Beiträge von Mikael

    Und jetzt noch ein paar Verhaltensregeln, ganz einfach gehalten - für Personen mit wenig oder kaum Sprach- und/oder Selbstbeherrschungskenntnissen ;)


    Sie sind ganz einfach zu befolgen, auch jenseits der Länge des ...Arms.

    Wir haben bereits ein "Regelwerk", das nennt sich Strafgesetzbuch. Dazu braucht es deiner komische Liste überhaupt nicht. Und das StGB gilt unabhängig von Geschlecht und / oder Herkunft der Täter. Nennt sich "Rechtsstaat".


    Gruß !

    Das Unterschlagen wichtiger Informationen und dadurch das verfälschte Wiedergeben von Situationen ist übrigens typisch für die Leute, die mit dem "Gutmenschen"-Begriff um sich werfen und denken, das wäre eine Beleidigung.

    Nun komm mal runter von deiner pseudo-moralischen Überlegenheit. Der Link zum Zitat steht schließlich direkt unter dem Text, braucht man nur anklicken. Halte die Leser hier bitte nicht für so dumm, als dass sie nicht alleine die Quelle nachlesen könnten.


    Aber es ist wirklich interessant, wie die "Gutmenschen"-Fraktion anfängt herumzueiern und nach jedem Strohhalm zu greifen, wenn solche "Verhaltensregeln" einmal nicht vom Klassenfeind kommen...


    Gruß !

    Zitat

    Es ist wichtig zu verhindern, dass solche Vorfälle jemals wieder passieren", sagte Reker am Dienstag nach einer Krisensitzung mit den Ermittlern. "Wir haben mittlerweile gehört, sie sind auch in anderen Städten vorgefallen. Das tröstet uns natürlich nicht", sagte Reker. Unter anderem Hamburg hatte mit ähnlichen Ausschreitungen zu kämpfen


    "Verhaltensregeln" für Karnevalisten
    Künftig müsse man Lagen bei Großveranstaltungen anders einschätzen, teilte der Krisenstab mit. Dabei wolle man zunächst auf Präventionsmaßnahmen setzen, die bereits für die anstehenden Festivitäten zu Karneval umgesetzt werden sollen. Dazu soll es etwa "Verhaltensregeln" für junge Frauen und Mädchen geben, "damit ihnen solche Dinge nicht widerfahren", sagt Reker mit Bezug auf die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht. Es gebe bereits einen Verhaltenskatalog, der nun aktualisiert würde und bald online abrufbar sein wird.

    http://www.rp-online.de/nrw/pa…tanz-halten-aid-1.5669639


    Mal sehen, wir hier die Gutmenschenfraktion auf die Äußerungen von Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker reagiert. Ist sie nicht eine von den "Guten"?


    Gruß !

    Dann gebe ich auch einmal meinen Senf dazu (vieles wurde ja schon gesagt und ich kann es nur bestätigen):


    - Die ersten Jahre (und insbesondere das Referendariat) sind schon sehr zeitaufwändig


    - Mit der Zeit gibt sich das. Wichtig ist ein "recyclebarer" Materialfundus und der Verzicht auf Pefektion (man sollte als Lehrer schon Improvisationstalent haben!)


    - Die Arbeitsbelastung ist ungleichmäßig. Es gibt immer wieder Hochphasen (viele Korrekturen) und dann wird's auch wieder ruhiger.


    - Man braucht unbedingt einen Ausgleich jenseits der Schule, sonst brennt man aus. Wirklich "schulfreie" Tage sind unglaublich wichtig (der Beruf verleitet dazu, immer etwas zu tun, denn man findest immer etwas, was man noch machen könnte...)


    - Zur "Familienfreundlichkeit": Praktisch alle Frauen bei uns mit jüngeren, teilweise auch älteren, Kinder haben auf Teilzeit gewechselt. Die halbe Stelle ist da die Regel. Ist das "familienfreundlich"? Zumindest bedeutet das den Verzicht auf das halbe Gehalt.


