Beiträge von Britta

    Nur keine Panik! Ich kenne durchaus auch andere Schulleiter, die ein Blatt in der Hand haben. So als Mittelweg finde ich persönlich es immer schön, den Text nicht auszuformulieren, sondern dir nur Stichpunkte zu notieren und die dann frei "mit Leben" zu füllen. Wie ausführlich diese Stichpunkte dann sein müssen, kannst du dann ja selbst entscheiden - je knapper, desto freier die Rede.


    Gruß
    Britta

    Ich kann dir auch nicht verbindlich helfen, meine aber, dass du die Revision an der Schulform machen musst, an die du möchtest. Sprich: Du müsstest Unterricht und Konferenz an einer Grundschule zeigen (die dir dann wahrscheinlich zugewiesen wird) und dann mit Sicherheit auch das Kolloquium zu Grundschulfragen abhalten. Aber wie gesagt, mehr so "ich meine mich zu erinnern"...


    Gruß
    Britta

    Hallo Maetty,


    bitte poste deine Anliegen nicht doppelt, da sonst die Diskussion unübersichtlich wird. Ich schließe daher diesen Thread und verschiebe den anderen in den Referendariatsbereich, da er thematisch dahin gehört.


    Gruß
    Britta

    Das sehe ich anders. Je nach Aufteilung der Stunden finde ich nicht, dass etwas dagegen spricht, dass du eine erste Klasse hast. Für schwierig würde ich es auch halten, wenn du regelmäßig einen Tag pro Woche fehlst, ich halte es schon für wichtig in einer ersten Klasse jeden Tag anwesend zu sein. Ansonsten habe ich eine Kollegin, die in der Tat nur 20 Stunden unterrichtet, diese aber (bis auf 2 Förderstunden, glaub ich) komplett in der eigenen Klasse verbringt.
    Umgekehrt hast du allerdings natürlich auch kein Anrecht auf die Leitung einer ersten Klasse. Wenn deine Schulleiterin also dir keine geben will, muss sie das nicht.


    Gruß
    Britta

    Naja, letztlich ist es im Kolloquium meist wohl auch (im Gegensatz zum ersten Examen) nicht so, dass du vor allem viel theoretisches Wissen anhäufen sollst, das du dann wiedergibst. Du sollst vor allem zeigen, dass du eine eigene Position beziehst und diese auch natürlich auf der Basis des theoretischen Wissens begründen kannst. Von daher musst du natürlich jeweils die wichtigsten Grundstrukturen deines Faches, die wichtigsten Vertreter mit ihren Ansichten kennen, aber vor allem musst du deine eigene Sichtweise daraus entwickeln.

    Naja, erstmal wundere ich mich gerade etwas über die Frage, denn du hast doch zumindest schonmal fürs erste Staatsexamen gelernt - bei mir zumindest war das nicht unbedingt weniger.


    Aber egal, ich erzähl dir mal, wie ich es gemacht hab (und ich würde es wieder so machen): Wir haben eine Lerngruppe gebildet (die für mich das Wichtigste am ganzen Prozess war, denn so bekam ich nochmal Input und konnte alle Themen von verschiedenen Seiten beleuchten und diskutieren) und uns jede Woche von Beginn der Sommerferien an getroffen. Für jedes Treffen haben wir eine Lehrerfunktion vorbereitet und die dann gemeinsam mit allen denkbaren Aspekten und Sichtweisen durchgesprochen. Ich persönlich habe unter der Woche jeweils alles in einer Mindmap dargestellt, die ich so dann kurz vor der Prüfung noch zur Wiederholung heranziehen konnte. Weil wir so früh angefangen haben, blieb uns zum Schluss dann noch genug Zeit, auch unsere UPP-Planungen durchzusprechen bzw. nochmal zu wiederholen.


    Gruß
    Britta


    edit: Ach ja, für die Fächer hat letztlich dann doch jeder einzeln gelernt, weil sich die natürlich nicht deckten. Da bin ich aber ähnlich ran gegangen.

    Naja, es hängt ja auch immer etwas an der Schul- und Kollegiumsgröße. Ich war eine Zeitlang an einer Schule mit 8 Lehrerinnen und 8 Klassen (einschließlich SL) - da gibt es halt nicht so viele Möglichkeiten. Aber ansonsten denke ich, hast du da schon Chancen.

    Wie das in Hessen ist, weiß ich nicht. In NRW ist es aber so, dass man, wenn man aus Krankheitsgründen längere Zeit ausgefallen ist, nachher die Möglichkeit zu einer Art "Wiedereingliederungsgespräch" (die genaue Bezeichnung weiß ich leider nicht) hat. Darin soll dann ggf. Mit Schulamt und/ oder Schulleitung überlegt werden, wie die Wiedereingliederungsphase gestaltet werden kann, um einer erneuten Erkrankung aus dem Weg zu gehen. Darin können dann eben auch die Arbeitsbedingungen besprochen werden, in deinem Fall der ausschließliche Einsatz als Fachlehrerin.


