Gelöscht nicht, aber zugemacht - bitte keine Doppelpostings!
Gruß
Britta
Gelöscht nicht, aber zugemacht - bitte keine Doppelpostings!
Gruß
Britta
Nein, ich meine mich zu erinnern, dass die Elterngeldzeit ausgeklammert wird, also Berechnungszeitraum dann 12 Monate vor Beginn des Elterngelds ist.
Ich arbeite auch mit Playway, fand es aber doof, die Kinder gleich in der ersten Stunde vor den Fernseher zu setzen. Deshalb hab ich dann vor allem die Namen der Kinder gelernt und sie gegenseitig danach fragen lassen. Außerdem haben wir uns das Buch angesehen und den Good morning-Song gelernt. Der Film kommt jetzt erst in der zweiten Stunde dran.
Was Bücher angeht, finde ich gut: 55 five minute games von Christine Fink (Verlag adR).
Ich hatte Wochenplan Mathematik im Probedurchlauf in der ersten Klasse (bedeutet: wir haben alle Materialien vom Verlag gestellt bekommen und mussten dafür immer mal wieder Rückmeldung geben). Fazit: Ich würd es nie wieder nehmen. Erstmal war die Vielzahl der Hefte für viele Kinder verwirrend, weil sie nicht deutlich genug gekennzeichnet waren. Gut, das haben wir für uns durch eigene klare Symbole gelöst, ging dann. Echter Knackpunkt allerdings: Der Zahlenraum wird viel zu schnell erweitert, es geht sofort in den Zwanzigerraum. Das war vor allem für die schwächeren Schüler ein echtes Problem und für uns der Punkt, an dem wir uns dann doch vom Werk gelöst haben, weil es hier eben nicht ausreichend Differenzierungsmöglichkeiten gab. Für mich hat das Werk überhaupt nicht gehalten, was es versprochen hat.
Gruß
Britta
Ich würde euch (beiden) unbedingt raten, den Personalrat um Hilfe zu bitten. Ich kenne den Fall einer Freundin, deren Elterngeldzeit auch zu kurz vor den Sommerferien endet (etwa 2 Wochen vorher, vorgeschrieben sind aber bei den Sommerferien 6 Wochen). Ihr wurde daher gesagt, sie müsse entweder schon 4 Wochen früher wieder arbeiten oder eben erst nach den Ferien (und dann gebe es eben auch erst nachher wieder Geld). Mit Hilfe des Personalrates hat sie nun aber durchsetzen können, dass sie doch pünktlich wieder den Dienst antreten darf, weil sie ja für den Geburtstermin und damit das Ende der Elterngeldzeit (sie hat die volle Zeit ausgenutzt) nichts kann. In der Zeitschrift vom VBE stand das neulich auch so im Rechtsbereich erklärt, dass es von dieser Regel (Elternzeit muss mindestens so lange vor den Ferien enden wie die Dauer der Ferien selbst sind) eben zwei Ausnahmen gebe: Wenn die Elterngeldzeit endet, also nach einem Jahr, und wenn die Höchstdauer der Elternzeit erreicht ist.
Gruß
Britta
ZitatOriginal von PeterKa
Hallo
Kannst du mir bitte kurz sagen, wo das rechtlich verankert ist?
Danke
Peter
Schulgesetz, § 44 (Information und Beratung) Absatz 3:
ZitatDie Eltern können nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden und an Schulveranstaltungen teilnehmen, die ihre Kinder besuchen. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung können Lehrerinnen und Lehrer mit Zustimmung der Klassenpflegschaft und der Schulleitung in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen die Mitarbeit von Eltern vorsehen. Gleiches gilt bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und Angeboten im Ganztagsbereich in allen Schulformen und Schulstufen.
