Beiträge von Tom123

    Wie du dann ebenfalls leicht herausgefunden haben wirst, wurde hierfür die Lehrkraft anschließend auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

    Genau. Das widerspricht der Aussage, dass es nur bei Fehlverhalten von Lehrkräften zu Unfällen kommt oder etwa nicht?

    Es ist nach wie vor zulässig, dass 2 Lehrkräfte mit einer Klasse schwimmen gehen. Nur muss man dann in der konkreten Situation vor Ort halt auch das Setting so gestalten, dass Risiken minimiert werden. Dazu gehört mit Sicherheit, alle Nichtschwimmer jederzeit im Wasser im Auge zu behalten....insbesondere wenn das Wasser zu tief ist.

    Also erstmal hat die Schule bereits 2 Lehrkräfte mitgeschickt, was wohl mehr war als vorgeschrieben. Dann muss ich davon ausgehen, dass ich unter normalen Bedingungen Schwimmunterricht mit 2 Lehrkräften pro Klasse erteilen kann. Das mag natürlich in Fällen nicht gelten, wo die Klasse besonders schwierig ist oder besonders groß oder viele Nichtschwimmer oder oder ... Und hier mag die Lehrkraft auch einen Fehler gemacht haben. Die Diskussion geht momentan aber in eine Richtung, dass es grundsätzlich nicht ausreichend ist mit 2 Lehrkräften zu unterrichten. Dann müsste ich doch grundsätzlich die Rahmenbedingungen so gestalten, dass dann halt 4 Lehrkräfte mitkommen.

    Aktuell ist es so, dass sicherlich die Mehrheit der Schwimmlehrkräfte die Auffassung hat, dass man 2 Lehrkräften sicher Schwimmunterricht gestalten kann. Nach dem was wir wissen scheint der Richter, das aber anders zu sehen. Und an dieser Stelle ist das Problem. Die Länder geben durchaus Personalschlüssel für das Schwimmen vor. Wenn dieser aber unter normalen Bedingungen schon nicht ausreichend ist, dann läuft dort noch etwas schief. Wie soll die Lehrkraft wissen, dass das was das Land vorgibt und was in der Mehrheit der Schulen Standard ist, nicht ausreichend ist?

    Das lag ausnahmslos an nachgewiesener Fahrlässigkeit der verantwortlichen Lehrpersonen, wie ich nun auch zum hundertfünfundachzigsten Mal schreibe. Was du mit "zahlreich" meinst, wäre noch zu klären, ich schrieb "mehrere".

    Also einmal googeln und erste Seite:

    https://www.sueddeutsche.de/panorama/heide…80208-99-985807

    Zahlreiche bedeute, dass ich ohne viel Mühe seitenweise Artikel zu verschiedenen Vorfällen der letzten Jahre finde.

    Aber Du hast Recht. Es macht keinen Sinn. Du hast deine Vorstellung und ich meine. Und da wir in zwei unterschiedlichen Ländern leben, ist auch relativ egal.

    Und was soll jetzt das Ergebnis dieser Diskussion sein? Möchtest du jetzt eine Zahl an ertrunkenen Kindern pro Jahr festlegen, die in Ordnung ist?

    Die Tatsache, dass es offenbar kein grundsätzliches Problem gibt, ist doch eher ein weiteres Argument dafür, dass hier individuelle Fehler gemacht wurden.

    Die Argumentation ist doch gerade andersrum. Das oft (in der Regel) nur 2 Lehrkräfte mit einer kompletten Klasse Schwimmen (ins Wasser) gehen ist die aktuelle Situation. Nach dem, was wir aus den Medien zu dem Urteil entnehmen, scheint das aber dem Richter nicht zu reichen. Entsprechend ist die aktuelle Situation nicht in Ordnung.

    Du hast offenbar vergessen, dass es um ein ertrunkenes Kind geht. Das ist tot. Das ist was anderes als "es ist halt was passiert", das scheinst du wirklich überhaupt nicht begreifen zu wollen. Für ein aufgeschlagenes Knie bei einem Kind zeigt dich niemand an.

