Beiträge von Britta

    Nein, die erste Regel mit 8 ist schon die Ausnahme. Ich persönlich lege die Sexualerziehung gern in die 4. Klasse, kann aber auch Kollegen verstehen, die es lieber in der 3 machen, weil dann tatsächlich alles noch nicht ganz so peinlich ist. Die Regel ist aber schon, dass ich in der 4 dann mindestens ein Mädchen pro Klasse habe, das ihre Regel schon hat - von daher finde ich es überhaupt nicht zu früh. Es geht dann vor allem um Fragen der Entwicklung im Hinblick auf die Pubertät (in die dann auch manche schon sichtbar eintreten) und natürlich auch schon darum, wie Babys entstehen und zur Welt kommen. Fragen zur Verhütung beantworte ich je nachdem, wie die Klasse so drauf ist und was die so wissen wollen. Wir schauen eigentlich auch immer mal ein Kondom an und gucken, wie dehnbar es nun wirklich ist (Wasserfüllung), ebenso einen Tampon.


    Das die Einheit sehr wichtig ist, merke ich an den vielen wirklich drängenden Fragen der Kinder - und wenn dann beispielsweise auch die Jungs wissen wollen, was denn da manchmal Komisches in ihrer Hose passiert und warum das so ist, dann weiß ich auch, dass der Zeitpunkt auf keinen Fall zu früh ist.


    LG
    Britta

    Naja, wie viel du zu erwarten hast, kann dir keiner von uns sagen (nicht mal annähernd), weil es ja immer davon abhängt, wieviel du eingezahlt hast - also wie lange du gearbeitet hast vor der Verbeamtung, ob Teilzeit oder direkt Vollzeit, ob es ausschließlich um Vertretungstätigkeit als Lehrer geht oder ob du vielleicht schon mal gejobbt hast und dabei eingezahlt...


    Gruß
    Britta

    Zitat

    Original von klöni
    Nur mal so interessehalber: wie alt sind denn die Kinder bei euch in Klasse 4??


    Also bei uns haben die erst Ende Klasse 6 (sprich: 'seggs') Sexualkundeunterricht...


    In welchem Bundesland bist du denn? Bist du sicher, dass die nicht in der Grundschule auch schon mal Sexualkundeunterricht haben? Bei uns in NRW ist das vorgeschrieben und wird in Klasse 3 oder 4 gemacht.

    Wir melden uns so früh wie möglich (also wenn es geht am Tag vorher, wenn nicht, dann halt erst morgens) bei der Vertretungsplanmacherin zu Hause krank. Wenn man seine eigene Planung so weitergeben kann (manchmal ist das ja unproblematisch) oder spontan was hat, gibt man telefonisch oder per Mail oder Fax Arbeitsvorschläge ab. Wenn das nicht geht, dann muss es halt ohne gehen. Das läuft bei uns recht unproblematisch so.
    Die Krankheitsdauer geben wir an, wenn wir es wissen - also manchmal sofort, manchmal mittags nach dem Arztbesuch, ... ist halt auch nicht immer so früh abzusehen.


    Gruß
    Britta

    Hm, ich fürchte, das wird schwierig. Wir haben dazu nie ne Quelle oder so bekommen, es hieß von vornherein, das seien eben die Lehrerfunktionen. Die werden dann auch immer mal angepasst (Diagnostizieren zum Beispiel gibt es als Lehrerfunktion noch nicht so lange), aber wer sich das mal ausgedacht hat - keine Ahnung.


    LG
    Britta

    Soweit ich weiß, darfst du Menschen mit reinnehmen, die ein dienstliches Interesse daran haben - Mentoren, AKO und Schulleitung sind selbstverständlich erlaubt. In deinem speziellen Fall frag doch einfach den zuständigen Fachleiter, letztlich hängt es doch nur an dem.


    Gruß
    Britta

    Bei Inlingua musst du als erstes den Einstufungstest machen. Wenn der ausgewertet ist, können sie dir sagen, in welchen Kurs du passt - dann erfährst du auch Termine und Kosten (weil die natürlich von der Länge des Kurses abhängig sind).


    Gruß
    Britta

    Nein, bei uns endete die Ausbildung auch definitiv erst Ende Januar. Bei uns gab es auch einen Fall, in dem jemand vorzeitig eine Stelle bekam. Da durfte dann die Schule gewechselt werden (mit Einverständnis beider Schulen und des Seminars), aber das Seminar musste in jedem Fall weiter bis zum Schluss besucht werden.


    Gruß
    Britta

    Das tut mir Leid, es ist wirklich übel, wenn vorher alles besser gelaufen ist und man sich dann mit diesem einen Tag noch reinreitet.
    Ich hab grad nochmal nachgeguckt - es ist tatsächlich so, dass alle Noten einzeln aufgeschlüsselt sind im Zeugnis. Also: Note der Abschlussbeurteilung 1. Fach, Note der UPP 1. Fach, dann Note im Fach gesamt (die sich ja daraus ergibt); entsprechend nochmal für das 2. Fach; dann noch Note der Abschlussbeurteilung HS, Note der Abschlussbeurteilung SL, Note der Hausarbeit, Note des Kolloquiums und schließlich die Gesamtnote.


    Gruß
    Britta

    Hm, ich hab es jetzt mal ausgefüllt. Einige Fragen waren aber nicht wirklich zu beantworten, z.B. die mit dem Modellversuch. Außerdem muss ich zugeben, dass ich noch nie ein Buch über ADHS gelesen habe - die Möglichkeit wurde aber in der Fragestellung völlig außen vor gelassen.


    Gruß
    Britta

    Und wäre da nicht der erste Weg der Gang in die Bibliothek? Sinn eines Referates ist ja nicht, dass du den anderen erzählst, was du schon so zum Thema weißt, sondern dass du dich in ein Thema tatsächlich einarbeitest.


    Zum Zahlaspekt findest du z.B. was bei Padberg in Didaktik der Arithmetik - gibt es mit Sicherheit in deiner Unibib. Und dann ist da ja auch immer noch die Aufsatzdatenbank...


    Gruß
    Britta

    Zitat

    Original von bibi80
    weil es eine gewisse Schweigepflicht seitens der Kommission gibt oder ist das anders bei euch. Ich werde auch nach Dortmund fahren und die Begründung einsehen, aber es bringt trotzdem nicht viel, weil es nur Fachbegriffe sind, die aufgeschrieben sind.


    Und woher weißt du schon vorher, dass die Begründung dich nicht weiterbringt? Allein die Fachbegriffe werden doch wohl nicht das Problem sein - die solltest du kennen.

    In NRW ist es so, dass du nach einem Jahr Anspruch darauf hast, an deine alte Schule zurückzukehren. Du wirst danach gefragt, wenn du die Elternzeit beantragst. Allerdings kann ich dir leider auch nicht sagen, wie es bei euch in BaWü ist...


    Gruß
    Britta

    Ich glaube nicht, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Normalerweise geht aber aus dem jeweiligen Fragebogen der Versicherung hervor, auf wie viele zurückliegende Jahre du dich beziehen sollst (z.B. Behandlungen der letzten 5 Jahre, Operationen der letzten 10 Jahre,...).


    Gruß
    Britta

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