Beiträge von Tom123

    Nicht, dass ich wüsste wie Firmen das machen, aber solche "Kleinigkeiten" fallen doch eher weniger auf als das Firmen-KfZ, was auf einmal als defekt abgeschrieben wird und angeblich verschrottet wurde. Dass ein EDV-Gerät nach nem Jahr mal einfach den Geist aufgibt, klingt da schon plausibler. Wenn es runterfällt, war es das meistens.

    Noch mal:


    Deine Frage war: Wie mache ich es korrekt?


    Deine Frage war nicht, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich erwischt werde.


    Wenn das Gerät kaputt ist und Du ein neues kaufst, ist alles ok. Dann wird "nur" die Frage sein, ob das FA das Gerät generell anerkennt und die Höhe für gerechtfertig hält. Oft ist es kein Problem, es gibt aber auch Ausnahme.


    Wenn Du es gegenrechnen müsstest und es nicht angibst, ist natürlich die Gefahr erwischt zu werden relativ gering. Macht die Sache aber nicht unbedingt besser. Ich kenne es von früher so, dass Restwerte gegengerechnet oder als Gewinn verbucht werden müssen. Ich gehe im Gegensatz zu Wolfgang auch davon aus, dass 99% der Firmen das so machen. Die müssen das Geld auch irgendwie verbuchen. Oder sie verschenken es halt. Wie die aktuelle Rechtslage bezüglich Lehrkräften ist, weiß ich natürlich auch nicht.

    Du machst es wie jeder gute Firmeninhaber:
    Du nimmst das Altgerät aus dem "Betriebsvermögen" und schreibst es im laufenden Jahr als "defekt/nicht mehr benutzbar" vollständig ab.

    Das geht aber nur, wenn es defekt ist. Ich denke, dass die meisten Firmen bei solchen Kleinigkeiten nicht betrügen. Eine Firma mit X Euro Steuern hat kein Interesse wegen 100 € Steuerersparnis dort falsche Angaben zu machen.

    Grundsätzlich kann das Finanzamt eine Anerkennung als Arbeitsmittel verweigern, wenn die Anschaffung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder notwendig ist. Zu mindestens hat mein Steuerberater mir das damals so erklärt. Grundsätzlich kann das FA auch darauf verweisen, dass der AG für eine Anschaffung zuständig ist. Eine Möglichkeit ist, dass man z.B. darauf verweist, dass man das Gerät im häuslichen Kontext nutzt und in der Schule nur feste PCs zur Verfügung stehen.

    Frage ist aber eher, ob es dem Finanzamt überhaupt auffällt. Einfach eintragen.

    Den Restwert des Altgerätes würde ich aber angeben. Für die paar Euros würde ich da keine Ärger riskieren.

    Wenn Du das alte Gerät nicht mehr nutzen und es verkaufen oder privat weiter nutzen möchtest, musst Du den Restwert wieder angeben. Wie das im Zweifel geht, kann dir dein Finanzamt erklären.

    Das Finanzamt könnte auch argumentieren, dass die Anschaffung des neuen Geräts nicht notwendig oder unwirtschaftlich ist. Im Zweifelsfall wird ein Steuerberater helfen können. Letztlich ist es eine individuelle Entscheidung. Eine Bescheinigung der SL kann helfen, ist aber auch nicht bindend. Wenn die SL es bescheinigt, wäre es letztlich auch an der SL, dir ein entsprechendes Dienstgerät zur Verfügung zu stellen. Insbesondere dann, wenn Du es aufgrund einer besonderen Tätigkeit an der Schule benötigst und die Anschaffung nicht normal für eine Lehrkraft ist.


    Ob es erlaubt ist das Gerät privat weiternutzen ohne es anzugeben und ob es dem Finanzamt auffällt, sind zwei verschiedene Dinge. Ich denke, dass das Finanzamt viele Dinge nicht bemerkt. Das heißt aber nicht, dass sie erlaubt sind.

    Das Völkerrecht müsste insofern optimiert werden, dass die Staatengemeinschaft das Recht erhält, dass im Falle einer offensichtlichen Menschenrechtsverletzung eine Art Polizei (wie auch immer das genau aussehen mag) die Staatsgrenze übertreten, das Staatsoberhaupt festnehmen und zur Not durch Gewalt die Fortsetzung der Gräueltaten unterbinden darf.

    Wie soll das gehen? Sobald einer dieser Staaten Atomwaffen hat oder unter dem Schutz eines Staates mit Atomwaffen steht, wird man kaum da einfach einmarschieren können. In der Welt regiert das Gesetz des Stärkeren. Trotzdem ist es wichtig, dass wir zu unserer Moral und unseren Werten stehen.

