Toi, toi, toi Frau Bounty! Du schaffst das - zeig ihnen einfach, dass du gut bist! Ich hab morgen Seminartag, also genug Zeit zum Daumendrücken!
LG
Britta
Toi, toi, toi Frau Bounty! Du schaffst das - zeig ihnen einfach, dass du gut bist! Ich hab morgen Seminartag, also genug Zeit zum Daumendrücken!
LG
Britta
Gegenfrage: Warum sollte es bei einem Wort anders sein als bei einem Satz? Ich denke im Gegenteil, wenn es so eine Ausnahme gäbe, würde man die leichter beschrieben finden.
Jetzt hab ich mir grad dein Beispiel nochmal angeguckt und frage mich, warum du "Lese- und Rechtschreibtests" noch zitieren willst. Für mich ist das ein so gängiger Begriff, also kein spezieller Begriff eines Autors, dass ich ihn nicht zitieren würde. Aber vielleicht ist das ja in der Sekundarstufe anders? In der Primarstufe jedenfalls gibt es mittlerweile eine Fülle von Lese- und Rechtschreibtests.
LG
Britta
Bei einem Zitat ist es völlig wurscht, ob es nur ein paar Wörter sind oder ein vollständiger Satz - du musst es in jedem Fall direkt belegen. Das tust du entweder direkt dahinter in Klammern oder in einer Fußnote, in beiden Fällen mit Angabe des Autors und der Jahreszahl sowie der Seitenangabe. Vgl. verwendest du nur bei sinngemäßer, aber nicht wörtlicher Wiedergabe. Wie hast du es denn während des Studiums in Hausarbeiten gemacht?
LG
Britta
Ja, wir sind genauso weit wie Lea. Großschreibung nach dem Punkt ist als Regel eingeführt, klappt auch in der Regel. Die Großschreibung von Nomen wird sukzessiv erweitert, wenn wir weitere Lernwörter haben. Gerade die Wortarten würde ich nacheinander mit zeitlichem Abstand einführen - nicht mal unbedingt alle im ersten Halbjahr.
LG
Britta
Ist ja auch in Ordnung, aber ab ventis Beitrag ging es auch um den Grundschulbereich. Manchmal verändern sich Themen innerhalb eines Threads - hier hat es sich erweitert. War aber meiner Meinung nach immer deutlich.
Dann mal herzlichen Glückwunsch euch beiden (auch wenns schon ein bisschen her ist)! Der sieht ja wirklich süß aus - ich hoffe doch er ist auch genauso lieb wies scheint?
LG
Britta
Ich sehe das genauso wie max287. Du kannst ihm nur soweit helfen, wie er sich helfen lässt. Außerdem muss ich auch sagen: Ich selbst hab mein Examen am 4.11. - meine eine UPP steht, aber für die andere entscheide ich mich nahezu täglich um, was das Thema angeht
Also immer mit der Ruhe, vielleicht kommt er ja noch und fragt von sich aus.
Gruß
Britta
Ronja: Was macht der Crosstrainer denn mittlerweile? Hältst du immer noch durch?
ZitatLAA anja schrieb am 18.09.2005 01:51:
In den Richtlinien steht lediglich:" den Schülerern ist eine verbundene Schrift beizubringen."
Ob das nun die VA, die SAS oder die Lateinische ist ????? Das steht eben nicht in den verbindlichen Richtlinien. Deshalb entscheiden sich die Schulen. Wir in NRW unterrichten die VA mit dem kleinen z im Keller. Mir macht das kleine e und s und das große L die meisten Probleme, da ich noch die Lateinische Schreibschrift gelernt habe. Schaut doch mal in den Richtlinien Sprache nach. Ich habe sie heute leider nicht vorliegen.
LAA anja
Ich hab grad nochmal in den Lehrplan Deutsch geguckt. Da steht:
ZitatAusgangsschrift für das Lesen und Schreiben ist die Druckschrift. Im Zuge der Verflüssigung des Schreibverlaufs und der individuellen Ausprägung der Schrift entwickeln die Schülerinnen und Schüler später aus der Druckschrift ihre persönliche Handschrift. Zur Orientierung kann wegen ihrer Nähe zur Druckschrift die Vereinfachte Ausgangsschrift herangezogen werden.
Im Seminar wird das durchaus so ausgelegt, dass im Falle der Vermittlung einer verbundenen Schrift die VA gewählt werden muss und die LA damit nicht mehr erlaubt ist. Allerdings würde ich auch heraus lesen (wie smali bereits beschrieb), dass man es auch bei der Druckschrift belassen darf und die Schule überhaupt keine verbundene Schrift vermitteln muss.
