Nein das ist nicht Optional. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch die SL ist rechtlich nicht in Ordnung. Das hatten wir aber schon gelle.
Bei der Erstellung unseres Stundenplans, werden die Bedürfnisse der Lehrkräfte abgefragt. Freie Tage oder Zeiten, die aus wichtigen Gründen Unterrichtsfrei sein müssen, werden in das Feld "Notwendig" eingetragen. Wünsche entsprechend bei den Wünschen. Wünsche werden nur nach Möglichkeit ermöglicht, Notwendigkeiten werden unter allen Umständen eingehalten.
Also ist es sicherlich nicht direkt eine Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn ich nicht alle Wünsche der Lehrkraft erfülle. Wie unterscheidet ihr denn, was ein Wunsch ist und was eine Notwendigkeit? Das wird doch sicherlich sehr subjektiv sein.
Und bei euch können Eltern einfach ihre Betreuungszeiten nennen und die werden dann immer berücksichtigt?
Wie funktioniert das mit schulischen Notwendigkeiten?
Natürlich kannst Du auch 22 Stunden auf vier Vormittage verteilen. Allerdings ist das Praxis nicht so einfach wie in der Theorie. Ich weiß nicht, ob Du wirklich Stundenpläne erstellt hast. Oder ob es an der Berufsschule anders läuft. Ich kann dir aber mal erklären, wie es bei uns als mittlere Grundschule läuft. Unsere Lehrkräfte äußern Wünsche. Diese versuchen wir zu erfüllen. Wenn verschiedene Wünsche kollidieren gucken wir natürlich nach den Gründen. Kinderbetreuung ist dann natürlich wichtiger als andere Gründe. Aber das Problem sind eher schulische Notwendigkeiten.
In Nds. sind die Schulen verlässlich. Ich muss bestimmte Zeiten anbieten. Ich kann nicht sagen, dass eine Klasse um 12:00 Uhr nach Hause geht, weil Lehrkräfte selbst ihre Kinder abholen müssen.
Wir haben Lehrermangel. Ich bekommen regelmäßig Abordnungen vom Gymnasium. Die haben verschiedene Bänder und die Leute können nur zu einer bestimmten Zeit zu uns kommen. Entsprechend muss ich diese auch dann einsetzen und die unsere Lehrkräfte müssen entsprechend zurückstecken.
Wir haben für bestimmte Fächer nur eine begrenzte Anzahl von Lehrkräften. Schwimmzeiten werden uns vom Schulträger vorgeben. Das Bad ist mehr als ausgebucht. Die Busse fahren bestimmte Touren um uns einzusammeln und gleichzeitig die Nachbarschule wegzubringen oder mitzunehmen. Entsprechend muss meine einzige Schwimmlehrkraft dann arbeiten.
Religion dürfen nur Lehrkräfte mit Vokation unterrichten. Wir hatten zeitweise niemanden. Inzwischen haben wir zwei Lehrkräfte. Diese müssen aber zwingend in allen Klassen irgendwann mal Religion machen. Dazu sind sie noch Klassenlehrkräfte.
In Musik und Sport haben wir regelmäßig zu wenig Lehrerstunden. Ergo müssen die Lehrkräfte mit entsprechender Fakultas dort eingesetzt werden. Wir haben eine Halle, die wir uns mit zwei Einrichtungen teilen. Entsprechend ist eigentlich jede Stunde belegt. So müssen auch die Sportlehrkräfte da eingesetzt werden. Wenn Lehrkraft A dann frei haben möchte, geht es nicht, weil ich keine Möglichkeit habe die Sportstunde woanders hinzulegen.
In Niedersachsen hat man ab einer bestimmten Reduzierung Anspruch auf einen freien Tag. Also sind an einzelnen Tagen Lehrkräfte nicht da.
Dadurch habe ich regelmäßig Stunden, wo einfach keine andere Lehrkraft zur Verfügung steht. Oder es gibt schulische Notwendigkeiten, warum etwas nicht geht. Wobei es bei uns am Nachmittag relativ einfach ist, alle Wünsche zu erfüllen. Aber vormittags ist es oft einfach nicht möglich. Jemand dann noch einen freien Tag zu gewähren, wäre bei uns eine echte Herausforderung.
Ich kann nicht beurteilen, wie es an der Schule der TE ist. Aber im Grundsatz finde ich es ok, wenn man ihre Wünsche erfüllt hat. Wenn es jetzt andere Bedürfnisse gibt, kann man immer gucken, was noch möglich ist. Aber ich finde nicht, dass man da jetzt eine große Benachteiligung sehen muss.