen, dass man erstens ja noch in der Probezeit ist .... und, dass man außerdem in Zukunft sonst einige zusätzliche Dienstanweisungen bekommen könnte.

    Das geht schon einmal gar nicht. Da kommt der Verdacht auf Nötigung (Straftatbestand!) auf. Schön wäre es, wenn man für diese Drohung Zeugen hätte. Dann könnte das ein Fall für den Staatsanwalt sein (und die SL wäret ihr dann möglicherweise los...).


    Dienstaufsichtsbeschwerde geht natürlich auch immer.


    Gruß !

    naja und was ist mit den 3 schülern die nicht aus einem h4 haushalt kommen und nicht mitgefahren sind?
    natürlich nicht wegen der kosten wie der sl betont....

    Die waren wahrscheinlich als Normal- oder Geringverdiener schon so oft für über 2000 Euro pro Person in New York, dass sie auf die x-te New York-Reise freiwillig verzichtet haben. Irgendwann wird ja selbst der "Big Apple" langweilig...


    Heute morgen habe ich ein Interview mit dem Klassenlehrer gehört. Tut mir leid, dem ist auch nicht mehr zu helfen. In so einer Situation gebe ich nicht noch Interviews.

    Gibt es einen Link für das Interview? Diesen "Vollpädagogen" möchte ich gerne einmal hören...


    Gruß !

    Ja, dann mach' doch mal deine "überschlägige Schätzung".


    Leider ist es ein Zeichen der Zeit, dass sich die Diskussion in der "veröffentlichten" Meinung in Deutschland immer stärker in Richtung qualitative Argumente verlagert ohne die Aussagen mit nachprüfbaren Fakten zu unterlegen. Aber das ist jetzt kein Vorwurf an dich persönlich.


    Gruß !

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