    - Und noch etwas: Natürlich hat man beim Unterrichten selbst einen gewissen (methodischen) Freiraum. Aber letztendlich ist man weisungsgebundener Beamter. Das merkt man an sehr vielen Stellen.


    Gruß !

    Da zeigt sich mal wieder, dass es ratsam ist, Mitglied einer GEWerkschaft zu sein und kompetente Beratung zu erhalten.

    Beratung ist ja schön und gut. Aber es gibt auch noch andere Verbände, die die eigenen Interessen notfalls effektiver vertreten. Ich erinnere nur an den Philolgenverband Niedersachsen, der notfalls gegen die Landesregierung auch vor Gericht zieht (und nicht nur "berät"). Das war bekanntermaßen so erfolgreich, dass sich die GEW-Niedersachsen gezwungen sah, sich dieser Klage anzuschließen (was ihnen ihre rot-grünen Buddies in der Landesregierung wahrscheinlich nicht so schnell verzeihen werden...)


    Gruß !

    Das gute alte Prinzip "Ober sticht Unter" wird wohl nirgendwo so inbrünstig gelebt wie in Bayern. Außer natürlich, man hat es mit der Bezügestelle aka "Landesamt für Finanzen" zu tun - da darf man sich dann von Beamten des niederen mittleren Dienstes belehren und anscheißen lassen. Aber das dünkt mir kein rein bayerisches Problem.

    Das liegt daran, dass die meisten Lehrer zwar viel reden, aber dann, wenn es wirklich zum Konflikt kommt, ganz schnell den Schw... einziehen. Wobei man das gar nicht so sagen sollte, denn die meisten Lehrer sind bekanntermaßen Lehrerinnen...


    Gruß !

    Das hängt vom Bundesland ab. In Bayern gibt es beispielsweise die Regelbeförderung auf A14.

    Bayern gönnt seinen höheren Beamten ja auch noch die Jahressonderzahlung (vulgo: Weihnachtsgeld) und zickt nicht jedes Jahr bei der Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beamten herum.


    Bayerische Beamte haben sowieso den finanziellen Joker gezogen: http://oeffentlicher-dienst.info/vergleich/laender/


    Tu felix Bavaria!


    Nicht unerwähnt lassen sollte man natürlich die Tatsache, dass die "freie Wirtschaft" natürlich Ergebnisse sehen will; ein Faktum, mit dem man im Lehramt natürlich nicht konfrontiert ist

    Das ist doch Quatsch. Der einzige Unterschied ist, dass man die "Ergebnisse" der Schule nicht in Euro bewertet. Deshalb sind sie auch offensichtlich in unserem Wirtschaftssystem nichts "wert". Trifft aber auf alle mehr oder weniger "sozialen" Berufe zu (weshalb diese auch unterdurchschnittlich bezahlt werden).


    Gruß !

    Aber haben wir im anderen Thread nicht festgestellt, dass HH das einzige Land mit einer Arbeitszeitverordnung ist? Dass Überstunden nur bei gehaltenen Unterrichtsstunden vergütet werden? Und dass man die geleistete Arbeit sowieso nicht festsetzen kann, weil wir mehr Schulferien als Urlaub haben?

    Nein, und nochmals nein!


    Die jeweilige Arbeitszeitverordnung KONKRETISIERT nur die entsprechenden Regelungen, die für ALLE BEAMTEN des jeweiligen Bundeslandes gelten, sie DARF DIESE NICHT UMGEHEN, da die Regelungen, die alle Beamten betreffen, das "höherwertige Recht" sind. Am Beispiel von Niedersachsen:

    Zitat

    Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds.ArbZVO-Schule)
    [...]
    Aufgrund des § 60 Abs. 5 Satz 1 und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25. März 2009 (Nds.GVBl. S.72), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. November 2011 (Nds.GVBl. S.422), wird verordnet:
    [...]

