- Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen
Das solltet ihr dann vielleicht noch mal prüfen. Ich habe gerade gesehen, dass in Niedersachsen sogar auf dem Reisekostenformular direkt eingetragen werden kann, welche Zuschüsse von Dritten gewährt werden. Ich würde mal vermuten, dass hier jemand es sehr genau nimmt und verschiedene Aspekte durcheinander wirft.
Ich gebe dir Recht, dass es nicht in Ordnung ist, wenn der Lehrkraft privat irgendwie mit dem Förderverein eine Kostenübernahme, die womöglich sogar über den Erstattungssätzen liegt vereinbart.
Aber das sicherlich kein grundsätzlich Problem. In der Praxis wird der Förderverein diese Förderung erstmal in irgendeiner Form per Satzung, Ordnung oder Beschluss der Organe festlegen. Das könnte z.B. lauten: Der Förderverein unterstützt Klassenfahrten mit einem Betrag von XY. Dieses Geld soll zur Finanzierung der Reisekosten verwendet werden.
Dann wird doch ein solcher Beschluss immer mit der SL besprochen. An dieser Stelle wäre ich als einzelne Lehrkraft in der Regel sowieso raus. Wenn die SL hier eine offizielle Absprache mit dem Förderverein trifft, kann ich davon ausgehen, dass es genehmigt wurde.
Und selbst wenn nicht, mache ich mich auch nicht strafbar wenn ich es gemäß §331 (3) sofort anzeige. Förderverein sagt also mir die Kostenübernahme zu und ich teile das der Schule mit. Die Schule/Behörde genehmigt es entweder oder lehnt es ab. Alles kein Problem für die Lehrkraft.
Davon losgelöst stellt sich natürlich auch die Frage, ob überhaupt eine Vorteilsnahme entsteht. Aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf Kostenerstattung kann eine Vorteilsnahme aus meiner Sicht nur entstehen, wenn die Lehrkraft zusätzliche Gelder erhält.