Beiträge von Tom123

    Wer redet denn von der Handtasche kontrollieren? Wir reden davon, dass jemand während des Unterrichts sein Handy dabei haben möchte und es nutzen möchte, wenn jemand anruft. Natürlich unter dem Aspekt, dass es ein wie auch immer gearteter Notfall sein könnte. Das weiß man natürlich nicht vorher.

    Zu mindestens in Niedersachsen ist auch nur der Konsum von Alkohol und das Rauchen auf dem Schulgelände i.R. verboten. Ich darf durchaus meine Zigarettenpackung in meiner Tasche mitnehmen.

    Für diese Situationen denke ich, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter die Nutzung von Handy während der Arbeitszeit komplett verbieten kann. Natürlich unter der Prämisse, dass er eine Erreichbarkeit sicherstellt (z.B. Sekretariat).


    Bei uns ist die Handynutzung nicht verboten, aber es gibt durchaus auch Probleme. Schulhelfer (Einzalfallhilfe) gucken gerne mal drauf, wenn ihr Schützling beschäftigt ist. Pädagogische Mitarbeiter sind auch gerne mal dabei. Ich hatte aber auch schon eine Förderschullehrerin, die ein Kind beobachtete und zwischendrin am Handy war. In der Regel klärt man das dann mit einem kurzen Hinweis, dass das jetzt unpassend ist.


    Letztlich finde ich ein Handy auch nicht sinnvoll. Ich nutze meine Privatgeräte (Tablett und Handy) auch für schulische Aspekte. Aber ich möchte sagen, dass ich das durchaus legitim finde, wenn eine Schule beispielsweise eine Handyfreie Schule sein möchte, dass die Nutzung auch für Lehrkräfte verboten ist.

    auf welcher Grundlage gehst du davon aus?

    Zum Ersten kenne ich es aus so (aus eigener Erfahrung) aus der freien Wirtschaft. Außerdem stellst du ja Arbeitskraft in der Arbeitszeit deinem Arbeitergeber zur Verfügung. Frage wäre ja, wie es sich bei Beamten verhält und inwiefern der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse haben muss. Dann wäre die Frage, ob Aspekte wie die Durchsetzung der Schulordnung oder pädagogische Interesse als Vorbild dort gelten.


    Aber wie gesagt. Ich halte es nicht für sinnvoll. Ich denke nur, dass man nicht so einfach davon ausgehen darf, dass man ein Recht hat, sein Handy während der Arbeitszeit zu nutzen. Ich könnte ja auch andersrum fragen, auf welcher Grundlage meinst du ein Handy dabei haben zu dürfen? Ich rede hier natürlich nicht von Pausen oder Notfällen. Es müsste natürlich Sekretariat oder ähnliches für Notfälle erreichbar sein. Einfach eine Anweisung lassen sie das Handy während der Stunde im Lehrerzimmer. Ist natürlich der Idealfall.

    Möglichkeit 1: Zweites Billighandy nur für die Schule nutzen.

    Möglichkeit 2: Apple Watch (oder ähnliches): Die vibriert, wenn ein Anruf kommt. Man merkt es sofort und kann kurz dezent auf die Uhr gucken, wer anruft. Habe ich im Unterricht.


    Davon unabhängig würde ich schon davon ausgehen, dass der SL durchaus das Recht hat, private Handys zu verbieten. Ob das nun sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Letztlich ist der SL ja auch vom Godwill der Lehrer abhängig.

    Wie bereits geschrieben, solltest du nur anteilig so viele Aufsichten leisten müssen wie eine Vollzeitkollegin.


    Weiterhin könntest gegenüber der Schulleitung argumentieren, dass du ggf. durch Konferenzen etc. stärker belastet bist als es deiner Teilzeit entspricht und darum bitten als Ausgleich von den Aufsichten entbunden zu werden. Das bringt natürlich nur etwas, wenn du wirklich stärker betroffen bist. Beispielsweise wenn alle Kollegen jede Woche zur Dienstversammlung müssen und keine Rücksicht auf Teilzeitkräfte genommen wird. Die SL müsste versuchen deine Teilzeit entsprechend zu berücksichtigen, so dass du nicht mehr arbeitest.


    Das scheint mir sehr viel Aufsicht. Ich muss bei Vollzeit 20 min. Allerdings scheint es in der Schule viel Bedarf an Aufsichten zu geben und wenn es fair verteilt ist, wirst du dich nicht wehren können.

