Beiträge von Britta

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    Original von Schubbidu


    Bei einem Kind beläuft sich dein Bemessungssatz für die Beihilfe auf 50%. Seiner liegt aber bei 70%. Nur den Rest (30%) versichert er nun über die PKV. Da die Belastungen der PKV entsprechend geringer als bei dir ausfallen würden, wäre auch sein Beitragssatz ziemlich sicher geringer.


    Zumindest in NRW liegt der Beihilfesatz für das Kind bei 80%, nicht 70. Daher wird in der Tat der Beitragssatz deutlich geringer - für unseren Sohn zahlen wir irgendwas zwischen 30 und 40€.

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    Original von stone
    Bei uns laden sich ein paar Kollegen einmal im Monat Eltern ein als "Lesemütter/väter" . In kleinen Grüppchen wird dann von den Eltern sowie auch für die Eltern vorgelesen. Hat den Vorteil, dass die Kinder somit öfters drankommen.
    Ich würde die Eltern auch eher zu gewissen Themen /Tagen / Stunden einladen und unter dem Gesichtspunkt der Mithilfe. So bekommen sie auch eine Menge hautnah mit und sind doch "nützlich" vorhanden......


    Das gibt es bei uns auch, da ist es aber immer ein kleiner Kreis der immer selben Elternteile. Diese punktuellen Hospitationen, bei denen die Eltern ja auch verschiedene Fächer an einem Tag sehen, sind da schon nochmal was Anderes. Ich finde deshalb beides wichtig.

    In NRW ist es auch so, dass die Eltern ein Recht auf Hospitation haben, wenn diese zuvor abgesprochen wird. Ich habe es im letzten Durchgang das erste Mal so gemacht, dass ich die Eltern irgendwann nach den Herbstferien (als es mit den Erstis so langsam lief) in einem Elternbrief ausdrücklich eingeladen habe, Termine zu vereinbaren. Hat sich für mich bewährt, weil ich so verhindern kann, dass Gerüchte entstehen. Ich hatte den Eindruck, die Eltern waren deutlich zufriedener, weil sie eben eine konkrete Vorstellung davon hatten, wie Unterricht bei uns abläuft und was ich von den Kindern erwarte.
    Beobachtungsaufgaben gab es bei mir aber auch nicht, hätte ich auch komisch gefunden...


    Gruß
    Britta

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    Original von caliope
    Auf Klassenfahrten erinnere ich ebenfalls nur. Alles andere lehne ich ab. Wenn Kinder so krank sind, dass sie ihre Medikamenteneinnahme nicht alleine hinbekommen, dann können sie auch keine Klassenfahrt mitmachen.


    Auf Klassenfahrten wird das bei uns genau anders gehändelt: Auf keinen Fall bleiben irgendwelche Medikamente in den Taschen der Kinder - was weiß ich denn, wer da an wessen Tasche geht, in welche Hände die Medis geraten und wer dann nachher was schluckt? Das find ich noch gefährlicher...


    Ansonsten gebe ich auch grundsätzlich keine Medikamente, es sei denn, es ist schriftlich vereinbart. Auf Klassenfahrten lasse ich mir deshalb alles schriftlich geben, im Schulalltag betrifft das eigentlich nur Notfall-Medis (z.B. das Notfall-Medikament für das Kind mit der Wespenstich-Allergie, das ansonsten möglicherweise die Zeit bis zum Eintreffen der Rettung nicht überleben würde).


    Gruß
    Britta

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    Original von Aktenklammer
    Man hat eine Summe - bei Volldeputat bei mir 300 Euro - die ich selber tragen muss und die anteilig auf deine eingereichte Summe eingereicht wird. Wenn ich also z.B. am anfang des Jahres eine Rechnung einreiche, wird mit anteilig Geld abgezogen. Welche Gesamtsumme im Jahr zusammenkommen muss, damit die gesamten 300 Euro abgezogen werden, weiß ich nicht.