LG
Britta
Hab jetzt nochmal nachgeguckt, weil es mir keine Ruhe ließ. Laut Schulgesetz §74 Abs.2 wählen erst Schüler und Schülerinnen ab Klasse 5 Sprecher und Sprecherinnen. Damit unterliege ich in der Grundschule dem Schulmitwirkungsgesetz in Bezug auf die Kinder nur insoweit, dass ich sie auf die späteren Tätigkeiten vorbereite. Rechtswidrig ist also mein Vorgehen nicht.
LG
Britta
Tja, und mich haben Examens-Alpträume um halb sieben aus dem Bett gejagt. Trotzdem geh ich jetzt erstmal duschen, bevor ich hier festklebe - nachher hab ich noch Klassenfest.
Einen erfolgreichen Tag am Schreibtisch wünscht
Britta
ZitatTimm schrieb am 16.09.2005 18:48:
Britta: Würde in B-W rechtlich nicht gehen. Ist keine Pedanterie, aber der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind Mitglieder des Schülerrates und da gibt es eben nur zwei Plätze...
Nö, sehe ich ein. Ist in NRW wahrscheinlich an den weiterführenden Schulen genauso, aber an der Grundschule gibts ja keinen Schülerrat.
Gruß
Britta
Ich hab kein Englisch, aber an der Schule hatten wir kürzlich so einen Fall: ein englisches Mädchen, das auch zum Beispiel mit den Großeltern, immer englisch spricht. Das war aber kein Problem, weil es die Lieder zum Beispiel trotzdem gerne mitgesungen hat. Ich würde das Kind erstmal normal mitlaufen lassen - vielleicht ist es ja alles gar nicht so schlimm und dem Jungen macht es trotzdem Spaß.
LG
Britta
ZitatHerr Rau schrieb am 16.09.2005 18:32:
Ich habe schon verschiedene Abkürzungen erlebt, die ich alle für falsch halte. Manche Lehrer machen von vornherein aus, dass die beiden Klassensprecher Mädchen und Junge sind. (Dass man darauf hinarbeiten kann, ist was anderes.)
Dass beide Geschlechter vertreten sind, finde ich schon wichtig. Ich löse das aber so, dass es zwei Sprecher und zwei Stellvertreter gibt - eben jeweils Junge und Mädchen. Die Kinder finden das auch gut so.
Gruß
Britta
Prima, herzlichen Glückwunsch!!! Feier schön und genieß, dass du den Stress losbist!
LG
Britta (noch eine, die auf das Ende wartet...)
Wie schön, dass du uns darüber informierst.
LG
Britta
Zitatb-tiger schrieb am 14.09.2005 18:25:
In der GS solltest du so schreiben, wie es die Kinder auch gerade tun. Als meine Kinder nur Druckschrift schrieben, schrieb ich auch Druckschrift. Jetzt schreiben sie VA, dann schreibe ich auch VA, vor allem bewegungsrichtig und deutlich.
Naja, da gehen die Meinungen auseinander. Es gibt auch die Überzeugung (und der schließe ich mich zunehmend an), dass man an der Tafel immer Druckschrift schreiben sollte, weil sie der klareren Gliederung wegen besser zu lesen ist. Einzige Ausnahme: Wenn du den Kindern in dem Moment gerade die Schreibschrift vermitteln willst, gehts natürlich nicht. Das finde ich äußerst logisch und die Kinder nörgeln auch nicht.
LG
Britta
Mir hat im ersten Examen vor allem eine gute Organisation geholfen. Ich hab mir selbst deadlines gesetzt, bis wann welcher Teil der Arbeit fertig sein muss. Dafür wiederum waren ein Seminar im Schreiblabor meiner Uni für Examensarbeitskandidaten und das Buch von Otto Kruse: Keine Angst vor dem leeren Blatt hilfreich. Das Buch hab ich glaub ich auch schon mal in der Buchecke eingestellt.
Dadurch war es dann letztlich auch ok, ich hab früh angefangen, so dass ich auch etwa 3 Wochen vorher abgeben konnte. Die Wochenenden hab ich am Anfang immer frei gehabt, später (je nach Panik-Pegel) auch mal durchgearbeitet. Ansonsten hab ich in der Regel so 5 Tage pro Woche je etwa 6 Stunden daran gearbeitet. Das war gut zu schaffen. Im Gegensatz zu Frutte musste ich mir aber schon feste Zeiten setzen, sonst hätte es nicht geklappt. Da ist mein innerer Schweinehund wohl größer. Aber diese Feinheiten muss eben jeder für sich selbst rausfinden...
LG
Britta
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