Beiträge von Tom123

    Zwischen ich bekomme mehr Geld wieder als es kostet und ich bereichere mich an einer dienstlichen Tätigkeit ist ein großer Unterschied. Es ist auch nicht wirklich weiterführend, wenn Du dich selbst als Quelle zitierst. Ich habe diese Aussage in dieser Form nicht getätigt. Daher fordere ich dich noch mal auf, deine Aussage entsprechend zu ändern.


    O.Meier bezieht sich auf einen anderen User. Es ist nicht wirklich nett gerade bei solchen Sachen Zitate aus dem Zusammenhang zu reißen. O. Meier hat übrigens darauf hingewiesen, dass die gemachten Aussagen zu dein Reisekosten nicht richtig sind. Seph hat dich ebenfalls darauf hingewiesen, dass es bereits die von dir von geforderten Reisekostenvorauszahlungen gibt.

    Du kannst mich übrigens einfach auf deine Ignore-Liste setzen oder auch einfach nicht mehr antworten. Du hast Dinge aufgeführt, die inhaltlich falsch sind. Du musst damit leben, dass das andere kritisieren. Das hat auch überhaupt nichts mit Klassenfahrten zu tun. Darüber kann man diskutieren. Aber es gibt eine Rechtslage und die ist in vielen Bereichen eindeutig und gilt in vielen Bereichen für alle Schulen in Niedersachsen gleichermaßen.

    P.S. Hessen hat übrigens 40.000 € an Rücklagen pro aktiven Beamten gebildet. Stand 2020. In deinem Beispiel dürfte der Beamte nach 2 Jahren erreicht haben. Rechnen wir mal andersrum 40.000 € durch 40 Dienstjahre und durch 12 Monate hat der Hessischer Staat in der Vergangenheit im Schnitt rund 83 € pro Monat für Pensionsrückstellungen ausgeben.

    Also Du musst schon gleiche Rahmenbedingungen und Gehälter vergleichen. Ein Angestellter mit E13 Stufe 3 verdient rund 2.900 € netto. Ein Beamter mit A13 Stunde 4 verheiratet 2 Kinder verdient rund 3.700 €. Unverheiratet ohne Kind kannst Du immer noch mit 3.500 € rechnen. Dafür müsste der Angestellte schon rund 6.000 € Brutto verdienen. Dazu kommen noch 500 € Arbeitnehmeranteil an den Sozialausgaben. Dann haben wir aber in der Rentenphase immer noch massive Unterschiede zum Beamten. Dazu wird auch die Mehrheit der Beamten verheiratet sein und viele auch Kinder bekommen. Wir können natürlich die Besoldung einfach um 500 € kürzen. Dann sparen wir auch viel Geld.

    Wer ist nun teurer im Monat für die Altersvorsorge?

    Das ist aber ein selbst gemachtes Problem von NDS

    Leider nicht nur in Niedersachsen. Die Mehrheit der Bundesländer scheint damit ein Problem zu haben. Gibt es überhaupt Bundesländer, die die 30% einzahlen?

    Wenn Du das mal recherchierst, haben viele Länder die bestehenden Rücklagen sogar aufgelöst oder nutzen sie um Haushaltslöcher zu stopfen.

    Wenn ich das richtig lese, hat auch Hessen Stand 2020 gerade mal 4 Mrd Rücklage für 100 Mrd Zahlungsverpflichtungen aufgebaut. Da scheint es auch nicht so geklappt zu haben.


    Aber genau das war doch die Aussage. Die Länder stellen jetzt Beamte ein und sparen Geld weil die Pensionen später von anderen gezahlt werden müssen.

    Du, Tom123 , kommst zu dem Schluss, dass du dich an Klassenfahrten bereichern kannst, ich komme zu dem Schluss, dass sie eine zusätzliche Belastung darstellen, die im ohnehin viel zu überfrachteten Alltag nicht ausgeglichen werden kann.

    Ich möchte dich ganz dringend bitten hier im Netz falsche Unterstellungen zu unterlassen. Das habe ich weder so behauptet noch lassen sich meine Aussagen so interpretieren. Du erhältst in der Regel/oft/an Grundschulen etwas mehr Reisekostenerstattung als Du an Ausgaben hast. Hier reden wir über 0 - 20 €. Das hat auch angesichts des Aufwandes auch nichts mit Bereicherung zu tun. Wenn Du solche Unterstellungen hier tätigst, könnte das durchaus strafrechtlich relevant. Ich möchte dich auffordern, dass zeitnah zu löschen oder wahrheitsgemäß abzuändern. Immerhin unterstellst Du mir hier eine Straftat.


