Beiträge von Tom123

    Ja, und wenn die Vollzeitkollegen nur an 2 Nachmittagen kommen, müssen die Teilzeitkollegen auch an 2 Nachmittagen kommen. Und das geht eben nicht. Vollzeitkollegen sollten auch doppelt so viele Nachmittage haben. Sie bekommen ja schließlich auch doppelt so viel Geld.


    An meiner Schule hat kein Vollzeitlehrer 4 Nachmittage. Aber sehr viele Teilzeitlehrer 2. Und das ist eben ungerecht.

    Nee, Vollzeitkollegen arbeiten 1-2 Tage und Teilzeitlehrkräfte 0-1. Es wird letztlich nach den Sollstunden gerecht verteilt. Wenn jemand einen Jahr keinen Ganztag macht, ist das oft auch kein Problem. Dann macht er halt nächstes Schuljahr mehr.


    Wenn es an deiner Schule so ist, müsste man erstmal gucken, woran das liegt. Vielleicht habt ihr auch einfach wenig Vollzeitkräfte. Frage wäre erstmal, ob es sachliche Gründe dafür gibt. Wenn nicht, wäre es doch sicherlich sinnvoll mal auf der Gesamtkonferenz oder Personalversammlung über das Problem zu sprechen. Wir haben z.B. unsere Kriterien vor Jahren gemeinsam erarbeitet und leben damit ganz gut.

    2. Wenn man Betreuung bis 17 Uhr will (bis 16 Uhr Schule + Fahrzeit), dann muss man auf jeden Fall einen 45-Stunden-Platz buchen. Wieso kann eigentlich verlangt werden, dass jemand, der mit halber Stelle arbeitet (also 21 Stunden pro Woche) 45 Stunden Betreuung braucht - mehr als doppelt so viel?

    => Das ist NICHT Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

    Wer soll denn dann Nachmittags arbeiten? Wir Kollegen mit halber Stelle, die aus Altersgründen so wenig arbeiten. Soll ich denen dann sagen, dass sie dafür jeden Nachmittag kommen? Bei uns arbeitet rund ein Viertel in Vollzeit. Das ist in unserer Region an Grundschulen durchaus normal. Sollen diese jetzt alleine den Nachmittag machen? Und wie machen wir das mit den Klassenlehrerschaften? Fast jeder hat an der Grundschule eine Klassenlehrerschaft. Wenn die Kollegen nun aber nachmittags arbeiten, haben sie zu wenig Stunden am Vormittag. Mal ganz abgesehen davon, dass ich auch die Fächer und die Klassen adäquat besetzen muss. Sport, Schwimmen, Musik, Religion. Alles Fächer, wo wir schon Probleme hatten. Wenn nun die Vollzeit-Sportlehrkraft vier mal die Woche in den Nachmittag soll, wer gibt dann Sport und Schwimmen?


    Der Stundenplan der TE ist nicht ok. Aber es ist sicherlich an vielen Schulen extrem schwierig solche Wünsche durchzusetzen.


    3. Eine Arztpraxis hat auch Öffnungszeiten bis 18 Uhr und trotzdem gibt es genügend Arzthelferinnen, die nur Vormittags arbeiten. Ein Supermarkt oder ein anderes Geschäft ist sogar bis 20 Uhr geöffnet und trotzdem gibt es Menschen, die dort nur vormittags arbeiten. Das Finanzamt hat auch länger als 12 Uhr geöffnet und trotzdem gehen da einige Mitarbeiter. In der freien Wirtschaft und in anderen Berufen des öffentlichen Dienstes sucht man sich einen Arbeitsplatz, der dies ermöglicht. Ein Lehrer kann das aber nicht.


    Meine Nachbarin ist städtische Beamtin, die kann ganz selbstverständlich sagen, dass sie nur bis dann und dann arbeitet. Sie kann das sogar für einzelne Tage genau festlegen. Und natürlich hat ihre Dienststelle viel länger geöffnet. Dann arbeiten da halt nur die Vollzeitmitarbeiter.

    Sorry, aber das entspricht nicht der Wirklichkeit. Ich kenne mehrere städtische Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeiten nicht aussuchen können. Ich habe selbst im öffentlichen Dienst gearbeitet und habe nie erlebt, dass sich Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten aussuchen können. Gerade bei Supermärkten ist das utopisch. Das mag im Einzelfall alles möglich sein. Sicherlich gibt es genug Konstellationen, wo es möglich ist. Aber es ist keineswegs der Regelfall.

