Beiträge von Mikael

    Und wenn dann in der Elternsprechtagswoche, während der man abends an den Zeugnissen sitzt, der Chef kommt und spontan noch möchte, dass man meinetwegen fachfremd eine neue Klasse unterrichten muss und *setze hier eine für deine Schulart zeitfressende und psychisch belastende Zusatzaufgabe deiner Wahl ein* übernehmen soll?

    Dann sagst du deinem Chef halt, dass du dich um die "Zusatzaufgabe" selbstverständlich kümmerst. sobald du wieder freie Zeitreserven hast. Solange muss das eben warten.


    Und falls er will, dass du sofort zusätzlichen fachfremden Unterricht übernimmst, dann sagst du einfach "Ja gerne. Aber leider muss ich dann dort erst einmal absolutes Sparprogramm fahren, bis sich meine zeitliche Belastung wieder entspannt."


    Wenn man natürlich alles abnickt und ein pädagogisches "Hurra!" schreit, dann muss man sich nicht wundern, wenn man ausgenutzt wird...


    Gruß !

    Was ich hier bei einigen nicht verstehe:


    Nur weil man Beamter ist, ist man doch nicht rechtlos! Statt "Arbeitszeitgesetz" heißt es eben "Arbeitszeitverordnung". Inhaltlich tun sich die nicht viel. Und als Beamter ist man sogar in einer relativ starken Position, seine Rechte einzufordern (Fürsorgepflicht!), man muss sich nur trauen (und diese Rechte natürlich kennen). Und falls man einen "Gesang-und-Geschenke"-Personalrat hat, wählt man den beim Nächstenmal halt ab (und sucht sich vorher Verbündete) oder stellt sich selbst zur Wahl, oder fragt beim Bezirkspersonalrat nach, oder beim Verband, oder bei der Gewerkschaft, oder...


    Gruß !

    Gesamt-Arbeitszeit dokumentieren und bei Überschreiten der (auf's Gesamtjahr gerechneten) 40-Stunden-Woche für Beamte den SL fragen, an welcher Stelle er eine Entlastung vorzunehmen gedenkt. Das kann eine Entlastung bei sonstigen Pausenaufsichten sein, aber auch der Verzicht auf die Teilnahme bei Ausflügen, Klassenfahrten u.ä. oder den Einsatz als Klassenlehrer. Alternativ den SL fragen, ob man zukünftig seinen Unterricht nicht mehr vorbereiten soll...


    Der SL hat seine Schule so zu organisieren, dass die vorgeschriebene Gesamtarbeitszeit laut Arbeitszeitverordnung eingehalten wird. Überschreitungen sind nur kurzfristig bei unvorhersehbaren Ereignissen erlaubt aber keinesfalls systematisch zulässig. Der SL ist verpflichtet sich an geltendes Recht zu halten, zudem hat er die Fürsorgepflicht für die Lehrkräfte an seiner Schule (stellvertretend für den Dienstherren). Ein Beamter, der vorsätzlich gegen geltendes Recht verstößt, macht sich ggf. persönlich haftbar für eventuelle Schäden (Regress des Dienstherren).


    Gruß !

    Meike, du hast ja soooo Recht mit deinen Ausführungen. Ich würde mir auch viel mehr pragmatische Kollegen und Kolleginnen wünschen und weniger Idealisten, "Dienst-nach-Vorschrift"-Lehrer und auch weniger "Ängstliche" (die hast du in deiner Aufzählung vergessen). Insbesondere die "Ängstlichen", die alles im vorauseilenden Gehorsam machen, was die Schulleitung oder die Behörde vielleicht wünschen KÖNNTE, sind auch ein Problem. Nicht, dass sie der SL oder das KuMi nicht mehr lieb hat...


    Lasst uns alle wie pragmatische Profis handeln und auf keinen Fall am Beruf "verbrennen". Da hat keiner was von.


    Gruß !

    ... Reformbedarf des Ruhegehalts.

    Wenn der Staat den Differenzbetrag, um den aktive Beamte billiger sind als Angestellte, zum Aufbau von Rückstellungen für Pensionen benutzen würde, ebenso wie das durch verzögerte oder niedrigere Anpassungen der Besoldung im Vergleich zu den Tarifabschlüssen der Angestellten eingesparte Geld, gäbe es keinen "Reformbedarf".