    In Niedersachsen gibt es das übrigens auch. Zu mindestens als Projekt "Hort und Schule". Eines bei uns im Ort. Da ist es aber relativ klar geregelt. Die Schulleitung steht über allen und ist im Zweifel sowohl den Lehrern als auch den Hortmitarbeitern weisungsbefugt. Ergo im Zweifel sagt die Schulleitung wie es läuft und trägt die Verantwortung. Denke, dass das die einzige sinnvolle Möglichkeit ist.

    Rechtsschutz: Kann man sich überlegen, ob man die wirklich braucht. Bist du jemand der eher bereit ist zu klagen? Welche Bereiche sind für deine Situation wichtig? Mieter oder Hausbesitzer?
    Kann man natürlich machen, aber gerade wenn du sagst, dass du bereit bist, eher unterversichert zu sein, würde ich dort als erstes kürzen.


    Lebensversicherungen: Sind in der Regel nicht sinnvoll.


    Riester: Umstritten. Ich mache es, aber wenn man das mit einer klassischen Geldanlage vergleicht ist es nicht unbedingt besser. Liegt auch an der eigenen Situation. Kinder oder Kinderlos etc.


    Hausrat und gerade Haftpflicht ist oft gut in aktuelle Verträge zu wechseln. Die Leistungen der Versicherer sind in den letzten Jahren oft mehr geworden.
    https://www.test.de/Vergleich-…htversicherung-4775777-0/


    Ich würde an deiner Stelle mal mit allen Verträgen einen unabhängigen Makler oder einfach einen anderen Makler aufsuchen. Dann kannst du dir mal anhören, was der sagt.

    Ich bin meistens auch Recht entspannt. Bleibe oft in meiner Klasse und trinke in Ruhe ein Tee. Vorbereitungen, Gespräche und Kopien laufen entweder vor oder nach dem Unterricht. Ab und an natürlich auch mal ein dienstliches Gespräch, aber das versuche ich möglichst vor der Schule oder nach dem Unterricht zu machen.
    Wenn ich versuche alles in der Pause zu erledigen, ist es für mich anstrengend als wenn ich 10 Minuten länger bleibe. Aber ich denke, dass da jeder seinen eigenen Workflow entwickeln muss.

    Lies dir doch mal deinen Beitrag Nummer 11 einmal durch. Da schreibst du genau das Gegenteil.


    Noch einmal: Das "angemessen" bezieht sich darauf, dass er im angemessen Rahmen Zeit zur Verfügung stellt. Ich widerspreche dir doch gar nicht, dass er auch vormittags freigestellt wird, wenn es notwendig ist. Ich widerspreche dir aber, dass du in den letzten 4 Wochen nach belieben freigestellt wirst.


    Aber ehrlich gesagt, bin ich auch nicht wirklich motiviert die Frage mit dir weiter zu diskutieren. Ich denke, dass jeder das selber nachlesen kann und sich dann seine Meinung bilden kann.

    Also ich denke, dass ich das Glück habe, dass wir ein kleines Kollegium (20 Leute) sind und unser Schulleiter im Grunde sehr positiv uns gegenüber steht.


    Allerdings haben wir auch eine gute Personalversammlung. Da gibt es am Ende ein Protokoll und dann besprechen wir mit dem SL einstimmig, womit wir nicht einverstanden sind. In der Regel nimmt er das dann auch an.


    Besoldungsmäßig sind wir gar nicht weit auseinander. Und ihr kommt bald A13 ... Da würde ich gerne wechseln.


    Aber letztlich ist es natürlich immer schwierig was zu erreichen. Insbesondere wenn man keine gemeinsame Linie findet.

    "Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren." § 629 BGB


    Also ich lese es so, dass der AN eine angemessene Zeit zur Jobsuche zur Verfügung hat. Da steht nichts von angemessener Zeit vorher. Frage ist nur, was ist angemessen.
    Ich glaube es bringt wenig hier weiter zu diskutieren. Überlassen wir das ggf. den Richtern.

