Beiträge von Mikael

    Zitat

    Konkret heißt das: Ich habe begonnen, mich anders anzuziehen. Ich bin eigentlich jemand, der gern auch mal etwas engere Sachen trägt – aber jetzt nicht mehr. Ich ziehe ausschließlich weit geschnittene Hosen und hochgeschlossene Oberteile an. Schminke benutze ich sowieso immer schon sehr wenig, höchstens mal einen Abdeck-Stift. Und nicht nur äußerlich habe ich mich verändert, um mich etwas vor dieser Belästigung zu schützen. Ich verhalte mich auch anders. So vermeide ich es zum Beispiel, auf unserem Gelände an diejenigen Orte zu gehen, an denen sich die alleinstehenden Männer oft aufhalten. Und wenn ich es doch mal muss, dann versuche ich, sehr schnell da durchzukommen und lächele dabei niemanden an, damit man das nicht falsch verstehen kann.

    http://www.welt.de/regionales/…sig-und-aufdringlich.html


    Tja, da hilft wohl nur Bildung, Bildung, Bildung... wie einige hier sagen würden. Fragt sich nur, wer die Bildung braucht.


    Gruß !

    2.5 Minderzeiten entstehen ausnahmsweise dann nicht, wenn ein Unterrichtseinsatz derLehrkraft aufgrund betrieblicher Umstände unmöglich ist (z. B. Havarien, Überschwemmungen,Bombendrohungen, Ausfall der Schülerbeförderung). Dies gilt jedoch nicht in den Fällen,in denen durch eine Änderung der Unterrichtsorganisation die Lehrkraft im Unterrichteingesetzt wird.



    Bei Schulausfall, der vom Direktor oder vom Amt angeordnet wird, entstehen keine "Minusstunden".

    Das erscheint mir das einzig logische und faire Vorgehen. Sachsen-Anhalt scheint hier noch klar denken zu können.


    Es würde mir sehr für die nachfolgenden Lehrerinnen- und Lehrergenerationen leid tun, wenn sie eben nicht mehr verbeamtet würden, Berlin hat es ja leider schon vorgemacht. Aber das wird jetzt etwas OT.

    Die Länder verbeamten die Lehrer doch nicht, um denen einen Gefallen zu tun. Die Verbeamtung hat ganz klare Vorteile für die Bundesländer:

    • Beamte sind während der aktiven Dienstzeit billiger als Angestellte. Die Pensionkosten fallen erst in der Zukunft an, was eine aktuelle Regierung erst einmal nicht interessiert.
    • Beamte dürfen nicht streiken, was im Bereich der Bildung ein ganz großer Standortvorteil ist. Falls bei einem bundesweiten Lehrerstreik 10 Millionen Kinder zu Hause betreute werden müssten, stünde ganz schnell der hochgelobte Wirtschaftsstandort Deutschland komplett still. Die Kita-Streiks wären hier nur ein ganz kleiner Vorgeschmack gewesen.
    • Man kann bei Beamten ganz einfach Besoldungserhöhungen ausfallen lassen oder die Sonderzahlungen kürzen bzw. streichen, falls es die Kassenlage erfordert. Keine lästigen Tarifverhandlungen und Streiks können dies verhindern.

    Gruß !

    Mikael, du hast nicht verstanden, was ich meinte. Man kann nicht gegen die Existenz eines Erlasss klagen.
    Und es kann auch nicht "die Gewerkschaft" klagen. Siehe Beitrag 33.

    Vielleicht hätte ich formulieren sollen "gegen die individuellen Auswirkungen eines Erlasses klagen". Dass die Verbände nicht klagen können, ist schon klar. Die sind ja nicht direkt betroffen. Die sollten aber unterstützen (mit Rechtsbeistand und / oder finanziell), siehe Beitrag 46. Wenn genug Kollegen und Kolleginne das durchziehen und Recht bekommen, wird so ein Erlass schon irgendwann zurückgezogen werden.

    Siehe meine obigen Ausführungen im Beitrag 33.

    Und das ist das Problem. Fast alle klagen eben nicht, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis aus individueller Sicht negativ ist (finanzieller und zeitlicher Aufwand einer Klage vs. die Ungewisse Aussicht auf Erfolg). Für den Dienstherrn lohnt es sich also rational gesehen, eventuelle Rechtsverstöße in Kauf zu nehmen. Der Verlust aus einzelnen verlorenen Prozessen wird bei weitem durch die Vorteile in den unzähligen Fällen wettgemacht, in welchen die Betroffenen ihre Rechte eben nicht einklagen. Da hilft entweder nur ein Verbandsklagerecht (was in solchen Fällen mit Sicherheit nicht kommen wird, da sich der Staat aus oben genannten Gründen damit selbst schaden würde) oder ein Bewusstseinswandel bei den Betroffenen ("Mut zur Klage") mit ausreichender (auch finanzieller) Unterstützung durch die Gewerkschaften und die Verbände. Wenn in jedem Bundesland pro Jahr auch nur ein paar Dutzend Kollegen und Kolleginnen diesen Weg beschreiten würden, würde die Bilanz aus Sicht des Dienstherrn schnell ins Negative umschlagen.

    Fakt ist, dass die meisten sich über den Tisch ziehen lassen, weil sie die Erlass- und Rechtslage gar nicht kennen. Und ein "Erlass" ist noch lange kein Gesetz oder eine Verordnung. Da hat man öfters das Gefühl, dass die Ministerialbeamten in so eine behördeninterne Dienstanweisung (und nichts anderes ist ein Erlass) erst mal alles mögliche hineinschreiben, um zu sehen "was geht". Solange sich keiner effektiv beschwert (d.h. dagegen klagt) kann man es ja machen...