Was den Datenschutz angeht, so habe ich noch eher ein Problem mit den regelmäßig mitarbeitenden Eltern (auch die gibt es bei uns sogar im Schulprogramm verankert in allen Klassen, sie arbeiten regelmäßig mit Kleingruppen). Die werden bei uns auf den Datenschutz hingewiesen - mehr können wir nicht tun. Das sehe ich aber wie Meike: Wenn das ein echtes Problem wäre, wäre die Möglichkeit (speziell auch die der Mitarbeit) nicht gesetzlich verankert.
Gruß
Britta
ZitatOriginal von klöni
Wie ist das eigentlich? Dürfte ich als Lehrerin z.B. auch an Eltern mit dem Wunsch herantreten, sie mal zu Hause zu besuchen, um zu sehen, ob das Kind ausreichend Möglichkeiten hat zu lernen oder um mir von den Umgangsformen innerhalb der Familie ein Bild machen zu können, etc., einfach mal reinschauen, um das Kind besser verstehen zu können??
Klar, das ist bei uns durchaus üblich. Gerade bei schwierigen Fällen mache ich gern mal nen Hausbesuch, aber das geht natürlich nur, wenn die Eltern mich auch reinlassen. Manchmal ergibt das auch einfach nochmal ne andere Gesprächsatmosphäre als in der Schule, so dass vieles einfacher zu besprechen ist.
Ich kenne auch eine Kollegin, die im ersten Schuljahr so ab November allen Kindern das Angebot gemacht hat, sie einmal zu Hause zu besuchen - fast alle Kinder/ Eltern haben das Angebot angenommen. Die Kinder fühlten sich gewürdigt und nochmal besonders wahrgenommen, sie verstand auch in den Folgejahren manches besser in Verbindung mit dem jeweiligen Hintergrund. Trotzdem wäre es mir zuviel Aufwand, das muss ich zugeben.
Hallo Julia,
erstmal herzlichen Glückwunsch zur Festanstellung!
Mehrere Tage "nur" Kennenlernen finde ich schwierig, weil die Kinder sich ja kennen und nur du neu bist. Ich würde am ersten Tag im Rahmen des normalen Ankommens nach den Ferien eine ausgedehntere Vorstellung machen. Die Kinder können dir dann erzählen, welche Regeln und Rituale es in der Klasse gibt und sich natürlich auch selbst vorstellen - vielleicht mit einem Bild, das sie malen oder wahlweise mit einem kleinen Text (schreiben sie schon frei?). Dann würde ich aber schon mit dem Stoff weitermachen, dabei lernst du die Kinder am besten kennen.
Viel Spaß!
Britta
Einige Eltern wollen ihr Kind beobachten. Da hab ich in der Regel die Erfahrung gemacht, dass sich an so einem ganzen Vormittag schon einiges beobachten lässt, weil die auffälligen Kinder es meist nicht schaffen, sich den ganzen Tag lang wegen Papa oder Mama zu verstellen und gut zu benehmen.
Manchmal wollen Eltern - vor allem im 1. Schuljahr - die Klassensituation sehen. Kann ich verstehen, können sie gern.
Manche Eltern wollen auch sehen, wie Unterricht denn nun tatsächlich heute funktioniert, vor allem, wenn der Sprößling zu Hause selbst kaum was erzählt. Das kann ich auch verstehen und freue mich, wenn sie kommen und verschiedene Methoden sehen, Freiarbeit etc. Vieles wird dann tatsächlich oft einsichtiger und spricht sich dann eben auch unter der Elternschaft herum. Ob Bankkaufleute oder Polizisten beobachtet werden, ist mir dabei eigentlich relativ wurscht.
Hm. In NRW steht es den Eltern rechtlich zu, (nach Voranmeldung) im Unterricht zu hospitieren. Ich wüsste auch nicht, was dagegen sprechen sollte. In Klasse 1 bitte ich die Eltern, nicht vor den Herbstferien zu kommen, damit die Kinder sich erstmal in Ruhe zusammenraufen können. Danach habe ich aber immer wieder solche Besuche, teilweise fragen mich Eltern auch spontan, ob sie bleiben dürfen - dürfen sie. Zu verstecken habe ich nichts. Deshalb bin ich jetzt eher neugierig, was euch daran stört?
