Und wo siehst du nun den Rechtsbruch? M.W. gibt es keine Ansprüche auf Stundenpläne. Ich finde es schwierig, Schritte zu empfehlen, ohne dass man weiß, was daraus folgt. Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen zum Beispiel.
Ok, ich versuche es noch mal.
1. Im Beitrag von Schmidt schreibt er/sie, dass die Schulleitung versucht hat, einen extra schlechten Stundenplan für die TE zu machen.
2. Ich habe geschrieben, dass ich das nicht glaube aber man die Fälle unterscheiden muss:
a) Schulleitung handelt mit der Absicht Kollegin XY einen schlechten Stundenplan zu machen.
b) Schulleitung handelt aufgrund fehlender Kompetenz / Prioritäten etc. und nimmt einen schlechten Stundenplan einfach in Kauf.
Sollte nun wirklich Fall a) auftreten (was ich nicht glaube und was aus meiner Sicht auch nicht aus der Schilderung hervorgeht), wäre es ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Aber Du kannst gerne einmal schreiben, welches Vorgehen Du empfehlen würdest, wenn die SL (nachweislich) absichtlich für eine bestimmte Kollegin einen schlechten Stundenplan erstellt.