Das sind Persönlichkeitsrechte, die nicht mit Betreten der Schule verfallen. Ein Fahrzeug zu mieten oder Alkohol zu trinken sind aber keine Persönlichkeitsrechte.
Was hältst Du von Artikel 2 GG?
"(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Wie bereits geschrieben, ist es am Ende eine Interessenabwegung. Die Schule hat ein berechtigtes Interesse, dass in ihrem Gebäude bzw. ggf. das Gebäude der Unterkunft nicht geraucht oder kein Alkohol getrunken wird. Die Schule kann auch nachvollziehbar fordern, dass auch volljährige Schüler nicht alkoholisiert am Unterricht / an Veranstaltungen teilnehmen.
Aber beim Rauchen in der freien Zeit oder beim Mieten eines Mietwagens sehe ich kein berechtigtes Interesse, dass einen Eingriff in die Grundrechte rechtfertigt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass auch die Lehrkraft außerhalb des Gebäudes in ihrer freien Zeit rauchen dürfte. Dann ist auch nichts mit Vorbildfunktion.
Gleiches Beispiel die bereits genannten Briefchen im Unterricht. Hier unterliegt das Interesse der Schule diese zu lesen und dadurch ggf. die Schreiber und Adressaten zu kennen und somit den Unterricht störungsfrei fortzuführen niedriger zu bewerten als das Briefgeheimnis. Deswegen dürfen wir es trotz Schulpflicht und Schulordnung oder Schulvertrag nicht.
Wie gesagt, wenn die Lehrkräfte von Kris mit k das Mieten erlauben, soll es ihr Problem sein, wenn ein Unfall passiert oder weitere Probleme auftauchen. Ich wette, wenn im umgekehrten Fall der Schüler klagt, dass seine Lehrkraft dies für ihre Fahrt untersagt, dann wird kein Gericht Recht geben, dass der Schüler für diese 3 oder 5 Tage Anspruch auf Mietwagen oder Alkoholkonsum hat.
Wenn ich privat ein Auto miete, ist es nicht das Problem der Lehrkraft/Schule. Wenn der Schüler ins nächste Bordell geht und betrogen wird, ist es auch nicht mein Problem. Was anderes ist, wenn ich es für die Schule machen. Wenn die Lehrkraft sagt, bitte besorgen Sie eine Fahrgelegenheit. Hier geht es aber um Freizeit.
Beispiel: Die Schüler haben einen freien Nachmittag. Gruppe A begibt sich zu einer Seilbahn und fährt damit auf einen Berg. Gruppe B nimmt ein Taxi, Gruppe C mietet sich ein Fahrrad und Gruppe D einen Mietwagen. Alle fahren damit auf den Gipfel. Ich sehe nicht, warum das Mieten eines PKW hier einen Unterschied macht. Und wenn ja, wo ist die Grenze? Wäre ein Fahrrad ok? Wäre ein Roller ok? Pedelec? Skateboard?
Ob das ganze sinnvoll ist, insbesondere in Bezug auf Kosten und Versicherung steht auf einem anderen Blatt. Ich würde durchaus den Schülern sagen, dass das keine gute Idee. Aber man kann es Ihnen aus meiner Sicht für die Zeit zur freien Verfügung nicht verbieten (solange sie alle gesetzlichen Vorgaben einhalten).