Und nur weil etwas in einem "Erlass" (= behördeninterne Dienstanweisung) steht, kann es trotzdem nach Prüfung durch ein Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt werden... muss nur einer den Mut aufbringen, dagegen zu klagen.
In Nds wurde ja erst vor kurzem die Verpflichtung zur Mehrarbeit für Gymnasiallehrer für rechtswidrig erklärt. Und die stand sogar in der "Arbeitszeitverordnung" (rechtlich eine Stufe höher als ein "Erlass").
Die ganze Liste nicht anrechenbarer Ausfallstunden aus obigem Erlass ist zudem sehr fragwürdig:
Zitat
Nicht anrechenbare Ausfallstunden liegen vor bei Pflichtstundenausfall wegen Abwesenheit der Schüler, z. B. in folgenden Fällen:
• bei wetterbedingtem Unterrichtsausfall (Schulfrei wegen Hitze oder Glatteis u.a.)
• bei Schulwanderungen und Schulfahrten,
• bei Betriebspraktika,
• bei vorzeitigem Schulfrei am letzten Tag vor den Ferien, bzw. am Tag der Zeugnisausgabe,
• bei Störung des Dienstbetriebes (z.B. Unbenutzbarkeit von Klassenräumen, Ausfall der Heizung, Wasserrohrbruch und bei Verstößen von Schülern gegen die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht) sowie wegen noch nicht eingerichteter Eingangsklassen zu Beginn des Schuljahres,
• bei vorzeitigem Unterrichtsfrei der Abschlussklassen,
• bei der Schließung von Klassen aus gesundheitlichen Gründen´.
Alles anzeigen
Sie verlagert praktisch das gesamte Betriebsrisiko (selbst wenn z.B. durch mangelnde Wartung der Heizung durch den Schulträger der Unterricht ausfällt) auf die Lehrkraft. DAS müsste wirklich einmal vor Gericht überprüft werden.
Ich will noch einmal einen Vergleich aus der "freien" Wirtschaft bringen. Analog würde das für einen Produktionsbetrieb bedeuten, falls das "Material" (hier: Schüler) nicht da ist und die Produktion stillsteht, geht das vollständig zu Lasten der Arbeitnehmer. Da würde es einen öffentlichen Aufschrei geben, wenn VW oder Airbus so etwas versuchen durchzuziehen...
Gruß !