Beiträge von Tom123

    Sich geltendes Recht zu halten würde ich nicht verantwortungslos nennen.

    Das ist ziemlich naiv. Unser Rechtssystem stellt nur einen Rahmen, indem wir uns bewegen. Letztlich liegt es an jedem einzelnen, was er daraus macht.Findest du es auch nicht verantwortungslos im Beisein von Kindern zu rauchen? Ist doch auch nicht verboten.

    Wenn jemand mit 250 km/h über die richtige Autobahn rast, hält er sich auch an geltendes Recht. Trotzdem kann man ihm sagen, dass man das nicht gut findet. Ich denke, dass der Ton ausschlaggebend ist. Wenn ich der Lehrkraft, dass ich es besser gefunden hätte, wenn sie erstmal zu Hause geblieben wäre, ist das doch vollkommen ok.

    Was ist an meinem Beitrag Nr. 384 denn "verwirrend" Susannea ? Genauso ist es hier einfach Fakt.

    Ich bin zwar nicht Susannea aber es geht nicht nur um Recht und Gesetz. Ich fand es auch vor Corona nicht gut, wenn sich Lehrkräfte halb krank in die Schule geschleppt haben und dann das halbe Kollegium angesteckt haben. Von daher muss dann vielleicht noch unterscheiden zwischen Recht und Gesetz und moralisches / sinnvolles Handeln auf der anderen Seite. Im Grundsatz wird es uns allen auf Dauer sicherlich besser gehen, wenn wir ein wenig mehr auf solche Sachen achten. Ob man nun mit positiven Corona-Test in die Schule gehen sollte, liegt sicherlich auch am Einzelfall.

    Nein, siehe Regelungen oder Frage einen Mediziner. Aber diese Diskussion hier führt eh zu gar nichts.

    Das Problem ist, dass Du die Fakten anscheinend nicht kennst. Wenn eine infizierte Person eine ffp2-Maske trägt, wie die Ansteckungsgefahr deutlich verringert. Wenn ich dir 10/20/50/100 Gläser Wasser hinstelle und sage, dass in einem ein potentiell tödliches Gift ist, würdest Du dann ein Glas trinken? Das Problem ist vor allem auch, dass die Maske gut sitzen muss. Dann hast Du wirklich nur ein sehr kleines Risiko. Das geht aber zum Beispiel schon dann nicht, wenn die Person einen Bart trägt. Ich würde mal vermuten, dass bei 50% der Leute ihre Maske nicht richtig sitzt.


    Es ist auch naiv zu glauben, dass es hier um medizinische Regelungen gibt. Es geht um die Frage, wie viel Risiko ist ok, damit wir den Schulbetrieb ... aufrecht erhalten können. Da hat unser Arbeitgeber und der Gesetzgeber natürlich eine andere Einstellung als wir. Das kann ich auch vollkommen nachvollziehen. Aber deswegen muss man nicht so tun, als ob da keine Gefahr ist.

    Bei Verhandlungen werden zu Beginn stets von beiden Seiten für den Verhandlungspartner unzumutbare Bedingungen gestellt.

    Ist dir eigentlich bewusst, dass Russland ganz offiziell Europa als sein Interessenbereich sieht. Wäre es für dich denn ok, wenn wir später dein Bundesland zum Schutze russischer Interesse an Russland abtreten. Wir wollen nur den Frieden erhalten.

    Das Problem ist, dass man das Wiederholen im Kontext sehen muss. Angesichts von Lehrer- und Ressourcenmangel ist es teilweise nicht relevant, ob das Kind wiederholt oder nicht. Wichtiger ist die Frage, welche Förderangebote es erhält. Es wäre super, wenn niemand mehr sitzen bleiben würde und innerhalb des aktuellen Jahrgangs individuell gefördert wird. Problem ist aber, dass Lehrkräfte mit der Anzahl von Kindern mit Hilfsbedarfen oft überfordert sind und nicht die Zeit haben alle Kinder (optimal) zu fördern.

