Es ist egal wen du hinter dem Wir versteckst. Du kannst in der Regel nicht für andere sprechen, jedenfalls nicht für den Staat oder die Gesellschaft. Das ist schlechter Stil, denn damit delegitimierst du die Meinungen und Beiträge anderer. Darum kann es in einer guten Diskussion doch nicht gehen.
Wenn Du sonst keine Probleme hast. Man kann durchaus sowohl der Staat als auch wir als Staat schreiben. Wenn ich schreibe, dass mein Verein am Wochenende gewonnen hat, gehört mir auch weder der Verein noch muss ich selbst gespielt haben. Aber solchen Aussagen frage ich mich, ob es dir um das Inhaltiche geht. Ich habe wenig Lust über Formulierungen zu diskutieren. Ich dachte, dass Du es falsch verstanden hast, deswegen habe ich es konkretisiert.
Das BVerfG hat aber bei der Grundsteuer keine gesetzgeberische Funktion übernommen. Es hat erkannt, dass die Grundsteuer, so wie sie damals war, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Hier wurden also Menschen in ihren Grundrechten verletzt und deshalb musste die Grundsteuer geändert werden. Das ist aber gerade keine Ersatzgesetzgebung, denn nicht das BVerfG hat die neue rechtliche Grundlage geschaffen, sondern der Gesetzgeber. Dieser ist an den Rahmen der Verfassung gebunden.
Ich denke, dass die Diskussion hier zu weit führt. Die Diskussion ist uralt und wir von Leuten geführt, die sich in der Materie deutlich besser auskennen. Das aber das BVerfG auch als Ersatzgesetzgeber handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen.
Rechtssicherheit gibt es nur durch die Rechtsprechung. Gesetze können nie alle Fälle im Detail erfassen, deshalb entscheiden Gerichte. Dass diese ihre bisherige Rechtsprechung ändern können, kann daher auch kein Argument sein, denn das können sie ja auch bei der Interpretation der Gesetze noch tun. Zumal die Bundesgerichte ohnehin nur selten mal ihre Rechtsprechung grundlegend ändern (2010 etwa Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG).
Das ist eine sehr interessante Auffassung unseres Staates. Gesetze macht das Parlament und legt damit den groben Rahmen fest. Der Rechtsprechung obliegt es dann lediglich innerhalb dieser Gesetze zu entscheiden. Eine Sonderrolle hat natürlich das BVerfG. Wo kommen wir denn da hin, wenn es nur um die Rechtsprechung geht? Soll ich dann raten, welche Regeln in einem Land gelten?
Natürlich kann man in einer Demokratie alles diskutieren. Auch ein Streikgesetz. Die SPD und Kanzler Scholz haben sich dazu bereits positioniert, die anderen Parteien noch nicht, jedenfalls noch nicht an höchster Stelle. Dass Gitta Connemann für eine Beschränkung des aktuellen Streikrechts ist, ist nicht verwunderlich, sie kommt eben aus der Mittelstandsunion. Ein Vertreter der Arbeitnehmer wie Karl-Josef Laumann wird das anders sehen. Wie Grüne und FDP stehen kann ich nicht abschätzen, Linke dürfte dagegen klar sein.
Es ist vollkommen egal, warum sie dafür oder dagegen sind. Es geht darum, dass das eine aktuelle gesellschaftliche Frage ist. Daher wäre es sinnvoll, wenn das gewählte Parlament dazu Leitlinien entwickelt und dieses nicht den Gerichten überlässt.
Ich denke es lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Ich möchte, dass die gewählten Abgeordneten bestimmen und Du möchtest, dass die Gerichte den Rahmen festlegen.