    Israel befindet sich auch in einer Lage, die für uns nur schwer nachvollziehbar ist. Einerseits die permanente Bedrohung von außen durch Staaten andererseits der Terror einzelner Gruppen. Sicherlich sind auch die Europäer dafür mitverantwortlich. Man hatte die Hoffnung, dass die Verhandlungen Anfang der 90er-Jahre einen Weg zum Frieden ebnen. Aber auch das hat sich ja verschlagen. Ich denke, dass die aktuelle Situation nur zu einer weiteren Eskalation der Gewalt führt und Israel auf Dauer vor große Probleme stellt. Durch den weltweiten Fortschritt werden auch die arabischen Ländern irgendwann in der Lage sein, Israel mit wenig Aufwand sehr zu schaden. Wenn dann ein Attentäter mit einem Virus oder einem chemischen Kampfstoffen in einer israelischen Schule ein Attentat ausübt, hat wenig Chancen. Oder jemand zündet eine schmutzige Atombombe. Vielleicht aus alten Sowjetbeständen gebastelt. Je mehr der Hass der Araber steigt desto gefährdeter ist Israel. Andererseits muss man sich auch vor Terror und Angriffen schützen. Schwierig.


    Ich denke aber, dass es für wichtig ist klarzumachen, was nach unseren Empfinden falsch ist. Dazu gehören für mich sowohl die Terroranschläge und Entführungen als auch die Raketen auf Israel aber auch die Reaktionen der Israelis.


    P.S.

    Ich finde immer witzig wer bei solchen Themen verwirrend-Smileys verteilt. Wenn jemand substantiell etwas beizutragen hat, sollte man das man doch schreiben. Aber einfach verwirrend unter einem Beitrag, dass Angriffe auf einen anderen Staat völkerrechtlich bedenklich sein, ist doch sehr mau.

    Ja, und die israelische Auffassung ist, dass das Entflechtungsabkommen (ein Waffenstillstand war es ja nicht, es geht konkret um die Entflechtung an der Grenze) mit dem Abzug der syrischen Truppen hinfällig geworden ist. Daher die israelische Aktion.


    Dass die UN Israel kritisiert ist jetzt auch nichts neues. Die UN kriegt nichts geschissen, aber gegen Israel schießen die immer sehr schnell.

    Ob die UN nun antisemitisch ist oder nicht, mag ich nicht beurteilen. Ich verstehe auch inhaltlich, dass die Israelis versuchen gefährliche Waffen zu zerstören. Aber ich halte es sowohl für völkerrechtlich als auch für moralisch nicht akzeptabel. Dazu stellt sich mir die Frage, ob die Israelis das Problem nicht durch ihr Verhalten vergrößern und am Ende schlechter dastehen.

    Es ist sicherlich auch so, dass Menschen, die gut ausgebildet waren und in Syrien ein gutes Leben hatten, eher zurück wollen aus Menschen, die arbeitslos oder krank waren. Die soziale Sicherung ist hier einfach besser. Wenn ich in Syrien keine Aussichten auf ein gutes Leben habe, bleibe ich natürlich in Deutschland. Schwierig, wie man damit umgeht.

    Natürlich. Nur hat die Entwicklung in Syrien auch Auswirkung auf Asylentscheidungen in diversen Ländern.

    Es ist natürlich etwas früh. Erstmal abwarten, was dort passiert. Spannend wird auch, wie einzelne Bereiche zurecht kommen, wenn plötzlich Mitarbeiter weggehen. Wenn wir Pech haben, gehen die, die wir behalten wollen und die, die wir nicht wollen, bleiben ...

    Deutschland und Polen befinden sich nicht im Krieg und es gibt auch kein Truppenentflechtungsabkommen, dass die militärische Situation der deutsch-polnischen Grenze regelt.


    Zwischen Israel und Syrien gab es das aber, und da war genau festgelegt, welche Einheiten wo stationiert sind. Da die syrische Seite ihre Stellungen geräumt hat, geht Israel davon aus, dass das Abkommen beendet wurde und hat Maßnahmen ergriffen, damit diese Stellungen nicht an feindliche Kräfte geraten.

    Zwischen Syrien und Israel gab es einen Waffenstillstandabkommen. Selbst die UN, die ja nicht gerade für klare Worte bekannt ist, verurteilt die Angriffe Israels.

    Und da die Assad-Truppen vollständig zusammengebrochen sind, sah sich Israel gezwungen, seine Sicherheit durch das Abkommen nun anders durchzusetzen.

    D.h. weil die Ampelregierung zusammengebrochen ist, darf uns Polen jetzt angreifen?


    Die Grundaussage ist es doch, dass keinem Staat erlaubt ist, ein anderes Land anzugreifen. Es gibt weder einen aktuellen Angriff auf Israel noch war mit einem bevorstehenden Angriff auf Israel zu rechnen. Damit hat Israel keinerlei Recht ein anderes Land anzugreifen. Letztlich erzeugt man nur mehr Hass und ich frage mich, ob die Angriffe Israel wirklich nützen.