    In der freien Wirtschaft und in anderen Berufen des öffentlichen Dienstes sucht man sich einen Arbeitsplatz, der dies ermöglicht. Ein Lehrer kann das aber nicht.

    Auch das ist in der Wirklichkeit nicht so einfach möglich. Momentan haben wir Fachkräftemangel. Da gibt es sicherlich mehr Möglichkeiten. Aber auch in der freien Wirtschaft will man nicht unbedingt den Arbeitgeber wechseln. Geschweige jemanden zu finden, der das macht. Bei meinem Arzt gibt es 4 Helferinnen. Was ist wenn da 2-3 nur vormittags arbeiten wollen?

    Und ansonsten Augen auf bei der Berufswahl. Man nimmt die Privilegien der Lehrkräfte auch gerne mit. Was ist in der freien Wirtschaft mit den Ferien? Bekommen die auch alle frei? Wenn ich als Lehrkraft an einer Ganztagsschule arbeiten, muss ich damit rechnen in angemessenen Maße auch an Nachmittagen eingesetzt zu werden. Sicherlich kann ein gutes Kollegium die Zeit der Geburt und die Zeit des Säuglings vielleicht ausgleichen. Aber es gibt auch genug Eltern mit 11-12jährigen Kindern, die gerne Mittags nach Hause wollen.

    P.S. Auch für Lehrkräfte gibt es durchaus Möglichkeiten wie die Schulverwaltung.

    Ich hoffe du bist keine SL. Mit der Einstellung möchte ich nicht unter die arbeiten.

    Woran machst Du das fest? Unser Stundenplan ist ziemlich gut und wir haben die letzten Jahre einen guten Kompromiss gefunden. Letztlich schaffen wir es, dass jeder mal Nachteile hat aber alle zufrieden sind. Dazu gehört natürlich auch Rücksicht auf die Bedürfnisse anderer zu nehmen. Das ist vor allem auch eine Frage des Miteinander des Kollegiums.

    Wieso haben eigentlich Vollzeitlehrer immer Nachteile, wenn Teilzeitlehrer früher gehen?

    Also dass die TE einen schlechten Stundenplan hat, ist hiervon losgelöst.

    Ansonsten haben viele Schulen viele Teilzeitkräfte. Es gibt z.B. auch viele ältere Lehrkräfte, die nur noch Teilzeit arbeiten wollen. Oder Kollegen mit älteren Kindern. Aber selbst die Vollzeitkräften haben bei vier Ganztagen Freistunden.

    Wir hatten zu Hochzeiten rund ein Drittel Kollegen mit Kindern. Wenn wir diese nur im Vormittag einsetzen würden, müssten andere Kollegen dann statt 2 auf einmal 4 Nachmittage kommen.

    Die Verfassung gilt nur vormittags?

    Artikel 6 sagt aber nicht, dass man ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat. Grundsätzlich macht der Staat / die Länder einiges um Familien zu unterstützen. Aber man kann aus Artikel 6 schlecht ableiten, dass man nur vormittags arbeiten muss. Das mag sogar in der Schule noch machbar sein, da die Betreuungszeiten der eigenen Kinder und die primären Arbeitszeiten der Lehrkräfte sich überschneiden. Aber was machen wir z.B. mit Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei?


    Davon losgelöst ist es sicherlich staatliche Aufgabe das Betreuungsangebot auszubauen. Aber das hat nichts mit Schule zu tun sondern gilt für alle Bereiche.


    Bei der Schule sollte natürlich auch mitgedacht werden, dass wenn man Müttern oder Vätern Vorteile einräumt diese in der Regel zu Lasten der andere Mitarbeitern gehen. Damit macht man den Beruf für diese wieder unattraktiver. D.h. letztlich kann es nur dadurch klappen, dass Betreuungskapazitäten ausgebaut werden.

    Und ich wünsche der TE wirklich viel Erfolg bei der Verfassungsklage, auch wenn es möglich wäre, die Gynäkologin am kommenden Montag ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen, das konkrete Arbeitszeiten vorschreibt.


    Ich finde es fast schon unverschämt, dass hier einige einer Schwangeren mit zwei Kindern empfehlen, für sinnvolle Stundenpläne zu kämpfen, die offenbar seit Jahren falsch laufen.

