Beiträge von Tom123

    Das war nicht unsere Schule. Das war der Ablauf, wie er dann den Medien zu entnehmen war. Aber das ist ja auch relativ egal. Letztlich ist die Frage, was ist wenn das Gesundheitsamt sagt: Wir machen "das und das" und dann die Schule das anders sieht.


    In dem Rundschreiben steht insbesondere diese Maßnahmen. Das bedeutet nicht, dass nur diese Maßnahmen möglich sind.


    Aber es ist ja auch egal. Letztlich musst du das dann mit eurem Gesundheitsamt klären.

    Noch mal zum Ablauf. Dann wird das vielleicht deutlicher:


    1. Schule meldet den Verdachtsfall/Infektion an das GA

    2. Gesundheitsamt entscheidet: Wir kommen vorbei und testen die Kinder. Bitte informieren Sie die Eltern.


    3. Schule erreicht ein Elternteil nicht. Gesundheitsamt entscheidet, wir dürfen das Kind auch ohne Einwilligung testen. Deswegen testen wir das auch jetzt in der Schule.


    Aus meiner Sicht hat dann die Schule damit nichts mehr zu tun.


    Der Erlass heißt übrigens Verfahren und Meldepflichten bei Coronavirus. Und da steht eindeutig in fett gedruckt. Maßnahmen, die das Gesundheitsamt anordnet, sind Folge zu leisten.

    Da steht nur " das GA ordnet verbindliche Schutzmaßnahmen an". Und wenn das GA der Meinung ist, dass das Testen der Kinder erforderlich ist, dann ist es vollkommen egal, ob ich das gut finde.

    Tom123 : Ich halte es nach wie vor für "grenzwertig", wenn das Gesundheitsamt Testungen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vornimmt und glaube auch nicht, dass dies unter "Schutzmaßnahmen" fällt.

    Wer soll das denn deiner Meinung nach entscheiden? Soll die Schulleitung entscheiden, was das GA darf und was nicht? Kann die besser beurteilen, was ein invasiver Eingriff wäre und was nicht? Ich sehe da ehrlich gesagt keine Alternative. Ich finde allerdings auch die Vorgaben der LSchB eindeutig. Wir hatten auch einen Fall. Da hieß es auch nur GA entscheidet alles. Da ging es um Information an die Eltern.

    Wo "heißt" es das denn? Hast du dazu eine Quelle?

    Zum Beispiel im Rahmenhygieneplan:

    Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
    Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde
    zudem in § 33 IfSG genannte Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Schulen) oder Teile davon schließen.
    Schulen sind nicht ermächtigt, Schutzmaßnahmen nach dem IfSG zu treffen.


    Und ansonsten direkt Rundverfügung vom 6.3.2020:

    Maßnahmen, die das Gesundheitsamt anordnet, ist Folge zu leisten!


    Stand aber auch einigen Briefen drin. Entscheiden tut immer das GA.

    Ich würde mir auch eine andere Interpretation wünschen, aber ich denke bei Zwangsmaßnahmen ist das Alter des Betroffenen egal, oder?

    Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass das keine invasive Maßnahme ist und deswegen generell keine Zustimmung erforderlich ist. Das scheint bisher auch die Meinung der Staatsanwaltschaft zu sein. Außerdem wurde in der örtlichen Presse noch ein Richter interviewt, der das auch so sieht. Ob natürlich nachher auch ein Gericht das so sieht, ist natürlich eine andere Frage.

    Letztlich ist das auch keine schulische Entscheidung. Zu mindestens in Niedersachsen heißt es immer, dass den Entscheidungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten ist. Wenn das Gesundheitsamt entscheidet, dass das Kind ohne Einwilligung getestet wird, dann ist es halt so.


    @samu: Für eine juristische Überprüfung gibt es Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und nicht irgendwelche Verschwörungssender. Außerdem sollte ich mich dabei schleunigst an die Fakten halten und nicht irgendwelche falsche Aussagen machen.

    Ja eben. Man fährt halt nicht Bus wenn man sich fürchtet.

    Was heißt fürchten? Oder "sich so in die Hosen machen". Kannst du dir nicht vorstellen, dass es Leute gibt, die darin einfach ein Risiko sehen und es deswegen vermeiden?

    Das ist ja schlimmer als bei den Kids. Vielleicht ein bisschen darüber nachdenken, dass andere Menschen eine Situation anders beurteilen.


    Ich würde auch öffentliche Verkehrsmittel meiden und verzichte weitestgehend auf Restaurantbesuchen. Aber nicht aus Angst. Sondern aus Vernunft.

    Also grundsätzlich fand ich auch, dass das nicht optimal gelaufen ist. Kind isolieren, Mutter mit Kind zum Test schicken, alles gut. Aber das was man aus dem Fehler nun an Medienmüll gemacht hat, geht gar nicht.


