Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe folgende Situation:
Ich bin Lehrerin an einer Grundschule in NRW und derzeit im 7. Monat schwanger.
Meine kleine Tochter wird voraussichtlich Mitte Januar 2018 geboren.
Mein Mutterschutz beginnt ja bereits 6 Wochen zuvor / im Dezember.
Nach 1 Jahr möchte/muss ich - in Teilzeit - zurück in die Schule, damit ich meinen Anspruch auf meine bisherige Schule nicht verliere.
Nun dauert ja der Mutterschutz eigentlich noch 8Wochen nach der Geburt an.
Im Rahmen des Mutterschutzes bekommt man doch auch seine vollen Bezüge, soweit ich weiß.
Nun habe ich aber gelesen, dass sich für Mütter die Elternzeit mit der Mutterschutzfrist überschneidet, wenn sie die ersten Jahre nach der Geburt Elternzeit nutzen möchten. Elternzeit startet dann also ab dem Zeitpunkt der Geburt und nicht erst acht Woche später.
- Das würde dann doch also bedeuten, dass die für mich max möglichen 12 Elternzeitmonate mit Elterngeld direkt von Mitte Januar 2018 bis Mitte Januar 2019 gingen, richtig?
- Dann würde ich aber nicht noch 2 Monate (= eigentlicher Mutterschutzzeitraum nach der Geburt) volle Bezüge und dann 10x Elterngeld bekommen, sondern doch nur direkt 12x Elterngeld, richtig?
(Elterngeld ist knapp 1000€ niedriger als der reg Bezug; somit also eine finanzielle Verschlechterung für die ersten 8 Wochen nach der Geburt)
- Wäre es auch möglich, dass ich ganz regulär während der Mutterschutzfrist (mit vollen Bezügen) - also bis Mitte März zu Hause bleibe, danach nochmal für 2 Wochen wieder arbeiten gehe und meine Elternzeit erst zu Anfang April 2018 (bis Mitte Januar 2019) mit dem entsprechendem Elterngeld beginne?
Ich würde mich freuen, wenn ich einige kompetente Antwort auf meine Fragen erhalten würde. Vielen Dank vorab.