Mhm, wichtig ist aber nicht, was du fühlst oder getan hättest, sondern was die TE fühlt und was sie tun kann.
Ich komme erst jetzt dazu mich zu melden. Habe alle Antworten durchgelesen. Ich hänge mich an diesen Strang, aber eigentlich gilt er für alle anderen auch. Danke für all eure Antworten. Wie einige schrieben, natürlich will und werde ich dagegen vorgehen. Ihr könnt euch aber bestimmt vorstellen, dass das Arbeiten mit dieser Frau nach dem Einleiten der Beschwerde beim Schulamt unerträglich wird. Das war meine eigentliche Frage, das kam wohl nicht deutlich genug zum Ausdruck. Kann ich gezwungen werden dort weiterzuarbeiten oder habe ich Möglichkeiten diese Abordnung aufzulösen? Zur Erinnerung ich bin verbeamtet und kann meine Schule in dem Sinne nicht frei wählen.
Und weil manche schrieben, sofort etwas zu tun, Anzeige, sie mit ihrem Tun zu konfrontieren: Während eines Praktikums habe ich in einer Tagesgruppe für auffällige Kinder gearbeitet. Wir hatten den sehr begründeten Verdacht des sexuellen Mißbrauchs eines der Jungen. Als wir im Schullandheim waren, kroch der Junge unter die Decke eines Betreuers, der Junge war 10, und wollte ihn oral befriedigen. Der Betreuer, wir alle waren sehr schockiert und fuhren mit dem Kind umgehend ins Krankenhaus, um ihn körperlich und auch durch Psychologen untersuchen zu lassen. Dieser voreilige Schritt machte alles zunichte. Die Eltern holten ihren Jungen sofort aus dem Krankenhaus und verweigerten einen weiteren Kontakt zur Einrichtung, der mühsam aufgebaut worden war. Was ich damit sagen will, die weiteren Schritte müssen mit Bedacht gegangen werden, ansonsten werde ich im Schulapparat zerrieben und alles bleibt wie es ist.