    Das GA ist der Meinung, dass es ohne Einwilligung testen darf. Dann war taktisch unklug, aber nicht zu bestanden. Wenn man anderer Meinung ist, hilft es nur es juristisch überprüfen zu lassen.


    Soweit ich es verstanden habe, war der Test relativ kurzfristig anberaumt. Frei nach dem Motto: Wir kommen gleich vorbei, informieren Sie mal die Eltern. Aber letztlich bleibt die Frage: Darf das GA ohne Einverständniserklärung testen oder nicht?

    Deine Schilderung ist mir zu zynisch und lässt meines Erachtens den Sinn für Grundrechte vermissen. Das ganze hat Präzedenzfallcharakter, es geht u.a. um die nicht unerhebliche Frage, ob hier Körperverletzung vorliegt. Ob der "Schwurbelsender" das aufgebauscht hat weiß ich nicht, es ist aber doch beruhigend, dass es an jeder Ecke Medien gibt, die solcherlei sofort aufnehmen und verbreiten.

    Ok, wenn das setzt aber voraus, dass der Test eine Körperverletzung ist. Das wird aber anscheinend anders gesehen.


    Ich verstehe nicht, was du für ein Weltbild hast. Wenn ich irgendwelche Lügen verbreite oder Dinge falsch darstelle, ist das für mich alles andere als beruhigend. Wenn ich irgendwelche Geschichten von verängstigten Schülern, die durch Fenster fliehen wollen von jemanden verbreitet werden, der noch nicht mal dabei war, finde ich das nicht gut. Zumal Gesundheitsamt, Schule und restliche Eltern es anscheinend anders sehen.


    Gerade in der Krise sollten gewisse journalistischen Maßstäbe gelten. Man kann das ja für eine Körperverletzung halten. Aber dann sollte man sich an die Fakten halten. Dann geht man zur Polizei/Staatsanwaltschaft (die hat das Verfahren eingestellt) und wenn einem das nicht passt, kann man selber klagen. Oder halt in den Medien aber dann bitte auch an die Fakten halten.


    Nach dem tollen Beitrag gab es übrigens vom Landkreis 11 Strafanzeigen, weil ein paar aufgeklärte Bürger der Meinung waren das Gesundheitsamt zu bedrohen. Auch ein Ergebnis der tollen Berichterstattung.

    Liebe Kolleg*innen,


    Nun haben mich schon zwei Mütter angesprochen, dass sie nicht wollen, dass ihre Kinder in der Schule ohne ihr Wissen auf Corona getestet werden. Ich bin ehrlicherweise geschockt, dass die wirklich glauben, dass so was passieren kann. Oder wird das in irgendeinem Bundesland so gehandhabt?

    Liebe Grüße aus Bayern,

    Lala

    Es gab in Aurich einen Fall. Wurde durch den örtlichen Schwurbler-Sender deutschlandweit hochgekocht. Angeblich Kinder, die nun psychische Schäden haben und aus Fenstern fliehen wollten etc..


    Am Ende kam raus, dass das Gesundheitsamt kurzfristig alle Schüler einer vierten? Klasse testen wollte, weil es einen Verdachtsfall gab. Das Sekretariat hat alle Eltern bis auf eine erreicht. Das Kind wurde trotzdem getestet. Laut Gesundheitsamt mit Zustimmung des Kindes, laut Mutter ohne.

    Anschließend hat die Mutter einen riesigen Aufstand gemacht. Sie hat dann schön im Schwurbler-TV berichtet, dass ihr Kind viel zu jung sei, um das zu entscheiden. Dafür konnte es aber wahrnehmen, mit welcher panischen Angst die anderen Kinder getestet wurden. Da kam dann Geschichten wie eine angebliche Flucht von Kindern aus dem Fenster. Das war aber wohl Blödsinn. Laut Lehrern, Gesundheitsamt und anderen Eltern war das nicht so. Aber die sind ja alle systemtreu.

    Das Gesundheitsamt und ein paar Juristen vor Ort glauben, dass das GA keine Einwilligung der Eltern benötigt. Der Anwalt der Familie (von Anwälten für Aufklärung) war nicht von der Antwort des Gesundheitsamtes überzeugt. Wer hätte das gedacht! Jetzt geht das ganze vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen wohl schon eingestellt. Anscheinend ist rechtlich nicht zu 100% klar. Die örtliche Presse hatte einen Richter vom Landgericht und einen Staatsanwalt interviewt, die das wie das Gesundheitsamt sehen. Aber man weiß ja nie. Wird spannend.