    Ich entscheide mich dagegen, einem Förderverein einen Bufdi zu übertragen, für den die Vereinsvorsitzenden persönlich haften muss (die GEW rät davon eindringlich ab).


    Ich entscheide mich dagegen, eine PM mit auf Klassenfahrt zu nehmen und damit das Jahresbudget an Vertretungsstunden drastisch zu dezimieren, sodass die ohnehin schon heikle Situation über das Jahr noch schwieriger wird, zumal

    ...

    Es geht nicht nur um Klassenfahrten. Du hast eine Reihe von Argumenten gebracht, die nicht der Rechtslage in Niedersachsen entsprechen. Das bezieht sich nicht nur auf Klassenfahrten. Für den normalen Schulalltag sind solche Personen wichtiger als für Klassenfahrten.

    Ich war bisher davon ausgegangen, dass Du Lehrkraft bist und einfach nicht Bescheid wusste. Wenn Du schreibst, dass das deine Entscheidungen sind, bist Du anscheinend die Schulleitung. Dann kann ich natürlich verstehen, dass meine Kritik dich doppelt triffst. Ich dachte, dass Du einfach eine Schulleitung hast, die nicht auf dem aktuellen Stand ist. Aber gerade wenn Du selbst Schulleitung bist, dann solltest das vielleicht auch einfach als Aspekte sehen, über die man sich noch mal informieren sollte. Das geht gar nicht um Schulfahrten. Solche Sachen wie Schulhelfer spielen im Alltag heutzutage eine so große Rolle. Du schriebst mal, dass ihr sehr viele problematische Kinder habt auch mit ES usw.. Da habt ihr unter Umständen einfach einen Anspruch auf Schulhelfer. Da ist es egal, ob die Kommune Geld oder das gut findet. Ich habe bei deinen Beiträgen oft den Eindruck, dass bei den ganzen Problemen an deiner Schule die Sicht darauf verloren hast, was es noch an Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Sicherlich haben Schulen unterschiedliche Rahmenbedingungen. Und wenn ich z.B. nach Oldenburg schaue, dann wünsche ich mir auch diese Möglichkeiten. Aber es gibt eine Grundversorgung, die alle Schulen nutzen können. Ich habe selbst mein Referendariat an einer Brennpunktschule an einer der ärmsten Kommunen Niedersachsens gemacht. Ich weiß durchaus, dass es schwierige Rahmenbedingungen gibt. Aber trotzdem gibt es auch immer Möglichkeiten etwas zu erreichen und Hilfe zu mobilisieren.

    Letztlich ist dann einfach eine Definitionssache. Ich definiere es aus Sicht des Landes. Du aus deiner Sicht. Ich mache momentan ganz viele Dinge nicht. Trotzdem gehören sie zu meinen Dienstaufgaben.


    In Nds. könnte das Land z.B. jederzeit den Erlass ändern und mich auf Klassenfahrt schicken. Meine SL kann mich auch jetzt beauftragen eine Klassenfahrt zu planen. Ich muss nur nicht übernachten. Das Land könnte aber außerhalb besondere Situation mich nicht einfach so für andere Aufgaben einsetzen wie z.B. zum Finanzamt schicken.


    Das eine gehört in Nds. zu den Dienstgeschäften einer Lehrkraft. Das andere nicht. Nur weil etwas freiwillig ist, kann es trotzdem zu den Aufgaben gehören.

    in deinem Verständnis schon, aber nicht in dem Sinne, dass es angeordnet werden kann (wie in NRW).

    Nicht nur in meinem Verständnis sondern im Verständnis unseres Dienstherrn:

    "Neben dem Unterricht sind Schulfahrten eine weitere Art von Schulveranstaltungen, um dem Bildungsauftrag der Schule gerecht zu werden und Bildungs- und Erziehungsziele zu verwirklichen.

