Mach doch draußen etwas Sportliches. 4-5 Gruppen und ein kleinen Wettkampf mit mehreren Disziplinen. Da kann man dann auch andere Aufgaben aufnehmen: Baut einen möglichst hohen Turm. Findet Wörter mit ... usw. Da kann man auch gleich ein paar kooperative Spiele einsetzen. Oder mit Englisch irgendwas. Notfalls einen englischen Film.
Beiträge von Tom123
-
-
Die Regel ist doch ganz einfach: So viel Infektionsschutz wie möglich aber nur solange der Unterricht nicht gefährdet ist. Gleiches bei den Kohorten. Eine Klasse soll eine Kohorte sein. Aber wenn es nicht passt kann auch ein Jahrgang eine Kohorte sein. Und in der Betreuung können auch zwei Jahrgänge eine Kohorte sein. Könnte man denken, dass das Infektionsrisiko sinkt, wenn es schulorganisatorisch besser passt. Dann sollte man hier direkt Konsequent sein. Sonst ist es so, dass in Schule A Klassen Kohorten sind, weil es genug Lehrkräfte gibt und in Schule B, dürfen die Jahrgänge zusammen sein, weil es halt zu wenig Lehrkräfte gibt oder es organisatorisch besser passt. Wie will man das nach außen verkaufen?
-
Für Schwimmunterricht brauchst du den Nachweis der Rettungsfähigkeit.
Skaten, Trampolin, Klettern sind in der Regel keine Angebote in der Grundschule. Viele Grundschulen haben auch keine richtige Sporthalle. Einige haben nur einen Gymnastikraum oder besser eine Gymnastikhalle. Trampolin dürfen wir bei uns nicht nutzen, da Gymnastikhallen nicht über notwendige Deckenhöhe verfügen.
Fahrradfahren gibt es in der Grundschule im Bereich Mobilität. Da machen es die Sachunterrichtslehrkräfte.
Ich glaube, du müsstest dir einfach mal Sport in einer ersten oder zweiten Klasse ansehen. Das kannst du nicht mit der Sek 2 vergleichen.
Grundsätzlich hast du natürlich Recht, dass der Dienstherr für qualifizierte Fachkräfte sorgen muss. Aber das ist leider in der Praxis anders als in der Theorie. Ich kenne eine Grundschule mit 4 und eine mit 2 Lehrkräften. Genauso fehlen ja auch in anderen Fächern oft Fachlehrer. Dann ist die SL unter Umständen froh, dass sie überhaupt jemanden für ein Fach finden. Da kannst du nicht noch ankommen, aber du musst noch die und die Fortbildung machen. In der Grundschule unterrichten viele fachfremd. Soll natürlich nicht heißen, dass es gut ist. Wir hatten übrigens einen Kollegen, der den Kurs "Sport fachfremd" machen wollte. Der findet gefühlt alle 5 Jahre mal in unserer Region statt. Beim letzten Mal war er auch gleich ausgebucht. Das nächste Mal war er ausgebucht.
-
Na ja, Niedersachsen will ja - wie Yubel schon schrieb - mit dem "eingeschränkten Regelbetrieb" starten und im überarbeiteten Hygieneplan steht nichts von einem Verbot von Partner- und Gruppenarbeit sondern lediglich, dass Abstände - wenn möglich - eingehalten weden sollen.
Irgendwie ist das aber auch noch stringent. Hinweise, dass Partner- oder Gruppenarbeit verboten ist, gibt es nicht. Aber persönliche Arbeitsutensilien (Sitfte, Schere, Kleber) dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Gleichzeitig der Hinweis, dass man den Abstand möglichst einhalten soll.
-
Nein, ich möchte dich festnageln. Sage in einem konkreten Satz, um was es dir geht. Weißt du es selbst?
Also langsam reicht es mir. Du willst also gar nicht diskutieren sondern nur Stress machen? Aber noch mal für dich:
Ich finde es falsch, wenn wir Lehrkräfte in anderen Behörden grundsätzlich den Feind sehen. Ich würde andere Behörden grundsätzlich als Helfer sehen und sagen, dass wir auf der gleichen Seite stehen. Also nicht Ausländerbehörde gegen Schule sondern Ausländerbehörde mit Schule.
So und nun musst du leider ohne mich weiterdiskutieren.
-
Die hat man i.d.R. durch den Nachweis von mindestens der Übungsleiterlizenz C oder entsprechend höherer Trainerlizenzen. Sportlehrkräfte erwerben die C-Lizenzen bzw. gleichwertige Sachkundenachweise durch ihr Studium und das Referendariat, fachfremde Lehrkräfte müssen dies i.d.R. für die jeweilige Sportart vorweisen können.
