Beiträge von Tom123

    Ich kaufe Rotstifte und alle paar Jahre mal einen Ordner. Allerdings habe ich inzwischen fast alles digital. Eine Pfeife für den Sportunterricht habe ich auch schon selbst gekauft (1€). Finde ich auch richtig. Ich würde auch meine Badehose oder Turnsachen selbst kaufen. Vielleicht komme ich da auf 30 € im Jahr für Materialien. Laminierfolie, Klarsichtfolie etc. hole ich im Büro. Die Ordner, die im Klassenraum stehen hat natürlich auch die Schule bezahlt.


    Richtig teuer kann die EDV werden. Ich benutze mein privates Gerät, weil ich daran besser arbeiten kann und weil ich einfach Spaß daran habe. Ich kriege einen Teil von der Steuer wieder und behalte es wenn ich ein neues Gerät anschaffe. Ist sicherlich nicht notwendig und die anderen Kollegen machen es auch nicht aber es ist mein privat vergnügen.


    Geld gebe ich aus Unterrichtsmaterial, dass mir Arbeits- und damit Lebenszeit spart. 98% vorgefertigte Unterrichtseinheiten.


    Anschauungsmaterial, didaktisches Material, Möbel, Tische etc. kauft die Schule oder eben nicht. Dann wird es nicht benutzt.


    Früher habe ich mal Fachbücher gekauft. Dann aber aus eigenem Interesse. Einfach weil ich es spannend fand. Momentan zahle ich für eine KI, die ich natürlich primär für Schule nutze. Ist aber auch vor allem Spielerei.


    Ab und zu kaufe ich dann aber doch mal was für den Klassenraum oder so. Die Blume für das Pult. Einen Adventskranz oder was auch immer. Aber nie wirklich nie weil es notwendig ist und ich es für meinen Unterricht brauche. Das sind alles Dinge, die ich für mein Wohlbefinden brauche. Ich freue mich, wenn ich um die Weihnachtszeit ein wenig Deko im Raum habe. Und da das der Raum, indem ich jeden Tag 4h verbringe, kaufe ich mir Dinge, weil ich sie haben möchte. Das kann auch mal einen Plüschtier als Klassentier oder auch mal Gläser sein, weil ich die Belohnungsgläser von Harry Potter nachgemacht habe. Aber das sind alles Dinge, die ich gut fand und mir eine Freude gemacht haben. Nichts, dass ich kaufen musste.

    Ich denke in der Summe kommt da noch mal ein Hunderter zusammen. Vielleicht sogar mehr.


    Wenn ich am Ende ohne EDV und Arbeitszimmer 100 € - 200 € im Jahr für Schule ausgebe, bin ich damit fein. Auf der anderen Seite kommt mir unsere Schule auch mal entgegen das passt.


    Aber 500 € und vor allem weil ich es muss. Niemals. Schulbücher sollte ich an einer alten Schule mal kaufen. Habe ich auch nicht gemacht. Ein kleines Gespräch mit der SL und ich hatte meine Bücher. Der Rest des Kollegiums hat sich nur gewundert, warum ich denn nicht selbst kaufen musste...

    Aber halt nicht zu einer Gefängnisstrafe wie du in Beitrag 11 schreibst. "Nur" eine Geldstrafe für eine Wiederholungstäterin fühlt sich als sehr wenig an.

    Es ist grundsätzlich auch durchaus sinnvoll, dass man sich an Festlegungen halten soll(muss). Überlege mal, wenn die Klasse 7a bei dir einen ganz anderen Sportunterricht macht als die Klassen 7b und 7c. Oder stelle dir das mal in Mathematik oder Geschichte vor.


    Ich denke, dass der Weg sein muss, die anderen Lehrkräfte in der Fachkonferenz zu überzeugen. Wenn die Situation so festgefahren ist, wie von dir dargestellt, müsste man die SL einschalten. Eine Möglichkeit wäre, dass die SL an der Konferenz teilnimmt und noch mal auf die Curricularen Vorgaben des Landes verweist oder auf die pädagogische Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Eine weitere Möglichkeit wäre es sich die Fachberater des Landes einzuladen (sofern ihr so etwas habt) oder eine Fortbildung machen. Sofern Du Recht hast, könnte die SL darauf hinweisen, dass sie Bedenken hat, ob die schulinternen Arbeitspläne noch den aktuellen Vorgaben entsprechen und Konferenz bitten diese zu überarbeiten.

    Generell braucht man dafür natürlich einen guten Diplomaten.

    Die Vorbestrafung wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit berücksichtigt. Daher ist man hier auch zu einer Strafzumessung gelangt, die nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden konnte.

