Beiträge von EinLehrer

    Ergänzung: Beim Abitur gibt es Korrekturtage - Umfang nach Kursstärke und zur Verfügung stehender Zeit berechnet. Reicht aber nicht.

    Ja, richtig. Aber ganz wichtig: "...nach zur Verfügung stehender Zeit". D.h. wenn vor den Ferien - dann nichts ... nach den Ferien sieht es besser aus ... in der Regel 0,5 bis zu 3 Tage. Hatte im letzten Jahr zur Folge, dass z.B. Mathe 3 Tage bekam, Englisch nur 0,5 Tage - auch hier: Gerecht sieht anders aus, nämlich:


    Anzahl der Prüfungen x Durchschnittlicher Korrekturzeit / 7 Std. = Anzahl der Tage korrekturfrei ...


    Aber bitte auch korrekturfrei und nicht noch "Vorbereitungen" für den Vertretungsunterricht.


    Hier in SH gibt es einfach nur einen schwachen HPR - die letzte Arbeitsbelastungserhebung in SH ist auch im Sande verlaufen ...
    Fürsorgepflicht geht anders.

    Ja, leider ...


    Die Arbeitsbelastung ist durch die Fächerkombination äußerst unglücklich für manche Kollegen.


    Wenn Du nur Sprachen hast und die Lehramtsbefähigung für Sek II dann hast Du den "Jackpot" gezogen. Ganz wenige Kollegen, die z.B. Deutsch/Englisch oder Französisch/Engl. auf Gym haben, schaffen es Vollzeit zu arbeiten. Mit Familie/Kinder gänzlich unmöglich. Teilzeitkräfte arbeiten quasi 50 Stunden die Woche - aber es beschweren sich zu wenig.


    Ganz schlimm ist es, wenn Du in SH noch an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe bist - jedes Jahr Abitur und ein bemitleidender Blick der Sek I Lehrkräfte, die für rund 100 € / Monat Brutto mehr diese Belastung eben nicht machen werden und auch müssen.


    Klausuren: Werden in den Profilfächern dann auch zweimal pro Halbjahr im 12.Jahrgang geschrieben, ca. 1000 Worte - jetzt hast du bis zu 30 Schüler im Kurs. Daneben hast Du so Fächer wie Physik/Bio/Chemie Oberstufe 12. Jahrgang und da sitzen gerade mal 10 Schüler - und nur eine Klausur pro Halbjahr.


    Selbe Entlastung, selbe Besoldung. Wenn Du Pech hast, dann ist der NaWi-Kollege auch noch in einer besseren Erfahrungsstufe.


    Gerecht? Sieht anders aus.


    Apropo Abitur:
    In Englisch z.B. hat man Korridorthemen, die sich (glaube alle drei Jahre) ändern, also nichts mit "Rückgriff auf altbewährtes". Die Abiturprüfungen werden mit einem Gutachten versehen: Erstprüfer berichten von 5 bis 7 Stunden pro Erstgutachten, 2 bis 4 Stunden pro Zweitgutachten. Damit sind die Frühjahrsferien gerettet und wenn es ungünstig liegt, dann machst Du mal eben sowas noch im laufenden Betrieb. Eine Teilzeit Kollegin hat gerade erst wieder 17 Zweitgutachten aufs Auge gedrückt bekommen. Rechne 17 * 3 und dann fragst Du dich, wie du den Rest noch schaffen sollst.


    Wer Sek II mit Sprachen anbietet sollte tunlichst die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hier in SH meiden ...

    Also ich würde in einem solchen Fall selber Kontakt mit einer Berufsschule aufnehmen und dann einen Versetzungsantrag einreichen, auf das ich dort dann auch hinkomme. Denn, daß du aus der jetzigen Schule weg mußt, dürfte klar sein.


    Klar ist da gar nichts:
    Solange keine vermittelnde Gespräche zwischen Schulleitung, Ministerium und Kollegium geführt werden, ist nichts klar. Immerhin ist die DAB gegenüber dem Schulleiter ein großes Problem für ihn, weil dieser Dienstpflichten verletzt hat, die zudem ihn noch schadensersatzpflichtig mir gegenüber macht (Schmerzensgeld/Schadensersatz). Er scheint in seiner Verteidigung wohl vergessen zu haben, dass ihn zwei Zeugen zusätzlich belasten. Diese Zeugenaussagen sind jetzt vor vier Wochen ans Ministerium gekommen.
    Ich kann nur vermuten, dass seine Stellungnahme sich wohl nicht mit den der Zeugenaussagen deckt. Den örtlichen Personalrat hat er jedenfalls nicht die Wahrheit gesagt!


    Statt dem Schulleiter klar zu machen, dass das nicht geht, werde ich nun von der Schule entfernt - ohne das was greifbar wäre, was mich belastet (kein Strafverfahren oder Diszipiplinarstrafe gegen mich). Zudem noch eine Schule, die weit unter meinen Möglichkeiten liegt und mich garantiert nicht zufriedenstellt. Zudem noch 90 km von meinem Zweitwohnsitz entfernt, den ich aus beruflichen Gründen als Dienstwohnung für meine alte Schule ausgesucht habe.


