Beiträge von MilaB

    Ich bin keine Sonderpädagogin, sondern Regelschullehrerin an einer Hauptschule in NRW und mir geht es ähnlich.
    Ich reduziere meine Unterrichtsvorbereitung auf ein (peinliches) Minimum, weil die Verwaltung der 26 Schüler (davon 5 Förderkinder mit LE, einer mit ES, 3 aus Vorbereitungsklassen) so viel Raum einnehmen. Die Gutachten 3er der LEs laufen gerade ... die AOSF- Anträge dafür waren parallel zur Klassenleitung der Wahnsinn. Wir schreiben an unserer Schule selber die Förderpläne und die Textzeugnisse.
    "Unser" Sonderpädagoge der Unterstufe (jeweils zwei Klassen in Stufe 5-7) betreut so viele "Fälle", dass er vom Schreibtisch auch nicht mehr wegkommt.
    Richtige Förderung von seiner Seite aus kann nur punktuell stattfinden (etwa 2 Stunden pro Klasse und Woche).


    Es ist wirklich unbefriedigend. Ich würde gern mehr Zeit ins Unterrichten und Fördern stecken.

    @yestoerty
    D.h. , das was auf der Seite des Ministeriums beschrieben wird, bezieht sich auf (ältere) Schüler, die bereits Englischunterricht erhalten haben.


    Wenn meine Schülerin nun in ihrer Muttersprache unterrichtet wird, wird diese Note das Fach Englisch ersetzen können? Die Schülerin müsste dann am Nachmittag zu diesem speziellen Unterricht gehen, Leistungsnachweise und die ZP(???) dort absolvieren?
    Ich muss mich wahrscheinlich mal direkt ans Ministerium wenden.

    Die Schüler müssen eine Prüfung in der Muttersprache ablegen und dürfen dann keine Note in Englisch erhalten. Mir wurde gesagt, dass sie diese Möglichkeit nicht haben sobald ich eine Note eintrage. Die Begründung war, dass sie bisher keinen (nachweisbaren) Englischunterricht hatten.
    Um die Prüfung musste ich mich nicht kümmern, kann daher nichts dazu sagen.

    Danke.
    Das mit der Note ist nämlich aktueller Anlass meines Beitrages hier . In der Vergangenheit wurden zwei Schülern unserer Schule Englischnoten gegeben, obwohl sie den HU hätten machen können.
    Bei einer nun neuen Schülerin meiner Klasse möchte ich das verhindern.

    Jaja, eure Schüler sind so selbständig und die Eltern brauchen das, denen kann man nicht zumuten, anzurufen.

    Ich bin ehrlich gesagt froh, wenn mich Eltern eher per Messenger kontaktieren, anstatt anzurufen.
    Sogar unser städtisches Jugendamt kommuniziert mit unseren zu betreuenden Familien per Whatsapp (Sprachnachricht sogar, weil Analphabeten). Als ich das (aus erster Hand) gehört habe, da war ich zwar kurz verwundert, hab aber anschließend gedacht, dass man die Gesetzeslage echt endlich mal den neuen Medien anpassen muss. Das hattest du @Krabappel ja auch noch so ähnlich oben geschrieben.

    Hallo,
    ich kann leider keine genauen Informationen zu folgendem Thema finden:
    Es gibt in NRW die Möglichkeit, dass Schüler, die aus einer VK in die Regelklasse wechseln, ihre Muttersprache als Fremdsprache anstelle von Englisch anerkannt bekommen... in ihrer Muttersprache Unterricht (und Prüfungen) absolvieren.
    Somit stellt die Englischnote dann keine "Gefahr" fürs "Sitzenbleiben" mehr dar?
    Was ist mit den ZPs in der 10?
    Kann mit einem solchen Ausgleich "nur" der HS Abschluss, oder auch ein RS Abschluss erreicht werden?


    Und das Wichtigste: wer ist mein Ansprechpartner für diese Fragen?
    (Google, VK- Lehrer/ Kollegen/ Schulsozialarbeit/ Schulleitung und sogar zwei Damen von der BezReg, bei denen ich z.Z. eine Fortbildung in einer Fremdsprache mache, konnten bisher nicht weiter helfen.)

