Beiträge von Britta

    Nein, das mit weniger als der Hälfte der Stundenzahl stimmt nicht mehr. Als ich wieder eingestiegen bin (vergangenen Dezember) hat das Schulamt mir gesagt, ich könne mich während der Elternzeit mit bis zu 20 Stunden selbst vertreten.


    Viele Grüße
    Britta

    Da dieser (und die entsprechenden anderen beiden ) Beiträge sehr nach Werbung aussehen, lösche ich die Werbung aus dem Beitrag. Wenn hier ein eigenes Programm beworben werden soll, kann der Forenbetreiber (Stefan) weiterhelfen.


    Gruß
    Britta

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    Gruß
    Britta

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    Gruß
    Britta

    Zitat

    Original von Nuki
    ?(Jetzt bin ich langsam völlig verwirrt.
    Ich kann nur Deutsch (Testheft 1) Lesen runterladen.
    Gibt es auch ein Testheft 2?
    Hab ich was falsch gemacht??


    Und warum können manche schon Mathe angucken? Bei mir geht nur Lesen und es steht auf der letzten Seite auch nicht "geschafft".


    Wir (NRW) haben letzte Woche schon alle Testhefte fertig angeliefert bekommen, wir müssen nix runterladen und kopieren. Ich bin nur von Mathe betroffen und muss auch sagen, ich find vor allem Teil 1 wirklich heftig!

    Das Rad neu erfinden musst du sicher nicht. Habt ihr denn kein Lehrwerk, an dem ihr euch orientiert? In den Lehrerbänden gibt es ja normalerweise eine Übersicht, was in dem Lehrwerk im Einzelnen gemacht wird, daran kann man sich schon ganz gut orientieren. Darüber hinaus kannst du ja dann noch ergänzen, aber es ist schonmal ein Anfang.


    Gruß
    Britta

    Ich kann Magister nur unterstützen: Ein psychologisches Gutachten kann nur ein Psychologe schreiben, dafür sind wir nicht ausgebildet. Wer hat das denn angefordert, wofür ist es gedacht? Ärzte oder Therapeuten wollen häufig Beobachtungen des Lehrers formuliert haben, aber das sind eben nur Beschreibungen des Verhaltens und hat auch auf keinen Fall den Stellenwert eines Gutachtens. Teilweise gibt es dann aber auch Ankreuzfragebögen, die genau auf die wesentlichen Punkte abzielen.


    Gruß
    Britta

    Von mir auch einmal herzlichen Glückwunsch! In meiner Schwangerschaft hab ich eins gelernt: Das Baby geht vor. Vor allem. Die rechtlichen Fragen kann ich dir nicht beantworten (da würde ich im Zweifel nochmal den Personalrat oder die Gewerkschaft kontaktieren), ansonsten kann ich dir aber nur sagen: Stell das Wohl der Kinder und der Kolleginnen hintenan, versuch vielleicht deine Termine möglichst an den Rand zu legen, so dass du noch einen Teil des Vormittags jeweils da sein kannst, aber sonst ist das Wohl deines Babys einfach das Wichtigste. Du verzeihst es dir nie, wenn nachher etwas passiert.
    Ich wünsch dir eine schöne Schwangerschaft!


    LG
    Britta

    In NRW ist es auch so, dass der Tag des Stellenantritts zählt (also die Verbeamtung auf Probe) - so war es jedenfalls noch vor 4 Jahren. Ist auch logisch, denn du musst ja auch zu diesem Zeitpunkt schon zum Amtsarzt und wirst dann ggf. eben gar nicht erst auf Probe verbeamtet.


    Gruß
    Britta

    Hat keinen Countdown, aber ich benutze immer "Wer hat an der Uhr gedreht". Es ist flott, die Kinder mögen es und nach ein paar Einsätzen haben sie auch ohne Countdown raus, wann ungefähr das Ende "droht".

    Zitat

    Original von katta
    In der Praxis wird das aber sehr vermischt - ich habe noch nie den Begriff Lesebegleitheft gehört, sehr wohl aber Lesetagebuch, die die Bearbeitung verschiedener Aufgaben zu einer Ganzschrift beinhalten. Also vielleicht hilft Literatur zum Lesetagebuch ja auch? Einfach mal reingucken, würde ich sagen.


    http://www.amazon.de/Lesebegleithefte-Ihrer-Klassenlekt%C3%BCre-Lesebegleitheft-Fliegender/dp/350740883X/ref=sr_1_1/276-3583862-1755910?ie=UTF8&s=books&qid=1269288719&sr=8-1&tag=lf-21 [Anzeige]


    Ui, da scheint es ja an meiner Schule - auch ohne Dienstvereinbarung - richtig gut zu laufen:


    - je nach Deputat und persönlichen Wünschen gibt es ein oder zwei freie Tage für die Teilzeitkräfte
    - Springstunden haben wir fast nicht, ich glaube niemand (außer der einen Kollegin, die es so wollte) hat mehr als eine
    - Zahl der Pausenaufsichten richtet sich selbstverständlich nach dem Deputat


    Da wir überwiegend Teilzeitkräfte haben und fast alle Klassenlehrer sind, sind die anderen beiden Punkte bei uns nicht möglich; in der Grundschule kann man die Zeugnisse eigentlich auch nur selbst eingeben. Allerdings ist dafür noch die Zahl der Fachkonferenzen, in denen man sitzt, unterschiedlich je nach Stundendeputat. So herrscht bei uns eigentlich weitgehende Zufriedenheit, weil schon vieles möglich gemacht wird. Unzufriedenheit verursachen da eher die vielen Zusatzaufgaben, die uns immer mehr von oben aufgedrückt werden...


    Gruß
    Britta

    Zitat

    Original von FrauBounty
    britta, ich bin mir da eigentlich sehr sicher. für nrw. schau mal nach, in den lehrerkalendern von vbe und gew sind diese verordnungen zusammen gefasst.


    in dieser sonderurlaubsverordnung gibt es einen passus, wenn die betreuungspersonen des eigenen kindes (jünger als 8) erkrankt ist. das kommt direkt nach dem punkt mit den "kind-krank-tagen". von einem verdienstausfall steht da nichts.


    Ich hab dazu ein Blatt vom Schulamt bekommen. Da geht es zwar um die Erkrankung des Kindes, aber schon da steht: "Das Attest über die Erkrankung des Kindes bitte sofort an das Schulamt schicken. Beim LBV wird für diese Zeit die Vergütungszahlung eingestellt." Dann kann es ja eigentlich ncht anders sein, wenn die Betreuungsperson krank ist...

    Nee, nicht bezahlt, es sei denn, man ist angestellt oder verdient als Teilzeitler nicht über einem bestimmten Satz (so ist meine Info vom Schulamt). Das bezieht sich aber eh nur auf NRW, bei euch kann es wieder anders sein. Ansonsten: Ja, bei uns muss ein Attest eingereicht werden.

    Also - in NRW ist es meines Wissens tatsächlich so, dass nur Leute mit mindestens C1-Schein Englisch unterrichten dürfen. Die Frage ist für mich allerdings auch - du bist noch nicht so lange im Dienst, oder? Bist du speziell als Englischlehrerin eingestellt worden oder über Sport/ beliebig? Wenn du für Englisch eingestellt worden bist, könnte es da Probleme geben, wenn du jetzt selbst deine Befähigung anzweifelst. Ansonsten kann ich dir auch nicht wirklich helfen, vielleicht fragst du mal beim Personalrat oder bei ner Gewerkschaft...


    Gruß
    Britta

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