    Es heißt dann sofort: "Dann müssen Sie an anderer Stelle sparen, schneller korrigieren usw."
    Personalrat? Macht nichts.
    Gewerkschaft? Hat ja noch nicht einmal das gestohlene Weihnachtsgeld in SLH wiederbeschafft.
    Überlastungsanzeige oder Klage? "Dann müssen Sie an anderer Stelle sparen, schneller korrigieren usw." + "Sie sind überlastet? Perfektes Bossingopfer!" oder "Sie verklagen den Dienstherrn? Willkommen auf der Liste, ab jetzt wird man ihnen auch noch von höherer Stelle ans Bein pinkeln".


    Naja, im Forum meckern bringt es auch irgendwie nicht. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ich meine die meisten Lehrer sind Beamte. Wenn die sich nicht wehren (können), was sollen denn dann andere Angestellte / Arbeiter sagen. Gerade im öffentlichen Dienst gibt es doch genug Möglichkeiten.
    In Nds hat die Gewerkschaft eine Arbeitszeitstudie durchgeführt. Hat noch nicht viel gebracht, aber immerhin wird das Thema gerade diskutiert.
    Die Gewerkschaft macht bei euch nichts? Bist du in der Gewerkschaft? Engagierst du dich?
    Was ist mit eurer Schule? Personalrat, Personalversammlung gemeinsame Linie gegen den SL. Letztlich ist die SL auf das Godwill seiner Lehrkräfte angewiesen. Wenn das Kollegium zusammenhält, kann man viel erreichen.
    Aber auch auf jeden einzelnen kommt es an. Meine SL fragt inzwischen ganz nett an, ob das oder das möglich ist. Ich habe aber auch kein Problem damit, deutlich zu machen, warum ich manche Aufgaben gerade nicht schaffe. Dann gibt es auch mal die Antwort, dass ich etwas erst in 4 Wochen schaffe Ggf. hilft ein Hinweis auf seine Fürsorgepflicht. Oder man macht mal einfach Dienst nach Vorschrift.
    Ich hätte aber auch kein Problem mit einer Überlastungsanzeige. Ich weiß nicht wovor man da Angst haben sollte. Sinnvollerweise macht man das dann natürlich als Gruppe. Alle Lehrer einer Schule, viele Lehrer eines Bundeslandes etc..
    Achja auch ein guter Draht zu den Elternvertretern kann vom Vorteil sein. "Leider haben wir momentan so viele Aufgaben, dass ich es nicht schaffe eine Klassenfahrt zu organisieren." (Ist in Nds freiwillig). Solche Extraaufgaben sind auch das erste, was liegen bleibt.

    Du vermischt aber zwei Themen:


    Tag der offenen Tür an einem Samstag mit Anwesenheitspflicht? Finde ich unproblematisch.


    Gesamtarbeitsbelastung? Sehe ich durchaus problematisch. Letztlich muss man prüfen, ob die geleisteten Stunden im Einklang mit der vorgesehenen wöchentlichen Arbeitszeit stehen. Natürlich inklusive Ferien abzüglich Urlaubstage etc.. Wenn das nicht passt, wäre das eine Aufgabe für Personalrat, Gewerkschaft, Überlastungsanzeige, Klage usw. Aber das eine hat erstmal grundsätzlich nichts mit den anderen zu tun.

    Wie interpretierst du denn "angemessene Zeit"? Das widerspricht doch allem, was du sagst. Du schreibst das gleiche, was ich sage nur aus Sicht des AN. Du kannst eben nicht dich einfach freistellen lassen so wie Lathanoxid es sieht. Du hast die Belange deines AG zu berücksichtigen. Du wirst bei einer Befristung erst gegen Ende des Arbeitsvertrages ein Anrecht haben. Im Zweifel wird irgendein Gericht entscheiden, was angemessen ist. Natürlich kann man jetzt konstruieren, dass bei einem sehr kurzem Arbeitsvertrag die Möglichkeit sofort besteht. Aber das wird ja nicht der Regelfall sein. Genauso wird man ab einer gewissen Anzahl von Fehltagen keinen Anspruch mehr haben. Ich sage nur "angemessene Zeit". Und bei einem Termin, den man auch am Nachmittag machen könnte, wird es schwierig zu argumentieren, dass er am Vormittag liegen muss. Wir reden ja hier von Menschen, die in der Regel nur halbtags verbindlich auf der Arbeitsstelle sind.

    Und vor allem dann kann ich ja sagen Chef ich bin die nächsten 4 Wochen auf Stellensuche, planen sie mich mal nicht ein. Nachweise brauche ich ja nichts.