    Ich würde mich freuen, wenn Du uns noch mal schreibst, was Du nun machen würdest. Also Dienstaufsichtsbeschwere und Personalrat würdest Du wohl nicht machen. Ist dein Rat nun wirklich eine Verfassungsklage und eine Krankschreibung?


    Schmidt: Was verwirrt dich daran? Ich würde gerne wissen, was Quittengelee raten würde? Außer dem Weg zum Frauenarzt und einem BV habe ich bisher dazu nichts von ihr gefunden. Losgelöst davon, ob ein BV rechtens ist, wäre das auch nur eine zeitlich begrenzte Lösung. Wenn das Kind geboren ist, wird die TE das gleiche Problem mit dem Stundenplan haben.

    Dass das Verhalten arschig ist, darüber sind sich sicher alle einig. Trotzdem ist es zunächst mal nichts Einklagbares. ...

    Wurde ja einiges genannt, was schlägst du vor?

    Selbstverständlich könnten der Dezernent oder die SL bei eigenverantwortlichen Schulen rechtsverbindliche Aussagen machen. Dass ist doch gerade das Problem hier: Die TE hatte den Eindruck, dass die Aussage der SL verbindlich ist. Deswegen hat sie ihre Stunden erhöht. Die SL hat es wohl eher als "wir versuchen unser Bestes" verstanden oder macht sogar mit Absicht einen schlechten Stundenplan für die TE.


    Aber was schlägst Du denn nun vor?

    Und wo siehst du nun den Rechtsbruch? M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne. Ich finde es schwierig, Schritte zu empfehlen, ohne dass man weiß, was daraus folgt. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zum Beispiel.

    Ok, ich versuche es noch mal.


    1. Im Beitrag von Schmidt schreibt er/sie, dass die Schulleitung versucht hat, einen extra schlechten Stundenplan für die TE zu machen.

    2. Ich habe geschrieben, dass ich das nicht glaube aber man die Fälle unterscheiden muss:

    a) Schulleitung handelt mit der Absicht Kollegin XY einen schlechten Stundenplan zu machen.

    b) Schulleitung handelt aufgrund fehlender Kompetenz / Prioritäten etc. und nimmt einen schlechten Stundenplan einfach in Kauf.


    Sollte nun wirklich Fall a) auftreten (was ich nicht glaube und was aus meiner Sicht auch nicht aus der Schilderung hervorgeht), wäre es ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.


    Aber Du kannst gerne einmal schreiben, welches Vorgehen Du empfehlen würdest, wenn die SL (nachweislich) absichtlich für eine bestimmte Kollegin einen schlechten Stundenplan erstellt.

    Wie die Schulleitung verbindliche Stundenplanzusagen gemacht haben soll, müsstest du mal noch erklären. Und was soll die Dienstaufsichtsbeschwerde in diesem Fall bewirken? Und was soll die Personalversammlung deiner Ansicht nach jetzt ausrichten?

    Im Ausgangspost fragt die Userin welche Möglichkeiten sie hat. Außerdem hat anscheinend ihr Bekannte sie darauf hingewiesen, dass sie keine Rechte hat. Ihren Post würde ich so verstehen, dass sie wissen möchte, ob das so richtig ist. Augenscheinlich hat sie der Erhöhung nur zugestimmt, weil sie davon ausgegangen ist, dass die SL ihre Zusagen einhält. Sie schreibt doch recht deutlich, dass es sonst für sie nicht händelbar ist.

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Wie Du liest, geht Schmidt davon aus, dass die SL hier vorsätzlich handelt zum Nachteil von TE handelt. Wenn die SL vorsätzlich einer Lehrkraft einen schlechten Stundenplan erstellt (aus welchen Gründen auch immer), ist das sicherlich ein Fall für die Dienstaufsicht.


    Wenn die SL dieses nicht vorsätzlich macht, sondern aus Unfähigkeit oder falschen Schwerpunktsetzungen ist es das erstmal ein Fall für den Personalrat. Der zweite Schritt wäre ggf., dass man sich in einer Personalversammlung bespricht, wie das Kollegium das Problem sieht und welche Wünsche und Forderungen man hat. Bei grundsätzlichen Problemen finde ich es sinnvoll sich erstmal gemeinsam zu besprechen statt als Einzelkämpfer vorzugehen. Aber da mag jeder anders sein.


    P.S.