ZitatOriginal von Boeing
Ernsthaft? Arbeitskleidung an sich, denke ich, könnte gehen (als Sportlehrer), aber sonst?
Dann darf ich auch Wegegeld angeben, wenn ich als Relilehrerin am Gottesdienst teilnehme?
Ich fürchte, die Arbeitskleidung an sich wird auch nicht genehmigt, weil sie auch privat tragbar ist. Entsprechend können nämlich auch beispielsweise Menschen, die beruflich Anzüge tragen müssen (Bank, Anwälte etc.), diese nicht absetzen, weil sie eben auch privat nutzbar sind.
Von den Waschmaschinendurchläufen hab ich auch noch nie gehört - gibt es da nicht einen Pauschbetrag für die Reinigungskosten?
ZitatOriginal von MrsX
Die Elterngeldstelle wollte bei mir eben diesen Wisch vom Arbeitgeber, weil wir ja nicht jeden Monat einen Verdienstnachweis bekommen (müsste bei dir ja auch so sein). Aber der kam eigentlich relativ schnell und problemlos.
Najaaa, aber dafür sind die Nachweise ja durchnummeriert - das wusste sogar meine Sachbearbeiterin, damit haben wir dann ja nen lückenlosen Nachweis.
Mia: Ich wünsch dir auch noch ein paar "schwangere Tage" und eine reibungslose Entbindung!
Gruß
Britta
Ich brauchte gar nix mehr von der Bezügestelle, ich hab einfach alle meine Gehaltsmitteilungen aus dem Zeitraum hingeschickt, das reichte...
Ich hab es auch nie ausgerechnet, aber ich hatte auch ne komplizierte Schwangerschaft mit vielen Extrakosten (die ich aber alle problemlos erstattet bekommen hab).
ZitatOriginal von Annie111
Du kannst aber einen Vorschuss bei der Beihilfestelle beantragen, der dann nachverrechnet wird.
Wofür nen Vorschuss? Ich mache es immer so, dass ich Arztrechnungen (jedenfalls die, die höher als 200 € oder so sind) erst dann begleiche, wenn ich das Geld von Beihilfe und KV bekommen hab. In Vorleistung trete ich grundsätzlich nur bei kleineren Beträgen, alles, was hoch genug ist, um direkt eingereicht zu werden, muss warten. Gab auch noch nie Probleme.
Gruß
Britta
Echt? Das ist dann wohl neu - bei mir wars noch so vor 3 Jahren.
Das verändert sich gerade laufend, weil das Einschulungsalter herabgesetzt wird. Schau mal hier: http://www.schulministerium.nr…rricht/Schpfl/Beginn.html
Ne Stelle hab ich leider nicht, aber antworten kann ich dir:
1. Feste Stellen sind- wenn du jung genug bist und den Amtsarzt überstehst - sofort Beamtenstellen, Lebenszeitverbeamtung folgt dann nach längstens 3 Jahren (oder 2,5?) je nach Examensnote.
2. Ja, befristete Stellen sind immer angestellte Stellen.
3. Ergibt sich aus 1.
4. Nein, meist hast du mittlerweile auch bezahlte Ferien, jedenfalls, wenn du hinterher weiter beschäftigt wirst. Elternzeitverträge beispielsweise laufen ja auch meist über ein Jahr oder länger, da sind natürlich sowieso die Ferien inklusive.
LG
Britta
Ich hab das mit dem Einstellungsstopp von Schulleitung, Schulamt und Personalrat...
Ich hab gerade aus mehreren Quellen gehört, dass es im Grundschulbereich im nächsten Jahr nen Einstellungsstopp geben soll.
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