    Weiterhin halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass der AN die Pflicht hat solche Termine nach Möglichkeit in die Freizeit zu legen. Gilt ja bei Arztterminen genauso. Sollte ja auch in der Regel bei einer Vertretungslehrkraft gut möglich sein. Im genannten § 629 BGB steht ja auf Verlagen angemessene Zeit. Da ist nichts mit mal einfach nicht kommen.


    Es wird ja von mehreren Terminen gesprochen. Ich denke, dass es auch für die Schule einen großen Unterschied macht, ob jemand 2-3 fehlt, weil er ein Bewerbungsgespräch hat oder ob es 9-10 mal sind. Dann sind wir auch mal schnell bei der angemessenen Zeit.

    Der Vergleich mit Menschenrechten etc. ist doch weit hergeholt. An den meisten Schulen kannst du ohne Einschränkungen. Es gibt nur ein paar wenige Schulen, die andere Vorstellungen haben. Dann pochst du auf deine persönliche Freiheit. Aber was ist mit den anderen? Es mag Menschen geben, die es nicht gut findet. Was ist mit Eltern, die es schlecht finden, wenn die Lehrerin an einer christlichen Schule nicht ihre Werte teilen? Deine persönliche Freiheit steht doch hier eventuell im Widerspruch zu den Wünschen der Schule. Das ist dir da toll gefällt, ist doch kein Argument. Wenn das alles so stimmt, hat die Schule (eventuell) bestimmte moralische Vorstellungen, die sie von ihren Mitarbeiten wünscht. Entweder ich bin der gleichen Meinung und arbeite dort oder ich gehe halt an eine andere Schule. Das ist doch das gleiche als wenn ich bei McDoof arbeite und vor der Arbeit erstmal bei BurgerKing nebenan esse. Verbieten kann mir mein Chef das auch nicht. Pluspunkte werde ich weder bei Chef noch Kollegen sammeln.

    Ich finde, dass man auch die Einrichtung in gewissen Maße verstehen kann. Ich meine, dass wäre nichts für mich. Aber wenn ich an einer (christlichen) Schule arbeite dann sollte ich doch auch deren Moralvorstellungen teilen. Die Schule hat eine bestimmte Zielgruppe und diese Gruppe hat halt spezifische Moralvorstellungen. Wenn ich diese nicht teile, arbeite ich halt woanders. Ich würde nicht auf die Idee kommen, dort zu arbeiten, wenn ich weiß, dass mein Lebensstil negativ gesehen wird. Ich würde mich auch nicht auf eine Montessori-Stelle bewerben. Das ist nicht mein Ding. Ich weiß, dass der Vergleich hinkt. Aber warum soll man nicht dieser Gruppe erlauben eine Schule nach ihren Moralvorstellungen zu machen. (Solange sie nicht im Widerspruch zu unserer Verfassung steht.)


    Losgelöst davon denke ich nicht, dass man dich irgendwie zwingen kann. Man könnte dich höchstens in Probezeit kündigen.

    Als Laie kann ich mir gut vorstellen, dass das ok ist. Wenn Du einen Arbeitsvertrag unterschreibst und erstmal nur Urlaub hast, wird es ja auch ähnlich sein. Der Arbeitgeber muss dir ja ggf. auch noch den Urlaub auszahlen, wenn du ihn am Ende nicht nehmen konntest. Hier ist es halt andersrum.
    Würde ich als Betroffener auch durchaus einsehen. Sonst hieß es ja in letzter Konsequenz, wenn ich Lehrer bin und gerade nicht arbeiten möchte, mache ich ein Vertrag in den Sommerferien und kündige zum Ende der Sommerferien. Das kann es ja auch nicht sein.


    Aber kl.gr.Frosch hat natürlich Recht. Wenn man sich da wirklich ungerecht behandelt fühlt, sollte man sich an einen Anwalt wenden. Auch wenn ich es persönlich nicht nachvollziehen kann....

    Bist du sicher, dass du A13 bekommst? Ein Bekannter wurde mal von einer Berufsschule angefragt und er hat es dann wegen des Gehaltes abgelehnt. Er war allerdings nur Meister ohne Master. Ich würde mich aber auf jeden Fall vorher erkundigen, ob du als Quereinsteiger das gleiche Gehalt bekommst.

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