Ich glaube, dass auch stark nach Schulformen differenziert. In den Grundschulen wird bei uns eher locker gehandhabt. Aber da machen wir natürlich auch noch nicht so viel. Gerade in Klasse 1 und 2. Außerdem ist dort einfach das Problem, dass manchmal einfach keine Sportlehrkräfte zur Verfügung stehen.
-
@samu: Nicht böse gemeint, aber ich habe das Gefühl, dass du mich nicht verstehst. Du möchtest über einen ganz konkreten Fall mit entsprechender Rechtsgrundlage reden und darum geht es mir so gar nicht. Ich denke, dass wir die Diskussion da beenden sollten.
-
Ich habe das Gefühl, dass mir etwas unterstellt wird, was ich nie gesagt habe.
Samu ich habe jetzt x-mal geschrieben, dass es nicht um einen konkreten Fall geht. Ich habe lediglich auf die Aussage in den Antworten reagiert.
Es geht nicht um das Bespitzeln oder darum Leute ohne Grund anzuzeigen. Ich habe niemals gesagt, dass man jemanden anzeigen muss oder was.
Es ging um die Aussage, dass man aufpassen muss, welche Informationen man dienstlich weitergibt (Feindbild Behörde), da man damit eventuell den Leuten schadet.
Ich habe darauf hingewiesen, dass wir und die anderen Behörden auf der gleichen Seite stehen. Wenn ich eine Information weitergeben muss/müsste, dann werde ich das nicht unterschlagen, nur weil ich negative Sanktionen für den Betroffenen befürchte. Im Thread kam die Einstellung auf, dass man auf die Weitergabe verzichten sollte, um ggf. Sanktionen für die Familie zu verhindern.
Das heißt aber nicht, dass irgendwelche Dinge anzeigen muss, die ich nur vermute.
Es heißt auch nicht, dass ich irgendjemanden bespitzeln muss.
Es heißt nur, dass ich mit anderen Behörden zusammenarbeite, wenn das zum Rahmen meiner Tätigkeit gehört. Ich sehe die anderen Behörden erstmal als auf unserer Seite. Wenn ich eine Frage an die Ausländerbehörde habe (z.B. Darf Kind xy mit auf Klassenfahrt), dann rufe ich da an und frage konkret nach. Da mache ich mir keine Sorgen, dass ich dem Kind schade.
-
Ja siehste, meine Kollegen erzählen, dass die Kinder mit leichtem Schnupfen nicht mal zu Hause bleiben. In der Liste der häufigsten Symptome nennt das BAG als "relevant" (also am häufigsten): Fieber, trockener Husten und Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Bei den Begleitsymptomen kommen erstmal Kopfschmerzen, Müdigkeit und Muskelschmerzen. Erst dann wird Schnupfen aufgelistet. Man spricht im Zusammenhang mit Corona sogar schon vom "German Schnupfen", den Ausdruck hab ich bei Kekulé mal gehört.
Wobei das ja auch nicht zu den Daten des RKI passt:
Husten 47 % Fieber 40 % Schnupfen 21 % Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns* 15 % Vielleicht hat man Anfangs mehr Schnupfen angeben, weil alle dachten, dass es dazu gehört. Sozusagen als selbst erfüllende Prophezeiung. Geschmacks- und Geruchssinn hat man ja auch erst später festgestellt.
-
In Nds. habe ich mir das gerade noch mal durchgelesen. Die weisen auch explizit darauf hin, dass das Empfehlungen für die aktuelle Situation mit niedrigen Fallzahlen sind. Es kann sich also auch noch ändern, wenn wir mehr Fälle bekommen.
-
In Niedersachsen ist Schnupfen alleine auch kein Symptom. Nur gemeinsam mit Fieber darf nicht zum Unterricht. Oder bei allgemeinen Krank sein.
Das Rki sagt doch nur, dass 21% der Fälle Schnupfen hatten. Bei uns kommen die Vorgaben, was man daraus macht, vom Landesgesundheitsamt.
-
Ach du Schei.e...
Du beantwortest meine Frage nicht.
Ich glaube, das wird auch Zeit!
Da wunderst du dich, dass man nicht mit dir sprechen möchte?
@samu: Es kam im Thread Aussagen auf die ich Bezug genommen hatte. Das war schon längst losgelöst vom konkreten Fall.