    Ziele und Inhalte werden deshalb auch vorrangig nach diesen Schwerpunkten und weniger nach touristischen Aspekten ausgewählt. "


    Richtig ist aber auch, dass bei mehrtägigen Fahrten mit Übernachtungen für Lehrkräften und Schülern die Teilnahme freiwillig ist. Finde ich persönlich auch gut. Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass Schulfahrten nicht Dienstgeschäft der Lehrkräfte gehören. Palims Schule könnte durchaus statt einer mehrtägigen Klassenfahrt mehrere eintägige verpflichtend durchführen. Oder Palim könnte mit der Planung der Klassenfahrt beauftragt werden und jemand anderes fährt als Aufsicht mit.


    Das stimmt in dieser Form einfach nicht. Auf I-Hilfe hat man ein Rechtsanspruch. Das hängt nicht vom Geld ab. Bei einem Kind, dass einen Anspruch hat, kann dieser nicht aus finanziellen Gründen abgelehnt werden. Genauso wenig wie eine Kommune sagen kann, dass sie keine Sozialhilfe zahlen, weil das Geld alle ist. Für viele Diagnosen und Krankheitsbilder gibt es inzwischen auch gerichtliche Entscheidungen und entsprechende Handlungsanweisungen. Natürlich gibt es auch mal den einen oder anderen Fall, der grenzwertig ist und vielleicht vom Sachbearbeiter A anders als vom Sachbearbeiter B entschieden wird. Und natürlich müssen sich Eltern mit den Kommunen auseinandersetzen, was nicht immer einfach ist. Aber nach deiner Beschreibung habt ihr eine Vielzahl solcher Kinder, da wird es sicherlich auch Eltern geben, die ihre Rechte durchsetzen würden.


    Kommunen freuen sich oft, wenn Schulen Ganztagsschulen werden wollen. Die Kommunen müssen zwar oft eine Mensa anbauen oder ähnliches. Allerdings wird dann der Ganztag vom Land finanziert. Horte und andere Ganztagsangebote, Jugendzentren, Sozialarbeit, das kostet eine Kommune alles richtig Geld. Es gibt auch da sicherlich Fälle, wo Schulträger keinen Ganztag wollen. In der Regel ist aber eher die Frage, was hole ich für Schule als Boni raus.


    Bufdi: Warum ohne Ganztag schwierig? Ihr habt doch ein Budget? Spart ein paar PM-Stunden ein und zahlt dafür ein Bufdi. Haben wir auch gemacht Wenn das zu teuer ist, teilt ihn euch mit einer anderen Schulen oder einem Sportverein. Sportvereine haben oft Bufdis, die vor allem Nachmittags und in den Ferien eingesetzt werden. Schulen haben vormittags Bedarf. Oder ihr habt doch sicherlich einen Förderverein. Fragt den. Wenn nicht, gründet einen Verein. Macht einen Sponsorenlauf, eine Tombola, was auch immer.

    In den letzten Jahren gab es auch etliche Förderprogramme. Die ganzen Corona-Programme vom Land. Da konnten auch Mitarbeiter finanziert werden.

    Für Schulen mit besonders vielen ES-Kinder oder Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gibt es auch extra Stunden. Wenn ihr die nicht bekommt, weil die Unterrichtsversorgung zu schlecht ist, kann man Gelder für mehr PMs bekommen. Oder Feuerwehrlehrkräfte.


    Warum können PMs grundsätzlich nicht mit auf Klassenfahrt? Soweit ich weiß sollen sie aus Budgetgründen lieber nicht mitfahren. Allerdings gibt es kein Verbot.


    Was ist mit den ganzen anderen Optionen? Habt ihr keine Praktikanten? Anwärter? Ehrenamtlich Tätige? Wir haben z.B. mehrere ehemalige Lehrkräfte, die noch ehrenamtlich bei uns tätig sind. Man kann auch mit Sportvereinen, Kirche oder anderen Schulen etc. Kooperationen bilden.


    Ich habe das Gefühl, dass egal um welches Thema es geht, bei euch alles schlechter ist. Mag sein, dass euer Schulträger kein Geld hat. Aber die Landesmittel gibt es für alle. Und es gibt für alle Möglichkeiten sich besser aufzustellen. Du schreibst extrem negativ, was die Situation an eurer Schule betrifft. Aber dann liegt das wahrscheinlich eher an SL oder Kollegium. Das geht auch anders. Was ich schreibe, ist kein besonderer Luxus. Wir sind eine normale Schule in einer normalen Kommune. Letztes Jahr waren auch schon 69% alle Grundschulen Ganztagsschulen. Tendenz steigend. Auch das ist inzwischen normal. Hat aber auch nichts mit dem Thema zu tun.