    Es starben letztes Jahr 163 Kinder in D bei Unfällen. Und natürlich ist jedes Schicksal schlimm. Aber wir können es auch nicht zu 100% vermeiden. In 99 von 100 Fällen passiert nichts schlimmes. Vielleicht sogar in 999 von 1000 Fällen. Aber es gibt trotzdem diese Fälle. Die zahlreichen Chemieunfälle mit Schwerverletzten hast Du erwähnt. Da lag es dann sicherlich an der umsichtigen Planung der Lehrkraft. Wenn in Chemie oder Sport oder ... was schief läuft, ist halt die Gefahr nicht so groß wie beim Schwimmen. Macht die Sache aber keineswegs besser.

    Es gibt einen guten Grund dafür, dass auch an der Universität in der Chemie nur äusserst selten Personenschaden entsteht.

    Und es passiert auch äußerst selten etwas beim Schulschwimmen. Wir haben etwas um 11 Mio Schüler in Deutschland. Wenn wir nur mal ganz grob 1 Mio pro Schuljahrgang annehmen und davon aus gehen, dass nur 1 Jahrgang in der GS und 1 Jahrgang in der Sek 1 Schwimmen gehen, gehen jede Woche rund 2 Mio Schüler schwimmen. Viele nur mit 2 Lehrkräften pro Klasse. Und trotzdem passiert nur äußerst selten etwas.

    Ne, natürlich nicht. Kann man sich ja gerne einreden, ist halt Selbstbetrug. Die schlauen Sozialzombies kommen an der Uni erheblich besser durch als die nicht so schlauen Herzchen. Im Idealfall ist man beides aber Intelligenz bringt einen an der Hochschule definiert weiter als Sozialkompetenz.

    Und im Beruf?

    Ja, exakt, auf Basis der für mich derzeit zugänglichen Informationen gehe ich davon aus, dass die Lehrkräfte sich falsch verhalten haben, unabhängig davon, dass das aktuelle Urteil meine Meinung auch bestätigt.

    Vielleicht lässt Du uns dann mal an deinen Informationen teilhaben? Gibt es denn inzwischen irgendwo das Urteilsbegründung?

    Alle anwesenden Schüler*innen tragen bei solchen Tätigkeiten zu jedem Zeitpunkt eine Schutzbrille. Wenn sie sich dem verweigern (was immer mal wieder vorkommt, die Dinger sind nicht wirklich bequem), verlassen sie das Praktikum.

    Und kannst verhindern, dass ein Schüler zwischendurch kurz die Brille abnimmt, weil er sich kratzen will und gerade da etwas passiert?

    Ich würde ja gerne mal bei dir hospitieren. Ich kann es tatsächlich kaum glauben, was Du hier schreibst. Ich glaube Du wärst die erste Lehrkraft, die ich kenne, die jeden möglichen Zufall vorn vornherein bedenkt.

    Meine Tochter hatte letztes Jahr Schwimmunterricht. Da waren zwei Lehrkräfte und eine Teilhabeassistenz dabei für die Klasse.

    Das sind dann 2 Lehrkräfte wie immer Urteil. Die Teilhabeassistenzen/Schulhelfer sind eigentlich immer einem Kind fest zugeordnet. Außerdem übernehmen sie i.R. keine Aufsichtspflicht solange "ihr" Kind im Klassenverband ist und tragen auch keine Verantwortung. Wenn sie mit ihrem Kind auf Toilette gehen, haben sie die Verantwortung. Wenn Sie mit ihrem Kind individuell zum Umziehen gehen, haben Sie die Verantwortung. Wenn das Kind sich aber mit der Gruppe umzieht, hast Du die Verantwortung. Wenn das Kind am schwimmen ist, musst Du es trotzdem beaufsichtigen. In der Praxis ist das natürlich eine Hilfe aber rechtlich macht es nur selten einen Unterschied. Die Person dürfte z.B. auch nicht auf die Kinder auf der Bank aufpassen während Du die anderen Kindern beim Schwimmen beaufsichtigst. (So ist die Situation bei uns. Müsste aber eigentlich deutschlandweit so sein.)

    Ach, ich hätte es mir denken können. Ja, da ist bei uns der Gesetzgeber einfach grosszügiger. Unsere Schüler*innen dürfen an Versuchsaufbauten mit Netzspannung arbeiten, sie dürfen einfach selbst die Kabel nicht ziehen.