    Aber sie wurde doch "nur" zu 4 Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Der Vorsatz ist bei sowas sehr schwierig bis gar nicht nachweisbar. Das wird zu keiner Verurteilung führen.

    Ich habe vorbestraft geschrieben. Von Vorsatz habe ich gar nicht gesprochen. Ich gehe auch davon aus, dass Gericht im Rahmen der dort gültigen Gesetze Recht gesprochen hat. Der Fall ist ja aus Österreich. Aber ich empfinde die Strafe als zu niedrig. Wie es in D wäre, wüsste ich gar nicht.

    1 Jahr ohne Bewährung? Als Ersttäterin 1 Jahr mit Bewährung. Durch ihr Verhalten ist ein Mensch gestorben und sie ist schon vorbestraft. Dazu hat sie wissentlich so gehandelt. Nicht an Corona "zu glauben" ist eine Sache. Aber dann muss man nicht noch andere anstecken.

    Freilich darf und muss Unterricht wegen notwendigen Fortbildungen ausfallen. Wo willst du denn 8h Erste-Hilfe-Kurs nach dem Unterricht verorten?

    Machen wir an mehreren Nachmittagen. 2 mal 4 h. Geht auch. Oder Ende der Sommerferien.

    Was wäre eigentlich genau geschehen, wenn das so gelaufen wäre (keine Zulassung von Vorschlägen anderer Fraktionen nach drei Wahlgängen). Und was wurde jetzt eigentlich an der alten Regelung konkret geändert?

    Naja, irgendwann hätte man die Sitzung abgebrochen, wenn sich die Parteien nicht geeinigt hätten. Dann hätte wieder eine neue Sitzung gemacht und das Spiel von vorne. Die AfD nominiert nur ihre eigenen Leuten und die anderen wählen sie nicht. Eine ähnliche Situation gab es schon mal bei der Wahl der Vizepräsidenten des Bundestages. Normal stellt jede Fraktion einen. Der AfD Kandidat wurde aber von den anderen nicht gewählt. Die AfD hat geklagt und das BVerfg. hat entschieden, dass sie Pech haben. Niemand muss jemanden von der AfD wählen. Wenn die Mehrheit sie nicht haben wollen, haben sie Pech.

    Vor allem wollte die AfD sich wie immer als Opfer darstellen. Wir haben einen Recht auf den Landtagspräsidenten aber die bösen Altparteien wollen keinen unserer Kandidaten wählen. Die alte Regelung war ja ok. Die AfD kann jemand vorschlagen und er wird nicht gewählt. Das Problem war aber, dass man davon ausging, dass die AfD auch nach drei Wahlgängen keine Vorschläge aus den anderen Fraktionen zulassen würde. Das wollte man verhindern.


    Nicht die größte Fraktion stellt den Landtagspräsidenten sondern es wird die Person, die eine Mehrheit hinter sich vereinen kann. Das ist urdemokratisch das kann die AfD nicht.


    Schlimm fand ich wie die AfD durch abdrehen von Mikrophonen und ignorieren von Anträgen versucht hat ihre Position durchzusetzen. Da gab es schon Parallelen zum Dritten Reich. Zeigt mal wieder warum es so wichtig ist, sich gegen die Nazis und ihre Propaganda zu wehren.

    Der Unterschied zur Schichtarbeit ist: die Schichtarbeit umfasst ein festes Stundenkontingent und der Einsatz ist langfristig planbar. Schulen dürfen quasi unbegrenzt viele Stunden Konferenzen ansetzen und in unverhältnismäßiger Weise auf die Lebenszeit der Beschäftigten zugreifen. Und eine Woche Einladungsfrist ist auch weit entfernt von langfristiger Planung.

    Sprich mal mit Leuten aus der Alten- oder Krankenpflege darüber wie langfristig sie ihre Schichten haben.


    Und nein, Schule darf nicht "quasi unbegrenzt viele Stunden an Konferenzen" ansetzen. Schule muss so planen, dass für Vollzeitstellen 40+x (Ferienausgleich) Stunden Arbeitszeit pro Woche rauskommen. Und für Teilzeit entsprechend anteilig. Wenn das nicht passt, kannst Du dich an die SL wenden und fragen welche Arbeiten wegfallen sollen.