    Es folgen die ganzen Regelungen mit der Unterrrichtsverpflichtung für Lehrkräfte usw.



    Aber gleich zu Anfang steht die Bezugsnorm (Niedersächsisches Beamtengesetz) und darin steht:

    Zitat

    § 60 Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit


    (1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf im Jahresdurchschnitt 40 Stunden in der Woche nicht überschreiten
    [...]
    (5) 1Die Landesregierung wird ermächtigt, das Nähere, insbesondere zur Dauer der Arbeitszeit und zu Möglichkeiten der flexiblen Ausgestaltung und Verteilung der Arbeitszeit sowie zu Pausen und Ruhezeiten, durch Verordnung zu regeln. 2Sie kann diese Ermächtigung durch Verordnung auf einzelne Ministerien übertragen.


    Die Arbeitszeitverordnung (für Lehrkräfte) darf dieser übergeordneten Norm (Beamtengesetz) nicht widersprechen! Also: Auch für Lehrer gilt die 40-Stunden-Woche (im Jahresdurchschnitt). Alle außerunterrichtlichen Tätigkeiten müssen damit im Einklang stehen!


    Die Arbeitszeit für Lehrkräfte wird eben nicht nur über die Unterrichtsverpflichtung festgelegt, sondern auch durch die Regelungen, die für alle Beamte gelten!


    Gruß !

    und Tag der offenen Tür am Samstag, Freitag Nachmittag Sommerfest, ist alles SL-Entscheidung? Also Umfang und dann kein Ausgleich?!

    Also Schulveranstaltungen am Samstag halte ich nicht für zulässig, sofern es kein regulärer Schultag bei euch ist. Da hatten wir hier vor kurzem eine längere Diskussion: Anwesenheitspflicht am Tag der offenen Tür


    Ansonsten hilft nur, die persönliche Arbeitszeit penibel zu dokumentieren, denn letztendlich gilt die Arbeitszeitverordnung. Du musst nicht mehr arbeiten, als wofür du bezahlt wirst. Da Schulveranstaltungen keine unvorhersehbaren Ereignisse sind, darf aus diesem Grund keine unbezahlte Mehrarbeit angeordnet werden: Systematische, geplante und zudem noch unbezahlte Mehrarbeit ist nicht zulässig!


    Gruß !

    Bei uns geht es u.a. um eine einheitliche Festlegung zum Umfang von Projekttagen, zu zusätzlichen anwesenheitsverpflichtungen wie Schulfeste, Tag der offenen Tür, Einschulung, ...
    [...]
    Ist das überhaupt in alleiniger Entscheidung der SL oder LK-Sache?

    Leider ja. Aber die Konferenz hat inbesondere nicht das Recht, z.B. die Arbeitszeitverordnung außer Kraft zu setzen. Das betrifft insbesondere die 40-Stunden-Woche (im Jahresschnitt), die auch für Lehrer gilt, oder das Abhalten von Schulveranstaltungen am Samstag (wenn das kein regulärer Schultag bei euch ist). "Höherwertiges Recht" kann ein Konferenz-Bechluss niemals außer Kraft setzen. Im Prinzip ist es die Dienstpflicht des Schulleiters, darauf zu achten. Wenn dieser das nicht tut, hilft nur die "formale" Schiene, z.B. Buchführung über die individuell tatsächlich geleistete Arbeitszeit mit entsprechendem Antrag auf Überstundenvergütung (beim Geld tut's dann auch der Behörde weh!). Und immer darauf achten, dass solche "Extra-Veranstaltungen" schriftlich angeordnet werden (-> Protokolle der Konferenz, Aushänge im Lehrerzimmer usw. -> KOPIEREN!).


    Es empfiehlt sich auch, wenn der Personalrat mit der Schulleitung eine Dienstvereinbarung über diese Veranstaltungen abschließt. Dies wirkt einem unbegrenzten "Ausufern" entgegen.


    Gruß !

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