    Aber die private "Internationalen Hochschule Bad Honnef" betreibt hier nicht zufälligerweise Auftrags"forschung"? Und falls ja, in wessen Auftrag?


    Und @Primarlehrer: Wer heutzutage in der "Failed Stadt Berlin" (http://www.spiegel.de/politik/…-kommentar-a-1067343.html) noch Lehrer wird, der ist doch wirklich selber Schuld...


    Gruß !

    Inwiefern sind dafür dann Haupt-, Real- oder Gesamtschullehrer dafür besser geeignet?

    §11 (1) Niedersächsisches Schulgesetz:

    Zitat

    Das Gymnasium vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht den Erwerb der allgemeinen Studierfähigkeit. 2Es stärkt selbständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten. 3Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht das Gymnasium seinen Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung und befähigt sie, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg an einer Hochschule, aber auch berufsbezogen fortzusetzen.

    Solange das Schulgesetz nicht geändert wird, muss man sich als Gymnasiallehrer daran halten. Alles andere wäre eine Dienstpflichtverletzung.


    Gruß !


    An der Gesamtschule führen wir auch einen großen Teil unserer Schüler zur Allgemeinen Hochschulreife (bei uns derzeit ca. 70% eines Jahrgangs)

    Warum nicht 100%? Wann wird endlich dieses unsägliche Selektionsinstrument "Allgemeine Hochschulreife" abgeschafft? Wann inkludieren die Hochschulen endlich auch die "Nicht-Studierfähigen"? Wieso soll an den Unis nicht funktionieren, was in den Schulen immer mehr die Regel wird?


    Gruß !

    Kann ich als Teilzeitkraft auch für das 2. Halbjahr gezwungen werden, weiterhin 2 Überstunden zu machen (dringende dienstliche Belange usw.)?

    Ich würde sagen ja, da Teilzeit nur genehmigt wird, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Aber solche Überstunden sollten immer im Einvernehmen mit der betreffenden Person angeordnet werden. Falls du aber die einzige bist, die dafür in Frage kommt, kannst du eher wenig machen.


    Zitat

    Dürfen die Ferien in Abzug gebracht werden bei der Verrechnung der Langzeitvertretung mit dem bestehenden Deputat?

    Das halte ich nicht für rechtmäßig. Die Ferien sind auch als Ausgleich für die Mehrarbeit während der Unterrichtszeit gedacht, also was für eine Vollzeitlehrkraft über die 40-Stunden-Woche anderer Beamter hinausgeht (bzw. anteilig für Teilzeitkräfte). Also gegen diesen Abzug schnellsten Widerspruch einlegen.


    Alles ohne rechtliche Gewähr!


    Gruß !

    das ist für mich ideologie und fern jeder vernunft.

    Und das Schöne an dieser Ideologie ist: Wenn's nicht funktioniert, hat man auch gleich den Schuldigen, denn der steht vorne an der Tafel. Bekommt nicht einmal einen einzigen (schwierigen) Schüler in den Griff, dieser Depp. Und dabei haben die Pädagogik-Professoren und die Bildungspolitiker doch überzeugend dargelegt, dass es so einfach ist, wenn man nur will: Denn auf den Lehrer kommt es an...


    Gruß !

    In dem Moment, wo du den Eltern Egoismus vorwirfst, sagst du gleichzeitig damit, dass die Kinder bitte unter sich bleiben sollen, weil es ja für normale Kinder nicht zumutbar wäre, dass die etwa langsamer lernen oder Rücksicht nehmen müssen/ dass die behinderten Kinder kategorisch ausgegrenzt und als Problem/Störung des NORMALEN Ablaufs empfunden würden.

    Das wird nicht der kecks sagen, das werden die Eltern der "normalen" Kinder sagen, wenn es bald nur noch das staatliche inklusive Einheitsschulsystem gibt. Und diese Eltern werden ihre Kinder in Privatschulen anmelden, welche dank ihres "pädagogischen Profils" die UN-Vorgaben ("Recht auf inklusive Bildung") die Inklusion geschickt umgehen werden bzw. sich auf die "problemlosen" Fälle beschränken werden.


    Gruß !