    Jetzt sind wir genau beim Thema. Euer Gesetzgeber ist großzügig. Und nun machst Du es genauso wie der Gesetzgeber es vorsiehst. Du überfüllst sogar die Vorgaben. Und dann zieht ein Schüler hinter deinem Rücken einen Stecker raus und steckt einen Nagel hinein. Und dann sagt dir ein Richter, dass man eigentlich mit Netzspannung arbeiten darf. Bzw. nur dann wenn man alle Kinder permanent im Blick hatte. Aber du standst gerade mit dem Rücken zu der Gruppe und hast einer anderen Gruppe 30 Sekunden lang etwas erklärt.

    Förderpläne können genau das ausweisen, was du schreibst:

    Hilfe zur Selbsthilfe oder Organisation, Lernen lernen,

    Intellektuelle Fähigkeiten sind ein gutes Stück weit veränderbar oder auch durch bessere Herangehensweisen zu kompensieren. Dann werden die Schüler:innen durchaus schlauer.

    Schwierig bleibt es bei den unbelehrbaren, das können auch sehr intelligente Schüler:innen sein.

    Da hast Du vollkommen Recht. Es gibt noch eine ganze Reihe weitere Aspekte. Kinder mit körperlichen Einschränkungen, die aber kognitiv gute Leistungen bringen. Kinder mit Teilleistungsstörungen. Kinder mit ADHS oder Dyskalkulie. Was ist mit dem nächsten Albert Einstein, der zwar in Mathematik und Physik ein Genie ist aber auch Autist ist oder einfach ADHS hat? Bekommt der kein Förderplan?

    Ich habe mal eine spannende Doku gesehen. Ein Dorf, wo das Gymnasium extra Inklusionskinder aufgenommen hat. Die Gymnasiasten sollten lernen, dass es in der Welt normal ist. Und die Gymnasiallehrkraft haben sich tatsächlich auch um diese Kinder gekümmert. Ein Mehrwert für alle.

    Lustig, dass du und andere seit 20 Seiten darüber schreiben, dass sie anderer Meinung sind als der aktuelle Richterspruch, gleichzeitig meine möglicherweise abweichende Meinung zu einem hypothetischen Richterspruch in der Zukunft aber anmaßend sein soll.

    Es geht nicht darum, ob Du anderer Meinung bist. Es geht darum, dass Du so darstellst, dass der Richterspruch zwar kassiert werden könnte aber die Lehrkräfte sich trotzdem falsch verhalten haben. Wenn die nächste Instanz den Urteilsspruch kassiert, dann würde ich davon ausgehen, dass man den Lehrkräften nichts vorwerfen kann.

    Es geht mir auch nicht darum, ob die Lehrkräfte individuell Fehler gemacht haben, die wir vielleicht noch gar nicht kennen. Es geht darum, dass es unrealistisch ist eine dauerhafte 100% Aufsicht über eine Klasse 2,3 oder 4 Lehrkräften zu haben.

    Und ... Bist du jemals angezeigt und verurteilt worden weil du deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen bist? Darum geht es nämlich hier im Thread. Ich habe selbst mehrere Situationen genannt, die sich in meinem Unterricht schon ergeben haben, die zu einem Sachschaden und/oder einer Verletzung eines Jugendlichen geführt haben. Offenbar liest du also nicht so genau, was ich schreibe, jedenfalls passen deine Erwiderungen überhaupt nicht darauf. Es ist nicht "unvorhersehbar", dass Jugendliche im Chemiepraktikum nicht das tun, was in der Anleitung steht, das ist im Gegenteil sogar absolut vorhersehbar der Fall. Wenn ich als Lehrperson so blöd bin davon auszugehen, dass alle sich exakt an das halten, was da steht, dann bin ich eben genau das ... zu blöd. Ich muss auf solche Situationen adäquat reagieren können und je nach Tätigkeit erfordert das nun mal, dass ich über einen bestimmten Zeitraum zu 100 % alle im Blick habe. Wenn ich das nicht gewährleisten kann, ist mit meiner Planung was falsch. Ich plane keine Praktika, die über 90 min meine ununterbrochene Aufmerksamkeit erfordern, das kann ich nicht leisten.

    Ich war an vielen Situationen gar nicht beteiligt und es nie etwas ernsthaftes passiert. Aber es hätte passieren können ein paar unglückliche Zufälle halt. Es gibt keine 100% Sicherheit.

