Wenn Du Deinem Vermieter dann gestattest, Dein Arbeitszimmer zu nutzen, wenn Du es gerade nicht brauchst, und Dein Vermieter damit einverstanden ist, sehe ich in einer solchen zusatzvereinbarung zum Mietvertrag kein Problem.
Im übrigen wird das jetzt langsam albern. Die Gesetze sind, wie sie sind. Die Möglichkeiten, auf eine Änderung derselben hinzuwirken, muss ich hoffentlich keinem Akademiker erläutern. Dein Vermieter kann jedenfalls nichts dafür.
Ich kritisiere ja nicht dich, sondern die Regelungen, die gerne zu unserem Nachteil ausgelegt/praktiziert werden. Unteilbare Aufgaben muss man als Teilzeitler selbstverständlich machen, weil unteilbar. Mein Arbeitszimmer ist anscheinend teilbar, obwohl es nur "vorhanden" oder "nicht vorhanden" sein kann.
Natürlich kann mein Vermieter nichts dafür; es sollte einfach nur die Absurdität der Regelung verdeutlichen.
Ich sollte wirklich mal dokumentieren, was ich an Zeit verplempere für irgendwelchen ausgelagerten und unnötigen Verwaltungsschmonz. Ganz aktuell: da soll ich "irgendwo" dokumentieren, dass ich einen Kühlpad aus dem Kühlschrank im Lehrerzimmer für 15 Minuten rausgegeben habe. Ein Schüler wurde von einem meiner Schützlinge ziemlich heftig gezwickt, weswegen er sich die rote Stelle kühlte, und ich soll dazu einen Unfallbericht schreiben. Formular gibt es im Sekretariat nicht in Papierform oder immerhin Kopiervorlage. Mein Lieblingssatz "Steht im iserv." fiel dann seitens der Sekretärin, während ich nur noch entgegnete, dass es bei dem ganzen digitalen Chaos ähnlich hilfreich wäre, als ob man mir sagen würde, ich könnte das Formular in Südamerika finden. Sie fing netterweise (ich schätze sie wirklich sehr) an im iserv zu suchen und fand es selbst nicht … ich sitze das erst einmal aus!