    Schule darf auch nicht unverhältnismäßig auf deine Lebenszeit zugreifen. Dazu gehört, dass Konferenzen frühzeitig angekündigt werden und das die familiären Bedürfnisse berücksichtigt werden. Allerdings nur wenn das auch möglich ist. Ich kann halt nicht sagen, dass ich nur bis 16:00 Uhr arbeite und deswegen nicht zur Zeugniskonferenz komme. Oder weil ich da meinen freien Tag habe. Auf der anderen Seite muss Schule solche Sache so legen, dass ich möglichst wenig belastet bin. Und wenn es zu viele Konferenzen sind, muss Schule sie gleichmäßig verteilen und Prioritäten setzen.

    Klassenprojekte, Teamsitzungen etc passieren bei uns nicht kurzfristig bzw tangieren den Unterricht nicht. Hitzefrei gibt es nicht und Fachfortbildungen habe ich während der Ferien. Aber da habe ich noch von jedem deutschen Referenten gehört, dass in Deutschland während der Ferien keiner kommen würde.

    Das wird aber ein wenig schwierig, wenn die Referenten nur noch während der Ferien arbeiten und den Rest des Jahres Urlaub machen.

    Bei 50%-Teilzeit kann aber nicht 100% Bereitschaft (und damit Zugriff auf ca. ca. 41h Arbeitszeit) pro Woche verlangt werden.

    Da verwechselst Du aber gerade zwei Aspekte. Bereitschaft haben z.B. Ärzte wenn sie sich bereit halten müssen, um kurzfristig eingesetzt zu werden. In der Schule (sollte) es aber so sein, dass Du mit einen entsprechenden Vorlauf eingeladen wirst. Letztlich ist es eine vergleichbare Situation wie bei der Schichtarbeit. Du hast aber einen großen Teil deiner Arbeitszeit fest aber auch einen Teil der Arbeitszeit flexibel.

    Wenn ich wegen Kinderbetreuung reduzieren würde, würde ich an einer Schule ohne festem Konferenztag daher im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit auch tatsächlich Arbeitszeiten beantragen und nicht nur Unterrichtszeiten. Ich bin mir sicher, dass es einer Schule zuzumuten ist, gerade bei vielen Teilzeitkräften, für Konferenzen und Besprechungen einen festen Termin zu bestimmen. Für Zusatztermine, die auch für Vollzeitkräfte Zusatztermine sind, kann man im Teilzeitkonzept festhalten, wie Teilzeitkräfte dabei entsprechend ihrer Teilzeit entlastet werden können.

    Dem würde ich auch zustimmen. Ich denke, dass es generell sinnvoll ist, einen festen Konferenztag einzuplanen. Genauso hast Du vollkommen Recht, dass man Teilzeitkräfte entlasten muss. Wobei wir da auch wieder bei der Frage der teilbaren und der nichtteilbaren Aufgaben sind. Eine Nachbarschule erstellt am Anfang des Schuljahres Arbeitsaufträge, die in Gruppen bearbeitet werden. Je nach Stundenzahl und Interesse kann man da die Belastung unterschiedlich verteilen. Eine interessante Idee. Bei Konferenzen ist es natürlich schwieriger. Da gibt es sicherlich eine Reihe von Konferenzen an denen man einfach teilnehmen muss. Grundsätzlich liegt es natürlich auch am Umgang der Schule mit Konferenzen. Manche machen viele (unnötige) Konferenzen anderer nur das Wichtigste.

    Freut mich, dass dich das erheitert. Aber lies dich einfach mal in den Fall von damals ein. Dort wird sehr deutlich gemacht, dass ein Teilzeitanspruch nicht daran scheitert, dass dann auch arbeitnehmerseitig Einschränkungen der Verfügbarkeit zu bestimmten Zeiten vorliegen können. Es ist also keineswegs so, dass der Arbeitgeber lediglich darauf zu achten hat, dass die Arbeitszeitanteile der Teilzeitquote entsprechen, sondern sich auch zeitliche Einschränkungen gefallen lassen muss.

    Es ist nicht die aktuelle Rechtsprechung. Es ist hat ganz andere Hintergründe und beleuchtet in keinster Weise die Situation an Schulen. Es ist die Entscheidung eines Gerichts in einem konkreten Fall. Außerdem hat es weder formal eine Bindungswirkung noch handelt es sich um ein Bundesgericht an dem sich andere Gerichte orientieren würden. Ein anderes Gericht, womöglich in einem anderen Bundesland, würde den Fall vielleicht anders entscheiden. Vielleicht hätte auch das BAG den Fall anders entschieden.

    Auch Schichtarbeiter in Teilzeit können eine solche Verteilung der Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeordnet werden können. (vgl. LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12).