    Da Du mir vorwirfst, dass ich beim Namen einen Buchstabendreher habe, würde im Gegenzug es auch gut finden, wenn Du die vorhergehenden Beiträge durchlesen würdest. Dann wären deine Frage wahrscheinlich schon beantwortet gewesen. Beispielsweise wurde schon vorher auf den Personalvertretung hingewiesen.

    Ich weiß nicht, wer "Odijjj" ist.

    Wenn du den TE meinst: da steht nichts von (Rechts)verbindlichkeit.

    Es geht darum, dass hier ganz offensichtlich nicht mal versucht wurde, Absprachen einzuhalten, sondern stattdessen eine unzumutbare Stundenplanung vorgenommen wurde. Das eine persönliche Absprache mit der Schulleitung nicht rechtsverbindlich sein kann, sollte dir klar sein.

    Ich habe tatsächlich beim TE statt Odji Odijj geschrieben. Da ist es natürlich schwierig, den Zusammenhang zu erkennen.

    Wenn Du den Ausgangspost liest, fragt die TE, was sie für rechtliche Möglichkeiten hat. Da hilft es ihr wenig, wenn wir wissen, dass es nicht rechtsverbindlich ist. Denn genau das möchte sie wissen. Dabei ist es auch durchaus denkbar, dass die SL unter bestimmten Voraussetzungen rechtsverbindliche Zusagen macht. Daher ist die Frage von Odij durchaus nachvollziehbar.

    Um Rechtsverbindlichkeit geht es hier nicht, sondern um eine Schulleitung, die versucht hat, einen möglichst schlechten Stundenplan für die TE zu machen und dabei Absprachen offensichtlich komplett ignoriert hat. Hier hat niemand versucht einen passenden Stundenplan zu erzeugen.

    Doch es geht um beide Aspekt. Erstens hat die Schulleitung dem Odijjj anscheinend Zusagen im Gegenzug zu der Stundenerhöhung gemacht, die die SL nun nicht einhält. Nun hat Odijj den Eindruck, dass die Schule diese Zusagen verbindlich gemacht hat. Sollte das der Fall sein, müsste die SL sich daran halten.


    Zweitens geht es um den aktuellen Stundenplan. Dass man mit Absicht einen schlechten Stundenplan erstellt hat, habe ich bisher so nicht gelesen. Das ist höchstens eine Vermutung. Aber hier ist die Frage, wie gehe ich damit um. Wenn es Absicht ist, wäre sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde unter Umstände auch weitere Maßnahmen erforderlich.

    Wenn es "nur" darum geht, dass die SL aus Unfähigkeit heraus einen schlechten Stundenplan macht, würde ich zuerst um Stellungsnahme/Begründung bitten und dann wären Personalrat und/oder Personalversammlung sicherlich die ersten Ansprechpartner.

    Klar kann die SL das ermöglichen. Warum sollte das nicht gehen? Die SL hat eine Fürsorgepflicht

    Weil die SL eine ganze Reihe von Pflichten und Vorgaben hat. Eine SL kann sagen: Ich versuche dich so einzusetzen, dass Du nur bis 13:00 Uhr Unterricht hast. Aber es rechtsverbindlich zuzusagen ist schwierig. Was ist wenn Kollegen ausfallen genau diese Person Montags von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr das Loch stopfen könnte? Also keine (guten) Gründe hat, warum das nicht geht.

    Ich bin zwar aus SH, kann mir aber nicht vorstellen, dass es in NDS einen Erlass oder eine Vorgabe gibt, in der steht, dass möglichst viele Hohlstunden in einen Stundenplan einzubauen sind, schwangere Lehrkräfte möglichst vollumfänglich im Stundenplan auftauchen müssen und persönliche Absprachen nicht eingehalten werden dürfen.

    Du hast mich nicht verstanden. Ein solcher Stundenplan ist nicht ok und wir sind uns einig, dass es Aufgabe der SL ist, dass zu ändern. Aber darum ging es mir nicht.


    Es geht um Zusagen wie Sie werden nur Vormittags oder nur ab 13:00 Uhr eingesetzt. An der Stelle ist die Frage, ob das eine rechtsverbindliche Zusage ist oder ob es nur den Wunsch der SL das zu ermöglichen ausdrückt. Natürlich sollte die SL auch alles dafür versuchen. Ich würde Kollegen aber auch immer sagen, dass wir das versuchen und die Chancen sehr gut stehen. Aber manchmal gibt es einfach keine Möglichkeiten. Daher ging meine Aussage lediglich um die Frage ob man sich rechtsverbindlich auf eine solche Aussage verlassen kann und vor allem ob die SL es auch als verbindliche Zusage oder eher als "wir versuche unser bestes" verstanden hat.