    Letztlich aus der Kategorie blöd gelaufen. Die Mutter behauptet zwischendurch auch das man gar nicht richtig versucht hat sie zu erreichen. Sie wäre ja erreichbar gewesen. In gewissen Maßen verstehe ich sie sogar. Nachdem sie das ganze dann medienwirksam an den örtlichen Schwublersender gegeben nebst täglicher Updates a la was die anderen sagen stimmt nicht, ist sie aber unten durch. Dafür freut sich der Sender der Aufmerksamkeit. Er bitte jetzt auch immer schön um eine kleine Spende. Einer muss ja davon profitieren.

    Ich halte nur den Hype darum, insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen, für etwas übertrieben, dann also am ehesten, wenn du dem Ganzen einen Namen geben willst, Verharmloser.

    Hast du dir mal überlegt, was ein unkontrolliertes Ausbreiten des Virus für wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen hätte? Letztlich sind die Länder bisher wirtschaftlich am besten durch die Pandemie gekommen, die es geschafft haben ihre Zahlen niedrig zu halten. Sei es durch Glück, sei es durch Maßnahmen. Das beste, was du für die Wirtschaft machen kannst, sind niedrige Fallzahlen.

    Abstand halten ist das A und O! Ich umarme zur Zeit niemanden, auch nicht aus meiner Familie, und gebe auch niemandem die Hand zur Begrüßung (Ellenbogen muss reichen). Es wäre sicher hilfreich, wenn es noch eine Zeitlang alle so handhaben würden!

    Ich bin mir da immer nicht sicher. Grundsätzlich umarme ich auch keinen. Wenn ich allerdings anschließend mit der Person 2-3 h in einem geschlossenen Raum sitze oder wir mit dem Auto irgendwo hinfahre, denke ich immer, dass das Umarmen zur Begrüßung dann auch keinen Unterschied macht.

    In der Nachbarkreis wird immer dabei geschrieben, woher die Neuinfektionen kommen. Also zu mindestens die Richtung. Z.B. die Infektionen gehen auf eine Familienfeier zurück. Dann kann man es mehr einschätzen.

    Bei uns wird leider kaum etwas geschrieben. In der Nachbarstadt wurde ein kompletter Jahrgang in Quarantäne geschickt. Gerade steigen die Zahlen da täglich. Ob es nun ein Ereignis außerhalb oder innerhalb der Schule ist, kann man nur raten. Da wäre mir mehr Transparenz lieber.

    In Niedersachsen sieht der Erlass vor, dass man in der Grundschule auch im Rechnen den Nachteilsausgleich setzen kann,

    nach Klasse 4 können die SuS dann alles ;) und bedürfen des Ausgleiches anscheinend nicht mehr.

    Tatsächlich braucht es ja seine Zeit, bis es auffällt und bis eine Diagnose erfolgt, die dann außerschulisch zur Therapie führen kann, wenn es in der Nähe ein Angebot gibt. So bleiben oft nur 2 Jahre für die Förderung. Eine Dyskalkulie fängt man im Unterricht nicht einfach auf.

    Bei uns hieß es jetzt auch, dass man nur in einem Fach die Note aussetzen darf. Wenn es mehr Fächer sind, muss ein LE-Gutachten erstellt werden. Außerdem sollten wir Förderphase zeitlich stärker begrenzen. Achja und weniger LE-Gutachten erstellen. Irgendwie alles nicht zu Ende gedacht.

    Das ist doppelt. Habe nicht gesehen, dass schon geantwortet wurde.

    Du kannst einfach nicht behaupten, Covid sei "10 x schlimmer als die Grippe". Das stimmt schon im Bezug auf die Letalität nicht, die wird im Moment auf 0.5 % geschätzt und obendrein gibt es eine sehr grosse Gruppe an Personen, der Covid gar nichts tut.

    Ich war zwar nicht angesprochen aber die 1% sind schon richtig. Die 0,5 % wurden von von Streek bei der Vorstellung seiner Studie mal genannt. Im aktuellen Podcast berichtet Drosten von Studien, die 0,8% für die USA feststellen. Er führt dann aus, dass die Bevölkerung in D älter ist und er daher 1% oder etwas darüber für plausibel hält.

    Außerdem würde ich mir wünschen, dass offener kommuniziert wird - bei uns gab es ja auch schon einige Fälle, ein Kind wurde z. B. auch in der Quarantäne (aufgrund eines positiven Falls in der Klasse) kurz darauf positiv getestet. Hat es sich dort angesteckt? Woanders? Ich finde, man sollte das genau untersuchen.

    Dann kann man auch besser damit umgehen. So ist es aber im Moment so, dass die Unsicherheit eher steigt und die Unterrichtssituation immer belastender wird.

    Genau das kann man unterstreichen. Es sollten alle bestätigten Fälle an Schulen gemeldet werden. Bei uns werden die Eltern teilweise gar nicht informiert, weil man darauf vertraute, dass sich keiner infizierte hatte. Ich finde man sollte das trotzdem öffentlich machen. Das Risiko ist ja auch bei Abstand da oder wenn man die Infektion über das Wochenende feststellt.

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