    In NRW ist das doch gut geregelt. Es gibt einen Katalog an Gründen für die Ferienverlängerungen gewährt werden.
    Wer das nicht beantragt muss ein Attest vorlegen oder bekommt einen Bußgeldbescheid.


    Ich verstehe nicht, wieso der bei euch nicht wirkt. Bei uns ist der sehr wirkungsvoll.
    Wenn das Bußgeld nicht gezahlt werden kann, wird es in meiner Stadt in der Regel in Sozialstunden umgewandelt und nicht einfach vom Amt erlassen.
    Oder droht ihr den Bescheid nur an und schickt nur den Anhörungsbogen und laßt den eigentlichen Bescheid eventuell gar nicht herausschicken?

    Wir veranlassen das Bußgeld. Also nicht nur die Mahnungen.
    Sozialstunden werden bei uns idR nur von den Schülern geleistet, wenn wir das Bußgeldverfahren bei einem mindestens 14jährigem Schüler und damit direkt gegen den Schüler einleiten. Die Eltern stottern es halt immer in Raten ab.

    Immerhin lassen sie sich bei euch befreien. Bei uns fahren sie einfach früher oder bleiben länger. Die Rede ist hier von etwa 10 Prozent pro Klasse.
    Mahnungen und/oder Bußgelder stört die Akteure nicht sonderlich, weil die meisten übers Jobcenter laufen und die Gelder eh nicht zahlen müssen (oder in 5 Euro Raten abstottern, was neben dem Einkommen aus Schwarzarbeit nicht sonderlich das monatliche Konto belastet).
    Ich reg mich gar nicht mehr auf.

    Hallo, hier! Gruß aus NRW. Hier im dichtbesiedelsten Fleckchen Europas gibt es auch "Berlinschulen". In einem anderen Beitrag hab ich schon über die Zusammensetzung unserer Schülerschaft berichtet (rund 80 Prozent Migrationsanteil und Sozialleistungsbezieher an Schulen). Wir bekommen A12.
    Klassen mit 27 Schülern inklusive 4-8 Förderschülern. Ausgeschriebene Stellen laufen bei uns leer, obwohl wir in der populärsten Stadt NRWs sitzen...
    Ich würde mich über die Zulage auch freuen. Besser wären kleinere Klassen (dann käme ich auch mit den 28 Stunden gut klar), aber wo sollen die Lehrer dafür herkommen?
    Von daher... entweder A13 oder zumindest ne Zulage für den Wahnsinn (den ich trotzdem noch gerne mache).

    In NRW werden Hausbesuche auch in der Sek1 gemacht . Verpflichtet ist man meines Wissens allerdings nicht dazu.
    Will man eine Zuführung des Schülers übers Ordnungsamt und mit Hilfe des Jugendamtes veranlassen, muss man einen Anhörungsbogen ausfüllen, auf dem man dazu Stellung nehmen muss, ob man einen Hausbesuch gemacht hat und wenn nein, warum man es nicht gemacht hat.
    Naiv finde ich das nicht, wenn es halt so vorgesehen ist.
    Bei uns wird es vereinzelt gemacht. Meistens zu zweit.
    Von unseren 270 Schülern sind meist nur 200 anwesend. Wir kommen da kaum hinterher mit Bußgeldern und Zuführungen. Ist ja auch ein wahnsinniger Verwaltungsaufwand. Wir haben einen Migrationsanteil von über 80 Prozent, alle aus bildungsfernen Familien - tlw in der Vergangenheit schon im Ausland kaum die Schule besucht. Anteil der Sozialleistungsbezieher bei rund 80 Prozent. Da kommen wir echt kaum hinterher, alles zu kontrollieren und zu maßnahmen.