-
Es geht doch um das Sport unterrichten?
In Niedersachsen kann grundsätzlich jede Lehrkraft Sport unterrichten. Du musst die "fachlichen Voraussetzungen" haben. Ob du sie hast, entscheidet der Schulleiter. Es gibt auch öfters Fortbildungen für Lehrkräfte, die fachfremd Sport unterrichten.
Für bestimmte Bereiche brauchst du eine besondere Ausbildung. Für Schwimmunterricht musst du beispielsweise alle drei Jahre, die Rettungsfähigkeit nachweisen (auch als studierte Sportlehrkraft).
-
@primarballerina: Es geht nicht um eine konkrete Situation, es geht um den Grundsatz.
Wenn ein Kind bei uns auftaucht, bekommen wir normalerweise eine Information der Meldebehörden. Wenn wir keine bekommen, fragen wir beim Einwohnermeldeamt nach, ob das Kind bei uns richtig ist.
Wenn ich darauf verzichte, weil ich glaube, dass das Kind illegal in Deutschland ist, ist das nicht in Ordnung.
Schwarzarbeit des Nachbarns etc. sind private Sache, die nichts mit dem Dienst zu tun hat.
Nochmal: Es ist nicht in Ordnung im Dienst Informationen zu unterschlagen, um Menschen zu schützen.
Und nochmal: Es geht nicht um Informationen, die ich nicht weitergeben muss. Es geht darum Informationen bewusst nicht weiterzugeben, weil ich mit der möglichen Entscheidungen nicht einverstanden ist.
Mit Blockwart hat das nichts zu tun. Wir leben heute in einem demokratischen Rechtsstaat. Wenn ich die BRD mit dem dritten Reich gleich stelle, habe ich einiges nicht verstand.
Im konkreten Fall:
Wenn ich nicht weiß, wie ich mich verhalten muss.
Ich rufe (als Schulleiter) an und frage z.B. bei der Schulbehörde nach, wie ich mich verhalten muss. Gerne auch ohne Nennung von Schülernamen.
Wenn die mir mitteilen, dass ich die Daten an die Ausländerbehörde geben muss/soll, mache ich das. Wenn die sagen, dass ich nichts unternehmen muss, mache ich nichts.
Was aber nicht geht: Ich rufe anonym an und die sagen mir, dass ich die Daten weitergeben muss. Ich mache das aber nicht, weil ich eine negative Entscheidung der Ausländerbehörden befürchte.
Ich denke, dass mein Standpunkt klar wurde. Ich bin dann auch raus hier.
-
Wow, jetzt wird's krude. Du kannst doch nicht eine Straftat vermuten, nur weil möglicherweise ein Aufenthaltstitel nicht geklärt ist?
Was ist, wenn du ein gesuchter Kriegsverbrecher bist? Weiß man nie. Könnte sein.
Genau, man weiß es nicht. Deswegen gebe ich (sofern es so vorgesehen ist) die Information weiter: Hier ist Kind xy. Was sollen wir machen. Und die Leute, die das bewerten sollen, müssen dann den Hintergrund prüfen.
Und nicht, ich behalte das für mich, weil wenn ich die Information weitergebe, könnten die etwas entscheiden, was ich nicht gut finde. Immer vorausgesetzt, dass ich die Information weitergeben müsste.
-
Selbstverständlich muss jeder Bürger Entscheidungen des Staates reflektieren und selbstverständlich auch ablehnen dürfen. Dass ich für diesen Staat arbeite bedeutet doch nicht, dass ich alles zustimmend abnicken muss. Seltsame Vorstellung.
Nein, als Bürger musst du die Entscheidungen des Staates reflektieren und kannst sie auch ablehnen. Du kannst auch bei der nächsten Wahl dein Kreuz entsprechend woanders machen.
Aber als Beamter bist du dem Staat zu Treue verpflichtet und muss seine Regeln umsetzen.
Das ist gar keine seltsame Vorstellung.
D.h. wenn ein Polizist ein Tempolimit oder ein Verbot weicher Drogen persönlich doof findet, verfolgt er die Taten nicht? Auf die Idee würde auch keiner kommen.
Ich kann persönlich die Schulpflicht ablehnen und ein Fan von Homeschooling sein. Da kann ich mich auch privat engagieren. Aber wenn Familie Müller ihr Kind nicht zu unserer Schule schickt, da sie lieber Homeschooling machen, melde ich sie den Ordnungsamt. Warum? Weil es nicht darum geht, was ich gut finde, sondern was die Gemeinschaft sprich der Staat als Regeln hat und diese vertrete ich als Beamter.