    Ich denke, dass die Situation an Susaenne Schulen in vielen Bereichen außergewöhnlich ist. Aber ich würde doch vermuten, dass es in 90% der Schulen eine Möglichkeit gibt sich in einer Freistunde irgendwo an einen Tisch zu setzen und etwas zu arbeiten. Wir reden hier nicht von der kompletten Unterrichtsvorbereitung sondern darum, dass ich einen kleineren Teil meiner häuslichen Arbeitszeit in der Schule verbringe muss.

    Und wenn die Situation an Susaennes Schule wirklich so katastrophal ist, dann ist es halt dort nicht möglich. Trotzdem wird es auch dort Freistunden geben. Und selbst wenn ich dann nach Hause fahren würde, könnte die Schule immer noch erwarten, dass ich mir bestimmte Zeiten für Vertretungen freihalte. Dann könnte ich mir immer noch nicht Termine in diese Zeit legen. Das war doch die Ausgangsfrage. Kann die Schule erwarten, dass ich mir Freistunden freihalte für den Fall, dass ich vertreten muss oder kann ich über diese Freizeit frei verfügen. Und da ist die Aussage, dass die Schule in vertretbaren Maße erwarten kann, dass ich mir diese Zeiten freihalte. Ob ich nun zu Hause oder in der Schule sitze, sollte dabei egal sein.

    Die Aussage, man kann in der Schule einen Teil der häuslichen Vor-/Nachbereitung erledigen. Die ist zum Todlachen.
    Wo denn, auf dem Schulhof, oder auf dem Flur und mit welchem Material, dem was im Schrank stehen sollte, aber Kollege xy es besser bei sich im Klassenraum fand, es nur niemandem gesagt hat usw.

    Ich weiß nicht, wie bei euch die Schulen aussehen. Bei uns kann man sich durchaus mal für das Korrigieren ins Lehrerzimmer setzen, ich muss auch immer mal wieder kopieren oder etwas laminieren. Dann müssen mal Materialien für die kommenden Stunden gesucht werden oder man hat ein Gespräch mit Kollegen. Ich mag natürlich auch keine Freistunden aber man kann sich durchaus in der Zeit beschäftigen. Notfalls setze ich mich mit einem Stapel Hefte, Mappe oder was immer ins Lehrerzimmer und korrigieren. Oder halt mit einem Laptop. Wir haben sogar Kollegen, die nachmittags oder am Wochenende in die Schule fahren, um noch was zu vorbereiten.

    Susannea: Was findest Du denn an meinem Beitrag witzig? Es ist doch die aktuelle Rechtslage in den meisten BL.

    Ja, auch Bereitschaftsstunden zählen zur Arbeitszeit und Nein, die Arbeitszeit ist nicht nur die Unterrichtszeit. Ergo kann ich in einem angemessen Rahmen dazu angehalten werden mich z.B. während Springstunden für Vertretungen bereitzuhalten.

    Aber darf ich dann keine Termine in die Zeit legen?

    Das hieße ich könnte über meine freie Zeit nicht bestimmen, und müsste

    mehrere Stunden die Woche unbezahlt zur Verfügung stehen?

    Es ist nicht deine Freizeit. Nur weil Du kein Unterricht hast, ist es nicht gleich Freizeit. Wenn Du 24 h unterrichtest und dann noch 10 h in der Schule verbringen sollst, ist das sicherlich problematisch, denn da wäre deiner wöchentliche Arbeitszeit überschritten. Wenn Du dich aber nur 2-3 h für Vertretung bereithalten sollst, ist das sicherlich ok. Die Frage ist am Ende, ob dadurch deine wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Man muss aber auch bedenken, dass auch durchaus in der Schule Teile deiner häuslichen Vor- und Nachbereitung erledigen kannst.

    Vielleicht weil er jeden Abend müde ist und nicht wach bleiben kann.

    Ich könnte es auch nicht. Wenn ich nicht ausreichend schlafe, bin ich nicht zurechnungsfähig. Da ich nur Berufsschule unterrichte, ist das im Unterricht egal. Bei kleineren würde ich mich krank melden. Auf einer Klassenfahrt geht das schon mal gar nicht. Da muss man tagsüber fit sein. Das sich das mit nachts durchmachen beißt, dürfte sogar Susannea verstehen.

