Beiträge von Tom123

    Es ist egal wen du hinter dem Wir versteckst. Du kannst in der Regel nicht für andere sprechen, jedenfalls nicht für den Staat oder die Gesellschaft. Das ist schlechter Stil, denn damit delegitimierst du die Meinungen und Beiträge anderer. Darum kann es in einer guten Diskussion doch nicht gehen.

    Wenn Du sonst keine Probleme hast. Man kann durchaus sowohl der Staat als auch wir als Staat schreiben. Wenn ich schreibe, dass mein Verein am Wochenende gewonnen hat, gehört mir auch weder der Verein noch muss ich selbst gespielt haben. Aber solchen Aussagen frage ich mich, ob es dir um das Inhaltiche geht. Ich habe wenig Lust über Formulierungen zu diskutieren. Ich dachte, dass Du es falsch verstanden hast, deswegen habe ich es konkretisiert.

    Das BVerfG hat aber bei der Grundsteuer keine gesetzgeberische Funktion übernommen. Es hat erkannt, dass die Grundsteuer, so wie sie damals war, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Hier wurden also Menschen in ihren Grundrechten verletzt und deshalb musste die Grundsteuer geändert werden. Das ist aber gerade keine Ersatzgesetzgebung, denn nicht das BVerfG hat die neue rechtliche Grundlage geschaffen, sondern der Gesetzgeber. Dieser ist an den Rahmen der Verfassung gebunden.

    Ich denke, dass die Diskussion hier zu weit führt. Die Diskussion ist uralt und wir von Leuten geführt, die sich in der Materie deutlich besser auskennen. Das aber das BVerfG auch als Ersatzgesetzgeber handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen.

    Rechtssicherheit gibt es nur durch die Rechtsprechung. Gesetze können nie alle Fälle im Detail erfassen, deshalb entscheiden Gerichte. Dass diese ihre bisherige Rechtsprechung ändern können, kann daher auch kein Argument sein, denn das können sie ja auch bei der Interpretation der Gesetze noch tun. Zumal die Bundesgerichte ohnehin nur selten mal ihre Rechtsprechung grundlegend ändern (2010 etwa Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG).

    Das ist eine sehr interessante Auffassung unseres Staates. Gesetze macht das Parlament und legt damit den groben Rahmen fest. Der Rechtsprechung obliegt es dann lediglich innerhalb dieser Gesetze zu entscheiden. Eine Sonderrolle hat natürlich das BVerfG. Wo kommen wir denn da hin, wenn es nur um die Rechtsprechung geht? Soll ich dann raten, welche Regeln in einem Land gelten?

    Natürlich kann man in einer Demokratie alles diskutieren. Auch ein Streikgesetz. Die SPD und Kanzler Scholz haben sich dazu bereits positioniert, die anderen Parteien noch nicht, jedenfalls noch nicht an höchster Stelle. Dass Gitta Connemann für eine Beschränkung des aktuellen Streikrechts ist, ist nicht verwunderlich, sie kommt eben aus der Mittelstandsunion. Ein Vertreter der Arbeitnehmer wie Karl-Josef Laumann wird das anders sehen. Wie Grüne und FDP stehen kann ich nicht abschätzen, Linke dürfte dagegen klar sein.

    Es ist vollkommen egal, warum sie dafür oder dagegen sind. Es geht darum, dass das eine aktuelle gesellschaftliche Frage ist. Daher wäre es sinnvoll, wenn das gewählte Parlament dazu Leitlinien entwickelt und dieses nicht den Gerichten überlässt.

    Ich denke es lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Ich möchte, dass die gewählten Abgeordneten bestimmen und Du möchtest, dass die Gerichte den Rahmen festlegen.

    Ansonsten verneine ich auch deinen Kollektivitätsanspruch. Dein Wir ist allenfalls ein pluralis majestatis, für mich sprichst du nicht. Ich weiß nämlich gar nicht, welche Entscheidung ich dem BVerfG überlassen habe, die der Gesetzgeber hätte fällen müssen.


    Diese wurde doch im Zweifel getroffen: Volle Kanne Verfassung!

    Das BVerfG entscheidet ja nicht ohne Gesetz, sondern aufgrund des höchsten Gesetzes dass unser Staat hat.