    Und im Schwimmunterricht kann immer etwas passieren. Es gibt nicht den einen Moment, wo ich besonders aufmerksam sein kann. Vom Betreten der Umkleide bis zum Verlassen des Bades gibt es ein erhöhtes Risiko. Fiktives Beispiel: Kind vergisst Duschbad in der Dusche und merkt es erst in der Umkleidekabine. Es geht zurück um es zu holen und findet es nicht in der Dusche. Also guckt es im Beckenbereich nach. Stolpert dabei ins Wasser und ertrinkt. Sicherlich eine extrem unwahrscheinliche Verkettung von unglücklichen Umständen. Aber es kann passieren.

    Wenn wir Schwimmunterricht geben wollen, gibt es immer ein Restrisiko. Wir können überlegen, ob wir nur noch mit 6er-Gruppen zum schwimmen gehen und z.B. alle Schwimmer zu Hause lassen. Aber egal was wir machen, es wird eine Restrisiko bleiben. Damit müssen wir leben.

    Nun weil ein Kind ertrinkt, haben die Lehrkräfte gleich etwas falsch gemacht. Das was wir über den Fall wissen ist in vielen deutschen Grundschulen normal. Das muss man einfach akzeptieren. Also entweder stellt man fest, dass das Risiko unter diesen Umständen zu groß ist und gibt keinen Schwimmunterricht oder findet das Risiko akzeptabel. Aber das ist eine politische Entscheidung.

    Man hat das Gefühl, dass hier die Lehrkräfte als Sündenbock gelten. Damit mag ich falsch liegen. Aber diese wenn ein Kind tot ist, ist der Lehrer Schuld. Und wenn 2 Lehrkräfte mit einer Klasse ins Wasser gehen, sind sie dämlich und können ihren Job nicht, passt überhaupt nicht.

    Ich habe in diesen ganz Thread zwar viele Leute gelesen, die das anders machen würden, aber keinen einzigen, der an der Grundschule ist und wo es real im Unterricht anders läuft. Wo sind die Grundschulen, die mit 4 Lehrkräften pro Klasse schwimmen gehen? Wo sind die Grundschulen, die sich weigern zum Schwimmen zu gehen, weil Ihnen das Risiko zu groß ist?

    Und bitte keine: "Ich habe gehört, dass das viele machen." Wer macht es ganz konkret an seiner Schule anders.

    Also dürfen nur Leute aus den Grundschulen dazu eine Meinung haben? Wenn man 4-8 jährige im Anfängerschwimmen betreut hat und weiß wie es geht ohne dass Kinder sterben ist das nicht ausreichend?

    Man lässt kein Kind aus den Augen solange es sich in einer Wassertiefe befindet, in der es nicht stehen kann. Kein verdammt nochmal einziges. Wer das nicht beherzigt, ist einfach ein verdammter Idiot und hat in einem Schwimmbad als Aussicht nichts verloren.

    Das zeigt, dass Du vom Thema einfach keine Ahnung hast. Wenn ich in Deutschland 1 Mio Schwimmstunden gebe, kann es einfach passieren, dass auch mal etwas falsch läuft.

    Wenn ich deine Vorgabe folge, kann ich immer nur 1 Kind ins Wasser lassen. Egal ob Schwimmer oder Nichtschwimmer. Denn nur dann kann ich sicherstellen, dass ich das Kind immer im Auge habe. Dann können wir uns den Schwimmunterricht einfach sparen.

    Und selbstverständlich ist ein Schwimmkurs etwas anderes als Schulschwimmen. Das fängt bei der Gruppengröße an. Dann sind da oft Eltern dabei und vor allem ist ein ganz anderes Klientel. Dazu entscheidet jeder Träger selbst, wie der Unterricht durchgeführt wird.

    Auch wenn in Endlosschleife andere Problemfelder aufgemacht werden bleibt es dabei, dass die Lehrkräfte dafür verurteilt worden sind, dass sie sich bei der konkreten Durchführung des Unterrichtes falsch verhalten haben und für mich bleibt es auch dabei, dass ich diese Einschätzung für richtig halte.

    (Und dabei will ich gar nicht ausschließen, dass eine Folgeinstanz das Urteil einkassiert, weil Lehrkräfte in der Praxis wirklich nur ganz selten für Folgen ihrer Versäumnisse strafrechtlich belangt werden, dadurch alleine würde sich meine persönliche Meinung aber auch nicht ändern, so lange die Sachdarstellung so bleibt, wie sie ist.)