    Der Staat macht das für seine Beamten sehr wohl. Das siehst du nur nicht. Es werden für jeden Beamten Versorgungsrückstellungen gebildet.


    Hauptsache gepoltert 😉 naja macht ja auch Spaß, ist aber falsch.

    Bitte liefere Fakten. Die Versorgungsrückstellungen sind in den meisten Bundesländern deutlich geringer als notwendig. Besonders spannend wird es, wenn der Dienstherr versuchen würde das Nettogehalt gleich hoch zu gestalten. Wenn wir jetzt einfach sagen würden, dass Lehrer in XY nicht mehr verbeamtet würden, habe ich keine Bewerber. Ich müsste also folgendes überlegen: Ein Lehrkraft verdient verbeamtet 4.000 € netto. Davon gehen 300 € PKV ab. Es bleiben 3.700 € netto. Was müsste ich also der angestellten Lehrkraft zahlen, damit sie ebenfalls auf 3.700 € netto kommt. Theoretisch müsste ich so gar 3.900 € netto bezahlen, damit ich 200 € für die private Altersversorgung zurücklegen kann.

    Natürlich kann man auch sagen, dass man einfach weniger zahlt. Aber dann hinkt natürlich der Vergleich.


    Ansonsten kommen natürlich auch noch solche Sachen dazu, dass man keine Arbeitslosenversicherung zahlt. Bei Angestellten zahlt man sie, obwohl die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering ist.

    Ich würde auch vermuten, dass die Beihilfekosten niedriger sind als die durchschnittlichen Kosten in der gesetzlichen KV. Mehrleistungen sind oft durch die PKV abgedeckt und die Beihilfe hat nur gesunde Beamte. Chronisch Kranke, Arbeitslose, etc. kommen erst gar nicht ins System.

    Auf der anderen werden Beamte deutlich Älter. Dadurch verlagert man wieder Kosten in die Zukunft.


    Laut Tante google wären die Versorgungsrückstellungen bei Bundesbeamten bei 30%. Bei Angestellten haben wir 14,6%, 18,6 % Rente, 2,6% Arbeitslosenversicherung. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Beamte älter werden und es zur Rente noch einen Bundeszuschuss gibt.

    Wir sind finanziell Mittelmaß. Nicht mehr und nicht weniger. Ich kenne mehrere Gemeinde, die deutlich mehr für ihre Schulen ausgeben. Es gibt aber auch Gemeinden, denen es deutlich schlechter gibt. Am Ende sind wir sicherlich alles andere als gut versorgt.


    Eine Pool-Lösung für I-Hilfen ist schlecht. Da gibt es kein Pro. Statt 3 Helfer für drei Kinder, bekomme ich eine und jedes Kind nur 1/3-Anspruch. Dass aber alle drei Kinder in der ersten Stunde Bedarf haben, ist Pech. Dafür habe ich dann in der 5. Stunde eine I-Helferin, wo 2 Kinder bereits zu Hause sind und Kind 3 Sport hat. Davon abgesehen wird permanent versucht irgendwelche Ausfälle durch Hin- und Herschieben von Helfern zu kompensieren. Wenn Eltern Stress machen, bekommen Sie mehr Stunden dafür bekommen Kinder mit höheren Bedarf weniger Stunden, wenn die Eltern sich nicht so wehren (können). Ich habe einmal ein Kind mit einem Richter als Vater gehabt. Die Versorgung war ein Traum. Wenn ich könnte, würde ich sofort aus der Pool-Lösung aussteigen. Aber sie spart Geld.


    Sozialpädagogen werden über das Land finanziert. Ich kenne die genauen Vorgaben nicht. Soweit ich weiß gibt es da aber auch das Kriterium Schulen mit schwierigen Klientel bevorzugt zu versorgen. Zu mindestens wurde uns das so gesagt. Sie werden jedenfalls landesweit eingesetzt. Solltet ihr hier einen besonderen Bedarf haben, ist es sicherlich sinnvoll sich an euren Dezernenten zu wenden.


