Das leuchtet mir zumindest für DINK-Paare ein und ich halte den Familienzuschlag der Stufe 1 wirklich für überdenkenswert. Kinder haben jedoch i.d.R. kein eigenes Einkommen, sodass dem Alimentationsprinzip folgend hier durchaus Zuschläge notwendig sein können.
Letztlich ist das Alimentationsprinzip kein Naturgesetz. Es liegt man am Staat und der Justiz es zu gestalten. Das aktuelle ist auch nichts halbes und nicht ganzes. Das fängt bei der Höhe des Kinderzuschlages an. Deiner Argumentation folgend müssten die Kosten 1:1 abgefedert werden. Der Beamte mit Kindern müsste also dem Beamten ohne Kindern gleichgestellt werden. Meines Wissens sind die Zuschläge aber dafür gar nicht hoch genug. Dann kommen auch dort die Doppelverdiener hinzu. Gerade bei uns an der GS gibt es viele (weibliche) Lehrkräfte, wo der Partner das Haupteinkommen beiträgt. Brauchen die einen (vollen) Kinderzuschlag? Aus dem Bauch würde ich entscheiden, dass sie max. anteilig den Kinderzuschlag bekommen müssten. Dazu dann noch solche Konstrukte wie der Ortszuschlag in NRW.
Normalerweise wäre es sinnvoll, dass ganze Konstrukt einmal zu durchdenken und an die aktuelle Lebenswirklichkeit anzupassen. Dass unser Dienstherr das machen wird, glaube ich aber eher nicht. Nichts desto trotz finde ich die Streichung des Familienzuschlages für DINK-Paare sinnvoll.