Beiträge von Canis Lupus

    Ein Tarifvertrag und ein Landesgesetz. Es steht jedem frei, sich zu entscheiden, was er/sie möchte. Eine Verbeamtung muss nicht erfolgen.

    Wenn die Anerkennung der "förderlichen" Zeiten wichtig sind, dann kann man als Angestellter weiterhin arbeiten.

    Genau das gilt es abzuwägen! Ich mache mir lieber vorher Gedanken und werde nicht von unerwarteten Dingen überrascht.

    Munkeln kann man viel. Die eindeutigen Regelungen befinden sich im §30 LBesG.

    Das hilft mir weiter, danke.


    erhöht sich die Beihilfe in der Pension auch auf 70%

    Das hilft mir auch weiter. Danke für die Erklärung.


    Vielen Dank euch allen, ich kann jetzt vieles besser einschätzen.


    Canis Lupus

    Ersteinmal vielen Dank für eure Erfahrungen!

    Ich habe auch das Gefühl, dass die Bezirksregierung bei der Berechnung der Ansprüche maximal kreativ ist. Das war bei der Einstufung nach TV-L auch schon der Fall. Welcher Sachbearbeiter/-in ist denn für die Einstufung für die Verbeamtung zuständig? Gleiche Abteilung?

    Ich bin gespannt was aus den zehn Jahren wird. Ich habe gehört, es würden nur Zeiten im öffentlichen Dienst gezählt (die ich nicht habe) und keine förderlichen Zeiten mehr. Rein vom Empfinden her wäre es ziemlich ungerecht. Aber das heißt ja nichts...


    s3g4 und Kiggie: Danke für die Beispielrechnung. Ich habe das für meinen Fall mal durchgerechnet und so schlimm sieht es dann gar nicht mehr aus.

    2 Fragen sind allerdings noch dazu gekommen:


    1. Wird eigentlich das Weihnachtsgeld aus dem Angestelltenverhältnis anteilig ausgezahlt wenn man in das Beamtenverhältnis wechselt oder verfällt das?


    2. Hat jemand Erfahrungen, wie das im Alter mit der privaten Krankenversicherung aussieht? Ich höre immer nur das es sehr teuer wird.


    Vielen Dank!

    Hallo,

    wer hat denn schon OBAS gemacht und kann mir sagen, wie es danach mit der Verbeamtung weiter geht?

    Wird die Stufe aus dem Angestellten Verhältnis angerechnet oder startet man wieder mit der kleinsten Stufe? Dann würde ich als Beamtin deutlich weniger verdienen?! Für das OBAS/Angestellten Verhältnis wurden mir 10 Jahre förderliche Zeiten angerechnet und ich bin in Stufe 4. Wenn ich in A12 in der kleinsten Stufe starten muss, wäre das A12/4. Das ist die kleinste Stufe in A12. Das sind aber Brutto fast 700 Euro weniger. :staun:

    Oder bleibt im Beamtenstatus netto soviel mehr übrig? Wer kann mir da weiter helfen?


    Bevor ich jetzt in Vermutungen versinke wären Tatsachen schön!


    Liebe Grüße,

    Canis Lupus

    Lieber Friedhelm,
    ich bin gerade mitten im OBAS NRW und habe bislang die Erfahrung gemacht dass die Einstufung in erster Linie vom Wohlwollen und der Auslegung des Sachbearbeiters abhängen. In meinem Seminar gibt es Kollegen die sofort in Stufe drei oder vier eingestuft wurden und andere mit ähnlichen Lebensläufen nur in eins. Auch erfährst du deine Stufe erst nach Vertragsunterschrift. Sicherheitshalber würde ich von eins ausgehen und mich freuen wenn es mehr wird.
    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Canis lupus

    Hallo Zusammen,
    ich möchte mich auch vorstellen. Ich plane einen Seiteneinstieg im Bereich Sek 1. Ich hatte vor kurzem ein erfolgreiches Auswahlgespräch und warte nun nach dem Einstellungsangebot durch die Schule auf meinen Bescheid von der Bezirksregierung (NRW). Auch wenn ich weiß das die Bezirksregierung meist sehr langsam ist, kann ich das warten kaum aushalten und stürze jeden Tag zum Briefkasten. Wenn hier jemand Erfahrung mit der OBAS in NRW hat oder auch gerade startet würde ich mich über Kontakt per pn freuen!


    LG Canis Lupus

    Hallo Dasi,


    du kannst dir die "Handreichung zur OBAS Stand September 2014" durchlesen. Da steht alles ganz genau drin, auch in Bezug auf die Studienleistungen und Schulform. Zum Beispiel GyGe 66sws Erstfach und 22 sws Zweitfach.


    Liebe Grüße

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