    In Deutschland gilt man als unschuldig bis das Urteil rechtskräftig ist. Wenn die Folgeinstanz das Urteil einkassiert, dann vielleicht einfach deshalb, weil der Richter vorher etwas falsch gemacht hat. Wie kommst Du darauf, dass Du besser weißt, dass die Lehrkräfte schuldig sind?

    Liest du eigentlich jemals wirklich, was ich schreibe? Versuch's einfach noch mal. Ansonsten ist die Diskussion völlig zwecklos. Ich unterrichte seit 12 Jahren, es passieren wirklich immer exakt den gleichen Lehrpersonen irgendwelche "unvorhersehbaren" Dinge. Einfach denen, die unorganisiert und unaufmerksam sind und die sich hinterher mit irgendwelchen Geschichten rausreden.

    Klar, lese ich die. Aber ich würde mich z.B. als gut vorbereitet und organisiert beschreiben aber trotzdem können Dinge einfach passieren. Mal ein paar Beispiel aus den letzten 20 Jahren:

    Kind schubst Nichtschwimmer ins Schwimmerbecken.

    Die Türen der Umkleidekabine haben bei uns 2 Türen. Eine vorne zum Eingang und eine hinten Richtung Duschgang. Lehrkraft schickt Kinder zum Umkleiden und holt sie dann wieder auf der anderen Seite ab. Die Gruppe vorher hat die hintere Tür nicht verschlossen. Ein Kind läuft schon mal alleine ins Bad. Hätte er natürlich auch durch die andere Tür gekonnt. Muss die Lehrkraft vor der Tür warten? Wann zieht sie sich um?

    Lehrkraft schickt Kinder in die Dusche läuft 3 m weiter und geht durch eine andere Tür ins Bad. Ein Kind "vergisst" das Duschen rennt unbemerkt dadurch und geht auf der anderen Seite ohne Erlaubnis und anwesende Lehrkraft bereits ins Wasser.

    Lehrkraft ist mit 16 Schüler einer weiteren Begleitperson alleine im Schwimmbad. Begleitperson geht in den Materialraum und bricht dort zusammen.

    Kind fühlt sich beim Schwimmen unwohl. Es verlässt das Becken und fällt auf dem Weg zur Bank unglücklich hin und hat einen epileptischen Anfall. Dazu Platzwunde am Kopf. Außerdem liegt es nahe dem Schwimmerbecken.

    Dann mein Highlight, da selbst erlebt: Feueralarm während Schüler und Lehrkräfte sich umziehen.

    Du solltest auch bedenken, dass die Schulen immer stärker unter der angespannten Personalsituation leiden. Unabhängig davon, ob Lehrkräfte nun aus gutem Grund oder nicht fehlen, müssen sie ersetzt werden. Durch die immer dünnere Personaldecke wird es immer schwierig.

    Das ist natürlich keinen Grund eine Lehrkraft anzugehen aber hilft vielleicht ein wenig die Person zu verstehen.

    Oh my godness. Natürlich weiss ich im Praktikum wann die kritischen Momente kommen, ich hab's ja selbst geplant und kenne die Handgriffe. Wenn eine Schülerin mit Reizhusten ins Spital geht, weil infolge eines technischen Defekts der Abzug ausgefallen ist, wird mich niemand anzeigen und verurteilen. Wenn ich schon gar nicht drauf geachtet habe, dass die Schülerin eine Reaktion, bei der Reizgase entstehen können, im Abzug durchführt, ziemlich sicher schon.

    Sorry, aber das ist absolut unrealistisch. Jede Sportlehrkraft hat schon mal Situationen erlebt, wo etwas ungeplant geschehen ist. Wo sie vielleicht gerade schlecht positioniert stand, wo das Kind unerwartet gehandelt hat, was auch immer. In 99% der Fälle passiert einfach nichts. Genauso im Straßenverkehr. Die meisten werden schon mal etwas falsch gemacht haben. In der Regel führt aber nicht jeder kleine Fehler gleich zur Katastrophe.