    In England ist das ähnlich. Die Frau meines Cousins unterrichtet ihre Tochter selbst.
    Das Schulsystem in England ist ja schrecklich.(Bedingungen in etwa mit den deutschen Gemeinschafts- und Hauptschulen seit der Inklusion zu vergleichen.)
    Die meisten Familien in England schicken ihre Kinder auf Privatschulen (ähnlich wie unsere Gymnasien oder gute Gesamtschulen).
    Meine Cousins und Cousinen haben alle ihre Schulzeit auf Privatschulen verbracht. (versucht dort jeder, der es sich leisten kann.) Da mein Cousin und seine Frau zu Hause arbeiten, bot es sich an, die Tochter selbst zu unterrichten, um das Schulgeld zu sparen.
    Fragwürdig ist das auf jeden Fall... bis zur wie vielten Klasse man das machen darf, weiß ich nicht.
    Wir haben an der Schule auch viele Schulverweigerer... Die gehen quasi als Analphabeten irgendwann aus der Schule raus.

    Ich sehe große Vorteile der Kommunikation über das Smartphone direkt mit den SuS. Kurzfristige Raumänderungen, man tauscht spontan seine beiden Fächer an einem Tag, um ein bestimmtes Experiment zeigen zu können o.Ä., allgemeine Mitteilungen... Die Liste ist lang.


    Trotzdem werde ich den Teufel tun, meine Privatnummer hierfür herauszugeben und mein privates Smartphone zu nutzen..


    Allen Beteiligten muss von "oben" eine Infrakstruktur zur Verfügung gestellt werden, um auf sicheren Kanälen zu kommunizieren. Zusätzlich müssen allen Lehrkräften hierzu Geräte zur Verfügung gestellt werden. Alles andere ist doch, gerade in Zeiten der DSGVO, ein datenschutzrechtlicher Supergau.

    Grundsätzlich bin ich da voll und ganz bei dir. Warum sollten Lehrer immer ihre Privatgeräte abnutzen... Diensthandys wären das Mindeste.
    Allerdings ist das kein neueres Phänomen. Früher stand ja zumindest die Festnetznummer des Lehrers im Telefonbuch oder auf der Klassenliste. Ich erinnere mich daran, dass es für die Eltern ganze Listen mit Rufnummern und Adressen gab. Irgendwie fast schon verrückt aus heutiger Perspektive.
    Wir haben z.B. gar kein Festnetztelefon mehr zu Hause. Ich geb dann halt meine Handynummer an.

    Ich habe mir mittlerweile einen entspannten Umgang mit Whatsapp / bzw der Handynummer angewöhnt.
    Das Klientel an unserer Schule (bzw die Eltern) melden sich eher gar nicht, als zu viel. Hab bisher noch nie einen nervigen Anruf erhalten.
    Meine Klasse hat meine Nummer.
    Meine Schüler haben keinen besonderen Drang, mich ständig zu kontaktieren.
    Praktisch ist Whatsapp, um Links zu Lernapps o.ä. zu verschicken. Natürlich werden da keine persönlichen Daten, vor allem keine Noten ausgetauscht. Das haben die Schüler mittlerweile echt verstanden, dass es datenschutzrechtliche Bestimmungen gibt und warum die auch Sinn machen.
    Sollte es irgendwann mal nervig werden, kläre ich das. Wie gehe ich mit Handynummern von anderen Personen um? Was bedeutet Privatsphäre? Trennung von Beruf und Privatem... da gibt's wahrscheinlich ne Menge lebenspraktischer Themen, die man in dem Zusammenhang behandeln könnte.

    Soweit ich weiß, wird man rückwirkend verbeamtet. Die entsprechenden Bezüge erhält man auch komplett - da diese ja ohnehin (egal ob angestellt oder verbeamtet) meist erst Wochen später auf dem Konto landen.
    Ich wurde damals in der zweiten Novemberwoche verbeamtet, allerdings stand auf der Urkunde der 1.11. Das wäre Mitte Dezember wohl genau so gewesen... Geld gabs dann Ende Januar.
    Würde mich auf jeden Fall mal erkundigen, ob du nicht ohnehin rückwirkend verbeamtet wirst, wenn du die Stelle zum soundsovielsten antrittst.

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