Hallo Student0892,
Ich hab auch schon meine (aktuelle) Erfahrung mit einem Einspruch im EWS-Staatsexamen in Bayern. Ich muss mich leider meinem Vorredner anschließen. Deine Chancen liegen wahrscheinlich schlecht. Außer du hast eindeutig Recht und zusätzlich Durchhaltevermögen.
Bei mir wurden offensichtlich Dinge als fehlend markiert, die schwarz auf weiß dastanden. Als ich schrieb, dass diese wohl übersehen wurden, bekam ich als Antwort, dass die nicht da stünden oder so nicht gelten würden. Ein Beispiel: es wurde nach einer Definition eines Schulleistungstests gefragt. Diese hatte ich mit Angabe von Autor und Datum gegeben, nachdem ich die Definition hergeleitet hatte. Es hieß dort dann auf meine Anmerkung, dass die Definition dastünde, dass die Definition trotzdem nicht gegeben worden wäre.
Man läuft also gegen eine Wand.
Du kannst es trotzdem versuchen. Vor allem wenn es deine letzte Chance ist. Bei mir ging/geht es zum Glück nur um die Note. Ich bin allerdings auch am überlegen erneut nachzufragen, da die erste Antwort die man bekommt vom Korrektor deiner Arbeit kommt - klar, als ob der eingestehen würde, dass er einen Fehler gemacht hat.
Daher, falls du dich doch auch entscheidest Einspruch zu erheben würde ich dir empfehlen direkt mit einem Anwalt darüber zu reden und nicht nach der ersten Antwort aufzugeben. Ein gerichtliches Verfahren wäre mir persönlich zu viel. Aber wenn es um die letzte Chance geht würde ich das bei Aussicht auf Erfolg durchziehen.