    Das "wir" war eigentlich als wir als Staat und nicht wir beide gemeint. Ich dachte, dass das klar wird. Die Diskussion um das BVerfg. als "Ersatzgesetzgeber" ist uralt. Die gab es schon vor meiner Geburt. Aktuelles Beispiel ist übrigens die Grundsteuer. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wie weit das Gericht wirklich "nur" auf Basis der Verfassung entscheidet und wie weit sich das Gericht selbst als Gesetzgeber interpretiert. Teilweise von der Politik vielleicht sogar gewollt. Wenn man sich nicht einigen kann, soll es halt Karlsruhe machen.


    Die Argumente von Rosa, dass es schwierig ist komplexe Sachverhalte in Gesetze zu gießen finde ich durchaus berechtigt. Aber letztlich würde es auch reichen, wenn der Gesetzgeber Leitplanken formuliert an die sich die Gerichte orientieren.

    Wie bereits geschrieben, gibt es eine Reihen von Argumenten, warum man es nicht den Gerichten überlassen sollte. Die Gerichte sind keineswegs an Vorentscheidungen insbesondere untere Gerichte gebunden. Es gibt daher nur eine begrenzte Rechtssicherheit.

    Gesetze sind demokratische legitimiert. Parteien stehen mit ihren Wahlprogrammen und am Ende durch die Ergebnisse bei den Wahlen für ihr Handeln ein. Sicherlich auch ein Grund, warum man bestimmte Fragen lieber den Gerichten überlässt.

    Es gibt de fact aktuell eine Diskussion, ob Streiks wie bei der GdL gerechtfertigt sind. Es ist an der Politik dazu Stellung zu nehmen und entsprechend Leitlinien zu formulieren. Du sagst, dass euch die Entscheidungen der Gerichte gefallen. Aber ist das der politische Wille?

    Ok, das beantwortet die Frage, ob du dich wirklich für das Thema interessierst oder nur unreflektiert (und unberechtigt) klugscheißen willst.

    Schade, dass Du keine Argumente hast. Ich möchte dich aber bitten deswegen nicht beleidigend zu werden.

    Anderen vorwerfen, sie seien Laien, aber selbst ein Wikipedia Zitat anbringen. Netter move ;)

    Interessant. Was hast du gegen Wikipedia? Grundsätzlich sollte die Qualität durchaus auf hohen Niveau sein.


    Zurück zum Thema:

    Wir sind uns doch einig, dass wir momentan keine Rechtsgrundlage in Form eines Streikgesetzes oder ähnliches haben. Jetzt ist die Frage, wie man damit umgeht. Du bist damit zufrieden, dass Gerichte diese ausgestalten. Wie sinnvoll es ist im Zweifel erstmal über eine einstweilige Verfügung einen Notdienst anzuordnen sei einmal dahingestellt.

    Ich wünsche mir, dass die Politik sich dem Thema annimmt und einen gesetzlichen Rahmen schafft. Aus meiner Sicht einen Rahmen, der das Streikrecht in bestimmten Bereichen einschränkt. Das wird auch momentan diskutiert. Aber selbst wenn man sich dazu entschließt, dass man es nicht ändern will, sollte dieses in meinem Demokratieverständnis durch ein Gesetz erfolgen und nicht durch Auslegung von Gerichten. Wir neigen in den letzten Jahren in vielen Bereichen dazu, gerade dem BVerfG Entscheidungen zu überlassen, die eigentlich der Gesetzgeber fällen müsste.

    Klar könnte Russland sich mit dem Garten alleine nicht zufrieden geben, aber was wäre, wenn die Ukraine Russland mit allergrößten Mühen vom halbzerstörten Anwesen prügelt und zwei Wochen später sitzen sie wieder auf der Couch?

    Es ist für die Ukraine so oder so eine Lose-Lose-Situation, solange Russland direkt in der Nachbarschaft wohnt.

    Würden die NATO-Staaten ausreichend Waffen und Munition liefern, könnte die Ukraine den Krieg militärisch gewinnen, indem sie die eroberten Gebiete zurückerobert. Letztlich hat Russland auch nur rund 140 Millionen Einwohner und ein Millitärbudget von rund 100 Mrd €. Im Vergleich zu den Natostaaten ist das ein Witz. Ich denke, dass sich die Nato-Staaten aus politischen Gründen zurückhalten. Die Fähigkeit die Ukraine so zu unterstützen, dass sie den russischen Angriff abwehren kann, hat die Nato sicherlich.