    DAs ist ja wieder sehr witzig. Bei mir wird es nämlich anders gehandhabt: Die ersten 300€, die ich eigentlich bekommen würde, werden einfach nicht ausgezahlt und als Kostendämpfungspauschale gerechnet. D.h. ich zahle die kompletten 300€ schon beim Rechnungsbetrag von 600€. X(

    Richtig, die Anzahl/Dauer der Aufsichten hängt von verschiedenen Faktoren ab:


    - Größe des Kollegiums
    - Anzahl der zu verteilenden Aufsichten (Ganztagsschule oder nicht, Busschule oder nicht)
    - Größe und Übersichtlichkeit des Schulhofes


    Daher wäre es ja überhaupt nicht möglich, eine Höchstanzahl oder Höchstdauer für die Aufsichten festzusetzen - man kann eben nur für die eigene Schule überprüfen, ob irgendwo etwas einzusparen wäre und das gegebenenfalls der Schulleitung vorschlagen. Wenn Einsparungen nicht möglich sind, ist das Pech, aber es ist so.


    Gruß
    Britta

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    Original von Referendarin
    sondern VOR dem Beginn der Elternzeit und die beginnt ja erst nach dem Mutterschutz. Dieser dauert in der Regel 8 Wochen (Ausnahme: Kind kommt zu früh). Es reicht also, wenn du Elternzeit kurz NACH der Geburt beantragst.


    Ja, prinzipiell ist das so, aber das gilt ja nicht für Hankas Mann. Wenn ich das richtig verstehe, will der auch direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, oder? Er hat ja keinen Mutterschutz...


    Am besten rufst du mal direkt bei deiner Elterngeldstelle an; bei uns waren die sehr nett und haben alle Fragen beantwortet - dann hast du es wasserdicht.


    Gruß
    Britta

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    Original von silke111
    aber beim schwimmen haben nun alle nur rettungsfähigen lehrer, deren fortbildung schon über 10 jahre her ist und die sich nicht wohl/sicher beim schwimmunterricht fühlen, diesen einen kollegen gefragt, ob der nicht gehen kann, da er ja sportlehrer ist.


    Soweit ich weiß, darf zumindest niemand, der sich nicht mehr sicher fühlt (der also bspw. nicht mehr in der Lage ist, an der tiefsten Stelle des betreffenden Schwimmbads auf den Boden zu tauchen), zum Schwimmunterricht verpflichtet werden. Leider weiß ich nicht, wo das steht, das hat mir aber mal ein Personalrat so gesagt.


    Gruß
    Britta

    Ok, aber für NRW kann ich sagen, dass es für das Grundschullehramt meines Wissens keine Möglichkeit des Seiteneinstiegs gibt - hier kommt man nur an die Schule, wenn man auch GS-Lehramt (bzw. GHR) studiert hat.
    Darüber hinaus wäre es für die Verbeamtung ohnehin zu spät, weil NRW nur bis 35 verbeamtet.


    Gruß
    Britta

    Ja, ich finde es auch schwierig - so ins Blaue hinein. Vielleicht kannst du sonst auch einfach deine weiteren Vorüberlegungen mal posten: Thematik, Zielsetzung etc.
    Dann ist das Ganze konkreter - eine Auflistung vieler Bilderbücher ist hier sonst wenig sinnvoll.


    Gruß
    Britta

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    Original von Prusselise
    Was ist der Mangelfach-Erlass?
    Bis vor 2 Jahren wurde man bis 37 verbeamtet.


    Ich antworte mal:


    Mit bestimmten Mangelfächern wurde man in NRW bis 45 verbeamtet, allgemein liegt die Verbeamtungsgrenze bei 35. Hier zählt aber das Einstellungsdatum, nicht das Verbeamtungsdatum - das ist auch schon länger so.


    Gruß
    Britta

    Ich hab die Noten leider nicht hier, weiß aber, dass das Lied aus einer Ausgabe Grundschule Musik stammt. Ich glaub, das war 2001 oder so?


    Gruß
    Britta


    edit: Da war schon jemand schneller - umso besser!

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