    Nur dass Syrien den Krieg 1948 begonnen hat und sich seitdem nicht um ein Ende bemüht hat. Aber was sind Fakten schon.

    Die Fakten sind doch, dass ein Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und Syrien gab. Die Angriffe mögen aus israelischer Sicht sinnvoll sein aber es kann doch nicht sein, dass Israel einfach ein fremdes Land angreift. Sie zerstören auch nicht nur Material sondern töten Menschen. Aus meiner Sicht ist das vollkommen inakzeptabel.

    Ob das hier jemand tut, wollte ich wissen! Lies nochmal genau nach und überlege, ob deine Antwort zu meiner Frage passt!

    Vielleicht solltest Du deinen Ton etwas mäßigen. Vielleicht sollte dir einfach bewusst sein, dass es ein breites Spektrum von Antworten gibt und weder Wissenschaft, noch Gesellschaft, noch Religion eine klare Antwort geben können. Entsprechend sollte man auch damit leben, dass jeder den Beginn des Lebens anders definiert.

    Letztlich kann man doch darüber streiten, wann das Leben beginnt.

    Ich kann es nachvollziehen, wenn es für Menschen mit der Befruchtung der Eizelle beginnt.

    Genauso extrem ist die Einstellung, dass es mit der Geburt beginnt.


    Aus meiner Sicht muss man sich letztlich die Frage stellen, ab wann ein Bewusstsein vorliegt.

    - Förderverein kostenübernahme strikt untersagt (mit Hinweis auf Vorteilsnahme und entsprechenden dienstrechtlichen Folgen

    Das solltet ihr dann vielleicht noch mal prüfen. Ich habe gerade gesehen, dass in Niedersachsen sogar auf dem Reisekostenformular direkt eingetragen werden kann, welche Zuschüsse von Dritten gewährt werden. Ich würde mal vermuten, dass hier jemand es sehr genau nimmt und verschiedene Aspekte durcheinander wirft.

    Ich gebe dir Recht, dass es nicht in Ordnung ist, wenn der Lehrkraft privat irgendwie mit dem Förderverein eine Kostenübernahme, die womöglich sogar über den Erstattungssätzen liegt vereinbart.

    Aber das sicherlich kein grundsätzlich Problem. In der Praxis wird der Förderverein diese Förderung erstmal in irgendeiner Form per Satzung, Ordnung oder Beschluss der Organe festlegen. Das könnte z.B. lauten: Der Förderverein unterstützt Klassenfahrten mit einem Betrag von XY. Dieses Geld soll zur Finanzierung der Reisekosten verwendet werden.

    Dann wird doch ein solcher Beschluss immer mit der SL besprochen. An dieser Stelle wäre ich als einzelne Lehrkraft in der Regel sowieso raus. Wenn die SL hier eine offizielle Absprache mit dem Förderverein trifft, kann ich davon ausgehen, dass es genehmigt wurde.

    Und selbst wenn nicht, mache ich mich auch nicht strafbar wenn ich es gemäß §331 (3) sofort anzeige. Förderverein sagt also mir die Kostenübernahme zu und ich teile das der Schule mit. Die Schule/Behörde genehmigt es entweder oder lehnt es ab. Alles kein Problem für die Lehrkraft.


    Davon losgelöst stellt sich natürlich auch die Frage, ob überhaupt eine Vorteilsnahme entsteht. Aufgrund des gesetzlichen Anspruches auf Kostenerstattung kann eine Vorteilsnahme aus meiner Sicht nur entstehen, wenn die Lehrkraft zusätzliche Gelder erhält.

    Wenn der Förderverein das Geld an den Schulträger überweist (in der Regel Haben Brandenburgs Schulen kein eigenes Konto) mit der Zweckbindung von Fahrten, wäre es durchaus legitim.

    Also grundsätzlich ist die Frage aus meiner Sicht sind nicht bundeslandspezifisch. Der Schulträger wird in der Regel nicht die Reisekosten bezahlen. Daher hätte ich es eher an das Land überwiesen. Wohin überweisen denn die Eltern?

    Aber letztlich sind das nur organisatorische Feinheiten. Inhaltlich ist es so, dass ein Förderverein durchaus finanzielle Zuwendungen zu einer Klassenfahrt/Tagesausflug/etc. machen kann und damit Reisekosten decken kann. Beim ERASMUS-Programm gibt es das beispielsweise auch.


    Losgelöst davon steht natürlich die Frage, ob der Förderverein es will. Ich würde es schon als Elternteil komisch finden, wenn ich den Förderverein dafür beitrete, dass dieser Landesaufgaben übernimmt.

    Susannea: Was verwirrt dich an meinem Beitrag? Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist doch eindeutig und sollte doch in den Grundsätzen auch in Berlin umgesetzt werden.