    Fluglotsen können weitgehend streiken. Wenn deren Arbeitgeber einen Notdienst möchte, dann muss er das mit der Gewerkschaft beschließen. Entscheidet die Gewerkschaft dagegen, dann kann das zuständige Arbeitsgericht angerufen werden und wird dem auch stattgeben.

    Zu den Notdiensten: https://www.verdi.de/service/f…95-11e0-652e-00093d114afd

    Unter deiner Quelle steht nur, dass der AG einen Notdienst mit den Gewerkschaften vereinbaren soll. Das irgendwelche Gerichte das dann entscheiden, ist deine Einschätzung als Laie und sicherlich keine Rechtsgrundlage.

    Ich sprach aber nicht von einem Gesetz, sondern vom geltenden Recht. Das ergibt sich nicht nur aus den Gesetzen, sondern auch aus der Rechtsprechung. Im Falle des Streikrechts sogar fast ausschließlich aus der Rechtsprechung. Das ist natürlich ebenso geltendes Recht. Das BVerfG in Fragen der Reichweite des Grundrechts und das BAG als letztinstanzliches Fachgericht haben das Streikrecht ausdefiniert. Der Gesetzgeber kann ohnehin nicht mehr hinter die Ansprüche, die das BVerfG gestellt hat, zurückgehen.

    Die meisten Fälle werden sicherlich nicht vom BVG und BAG verhandelt. Sicherlich ist es richtig, dass die Gerichte Rechtsprechung mit definieren. Aber dein Bild von unserem Rechtssystem würde ich nicht so unterschreiben. Es kann doch nicht unser Anspruch sein, dass Gerichte unser Rechtssystem definieren.

    Warum kann der Gesetzgeber die Gesetze nicht ändern? Wenn wir nicht im Bereich der Ewigkeitsklausel sind, steht es dem Gesetzgeber selbstverständlich frei Gesetze und Verfassung zu ändern. Und das ist auch gut so. Schließlich sind wir eine Demokratie.

    Gerade wenn in einem Bereich das Rechtssystem nur auf die Rechtsprechung der Gesetze beruht, ist das Parlament gefragt. Sich darauf auszuruhen, dass Gerichte schon richtig entscheiden werden, ist nicht mein Demokratieverständnis.


    Und wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf:

    Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung, die wiederum an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Die richterliche Unabhängigkeit stellt es dem Richter frei, die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte im Rahmen der Subsumtion zu einem bestimmten Fall zu berücksichtigen oder nicht. Selbst „höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.[9] Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG.[10] Gleichwohl beachten Richter die auf einen Fall zutreffende Rechtsprechung insbesondere der obersten Gerichte.

    Schön für diese Länder, in Deutschland haben wir übrigens keine freie Marktwirtschaft.

    Ok, wir haben eine soziale Marktwirtschaft. Ich würde das als Unterform der freien Marktwirtschaft sehen aber wir müssen uns da nicht über Begriffe streiten.

    Inhaltlich bleibt es doch dabei, dass wir nicht gleich die soziale Marktwirtschaft abschaffen und bei einer Form der staatlichen Planwirtschaft landen, wenn wir das Streikrecht einschränken.

    Für solche Grundversorgung gibt es doch Notdienstpläne.

    Notdienstpläne sind für den Fall das Mitarbeiter krank werden etc.. Die hat Bahn sicherlich auch. Helfen aber nicht.

    Es ist ja nicht so, als hätten wir kein definiertes Streikrecht. Dieses kommt zwar nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung, aber geltendes Recht ist es trotzdem.

    Also Gesetze macht die Legislative und nicht die Judikative. Die meisten Urteile sind auch nicht bindend. Lediglich Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend. Es ist auch nicht die Aufgabe von Gerichten Recht zu definieren. Natürlich passiert das immer wieder bzw. viel zu oft. Trotzdem sollten wir es nicht dem BVG überlassen sondern es ist Aufgabe der Politik. Gerade deine Aussage ist ein Argument dafür, dass der Bundestag dazu debattiert und ein Streikrecht beschließt.