    Na, gut, ich hoffe auf das Verwaltungsgericht - möglichst in einer Eilentscheidung.


    Mein Kollegium ist das beste der Welt - mit Ausnahmen, aber everybodies Darling kann man nun auch nicht sein.

    Es ist durchaus bekannt, dass in letzter Zeit verstärkt Gymnasiallehrkräfte auch an anderen Schulformen zum Stopfen von Lücken eingesetzt werden, typischerweise aber über befristete Abordnungen.

    Ja, richtig. Genauso ist aber auch bekannt, dass das Ministerium hier Bewährungsaufstiege ausgeschrieben hat, um aus Sek I Lehrkräfte Sek II zu machen. An meiner Schule macht das z.B. gerade ein Kollege rate mal für welches Fach? Richtig Physik ...


    Wo ist nur mein Denkfehler? ;)

    Und noch was zur "Unter meiner Würde"-Attitüde...


    Ich rede nie von "Unter meiner Würde" - ich würde auch Fenster putzen oder Toiletten schrubben, um über die Runden zu kommen. Kein Job ist unter meiner Würde.


    Ich bin aber ausgebildeter Sek II Lehrer, eben Berufsschullehrer und habe für mich und meinen Lerngruppen immer ein bestimmtes Niveau im Blick, welches ich besonders gut im Sek II Bereich ausspielen kann.


    Ich bin zu einer Gemeinschaftsschule gekommen, weil es Not an Physik-Lehrern mit Oberstufenbefähigung gab. Ein Berufsschullehrer kann aber nicht dort sein, wenn seine Laufbahn nicht gewechselt wird - so wurde ich Gymnasiallehrer. Hätte ich das gewusst, dass ich damit Gefahr laufen würde, auch in Schulen eingesetzt zu werden, die keine Oberstufe haben, hätte ich das NICHT gemacht, weil ich das nicht für mich als Lebensziel sehe. Die Durchmischung Sek I/Sek II aber ist völlig in Ordnung und öffnet auch den Blick auf die Probleme und deren Ursachen, die Sek II mit Schülern halt hat - und damit meine ich auch die Berufsschulen.


    Auch weiß ich, dass es in meinem Bundesland an Physik-Lehrern mangelt, schon zwei Schulen habe ich angeschrieben, die mir den Bedarf am Telefon meldeten - eine davon ist 10 km von der neuen Schule ohne Oberstufe entfernt.


    Hier in meinem BL unterliegen die Schulen ohne Oberstufe den Schulräten, die mit Oberstufe der Schulaufsicht des Ministerium. Will man also sich Versetzen lassen, dann nur über die Genehmigung der Schulaufsicht.


    Klingt ein wenig nach einer beruflichen Einbahnstraße, oder?

    Hallo,


    vielen Dank, Midnatsol, dass Du das mal auf den Punkt gebracht hast.


    Es geht mir auch nicht um Schuld oder nicht - und in der Öffentlichkeit gehört das auch nicht. Daher bin ich ein wenig spärlich mit meinen Informationen. Aber ein Anwalt ist schon länger eingeschaltet und wird aktuell leider genauso hingehalten wie ich - der Versetzungsbescheid kommt eben nicht. Ich sammel auch nur Informationen und es geht mir um die Frage, die mir jedoch bereits beantwortet wurde.


    Den Rest regeln sowieso Gerichte und der Widerspruch zum Versetzungsbescheid kann im Rahmen einer Einstweiligen Anordnung eine aufschiebende Wirkung haben.

    Zumindest für den Fall, dass du Beamter sein solltest, wirst du hier einen der deutlichen Nachteile des Beamtenverhältnisses miterleben: Der Dienstherr entscheidet, wo gerade Bedarf ist und wo er Leute einsetzen muss. Anschließend entscheidet der Dienstherr nach gewissen Kriterien, wen er dort einsetzt. Handelt es sich nun wirklich um eine Versetzung oder um eine Abordnung oder Umsetzung? Falls eine Versetzung vorliegen sollte, wäre diese dann zulässig, wenn sie zumutbar (keine besonderen (!) Härten stehen entgegen), du zum neuen Amt befähigt bist (Sek I Unterricht kannst du ja erteilen), das zugewiesene Amt mit mind. der gleichen Besoldung verbunden ist (und das heißt "amtsangemessene Beschäftigung") und die Versetzung aus dienstlichen Gründen gerechtfertigt ist (Ausgleich von Personallücken, Beteiligung des Beamten an Spannungsverhältnissen an der Dienststelle usw.). Rechtsmittel gegen eine Versetzung wären möglich, haben aber keine aufschiebende Wirkung.

    Stimmt ja alles:
    Nur warum werde ich nicht in diesem Verfahren gefragt?