    Gerade in Schule sehe ich wirklich keine Notwendigkeit, warum Besprechungen und Konferenzen quer über die Wochentage verteilt liegen müssten. Das gilt insbesondere bei kurzfristiger Terminierung, die dann de facto wirklich zu einer zu hohen "Bereitschaftszeit" (die gleichwohl eher keine ist) führen würde. Das Problem lässt sich einfach mit einem festen Besprechungstag lösen, der von allen Lehrkräften freizuhalten ist und an dem verlässlich diese ganzen Veranstaltungen liegen.

    Das Urteil hat relativ wenig mit Schule zu tun. Letztlich ist es eine Einzelfallentscheidung.


    Bei uns an der Schule ist durchaus so, dass es "betriebliche" Notwendigkeiten zu bestimmten Arbeitszeiten gibt. Beispielsweise müssen bestimmte Konferenzen so gelegt werden, dass die Eltern daran teilnehmen können. Daran würde bereits eine zugesicherte Arbeitszeit von 8:00 Uhr bis max. 16:00 Uhr scheitern. Wie soll da jemals ein Elternabend oder ein Elternsprechtag stattfinden? Weiterhin sind Fortbildungen auch an die Termine der Referenten gebunden. Dann haben wir Treffen mit anderen Schulen gemeinsam. Beispielsweise schulübergreifende Fachkonferenzen aber auch Förderkommissionen. Oder bestimmte Arbeitsgruppen. Ich war vor kurzem auf einer regionalen Fachkonferenz. Eingeladen durch die regionalen Fachberater und Anwesenheitspflicht für die Fachkonferenzleitungen.


    Und dann kommt natürlich auch einfach hinzu, dass zu mindestens bei uns rund 75% in irgendeiner Form Teilzeit haben. Wie soll man es hinbekommen, dass alle da nur innerhalb ihres 20 h Korridors Konferenzen haben.

    Was natürlich vollkommen richtig ist, dass die Schule sich bemühen muss die Konferenzen möglichst auf ein oder zwei feste Termine zu legen. Da sind wir wieder bei dem von dir zitierten Urteil. Die Teilzeitkraft muss nicht hinnehmen, dass die Schule Termine ohne jeglichen Grund quer über die Woche verteilen. Aber ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es viele Schulen gibt, die so etwas machen. Aber auf der anderen Seite hat sie keinen Anspruch auf Einsatz an drei Tagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

    Ich habe mir das Schauspiel angesehen. Es erinnert mich an Kinder, die ein Spiel verlieren und deswegen durch lautes Geplärr die Regeln ändern wollen. Das kann man natürlich versuchen, muss es sicher auch nach Freund-Feind-Theorie, aber der Graben wird deswegen nur noch tiefer werden. Mit Blick auf das Wahlverhalten nach Alter, ist das eben langfristig nicht besonders klug.

    Wir sind einer Demokratie. Die AfD möchte als größte Fraktion den Landtagspräsidenten stellen. Der Rest möchte das nicht. Da der Rest mehr ist, hat die AfD Pech. Das fand sie nicht gut. Aber genau so ist es richtig. Das zeigt auch das Urteil.

    Definitiv muss die Schule dafür sorgen, dass Kollegen mit 50% Teilzeit auch 20 h / Woche zwischen 8 und 16 Uhr verlässlich frei von Pflichtterminen sind.

    Eigentlich ist genau andersrum. Die Schule muss so planen, dass die Lehrkraft mit 50% mit 20/21 h Arbeitszeit pro Woche hinkommen. Also inklusive der häuslichen Arbeitszeit. Dazu gehört allerdings auch, dass man bestimmte Termine wie Konferenzen oder Fortbildungen nicht fest terminieren kann. Das gehört zum Job. Ist beim Schichtarbeiter auch nicht anders.

    Nicht wirklich. Welcher Partei die weitere Polarisierung nützt, wird sich dann zeigen. Ob's weh tun wird?

    Es gibt vor allem eine Partei, die unsere Verfassung ändern/abschaffen möchte und den Rechtsstaat in der aktuellen Version ablehnt. Es gibt eine Reihe anderer Parteien, die unseren Staat schützen wollen. Ist doch nicht so schwer, oder?

    Letztlich ist es doch die Dummheit der Kollegen. Ich fahre gerne auf Klassenfahrten. Ich würde aber nicht im Traum darauf kommen für eine normale Klassenfahrt selbst etwas zu bezahlen. Vielleicht bei irgendwelchen Sachen, wo ich selbst einen privaten Mehrwert sehe. Aber doch nicht für eine normale Klassenfahrt. Wenn die SL mit irgendeiner Verzichtserklärung daher kommt, würde ich direkt sagen, dass das rechtlich unzulässig ist. Wo ist das Problem?

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