    Ein Bufdi kostet rund 4.500 € im Jahr. Das kann man aus dem Schuletat finanzieren. Ist halt die Frage, ob man ein paar PM-Stunden oder einen Bufdi nimmt. Statt zwei Betreuungsgruppen mit jeweils einer PM, mache ich dann eine riesige Gruppe mit einer PM und einem Bufdi. Wenn ihr einen Ganztag habt, könnt ihr Lehrerstunden kapitalisieren. Davon kann man auch einen Bufdi bezahlen. Wir bezahlen zwei Bufdis aus Landesmitteln. Die erhält jede Schule. Dazu gab es auch noch verschiedene Förderprogramme in den letzten Jahren. Es gibt auch kostenlose Praktikanten. Wir hatten schon Jahrespraktikanten, Sozialpädagogenpraktikanten, Da muss man natürlich sagen, dass man sie nur schwer bekommt. Auch bei den Bufdis gibt es bei uns einen Wettbewerb zwischen den Einsatzstellen. Entsprechend muss man sich natürlich bemühen. Werbung machen, Leute ansprechen, offen sein, ... Wir arbeiten z.B. auch intensiv mit den weiterführenden Schulen zusammen. Wir sprechen auch gezielt Leute an. Für Klassenfahrten finden wir aber immer Leute. Wir haben auch schon Schüler vom Gymnasium als Helfer zur einer Schulfahrt mitgenommen. Die dortige Schulleitung hat es sehr unterstützt, dass sich ihre Schüler an der Grundschule engagiert. Da ging es natürlich nicht um Aufsicht sondern sie sind als Schiedsrichter bei einer Sportfahrt mitgefahren.


    Was mich an deiner Aussage echt stört, ist der letzte Satz. Schulhelfer und I-Kräfte sind bei uns das gleiche. Und selbstverständlich haben Schüler mit entsprechenden Einschränkungen darauf einen Anspruch. So etwas muss eine Schule wissen. Das sind Bundesgesetzes. Das gilt deutschlandweit. Sicherlich gibt es regional kleinere Unterschiede. Grenzfällen werden vielleicht von einem Sozialamt anders entschieden als von einem anderen. Zu vielen Fragen gibt es aber inzwischen Urteile. Betroffene Kinder haben einen Rechtsanspruch. Ohne wenn und aber. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es Kommunen gibt, die das anders sehen. Und wenn es Probleme gibt, gibt es auch Sozialverbände und notfalls können Eltern klagen. Auch die Ansprechpartner der Schulbehörde helfen dort. Es gibt doch regionale Beratungszentren für die Inklusion. Die unterstützen einen auch bei solchen Fragen. Es ist auch eine Aufgabe von Schulsozialarbeit Eltern dort zu unterstützen.


    Wir haben übrigens auch wie wahrscheinlich alle Schulen in Niedersachsen keine 100% Unterrichtsversorgung. Uns fehlen auch fast 10%. Aber es hilft nichts. Und wenn man sich deswegen entscheidet keine Klassenfahrten zu machen, kann ich es verstehen. Aber Du/ihr solltet euch da wirklich einmal beraten lassen, was es für Unterstützungsmöglichkeiten gibt. Vielleicht liegt es auch an euerer Schulleitung. Aber dir scheint gar nicht bewusst zu sein, wie Schule aktuell unterstützt wird. Vieles läuft falsch, vieles ist schlecht. Aber gerade deswegen ist es so wichtig, dass wir wissen, wo wir Hilfe bekommen und welche Möglichkeiten wir haben. Und dann kann man sich überlegen, wie man mit den Ressourcen umgeht.


    P.S.

    In Niedersachsen sind Schulfahrten keine zusätzlichen Aufgaben. Sie gehören zum normalen Schulalltag. Einzelne Lehrkräfte mögen das als Urlaub oder Bonus wahrnehmen. Für das Land gehören sie aber zu den normalen Dienstgeschäften.

    Aha.

    Dann mach doch mal von deinem Verständnis Gebrauch und unterlasse es, anderen Lehrkräften zu unterstellen, sie würden sich nicht mit Problemen befassen und keine Lösungen suchen.