    Hier reden wir über gesichtert 1 min inklusive Rettung, die ein Kind nicht beaufsichtigt ist. Das sind dann vielleicht 30 Sekunden von denen wir sicher sind, dass die Lehrkräfte das Kind nicht gesehen haben. 30 Sekunden dann für die Rettung. Wir sind mit einer Klasse und 3-4 Personen im Schwimmbad. Aber trotzdem bin ich mir sicher, dass es immer mal wieder Momente gibt, wo ein Kind für 30 Sekunden oder länger nicht unter Beobachtung ist. Im Schwimmbad ist jeder Moment ein kritischer Moment. Es muss sich nur mal ein Kind beim Schwimmen verschlucken. Sofort achten die Erwachsene auf dieses eine Kind, dass da gerade Probleme hat. In dieser Zeit kann ein anderes Kinder untergehen. Das darf nicht passieren. Aber es kann passieren.

    Ich kann auch nicht glauben, dass Lehrkräfte es schaffen in einer Sport- oder Schwimmsituation kein Kind mal aus dem Auge zu lassen...

    Ich bin auch regelmäßig als Begleitung mit beim Schwimmunterricht. Sogar mit verschiedenen Schulen.

    Ich glaube es geht auch weniger um die Frage, ob im konkreten Fall die Kollegen etwas falsch gemacht haben oder nicht. Ich könnte es zum Beispiel verstehen, wenn man Ihnen vorwirft, dass das Nichtschwimmerbecken teilweise 1,45 m tief war und sie dort trotzdem mit Nichtschwimmern gearbeitet haben.

    Was ich und ich denke auch viele andere hier nicht nachvollziehen können, ist die Aussage, dass man nicht mit einer kompletten Klasse und 2 Lehrkräften ins Wasser sollte. Das ist an den meisten Schulen einfach Realität. Und sicher nicht, weil die Leute alle inkompetent sind und die Gefahr nicht einschätzen können.

    Warten wir doch mal ab, was die Berufung sagt. Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Gericht eine Entscheidung wieder einkassiert. Wenn das Berufungsgericht das Urteil einkassiert oder eine andere Begründung findet, werden sicherlich einige hier noch mal darstellen, warum die Lehrkräfte so klar Schuld haben.

    Interessanterweise ist auch so, dass die Gewerkschaften hier nicht von einem individuellen Fehler einzelner Lehrkräfte sprechen sondern einen Freispruch fordern. Die sind natürlich auch Interessenverbände aber wenn die Schuldfrage so eindeutig wäre, würden sie sicherlich weniger offensiv reagieren.

    Genau Seph. Hauptproblem ist, dass niemand anscheinend bisher die schriftliche Urteilsbegründung hat.

    Wenn die Begründung wäre, dass sie alle Kinder auf einmal ins Wasser gelassen haben, würde ich das Urteil komisch finden.

    Wenn nachher rauskommt, dass sie sich parallel nett unterhalten haben oder am Handy waren oder ... dann verstehe ich das Urteil.

    Am Ende wird man fairerweise sowieso abwarten müssen, wie die Berufung ausgeht. Letztlich haben wir bisher nur die Entscheidung eines Einzelrichters.

    Die ganze Diskussion erinnert mich an den Start der Coronadiskussion. Damals gab es Menschen, die sich sicher waren, dass sich Corona nicht über die Luft übertragen würde. Ein paar Wochen später wusste man es besser. Oder bei der Frage, wie lange die Impfung schützt.

    In 1-2 Jahren werden wir mehr wissen.

    Sarkasmus ist offensichtlich nicht so deins, also der explizite Hinweis: Der Beitrag, auf den du dich beziehst, war sarkastisch gemeint. Ich bin schließlich nicht doof. Vielleicht magst du an der Stelle noch einmal darüber nachdenken, dass der Fall, um den es geht, an einer Grundschule geschehen ist. Welche Unterschiede das bei der Betrachtung der Sicherheit macht hast du ja selbst sehr gut herausgearbeitet. Womöglich sind damit also im GS- Bereich sogar deutlich mehr als drei Begleitpersonen erforderlich (oder deutlich kleinere Gruppen) angesichts deiner Argumentation.

    Doch aber dein Ursprungsbeitrag bezog sich auf die Unterstufe. Das ist bei uns Klasse 5/6 und damit außerhalb von Berlin nicht Grundschule. Deswegen habe ich geschrieben, dass dein Vergleich mit der Unterstufe nicht zum Thema passt.