    Sorry, aber das klingt nach einer Anfängerfrage:


    Verantwortlich gemacht werden kann, wenn überhaupt, erst einmal nur die Schule bzw. die Schulbehörde. Diese hat die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Die Frage ist, ob bei dir Regress genommen werden kann, falls ein Schüler durch die Prüfung fällt. Wenn vorher wochenlang / monatelang der Unterricht ausfällt, wäre ich da ganz entspannt. Es ist schließlich nicht deine Schuld, dass der Unterricht nicht erteilt wurde. Du lieferst für den Zeitraum, den du unterrichtest, einfach die "durchschnittliche" Unterrichtsleistung ab. Mehr kann man nicht verlangen.


    Gruß !

    Da hilft nur eine knallharte Linie: Bei jedem Vorfall den Unterricht sofort abbrechen (dann kommt Druck über die anderen Erziehungsberechtigten), den SL in den Unterricht holen lassen (den muss das selber anfangen zu nerven), bei eigenen Verletzungen (und seien es "nur" blaue Flecken) am gleichen Tag noch zum Arzt gehen und diese Dokumentieren lassen, dann das Ganze mit einem Schreiben an den SL, dass man sich außerstande sieht, den Schüler wegen Gefährdung von Eigen- und Fremwohl (andere Kinder!) weiter zu unterrichten, Kopie an Personalrat. Reagiert der SL nicht, bei vorgesetzter Behörde remonstrieren. Ebenso Übergriffe auf andere Kinder durch den Schüler dokumentieren und an SL und in die Schülerakte. ALLES MUSS AKTENKUNDIG WERDEN! Das "System" setzt darauf, dass solche Vorfälle unter den Teppich gekehrt werden und die Lehrkräfte alles widerspruchslos hinnehmen. Das darf man sich nicht gefallen lassen.


    Und: Der SL hat über das das Schulgesetz (in Niedersachsen §43 Abs. 3) auch die Möglichkeit, einen Schüler, der andere gefährdet sofort vom Unterricht auszuschließen und die entsprechende Ordnungsmaßnahmen-Konferenz "nachzuholen". Und man sollte ihm klar machen, dass er die "Fürsorgepflicht" für die Lehrkräfte (und Schüler) an der Schule trägt und ggf. haftbar gemacht werden kann bei Unterlassen notwendiger Maßnahmen!


    Da Inklusion ein Menschenrecht ist...

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist sogar ein Grundrecht (Art. 2 Abs. 2 GG) und damit in der Normenhierarchie höher anzuordnen. Von "Inklusion" steht nichts im Grundgesetz...


    Gruß !

    Wurde das Weihnachtsgeld nicht auf die Monate gerechnet? In HH soll das so geschehen sein. War aber vor meiner Zeit. Ich kriege 600 Euro brutto (300 pro Kind). Besser als nichts.

    In Niedersachsen wurde das Geld vor Urzeiten einmal für ein Jahr monatlich ausgezahlt und danach komplett weggekürzt. Und ohne Kinder gibt's als Lehrer genau null Euro.


    Also in meinem Umfeld, fast alles Angestellte in der freien Wirtschaft kriegen alle Weihnachtsgeld. Manche ein 13. Monatsgehalt, andere weniger. Bei vielen Betrieben gibts sogar noch eine Prämie, gemessen am Jahresumsatz etc.

    Tja, ist schon hart, in der "freien" Wirtschaft.


    Gruß !

    sollen sie halt beim Weihnachtsgeld nochmal 40 Euro kürzen, das würde dicke reichen

    Ist in Niedersachsen schon auf null gekürzt. Was das ganze umso trauriger macht.


    Was mich einmal interessieren würde: Müssen die Beschäftigten im Kultusministerium oder im Finanzamt um die Ecke auch ihre Weihnachtsfeier vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen? Weiß das jemand?


    Gruß !

    Der öD muss sparen, so what.

    Warum? Habe ich noch nie verstanden, wieso der Staat ausgerechnet bei seinen Angestellten und Beamten sparen "muss". Hat dir das der Politiker deines Vertrauens ins Ohr geflüstert?


    Dieser Staat, der in Rekordsteuereinnahmen schwimmt, und jährlich dutzende Milliarden für Banken-Rettungen, für Industrie-Subventionen, für die EU und der Euro, für Bundeswehreinsätze am A... der Welt, für ... raushaut, warum muss der ausgerechnet immer bei seinen Beschäftigten sparen? Erklär's mir einmal, habe ich noch nie kapiert.


    Gruß !

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