    In Nds. kann die SL solche Aussagen nur bedingt machen. Letztlich sie auch an Erlasse und Vorgaben gebunden. Dazu kommt auch, dass sie nie weiß was passiert. Plötzlich werden Lehrkräfte krank oder oder oder


    Es gibt Rechte, die jede auch ohne Zustimmung der SL hat. Aber Aussagen wie "Sie arbeiten nur bis 13:00 Uhr." kann man als SL nur schwierig machen. Dazu würde ich für Nds. auch vermuten, dass die SL an Grundschulen gar nicht das Recht dazu hat. Wenn müsste es die Schulbehörde zusagen.

    Egal, wie das sonstwo ist. Die TE kann die Stunden nur unter den genannten Bedingungen ableisten. Die Schulleiterin hat das zugesichert. Wenn es nicht geht, darf sie solche Zusagen nicht machen.

    Die Frage ist, ob die Zusagen rechtsverbindlich gemacht wurden. Vielleicht hat die Schulleitung das als "Wir versuchen ihre Wünsche umzusetzen." verstanden.

    Es ist doch eher ungewöhnlich, dass eine SL solche Aussagen verbindlich macht. Am Ende kann doch auch die SL nicht sagen, was passiert und muss am Ende den Unterricht sicherstellen.

    Die russische Armee hat in zwei Wochen keine Muntion, keine Panzer und kein Wasser mehr.

    Die russische Armee kann und will Europa erobern.

    Formuliere es doch um:

    Es ist Russlands Anspruch eine Vorherrschaft in Europa zu erringen / zu festigen. Russland sieht Europa als seinen Einflussbereich. Das wird auch von Russland deutlich kommuniziert.


    Die russische Armee scheint allerdings momentan nicht in der Lage, diesen Anspruch durchzusetzen.

    Wenn der Russe den Deutschland angreift, ist die Wahrscheinlichkeit Recht hoch, dass der Krieg nicht mehr auf dem Schlachtfeld ausgetragen wird. Erstmal müsste er durch Polen marschieren. Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass Donald amerikanischer Präsident ist und nichts macht, würden sicherlich die restlichen Natomächte deutlich massiver auf einen Angriff auf Nato-Territorium reagieren. Der Krieg würde eher mit Raketen, Flugzeugen und Drohnen geführt. Wahrscheinlich wäre also eher ein massiver kurzer Konflikt als ein langjähriger Stellungskrieg. Auch bei Trump müsste man fragen, ob er sich wirklich raushalten könnte, wenn der Russe US-Soldaten im Baltikum und Polen überrennt.


    Daher ist ein solcher Konflikt sicherlich nicht mit dem Ukrainekrieg vergleichbar. Die Ukraine hatte vor dem Krieg eine relativ kleine Armee und war sicherlich technisch und materiell nicht auf dem neuesten Stand. Trotzdem schafft es Russland kaum das Land zu besiegen. Ein großer Vorteil Russland besteht gerade darin, dass die Ukraine über kaum Luftstreitkräfte verfügt. Aber gerade in diesen Bereich sind die westlichen Ländern trotz ihrer Sparmaßnahmen Russland weit überlegen sowohl qualitativ als auch technisch.

    Ich weiß zwar nicht, wen Du meinst aber grundsätzlich ist die Frage nach der einzelnen Person relativ sinnlos. Keiner kennt die genaue Krankengeschichte und kann sagen, ob im Einzelfall eine Impfung sinnvoll ist. Allgemein empfiehlt das RKI doch, dass für Corona die Grundimmunisierung für alle und bei Keuchhusten sogar eine Auffrischimpfung. Ob nun jemand besonders gefährdet ist und bei Corona auch die Auffrischimpfungen sinnvoll sind oder ob jemand aus medizinischen Gründen sich gar nicht impfen lassen sollte, ist eine andere Frage.


    Problematisch sind doch aber die Leute, die eine Impfung generell ablehnen. Die wenigsten davon sind auch nur annähernd qualifiziert, um das zu beurteilen. Dazu kommen dann meist Fake-Argumente aus dem Netz, die selbst ein Laie einfach widerlegen kann.

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