    Ich sehe durchaus auch, dass es Berufe gibt, wo man andere Mittel des Arbeitskampfes braucht. Bei der Bahn wäre das beispielsweise die Infrastruktur, insbesondere die Stellwerke. Dafür müsste man aber erstmal eine Daseinsvorsorge gesetzlich vorschreiben. Das fehlt derzeit.

    Also doch ein Gesetz?

    Die Beispiele, die du nennst, sind aber überhaupt nicht einschlägig, weil längst geregelt.

    Das wäre mir neu. Ich erinnere mal beispielsweise an den Fluglotsenstreik. Aber kommen wir mal zu meinen Beispiele. Ein guter Freund arbeitet bei Tennet. Seiner Aussage nach dürfen Sie ganz normal streiken. Aussage zum Bahnstreik war genau das was ich geschrieben habe. War natürlich nur aus Spaß gemeint. Aber wo finde ich die Rechtsgrundlage, dass sie nicht streiken dürfen? Gleiches für Internet und Rechenzentren.

    Um wieder auf die Ausgangslage zurückzukommen: Du würdest die Ukraine also für unbewohnbar erklären und die restlichen Bewohner umsiedeln, oder was schlägst du hier vor?

    Und die Befürchtung ist ja immer, dass Quittengelee sich nicht nur fachinformatikers Haus schnappt, sondern die ganze Straße oder gar Siedlung unsicher machen wird.

    Aber wir sind uns doch einig, dass Russland alle bisherigen Vereinbarungen mit der Ukraine gebrochen hat? Was hindert Russland daran den Garten zu nehmen, seine Armee neu zu strukturieren und in zwei Wochen wieder das zu Haus zu schnappen?

    Dass jemand sagt, dass die Welt untergeht, habe ich jetzt noch nicht beobachten können.

    Das war auch metaphorisch gemeint. Es gab durchaus Stimmen, dass wir mit einem solchen Schritt unsere Wirtschaftsordnung auflösen und Grundrechte einschränken.

    Ich weiß auch nicht, warum man auf die Idee kommen könnte, das Streikrecht für ganze Berufsgruppen einzuschränken. Da hilft auch ein Verweis auf andere Berufe nicht, die einen Notdienst anbieten müssen.

    Ich hatte es früher schon mal geschrieben. Es gibt ganz viele kritische Punkte, wo man das halbe Land lahmlegen könnte. Fluglotsen, Mitarbeiter in Rechenzentren, ... Nehmen wir mal Tennet. Ein der Netzbetreiber. Hat rund 3.000 Mitarbeiter. Bestimmt mind. ein Drittel in der Verwaltung Bleiben vielleicht 1.000 - 2.000 Techniker. Die organisieren nach ihrem Grundrecht und gründen eine Gewerkschaft. Forderung Gehalt mal 10 plus halbe Arbeitszeit sonst Streik. Was machst Du dann? Bei einem Streik wäre wahrscheinlich schnell halb Deutschland bzw. eher halb Europa ohne Strom. Teilweise haben die auch solches Spezialwissen, dass man sie nicht einfach ersetzen kann. Wäre es für dich ok, wenn wir mal ein paar Wochen ohne Strom sind? Oder bei Telekom gestreikt wird und das Internet ein paar Wochen weg ist? Oder in den Rechenzentren der Banken? Ein paar Wochen ohne barggeldlosen Zahlungsverkehr und natürlich auch keine Überweisungen und kein Bargeld aus dem Automaten. Fakt ist doch, dass wir Grenzen des Streikrechtes brauchen. Die Frage ist noch ob sondern wo man diese Grenze zieht. Momentan hat man solche Gruppen durch hohe Tarifabschlüsse zufrieden gestellt. Weselsky scheint aber all in gehen zu wollen. Wo setzen wir die Grenze wenn andere ihn folgen? Was wäre denn wenn die Lehrkräfte 36 Stunden bei vollen Lohnausgleich fordern? Achja wir dürfen gar nicht streiken...

    Die Welt geht auch mit unserem Streikrecht offensichtlich nicht Unter. Für eine (weitere) Einschränkung der Grundrechte besteht also kein Grund.

    Wenn Du die aktuelle Debatte folgst, wirst Du feststellen, dass es da durchaus andere Ansichten gibt. Ich finde es aber auch nicht wirklich weiterführend, wenn man jedes Mal gleich mit der Keule "Grundrechte" kommt. Letztlich ist es wie überall eine Abwägung der Interessen...