    Und ja: Ich bin an Spannungsverhältnissen an der Dienststelle beteiligt. Aber die sind nicht offiziell "festgestellt". Das ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen Schulleiter eingereicht habe, ist kein Spannungsverhältnis.


    Es hat auch nie ein Vermittlungsgespräch seitens der Schulleitung / Ministerium gegeben ... Also ein Spannungsverhältnis aus heiterem Himmel?


    Das vielleicht mein Schulleiter E-Mails an Kollegen schreibt oder Einfluss auf andere Personen nimmt, um mich schlecht dastehen zu lassen, ist ja nicht meine Schuld.


    Ich werde auch auf jeden Falls Rechtsschutz beantragen, damit die Versetzung aufgeschoben wird.

    Moment, hier müssen wir ein wenig durchsortieren.


    Ich habe für die Gymnasialstufe nur ein Fach(!), da mein zweites Fach eben nur für die Berufsschule angeboten wird. Und das hat auch mit meiner Einstellung nichts zu tun. Ich erlebe hier Mobbing in der Reinkultur gegen meine Person.


    Und mitten im Schuljahr eine Versetzung/Umsetzung zu machen, muss schon heftige Gründe habe? Ja, aber die liegen eben nicht vor.Es ist also keine Entscheidung/Feststellung gegen meine Person getroffen worden, keine staatsanwaltlichen Ermittlungen/Gerichtsverfahren - eben nichts! ICH habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen meinen Schulleiter eingereicht.


    Und wo Bedarf ist, mag sein: Hat meine Schule auch. Ich bin dort der einzige Physik-Lehrer mit Oberstufen Fakulta und zudem habe ich noch eine Referendarin, die jetzt auch in der Luft hängt.


    Es gibt nicht wenige ausgebildete Gymnasiallehrkräfte auch an Gesamt- und Gemeinschaftsschulen ohne Sekundarstufe II. Warum auch nicht?


    Das würde mich persönlich nicht zufrieden stellen und unterfordern - um es mal vorsichtig auszudrücken. In den letzten Jahren habe ich verstärkt Oberstufenphysik unterrichtet und mir ein immenses Fachwissen angeeignet. Es wäre einfach Perlen vor die Säue. Zudem habe ich mir Materialien angeschafft, die ich in der Sek 1 nicht mehr verwenden kann.


    Ich empfinde den Wechsel in eine Gemeinschaftsschule ohne Sek 2 als Strafe.


    Den Wechsel von Berufsschullehramt -> Gymnasiallehramt habe ich aus diesem Grund eben nicht gemacht um Gefahr zu Laufen, ohne Oberstufe dazustehen.


    Natürlich unterrichte ich auch Sek 1, aber die Mischung macht es dann doch.


    "Nurweil man die entsprechende Fakultas hat, muss man nicht so eingesetzt
    werden. Solange das Statusamt gleich bleibt, sehe ich hier keinen
    grundsätzlichen Hinderungsgrund. Spannend dürfte natürliche die
    Begründung der Versetzung sein."


    Ich bin unzufrieden und möchte mir meine Schule gerne selbst aussuchen, bzw. eigentlich gar nicht meine aktuelle Schule verlassen. Vor allem auch nicht von heute auf morgen.


    Wie gesagt, eine Begründung kenne ich nicht noch nicht.


    Hinzu kommt ja noch, dass man mir eine Schule 90 km von meiner Zweitwohnung angedreht hat, die zwar näher an meinem Erstwohnsitz liegt, aber die Zweitwohnung hatte schon einen familiären Hintergrund und daher wollte ich nicht dauerhaft zu meinem Erstwohnsitz.


    Alles Mist...

    Hallo,


    ich habe ein Problem:
    Nach Ärger in meiner Schule speziell mit dem Schulleiter (Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn) wurde ich zunächst mündlich auf eine andere Schule versetzt, was mich persönlich sehr trifft und ich werde dagegen Rechtsmittel einlegen. Meinen offiziellen Versetzungsbescheid habe ich aber noch nicht. Den offiziellen Grund weiß ich auch nicht, aber wird wohl dann da drin stehen.


    Ich bin Gymnasiallehrer und vorwiegend im Oberstufenunterricht an einer Gemeinschaftsschule eingesetzt und soll nun an eine Gemeinschaftsschule OHNE Oberstufe.
    Das entspricht weder meiner Ausbildung (Lehramt an Berufsschule -> Wechsel auf Gymnasiallaufbahn) noch dem, was ich in den letzten Jahren gemacht und getan habe. Ich persönlich empfinde das als eine Strafversetzung ohne irgendwelche Optionen, dort je wieder raus zu kommen. (und damit ebenfalls auch als Mobbing)


    Darf man das rechtlich überhaupt? Eine Versetzung muss doch immer eine amtsangemessene Stelle beinhalten.


    Ist ein Gymnasiallehrer an einer Schule ohne Oberstufe noch amtsangemessen beschäftigt?


    Danke für Informationen

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