    Daher sollen wir im Moment alles aufschreiben, was vielleicht Pluszeiten sind.

    Darauf läuft es hinaus. Wenn der Dienstherr Erbsenzählerei betreibt, muss man das eben auch machen. Und Mehrarbeit wird dann nur noch auf schriftliche Anordnung hin geleistet, damit man auch schön dokumentieren kann, was man alles geleistet hat.


    Klar, ein Schulleiter kann sich stur an Verwaltungsvorschriften halten. Aber das kann der gemeine Beamte auch...


    Gruß !

    Du hast natürlich Recht. Aber um so etwas sollten sich die GEWerkschaften in Form von Musterprozessen kümmern und dafür weniger idelogische Traumtänzereien veranstalten (im Sinne einer "Wünsch-Dir-Was-Luftschloss-Schule" die sowieso niemand bezahlen wird...).


    Gruß !

    Und nur weil etwas in einem "Erlass" (= behördeninterne Dienstanweisung) steht, kann es trotzdem nach Prüfung durch ein Verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt werden... muss nur einer den Mut aufbringen, dagegen zu klagen.


    In Nds wurde ja erst vor kurzem die Verpflichtung zur Mehrarbeit für Gymnasiallehrer für rechtswidrig erklärt. Und die stand sogar in der "Arbeitszeitverordnung" (rechtlich eine Stufe höher als ein "Erlass").


    Die ganze Liste nicht anrechenbarer Ausfallstunden aus obigem Erlass ist zudem sehr fragwürdig:

    Sie verlagert praktisch das gesamte Betriebsrisiko (selbst wenn z.B. durch mangelnde Wartung der Heizung durch den Schulträger der Unterricht ausfällt) auf die Lehrkraft. DAS müsste wirklich einmal vor Gericht überprüft werden.


    Ich will noch einmal einen Vergleich aus der "freien" Wirtschaft bringen. Analog würde das für einen Produktionsbetrieb bedeuten, falls das "Material" (hier: Schüler) nicht da ist und die Produktion stillsteht, geht das vollständig zu Lasten der Arbeitnehmer. Da würde es einen öffentlichen Aufschrei geben, wenn VW oder Airbus so etwas versuchen durchzuziehen...


    Gruß !

    Da stellt sich die Frage, wie "kurzfristig" darf so eine Anweisung sein. Wenn der SL so formuliert,
    "Dieser hat uns mitgeteilt, wenn die Schule wetterbedingt ausfällt sollen wir zu Hause bleiben.", dann versucht er sich geschickt aus der Verantwortung zu ziehen, denn das würde darauf hinauslaufen, das die Lehrkraft verpflichtet ist, jeden Morgen die amtlichen Hinweise auf witterungsbedingten Schulaufall zu verfolgen um dann ggf. kurzfristig ihren Tagesplan über den Haufen zu werfen. Ich glaube nicht, dass das zulässig ist, denn es läuft effektiv darauf hinaus, dass eine Lehrkraft nicht mehr zuverlässig ihren Arbeitseinsatz planen kann.


    Gruß !

    Und es entspricht eben nicht dem "billigem Ermessen", dass die Lehrkraft unter Anrechnung von Minusstunden wieder nach Hause geschickt wird, wenn sie schon in der Schule ist oder sich auf dem Weg dahin gemacht hat. Anders würde ich die Sache beurteilen, wenn z.B. am Montag verbindlich angekündigt wird, dass für den Rest der Woche (Di-Fr) die Schule ausfällt (was aber wohl praktisch nicht passieren wird, da sich das Wetter auch wieder verbessern kann und dann wieder die Schulfplicht greift..., d.h. es dürfte unmöglich sein, für den Rest der Woche verbindlich die Stunden ausfallen zu lassen).


    Gruß !

    Ich kann als Lehrer meine Arbeitszeit ja nicht zu beliebiger Zeit anbieten, sondern der Arbeitgeber - vertreten durch die SL- legt meine ("gebundene") Arbeitszeit - eben die von mir zu haltenden Stunden - fest.

    Der Arbeitgeber (hier vertreten durch den SL) kann aber auch nicht die Arbeitsleistung zu beliebiger Zeit abfordern. Das Äquivalent zum Stundenplan wäre in der "freien" Wirtschaft der Dienstplan. Wenn der Arbeitgeber aber kurzfristig keine Arbeit hat (was der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat!), dann trägt dieser das "Betriebsrisiko" und muss den beschäftigungslos herumsitzenden Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Da kann er nicht einfach sagen: "Geh mal nach Hause und arbeite das später nach". Das lässt sich m.E. eins zu eins auf den Schulbetrieb übertragen (Schüler nicht da wegen Schnee und Eis, Lehrer bietet seine Arbeitskraft trotzdem an).


    Gruß !

    Rechtssicherheit wird es wohl erst geben, wenn ein Kollege, der sich das nicht gefallen lässt, vor das Verwaltungsgericht geht.


    @Siobhan: Wenn eure feste Vertretungstunde Präsenzpflicht beinhaltet, würde ich mir das nicht gefallen lassen.


    Gruß !

    Ich sehe es so wie alias. Ihr bietet eure Arbeitskraft an, und wenn die Schule (vertreten durch den Schulleiter) dafür keine Verwendung hat, ist das nicht euer Problem. Wenn der SL meint, dass ihr zuhause bleiben sollt, dann darf er euch dafür keine "Minusstunden" aufschreiben. Ihr schuldet eurem Dienstherr letztendlich die Erfüllung der "planmäßigen" Unterrichtverpflichtung. Fällt die weg aus Gründen, die ihr nicht zu vertreten habt, muss er euch trotzdem bezahlen. Ihr seid ja keine Freiberufler oder Selbstständige.


    Gruß !

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