    In Italien geht es Arbeitnehmern deutlich schlechter als bei uns. Auch Lehrer verdienen deutlich weniger. Vielleicht ist es doch ganz gut, dass hier ausgiebig gestreikt werden darf. Dass Streiks in Deutschland nicht begrenzt werden dürfen, stimmt übrigens nicht. Die Schranken sind nur sehr hoch, da das Streikrecht ein Grundrecht ist.

    Habe ich auch nicht behauptet, oder? Ich habe lediglich behauptet, dass in anderen europäischen Ländern das Streikrecht auch eingeschränkt ist. Trotzdem geht die Welt dort nicht unter und sie haben immer noch eine freie Marktwirtschaft.

    Welche Maßnahmen ich mir für Deutschland vorstellen könnte, habe ich bereits geschrieben. Letztlich muss man genau überlegen, was sinnvoll ist und was nicht. Aber es keineswegs so, dass man das Streikrecht nicht einschränken könnte ohne das die Welt untergeht.

    Aus diesen Kenngröße soll das Gremium dann einen fairen Vorschlag erarbeiten, der so irgendwo in der Mitte liegt. Dieser ist dann für alle verbindlich.

    Für Branchen, wo keine Streiks möglich sind, könnte man auch einfach Vergleichsbranchen festlegen und deren Durschnitt übernehmen...

    Hast du den Beitrag selbst gelesen/geshen/angehörr? Dann kannst du sicher ein paar Beispiele aufzählen.

    Du kannst es doch selbst anhören oder? In Italien können beispielsweise Streiks von der Regierung begrenzt werden, wenn sie der Öffentlichkeit zu sehr schaden. Oder ein Verbot zu bestimmten Zeiten.

    Du erwartest aber nicht ernsthaft, dass ich dir eine Zusammenfassung liefere? Du hast nach Informationen gefragt, ich habe sie dir geliefert. Zuhören solltest Du schon selber können.

    Du willst also z.B. den Lockführern das in GG Abs. 9 Satz 3 garantierte Recht unterlaufen?

    Nein. Ich habe auch nirgendswo geschrieben, dass ich die Gründung einer Gewerkschaften verbieten möchte. Mir geht es um die Frage, wer und wie für ein Unternehmen verhandeln darf. Es könnten beispielsweise alle beteiligten Gewerkschaften als eine Art Union gemeinsam verhandeln und anschließend muss das Ergebnis unter allen Mitarbeitern abgestimmt werden. Trotzdem könnte die Lokführer eine eigene Gewerkschaft gründen. Sie kann halt nicht mehr ohne die anderen streiken oder alleine ein Ergebnis nur für ihre Mitglieder aushandeln.

    Über Einschränkungen im Streikrecht wird ja schon diskutiert. Ich finde das ehrlich gesagt gruselig und antidemokratisch.

    Dir ist aber schon bewusst, dass es in verschiedenen Ländern schon lange Einschränkungen des Streikrechtes gibt? Die scheinen damit gut zu leben. Auch in Deutschland haben wir Einschränkungen. Beamte, wilde Streiks, ...

    Wahrscheinlich hilft auch kein langfristiges Planen. Der Arbeitsmarkt ist leer. Erstmal Leute finden, die Lokführer werden wollen. Sind wir doch mal realistisch. Lokführer ist ein klassischer Beruf, der in 10-20 Jahren von der KI übernommen werden kann. Autonomes Fahren ist gerade für die Schiene wie geschaffen. Die Hersteller sind auch schon so weit und es wird im Ausland auch in Pilotprojekten erfolgreich eingesetzt. Am Ende fehlt halt die große Investition in die Infrastruktur. Aber auf Dauer ist es sicherlich auch kostengünstiger. Für mich ist nicht die Frage, ob wir autonomes Fahren bekommen sondern wann.

    Du stellst das als Automatismus dar. Gibt es denn irgendeine rechtliche Grundlage nach der Ukrainer einen Anspruch auf Aufenthalt in Deutdchland haben?

    Es gibt da so ein Ding das heißt Grundgesetz und so ein anderes Dinge das heißt Asyl. Ist allerdings nicht so wichtig, dass man das als Lehrerkraft wissen müsste.

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