Ein Tarifvertrag und ein Landesgesetz. Es steht jedem frei, sich zu entscheiden, was er/sie möchte. Eine Verbeamtung muss nicht erfolgen.
Wenn die Anerkennung der "förderlichen" Zeiten wichtig sind, dann kann man als Angestellter weiterhin arbeiten.
Genau das gilt es abzuwägen! Ich mache mir lieber vorher Gedanken und werde nicht von unerwarteten Dingen überrascht.
Munkeln kann man viel. Die eindeutigen Regelungen befinden sich im §30 LBesG.
Das hilft mir weiter, danke.
erhöht sich die Beihilfe in der Pension auch auf 70%
Das hilft mir auch weiter. Danke für die Erklärung.
Vielen Dank euch allen, ich kann jetzt vieles besser einschätzen.
Canis Lupus