    Aber etwas Anderes fiel mir noch auf: Kann man bei euch in der Grundschule mit nur 12 Stunden arbeiten? Bei uns muss man - soweit ich weiß - mindestens 14, also eine halbe Stelle machen.


    LG
    Britta

    Mich wundert gerade, dass ihr eure Fehlstunden ins Klassenbuch eintragt. Wir haben auch diese anderen grünen Hefte zusätzlich zum Klassenbuch (weiß grad nicht genau, wie das Heft heißt), aber Fehlstunden stehen dann nur da, nicht im Klassenbuch - wär ja sonst doppelt gemoppelt ;) .
    Die Schülerdaten für das grüne Heft bekommen wir am Anfang des Schuljahres (so nach einer Woche) als Computerausdruck zum Einkleben.


    Was das Klassenbuch angeht, würde ich denken, dass die betreffenden Fachlehrer dann nach den Ferien nacharbeiten müssen - in den Ferien will das doch sowieso niemand einsehen.


    LG
    Britta (die besonders den Verwaltungskram gerade in der Elternzeit gar nicht vermisst :) )

    Ok, dann hab ich mich wohl unklar ausgedrückt. Es ging ja nie darum, dass man nur tauchen können muss, die Rettungsfähigkeit muss schon auch da sein!


    Zitat

    Original von Britta


    Darüber hinaus habe ich direkt vom Personalrat die Auskunft, dass es auch gar nicht nur um die Rettungsfähigkeit allgemein geht (also z.B. den von dir angeführten Lehrerschein), sondern vor allem muss gewährleistet sein, dass die Lehrkraft am tiefsten Punkt des jeweiligen Schwimmbeckens ganz runtertauchen kann.


    Aber ich bspw. für meinen Bronzeschwimmschein nur 2,50m oder 3m tief tauchen musste und das mal grad so geschafft hab, weiß ich, dass ich an der tiefsten Stelle eben nicht mehr runterkäme. Also unterrichte ich kein Schwimmen.


    Was die Begrifflichkeit angeht: Hier bei uns spricht man in diesem Zusammenhang öfter vom "Lehrerschwimmschein" oder dem "Lehrerschein". Mit meiner Rolle als Mod hat das glaub ich außerdem eher weniger zu tun.

    Ich hab auch nicht behauptet, dass der so heißt, aber es gibt eben diese Kurse für die Rettungsfähigkeit speziell für Lehrkräfte - daher "Lehrerschein".


    Und dann - Bestimmung hin oder her - stell dir vor, ein Kind ertrinkt, weil es tiefer als 3 Meter tief liegt und du nicht weit genug runter kommst. Es geht mir daher weniger um die "rechtskräftige Bestimmung", an der du dich hier aufhängst - ich habe die Auskunft vom Personalrat (eben dem für meinen Bezirk in meinem Ort zuständigen) erhalten, dass ich nicht zum Schwimmunterricht gezwungen werden kann, wenn ich an der tiefsten Stelle nicht runter komme. Diese Aussage gilt aber ja nicht unbedingt auch umgekehrt: Wenn alle Bananen gelb sind, heißt das schließlich auch nicht, dass alles, was gelb ist, eine Banane ist.

    Naja, falsch ist die Aussage nicht wirklich. In der Bestimmung steht es so, das ist richtig. Die Erfahrung hat aber auch gezeigt, dass man dennoch dumm dasteht, wenn etwas passiert, weil dann nämlich argumentiert wird, dass die Rettungsfähigkeit zu alt war.
    Darüber hinaus habe ich direkt vom Personalrat die Auskunft, dass es auch gar nicht nur um die Rettungsfähigkeit allgemein geht (also z.B. den von dir angeführten Lehrerschein), sondern vor allem muss gewährleistet sein, dass die Lehrkraft am tiefsten Punkt des jeweiligen Schwimmbeckens ganz runtertauchen kann. Kann ich nicht, obwohl ich den Rettungsschwimmschein in Bronze hab, also unterrichte ich kein Schwimmen.


    Gruß
    Britta

    Wenn du beides fertig studiert hast, müsstest du nach meinem Kenntnisstand nach dem Ref in einem Bereich auch in beiden Formen arbeiten dürfen. Aaaber: Zumindest in NRW kann ich dir wenig Hoffnung machen auf eine reguläre Stelle an einer Grundschule, wenn du schon eine Förderschulstelle hast. Dann sitzt du da mehr oder weniger fest, weil es im Primarbereich viel mehr Lehrer als Stellen gibt und im Förderschulbereich (soweit ich weiß) die Lehrer eher gesucht sind.


    Gruß
    Britta

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