Beiträge von Lilifee
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Hallo zusammen!
Wegen einer stressigen Woche und Internetproblemen melde ich mich jetzt erst wieder. Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!!
Ich habe mal vorsichtig bei meiner SL angefragt und sie behauptete, dass man sich eben NICHT darauf bewerben darf. Hat mich auf LVO §11 verwiesen:
(1) Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden. Regelmäßig zu durchlaufen sind die Ämter einer Laufbahn, die im übergeleiteten Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen oder im Landesbesoldungsgesetz vom 17. Februar 2005 (GV. NRW. S. 154) in der jeweils geltenden Fassung unterschiedlichen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zugeordnet sind; Abweichungen bestimmt
1. bei Beamtinnen und Beamten des Landes die für die Ordnung der Laufbahn zuständige oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem für das Innere zuständigen Ministerium und dem Finanzministerium und
2. bei Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die oberste Aufsichtsbehörde, bei Lehrerinnen und Lehrern außerdem im Einvernehmen mit der obersten Schulaufsichtsbehörde.
Ob ein Amt der Besoldungsordnung B regelmäßig zu durchlaufen ist, bestimmen die in Satz 2 Halbsatz 2 genannten Behörden.
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie
3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das Amt, aus dem befördert wird, nicht regelmäßig zu durchlaufen ist.
Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze ist eine weitere Beförderung nicht zulässig.
Aber meiner Meinung nach passt das doch zu euren Erfahrungen, dass dann eben erst später die Beförderung ausgesprochen wird. Habt ihr noch eine andere Quelle, auf die ich verweisen kann?Ich denke, ich probier es einfach. Wird sowieso erst 2018 sein, dass passende Stellen ausgeschrieben werden, denk ich.
laura: Ich denke, wenn die passende Stelle ausgeschrieben ist: einen Versuch ist es wert!
Danke und ein schönes Adventswochenende!!
Lilifee -
Hallo zusammen,
ich weiß, dass man, um sich auf eine Beförderungsstelle in NRW zu bewerben, mindestens ein Jahr nach Ende der Probezeit warten muss. Außer man wurde mit Auszeichnung bewertet, was aber an unserer Schule nach ein paar Kritikpunkten durch die Bezirksregierung nicht mehr passiert... Nun hörte ich aus einer eigentlich sonst gut informierten Quelle, dass man sich durchaus vorher bewerben kann. Sollte man ausgewählt werden, könnte man die Stelle antreten und würde dann die entsprechende Urkunde zur Beförderung erst nach Ablauf des einen Jahres nach der Probezeit bekommen. Wisst ihr da mehr? Beispiele aus der Praxis oder einen Verweis, wo man das nachlesen kann?? Im LVO §11 steht ja, dass man eben dieses eine Jahr warten muss. Aber die wird es evtl. abweichend umgesetzt?
Danke für eure Beiträge und liebe Grüße, Lillifee
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