    Wenn das ein so großes Problem ist, wird es sicherlich gesundheitliche Gründe haben. Dann sollte man das mit der SL besprechen und fährt halt nicht auf Klassenfahrt. Oder ich spreche einfach mal mit meinen Kollegen. In einem guten Kollegium findet man eine Lösung. Wo ist das Problem?


    Für alle anderen gibt es doch einfache Lösungen. Wir sind 3 Aufsichtspersonen. Es sind 4 Nächte. Also muss im Zweifel jeder einmal die Nachtwache machen. Man kann dann auch absprechen, dass die Person morgens erstmal ausgeplant wird und ausschlafen kann. Für die vierte Nacht findet sich dann sicherlich auch eine Lösung. Manche sehen auch Probleme, wo keine sind. Das es nicht gut ankommt, wenn man sich einfach rauszieht ist doch überall so.

    Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion. So etwas erwarte ich von einer staatlichen Behörde eher nicht. Gut, wir kennen deine individuelle Situation nicht. "Dein Schulträger" kann eine professionell geführte städtische Verwaltungseinheit sein - dann wäre das Verhalten eher ungewöhnlich.

    Grundsätzlich ist das keine Trotzreaktion. Leider ist aber oft so, dass Land und Kommune als Schulträger sich die Aufgaben hin und her schieben. Das Land könnte eine Grundlage dafür schaffen, dass Klassenfahrtgelder über die Schulkonten abgerechnet werden (wie bei uns ins Nds.). Der Schulträger kann ein Schulkonto eröffnen. Beide werden sich sicherlich nicht darum reißen und eher mit dem Finger auf den anderen zeigen. Zu mindestens habe ich es oft in anderen Dingen so erlebt.

    Lieber Frosch,

    ich bewundere dich, dass Du dich dieser Diskussion aussetzt. Als es in Niedersachsen noch keine Schulkonten gab, habe ich übrigens auch nie mein privates Gehaltskonto dafür verwendet. Ich habe aber ein privates Konto mit dem Vermerk fremde Rechnung "Klassenkonto Schule XY" gehabt. Belege und Kontoauszüge habe ich fein säuberlich abgeheftet. Alles gut. Bei einer möglichen Pfändung wäre es durch den Vermerk fremde Rechnung auch erstmal raus. Der Gläubiger könnte höchstens ein Nachweis verlangen, dass das keine Privatgelder sind.

    1. Ich sehe einen sehr großen Unterschied, ob ich etwas unbedingt will, weil ich es mir in den Kopf setze (bspw. ein schulisches Projekt) und dafür vielleicht Unnanehmlichkeiten in Kauf nehme oder ob der Dienstherr eine Vermischung von Dienstpflicht (Klassenfahrten) und mangelnder Infrastruktur (kein Schulkonto) implementiert und stillschweigend davon ausgeht, dass die Lehrkräfte das schon irgendwie mit privaten Mitteln (finanziell oder strukturell) hinbekommen.

    Ich sehe das genauso. Allerdings gibt es auch Lehrkräfte, die gerne auf Klassenfahrt wollen. Wer es nicht mag, soll sein Konto einfach nicht zur Verfügung stellen. Ich sehe da keinerlei Pflicht das Privatkonto zur Verfügung zu stellen.

    Witzigerweise kaufe ich es dann nicht.

    Meine Klasse hatte für Ostern etwas gebastelt. Die Lehrkraft hat dann festgestellt, dass die Farbe nicht gut deckt. Sie ist nachmittags zum Baumarkt und hat neue gekauft. Anschließend hat sie sich das Geld von der Schule wiedergeholt. Du würdest dann tatsächlich sagen: Pech gehabt. ???

    Der Sachaufwandsträger hat doch gar kein Interesse, ein Konto aufzumachen, solange die SL das privat machen. Wie wickelt ihr denn dann andere Sachen ab? Habt ihr kein Budget, mit dem ihr z.B. Material für Kunst bestellen könnt?

    Witzigerweise ist das auch ein spannendes Beispiel. Im Idealfall bestellt man es auf Rechnung und gibt die Rechnung dann zum Schulträger. Jetzt gibt es aber auch Dinge, die man nicht auf Rechnung bestellen / kaufen kann. Bisher ist es durchaus so, dass ich schon Dinge ausgelegt habe. Entweder um mir das Geld von den Schülern oder dem Schulträger wiederzuholen. Wenn ich dem Thread hier folge, scheint das für einige ein absolut no go zu sein. Wie macht ihr das dann?