    Ist die Fahrt genehmigt und der Dienstherr kann von vornherein nicht zahlen (was öfter mal der Fall ist weil Kollegen dann trotzdem fahren), bliebe ich als Kollege wissentlich auf meinen Kosten sitzen.

    Nein, bleibe ich eben nicht. Das ist rechtlich inzwischen mehrfach geklärt. Ich bin nicht privat auf Reisen. Wenn eine Fahrt genehmigt ist und ich sie entsprechend durchführe, habe ich ohne wenn und aber Anspruch auf die Kostenerstattung. Die Schule kann auch keine Dinge bestellen und dann sagen wie haben leider kein Budget um sie zu bezahlen. Wenn die Schule keine Gelder für meine Reisekostenerstattung hat, muss das Land als Dienstherr mir trotzdem meine Kosten bezahlen. Ggf. bekommt die SL Ärger, dass sie die Reise genehmigt hat. In der Praxis wird einfach das Budget überzogen.

    Wird sie in der Praxis aber leider nicht selten dennoch. Zum Beispiel mit einem Formular auf dem der Kostenverzicht verzeichnet ist. Ist nicht zulässig aber kommt öfter vor.


    Wenn die SL das noch irgendwo ausgräbt oder selbst erstellt, ist ein solcher Verzicht rechtlich nicht gültig.


    https://www.gew-bw.de/aktuelle…%20unterschrieben%20haben.


    Die Lehrkraft hat als Profit an der Stelle „nicht auf den Kosten sitzen bleiben“ im Zuge eines Dienstgeschäftes.

    Die Zahlung des Fördervereins ist unmittelbar mit der Dienstausübung verbunden und nicht mit einem privaten Verhältnis zum Förderverein. Dadurch entsteht die Vorteilsnahme.

    Das ist eine spannende Rechtsauffassung. Hast Du dafür irgendwelche Belege oder Urteile?

    Ich mach das mal ganz einfach. Der Förderverein überweist einfach den Betrag XY an die Schule sprich das Land als Zuschuss zur Klassenfahrt Y. Die Schule zahlt aus ihrem nun erhöhten Budget die Reisekosten aus. Ist wahrscheinlich die sauberste Lösung. Wer macht sich nun wie strafbar? Das Land, wenn es die Zahlung annimmt?

    Der Förderverein ist aber nicht Veranstalter der Klassenfahrt. Deine Vergleiche passen hier einfach nicht.

    Es ging um die Aussage von Kappa, dass der Dienstherr die Kosten immer selbst bezahlen muss. Das ist definitiv nicht der Fall. Einfachster Fall für verschiedene Wettbewerbe gibt es Kostenübernahmen Seitens von Verbänden oder vom BMI. Die sind dann auch nicht Veranstalter.


    Es gibt auch Beispiele, wo Vereine Zuschüsse an Einzelpersonen gibt. Ein Verein zur Förderung des Naturschutzes könnte z.B. Zuschüsse für den Bau Nistkästen geben. Wir haben vor Ort ein Verein, der Asylsuchende unterstützt. Die übernehmen Kosten/Anteile für Sportvereine, Klassenfahrten etc. ...

    Sportbünde haben auch Förderverein, die Mitglieder finanziell unterstützen. Letztlich ist das nichts anderes.

    Ohne Gehnemigung kann ich die Reise nicht antreten, da es keine Dienstreise ist.


    Mit Genehmigung darf der Förderverein nicht einspringen da Vorteilsnahme.

    Ob eine Vorteilsnahme vorliegt, müsste genau geklärt werden. Grundsätzlich kann so etwas auch so geklärt werden, dass keine Vorteilsnahme vorliegt. Beispielsweise kann der Förderverein beschließen, dass er bei Klassenfahrten die Kosten für eine dritte Betreuungsperson übernimmt und die Gelder der Schule zur Verfügung stellt. Der Förderverein könnte das Geld direkt an das Land überweisen und die Schule kann es für Fahrtkosten nutzen. Wo entsteht da eine Vorteilsnahme?


    Und zur Gemeinnützigkeit:

    Auch wenn einzelne Finanzämter unterschiedlich entschieden, sind die rechtlichen Vorgaben grundsätzlich bundesweit einheitlich. Auch in Berlin gelten diese. Eine Förderung bestimmter Mitglieder ist vollkommen in Ordnung sofern sie Satzungsgemäß erfolgt und selbstverständlich kann eine Förderverein seine Tätigkeit so gestalten, dass er sozialschwache Familien unterstützt. Dabei ist er auch (fast) vollkommen frei in der Ausgestaltung. Welche Belege oder Nachweise erforderlich sind, ist Sache des Verein. Zahlreiche paritätische Vereine machen das auch und sind alle gemeinnützig.

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