    Das habe ich auch nie behauptet. Du hast mir vorgeworfen in einer Traumwelt zu arbeiten, obwohl ich nur die in deinem Bundesland Rahmenbedingungen dargestellt habe. Deine Kosten zahlt das Land. Wenn Du keine Gelder vorstrecken möchtest, kannst Du einen Vorschuss beantragen. Und niemand muss alleine mit 30 Kinder auf Klassenfahrt fahren. Es ist durchaus möglich mit 5 Erwachsenen und zwei Klassen zu fahren.

    Das sind alles Sozialleistungen für sozialschwache Familien. Das ist wohl eher nicht vergleichbar, oder?

    Die Traum-Bedingungen, von denen du immer wieder schreibst, haben wir nicht, nicht im Alltag, nicht für Klassenfahrten.

    Es sind keine Traumbedingungen sondern der rechtliche Rahmen den dein Dienstherr dir bietet. Es geht auch nicht um Gewinn machen sondern darum, dass man nicht draufzahlen muss. Das Land macht vieles falsch, aber hier gibt es zu mindestens finanziell sicherlich nur wenig Grund zu meckern.

    Dir sollten vielleicht bewusst sein, dass dein Dienstherr dich auch für diese Aufgabe doch recht gut besoldet. Deine Aufgaben sind es nicht nur den Unterricht in der Schule durchzuführen. Fahrten sollen pädagogisch in das Konzept der Schule und der Klasse passen. Ich fahre da und da hin, weil ich das und das erreichen möchte. Natürlich ist mir bewusst, dass das bei Abschlussfahren nicht unbedingt der Fall ist.

    Urlaubsfahrten könnte das Land deutlich günstiger anbieten. Dafür braucht es uns nicht mit A13 bezahlen.


    Für die Probleme, die Du ansprichst gibt es durchaus Vorgaben. Außerdem können sie auch im Schulalltag auftreten. Was machst Du bei Exkursionen, Wandertagen, Sportfest, etc.? Natürlich gibt es da Probleme. Aber damit muss sich beschäftigen und Lösungen suchen.


    Ich habe Verständnis für jeden, der nicht fahren möchte. Es gibt auch durchaus Klassen oder Situationen, wo ich auch nicht fahren würde. Das Land ist auch so nett und stellst es jeder Lehrkraft frei. Also alles gut. Aber man sollte trotzdem bei den Fakten bleiben. Deine Kosten werden pi mal Daumen bezahlt, Du musst nicht privat Geld zahlen oder vorstrecken, Du wirst im Rahmen deines Amtes auch für die Organisation für Schulfahren bezahlt, ...

    Trotzdem kannst Du mit deinen anderen Aufgaben bereits überlastet sein oder schlicht und einfach keinen Bock haben. Ist doch alles erlaubt. Mich stört es nur, wenn da irgendwelche Gründe vorgeschoben werden.

    By the way stört es mich vielmehr Hunderte von Euros bei der Beilhilfe vorzustrecken als mal 300 € für eine Klassenfahrt.

    Schlicht und einfach: es widerspricht dem Alimentationsprinzip.

    Ok, da bin ich auf die Argumentation gespannt. Wenn ich dem Beamten 300 € Kindergeld und 200 € Kinderzuschlag zahle, habe ich den Beamten ausreichend versorgt. Wenn ich ihm aber direkt 500 € Kindergeld zahle, ist das nicht mehr den Fall? Da fehlt mir der sachliche Grund für den Kinderzuschlag. Dieser Argumentation scheint auch das BVerfg. zu folgen. Zu mindestens berücksichtigt es das Kindergeld bei der Frage nach der Alimentation. Entsprechend für ein entsprechend hohes Kindergeld auch zu einem Wegfall des Kinderzuschlages.


    Nein, aber die in Art. 33 GG normierten Rechte werden verfassungsrechtlich als grundrechtsgleiche Rechte betrachtet. Auch gegen Verletzung dieser ist genau wie bei Grundrechten die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG statthaft.

    Gemäß §79 fallen aber nur Artikel 1-20 unter die Ewigkeitsklausel. Es steht daher dem Gesetzgeber offen § 33 entsprechend anzupassen. Außerdem fällt Paragraf 33 unter die grundrechtsgleichen Rechte aufgrund der "staatsbürgerlichen Gleichheitsrechte". Davon mal abgesehen steht in dort auch rein gar nichts über die Art und Weise wie die Alimentation zu erfolgen hat. Im Gegenteil:

    (5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.