    Bleibt die denn aus Nettigkeit unbezahlt ein paar Stunden länger?

    Ja! In den etlichen Berufen ist unbezahlte Mehrarbeit normal. Natürlich ist das nicht erlaubt. Aber es wird gemacht. Und es gibt genug Beispiele, wo Menschen freiwillig etwas länger bleiben, weil sie ein Bedürfnis haben noch etwas zu erledigen.

    Bei diesen Beispielen werden aber keine privaten finanziellen Mittel genutzt (vgl. Anschaffung von Materialien mit dem eigenen Geld bei Lehrern) und die Kellnerin und der Paketbote bringt sich nicht in Situationen, die im Extremfall potentiell dienstliche oder juristische Konsequenzen haben können (vgl. Nutzung des Privatkontos für dienstliche Zahlungseingänge).

    Es gibt auch in der freien Wirtschaft Situationen, wo der Mitarbeiter privates Geld einsetzt. Die Messer des Küchenchefs, das Handy/Navi des Paketboten, die Fortbildung, ... Letztlich ist auch mal ein geben und ein nehmen.

    Extremfall potentielle juristische Konsequenzen ... Genau das ist das Problem. Du machst aus einer Mücke einen Elefanten. Ja, du kannst einen Fall konstruieren, wo Du Probleme bekommst. Wenn der Paketbote von der vorgegeben Tour abweicht, um noch ein Paket zuzustellen ist es genauso. Ein Freund hat mal von einem Fall erzählt, wo ein Paketbote ein Paket zur Wohnungstür hochgetragen hat und sich dabei den Rücken kaputt gemacht hat. Er hat dann Ärger bekommen, weil das Paket zu schwer und er es laut Dienstvorschrift nicht zustellen sollte.


    Ich glaube gerade bei Ausflügen und Klassenausflügen gibt es so viele andere potentielle Gefahrenstellen. Wenn es in einem BL keine andere Regelung gibt, wird man dir da nur schwer Probleme bereiten können, wenn Du dich so verhältst.

    Nein nicht "auch Ok", weil dann die erste Gruppe schlechter da steht und es Erwartungen gibt die überhaupt nicht im Leistungsumfang vorgesehen sind. Am Ende sind das alles Verletzungen der Rechte und insbesondere auch des Arbeitszeitgesetzes.

    Diese Argumentation kann ich echt nicht mehr hören. Was ist mit der Kellnerin, die besonders nett zu ihren Gästen ist? Oder einfach der Paketbote, der noch ein zweites Mal vorbeikommt, weil der Empfänger nicht da ist. Was ist mit dem Polizisten, der ein wenig länger macht um noch jemanden zu helfen. Oder von seinem privaten Geld jemanden etwas zu essen oder trinken kauft? Oder der Hausarzt, der nach Praxisschluss noch mal bei seiner Patientin vorbeikommt?

    Wo siehst du den Bezug zum Arbeitszeitgesetzes? Wenn ich mein privates Konto für eine Abrechnung nutze, geht es doch in der Regel deutlich einfacher und schneller.

    Was ich nicht verstehe, ist, warum man eine berufliche Situation so weit in sein Leben eindringen lässt.

    Genau das ist das Ding.


    Es ist nicht gut, wenn der Dienstherr keine adäquate Möglichkeit Gelder zu verbuchen bereit stellt.

    Es gibt keinerlei Pflicht etc. sich dann privat darum zu kümmern und grundsätzlich ist auch davon abzuraten.


    Aber es gibt Menschen, die trotzdem Lust auf Klassenfahrt haben oder aus anderen Gründen dazu bereit sind. Dazu gibt es in den entsprechenden Bundesländern Möglichkeiten ohne dass es gleich kritisch wird.


    Genauso gibt es Kollegen, die in ihrer Freizeit den Schulchor/Garten-AG/.... machen. Auch das müsste der AG bezahlen und so weit und so fort. Aber sie sind aus welchen Gründen auch immer dazu bereit.


    Du trennst Beruf und Leben strikt. Alles ok. Andere sehen es anders. Auch ok.

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