    Die Paradoxie dieses Threads ist im Prinzip, dass es die gleichen Leute sind, die erst erklären, wir unmöglich und schrecklich die Bedingungen beim Schwimmen sind um dann daraus zu folgern, dass sie den Schwimmunterricht aber im Grunde gerne genau so weiter machen wollen wie bisher. Nur halt ohne irgendwie dafür verantwortlich zu sein, was dann da passiert.

    Das geht ganz einfach:

    a) Es wäre sinnvoll, wenn wir mehr Personal und bessere örtliche Rahmenbedingungen etc. haben.

    Aber trotzdem ist es möglich, Schwimmunterricht zu erteilen ohne das andauernd Kinder ertrinken.

    Wir können es doch ganz einfach machen:

    Jedes Jahr ertrinken mehrere Hundert Menschen.

    Für Personen unter 15 Jahren ist das Ertrinken einer der häufigsten Todesursachen bei Unfällen. Z.B. für 2015 sind es bei 163 tödlichen Unfällen 33 Ertrinkungsunfälle.

    Wenn wir annehmen, dass wir nur 1 Drittel durch Schwimmunterricht verhindern können. Dann Verhindern wir in 5 Jahren 50 Tote Kinder. Wahrscheinlich sind es deutlich mehr. Jetzt stirbt vielleicht alle 5 Jahre ein Kind bei einem Unfall im Schwimmunterricht. Was machen wir jetzt?

    Wir werden nicht zeitnah mehr Lehrkräfte und insbesondere mehr Schwimmlehrkräfte finden. Wir nehmen jetzt schon mit Kusshand jeden vom DRLG oder anderswo her. Wir zahlen Geld und alles. Andere Schulen auch. Es gibt sie aber einfach nicht. Wir können auch nur begrenzt weitere Aufsichtskräfte verpflichten.

    DRLG und co sind mit ihren Schwimmkursen überlaufen.

    In Deutschland fehlen je nach Quelle mehrere Tausend Bademeister.

    Die fehlenden oder baulich für Schwimmunterricht schlecht gestalteten Schwimmbäder werden wir auch nicht von heute auf morgen ersetzen. Selbst wenn das Geld da wäre, was es nicht ist, würde das Jahre dauern.

    Also was machen wir jetzt konkret?

    Entweder wir gehen ein Risiko X ein oder wir verzichten auf Schwimmunterricht und nehmen mehr Tote durch Ertrinken in Kauf.

    Ja, bestimmt gibt es in der SEK. I dann prinzipiell viel viel mehr Nichtschwimmer: innen als noch während der Grundschulzeit. :autsch:

    Ich glaube, Du solltest da selbst noch mal darüber nachdenken.

    Wenn ich bei 20 Schülern 2 Nichtschwimmer habe, kann ich sie besser beaufsichtigen als wenn ich 18 Nichtschwimmer habe. Bei uns am Gymnasium sind Nichtschwimmer tatsächlich die absolute Ausnahmen.

    Außerdem kann ich Sek 1 Schüler eher auf der Bank sitzen lassen als Grundschüler. Insbesondere wenn es sich um Schwimmer handelt und ich davon ausgehen kann, dass keiner sofort ertrinkt, wenn er ins Wasser fällt.

    Dann sind Sek 1 Kinder in der Regel doch etwas größer als Grundschüler. Selbst wenn ich die 1,45 m Wassertiefe aus dem Beitrag nehme, wird ein (großer) Teil der 6. Klässler den Boden erreichen können. Viele Nichtschwimmerbereiche haben aber deutlich weniger Wassertiefe. Das kann für einen Zweitklässler immer noch ein Problem sein.

    Bei uns gab/gibt es eine Sek 1 Schule, die Nichtschwimmer gar nicht mit zum Schwimmunterricht nimmt. Ich glaube, dafür gibt es dann eine Pflicht-AG mit Schwimmkurs. Die Kinder haben dann schlichtweg frei, wenn Schwimmen ist und kommen dafür zur AG. Ist an der Grundschule nicht möglich.

    Spannend ist natürlich die Frage, mit welchen Argumenten jemand aus dem Bereich der Sek 1 dann den Schwimmunterricht ablehnt.

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