Da hilft nur eine knallharte Linie: Bei jedem Vorfall den Unterricht sofort abbrechen (dann kommt Druck über die anderen Erziehungsberechtigten), den SL in den Unterricht holen lassen (den muss das selber anfangen zu nerven), bei eigenen Verletzungen (und seien es "nur" blaue Flecken) am gleichen Tag noch zum Arzt gehen und diese Dokumentieren lassen, dann das Ganze mit einem Schreiben an den SL, dass man sich außerstande sieht, den Schüler wegen Gefährdung von Eigen- und Fremwohl (andere Kinder!) weiter zu unterrichten, Kopie an Personalrat. Reagiert der SL nicht, bei vorgesetzter Behörde remonstrieren. Ebenso Übergriffe auf andere Kinder durch den Schüler dokumentieren und an SL und in die Schülerakte. ALLES MUSS AKTENKUNDIG WERDEN! Das "System" setzt darauf, dass solche Vorfälle unter den Teppich gekehrt werden und die Lehrkräfte alles widerspruchslos hinnehmen. Das darf man sich nicht gefallen lassen.
Und: Der SL hat über das das Schulgesetz (in Niedersachsen §43 Abs. 3) auch die Möglichkeit, einen Schüler, der andere gefährdet sofort vom Unterricht auszuschließen und die entsprechende Ordnungsmaßnahmen-Konferenz "nachzuholen". Und man sollte ihm klar machen, dass er die "Fürsorgepflicht" für die Lehrkräfte (und Schüler) an der Schule trägt und ggf. haftbar gemacht werden kann bei Unterlassen notwendiger Maßnahmen!
Da Inklusion ein Menschenrecht ist...
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist sogar ein Grundrecht (Art. 2 Abs. 2 GG) und damit in der Normenhierarchie höher anzuordnen. Von "Inklusion" steht nichts im Grundgesetz...
Gruß !