    Es ist also Aufgabe des Staates das Berufsbeamtentum zu regeln und jetzt wird es spannend fortzuentwickeln. Es sollte dem Staat also frei stehen die Alimentation in ihren Einzelheiten in einer anderen Art und Weise zu regeln. Insbesondere beim Ehegattenzuschlag für Doppelverdiener fällt mir kein sachliches Argument ein, warum das so sein muss.

    Die ganze aktuelle Diskussion um die amtsangemessene Besoldung sollte man sicherlich auch mit einer kräftigen Gehaltserhöhung für alle und einen Ausbau von Sozialleistungen für alle Kinder lösen können. Wenn das denn politisch möchte.

    Woran willst du alimentation dann festmachen? Die Anzahl der Katzen?


    Ich sagte doch, du hast die Prinzip immer noch nicht verstanden.

    Siehe oben.

    Lies Du meine Beiträge eigentlich? Mir ist bewusst, warum die Alimentation heutzutage so ist. Aber man kann das tatsächlich ändern. Beispielsweise könnte der Staat einfach das Kindergeld für alle verdoppeln und die Kinderzuschläge für Beamte streichen. Was spricht außerhalb finanzieller Überlegungen dagegen?

    Dann reden wir mal über den Familienzuschlag. Was spricht dagegen ihn zu streichen? Zu mindestens dann, wenn beide Partner arbeiten?


    Die Alimentation der Beamten ist kein Grundrecht. Der Staat kann und muss diese regeln. Das sieht man auch in den unterschiedlichen Umgang der Länder mit der Problematik. Theoretisch könnte man auch Lehrkräfte nur noch als Angestellte einstellen und ein entsprechendes Grundeinkommen bietet, dass Netto das gleiche raus kommt. Das war es dann mit Familienzuschlag, Kindergeld oder ähnlichen.

    Warum wird bei Lehrkräften nicht zuerst gezahlt und erst, wenn das Geld auf das Unterkonto eingegangen ist, kann die Fahrt starten?

    Bei uns ist es so, dass wir erst nach Eingang der Reisekosten den Eigenanteil überweisen. Ich sehe nicht, was dagegen spricht. Hast Du bei deiner SL das mal angesprochen?

    Dein Vorschlag ist sicherlich verwaltungstechnisch schwierig. Du weißt vorher nicht zwingend, was für Kosten Du hast. Es kann auch sein, dass Du zwei Tage vorher krank wirst. Soweit ich weiß kann aber auch in Niedersachsen einen Abschlag beantragen.

    Ok, also sollten wir viel mehr Partnerschaften ohne Kinder fördern 👌


    Ich weiß, dass alles versucht wird um möglichst beide Partner in Vollzeit arbeiten zu lassen. Das Stigma für Hausfrauen und Hausmänner wird größer und größer.

    Darum geht es doch gar nicht. Wir sollten die Besoldung nur nicht mehr daran festmachen, ob jemand verheiratet ist oder nicht. Und wie viele Kinder jemand hat.


    Wir fördern die Ehe nicht unbedingt Partnerschaften. Und warum sollten wir das bei Beamten besonders machen? Durch das Ehegattensplitting machen wir es bereit.


    Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass jemand die Entscheidung, ob er heiraten oder Kinder haben möchte, vom Ehegatten oder Kinderzuschlag abhängig macht.

    Und mal wieder wird das Prinzip der alimentation nicht verstanden. 👌


    Wem das nicht passt, sollte sich anstellen lassen.

    Mal wieder nicht sinnentnehmend gelesen. Ich habe bereits im Vorbeitrag geschrieben, dass mir vollkommen bewusst ist, warum die Besoldung so gestaltet wird. Aber nur weil die rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell so sind, bedeutet es nicht, dass es gut ist und das es auf Dauer so bleiben muss. Wir leben nicht mehr in den 1950er. Die Frage ist, ob die Werte und rechtliche Vorgaben heute noch aktuell sind. Ich sehe keinen verfassungsmäßigen Grund, warum die Alimentation nicht anders gestaltet werden könnte. Der Schutz der Familie gemäß §6 bedeutet sicherlich nicht, dass die Besoldung so wie heute gestaltet werden muss.

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