Nicht, dass ich wüsste wie Firmen das machen, aber solche "Kleinigkeiten" fallen doch eher weniger auf als das Firmen-KfZ, was auf einmal als defekt abgeschrieben wird und angeblich verschrottet wurde. Dass ein EDV-Gerät nach nem Jahr mal einfach den Geist aufgibt, klingt da schon plausibler. Wenn es runterfällt, war es das meistens.
Noch mal:
Deine Frage war: Wie mache ich es korrekt?
Deine Frage war nicht, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich erwischt werde.
Wenn das Gerät kaputt ist und Du ein neues kaufst, ist alles ok. Dann wird "nur" die Frage sein, ob das FA das Gerät generell anerkennt und die Höhe für gerechtfertig hält. Oft ist es kein Problem, es gibt aber auch Ausnahme.
Wenn Du es gegenrechnen müsstest und es nicht angibst, ist natürlich die Gefahr erwischt zu werden relativ gering. Macht die Sache aber nicht unbedingt besser. Ich kenne es von früher so, dass Restwerte gegengerechnet oder als Gewinn verbucht werden müssen. Ich gehe im Gegensatz zu Wolfgang auch davon aus, dass 99% der Firmen das so machen. Die müssen das Geld auch irgendwie verbuchen. Oder sie verschenken es halt. Wie die aktuelle Rechtslage bezüglich Lehrkräften ist, weiß ich natürlich auch nicht.