Gleiches Beispiel gerade dieser Schulleiter aus Brandenburg. Nur weil ich persönlich Masken doof finde, kann ich nicht beschließen, dass die Pflicht an meiner Schule nicht gilt. Das ist nicht meine (seine) Entscheidung.
P.S.
Bevor das Thema kommt: Natürlich gibt es auch Anweisungen, die ich nicht beachten muss. Dagegen kann man dann ja remonstrieren. Aber auch das heißt nicht "untern Tisch fallen lassen".
-
Der Vergleich hinkt, Chilipaprika. Da geht es ja um eine Beratung.
Ausgangspunkt war ja die Aussage, dass es manchmal sinnvoll ist Informatioen zu verschweigen, um die betreffenden Personen zu schützen. Das war ja bei dir in Post 6 und 12 zu lesen. Ich hoffe, dass ich das richtig wiedergebe.
Das halte ich für falsch. Damit verlegst du die Entscheidung von der staatlichen Stelle zu dir. Wir sind Teil des Staates und sollten diesem grundsätzlich vertrauen. Wir können nicht den Staat repräsentieren und gleichzeitig seine Entscheidungen in Frage stellen.
Wenn wir das mal vollkommen loslösen von den Fall. Deine Einstellung führt dazu, dass wir uns als Richter aufspielen. Wir nehmen unsere private Moralvorstellung und stellen sie vor den gesetzlichen Regeln, die ja auf einer demokratischen Legitimation beruhen.
Beispielhafter Fall. Der Vater verhaut das Kind oder vielleicht noch besser die Nachbarin. Oder er dealt Drogen. Oder er war ein Kriegsverbrecher. Oder er plant einen Anschlag. Oder was auch immer. Du erfährst davon. Behältst du die Information für dich, um die Familie vor einer drohenden Abschiebung zu retten? Wo setzt du die Grenze? Was gibt man weiter, was nicht? Ich will damit sagen, dass du dann zum Richter wirst und entscheidest.
Letztlich wäre ich der Meinung, dass ich die Information -sofern es so vorgesehen ist- an die entsprechende Behörde weitergebe. Wenn es vorgesehen ist, dass die Information vertraulich ist, dann natürlich nicht. Das regeln die entsprechenden Erlasse der Bundesländer.
Dann müssen die zuständigen Behörden auf Basis der Gesetze entscheiden. Nicht ich.
So ich hoffe, dass ich meinen Standpunkt deutlich machen konnte und was meiner Problem mit der Aussage ist.
-
Danke für deine fundierte Einschätzung.
aus meiner Sicht = meine Meinung
Meinung ist nicht fundierte Einschätzung.
-
Auch als "guter pflichtbewusster Beamter" kann ich Gewissensentscheidungen treffen. Und wer schon mal mit Behörden zu tun hatte, die Abschiebungen organisieren, sollte wissen, welche Informationen man weitergibt und welche man besser für sich behält. Menschlichkeit und gesunder Menschenverstand ist oft wichtiger als blinde Treue dem "Staat" gegenüber. Weiß man doch schon länger...
Sorry, aber dann hast du aus meiner Sicht den falschen Job gewählt. Es geht nicht um blinde Treue. Es geht darum, dass du Informationen vorenthalten möchtest, da du eine negative Entscheidung fürchtest. Sollte die Ausländerbehörde eine Entscheidung fällen, die aus deiner Sicht falsch ist, ist es vollkommen richtig, wenn du die Familie unterstützt ihr Recht zu bekommen. Aber vornherein Informationen vorzuhalten, um eine mögliche negative Entscheidung zu verhindern, ist nicht in Ordnung. Du kannst gar nicht beurteilen, warum es eventuell zu einer negativen Entscheidung kommt.
-
Genau das ist der Punkt: ICH entscheide das nicht. Ich erfrage vielleicht nur anonym, welche Möglichkeiten ich hätte, etwas zu machen, damit ich bei Namensnennung keine ungewollte Gefahr für die Familie / das Kind auslöse.
In dem du der Stadt / dem Landkreis mitteilst: Kind XY ist bei uns aufgelaufen. Was sollen wir machen? Kannst du ihm keiner Gefahr aussetzen. Dann wird die Behörde prüfen, ob er nach geltendem Recht hier bleiben darf. Was ist, wenn der Vater ein gesuchter Kriegsverbrecher ist, der hier untergetaucht ist? Du unterstützt ihn, indem du Informationen nicht weiter gibst.
Werbung