Ja, seh ich genauso: Wenn dein Kind gut zunimmt, holt sie sich ihren Bedarf tagsüber; es gibt Babys die können das so früh. Freu dich und genieß den Nachtschlaf!
Gruß
Britta
Ja, seh ich genauso: Wenn dein Kind gut zunimmt, holt sie sich ihren Bedarf tagsüber; es gibt Babys die können das so früh. Freu dich und genieß den Nachtschlaf!
Gruß
Britta
Egal, Hauptsache bestanden! Jetzt freu dich erstmal und feier schön, alles Weitere ergibt sich schon...
LG
Britta
Bei einer Freundin lag die Grenze bei 20,5 Std. (volle Stelle wären 28). Es ist doch nun auch logisch, dass es dann auch bei uns 3/4 der vollen Stundenzahl sein müssen - was gibt es denn da noch zu überlegen?
Unser Sohn hat zur Taufe von seinen Paten ein Namenskissen bekommen: http://www.crepes-suzette.net Sehr schön und was Bleibendes
LG
Britta
Edit:Link repariert - Stefan
Wie gesagt, Elterngeld nach den üblichen Regularien. D.h. du darfst bis zu 3/4 deiner Stundenzahl arbeiten, dann bekommst du von dem restlichen Gehalt 2/3 als Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale).
Was heißt zusätzlich? In der Elternzeit ruht ja dein Gehalt, also bekommst du nach den normalen Regularien Elterngeld.
Wenn du dich nicht bereit erklären würdest und auch sonst niemand, müsste wohl das Schulamt jemanden von der Nachbarschule für die entsprechende Stundenzahl abordnen. Die Kinder haben ja schon ein Recht auf Religionsunterricht. Oder?
Nein, eine OGS-Leitung bei uns ist schon etwas anderes. Das sind in der Regel Erzieherinnen, die schwerpunktmäßig schon die Kinder betreuen. Als Leitung sind sie darüber hinaus für alle Organisationsfragen zuständig: Dienstplan, Anmeldungen/ Abmeldungen der Kinder etc. Der pädagogische Anteil überwiegt aber bei weitem. Offene Ganztagsschule heißt außerdem, dass es nur ein Angebot ist, nichts Verbindliches. D. h. die Eltern können die Betreuung (und genau das ist es, nicht mehr und nicht weniger) buchen oder eben nicht. Daher hat das Nachmittagsangebot auch (außer der Hausaufgabenbetreuung) nichts mit dem Lehrplan zu tun und ist daher natürlich auch keine Entlastung der Lehrer.
Naja, im Primarbereich in NRW sind mittlerweile fast alle Schulen OGS (Offene Ganztagsschulen). Da wird der Nachmittag durch Erzieher und/ oder Sozialpädagogen betreut, die auch Freizeitangebote je nach persönlicher Neigung machen. Das können dann aber naturgemäß ausschließlich Gruppenangebote sein, Einzel-Instrumentalunterricht ist da nicht drin. Die Eltern zahlen in der Regel nur den normalen OGS-Beitrag, die Freizeitangebote sind dann da mit drin, es sei denn, sie werden von externen Anbietern durchgeführt. Für die Koordination gibt es aber hier kein Personal, das macht die OGS-Leitung in Absprache mit der Schulleitung.
Ich stimme Alias uneingeschränkt zu. Die eigene Gesundheit geht IMMER vor. Wenn du dein Bein verlieren würdest, würdest du dir das nie verzeihen. Darum: OP so schnell wie möglich.
ZitatOriginal von Beethoven
Hallo,
finde etwas seltsam, das Phillip Ärger bekommen hat. Man kann doch auch Fach- und Hauptseminarleiter gemeinsam einladen, dann spart man sich ne Lehrprobe. Wenn das terminlich nicht hinhaut, warum soll dann der HL nicht die gleiche Stunde in ner anderen Klasse sehen?
Naja, weil er dann natürlich schon dazu beraten wurde und die Stunde nicht mehr als von ihm geplant angesehen wird. Schließlich werden in einer Nachbesprechung auch Handlungs- und Planungsalternativen entwickelt, die dann eben teilweise auch von der FL kommen.
Genau, ich klatsche I-gel und Jak-ke, weil es eben um Sprechsilben geht. Meist sind das dann ja auch die Trennsilben, die Ausnahmen davon lernen sie später eben als Ausnahmeregelungen. Hat eigentlich immer ganz gut geklappt.
Darum meine ich ja - bei uns ginge das auch. Letztlich verlassen kannst du dich da nur auf die Aussagen deiner Sachbearbeiter.
ZitatOriginal von Kiray
Ich kam gestern nach der großen Pause in meine 5, es war meine erste Stunde in der Klasse, und sehe die halbe Klasse vor dem Waschbecken stehen und sich die Hände waschen. Sie standenbrav in einer Schlange vor dem Waschbecken und ließen sich auch durch meine Anwesenheit nicht aus der Ruhe bringen, ich wusste nicht, ob ich amüsiert oder irritiert sein sollte... Als ich nach 5 MIn zur Eile drängte, bekam ich zur Antwort: Wir müssen 20 Sek waschen.
Macht nix, wenn die alle Anweisungen so penibel befolgen, holst du die Zeit locker wieder rein, weil du ja nie auf Ruhe warten musst und alle Aufgaben prompt in Angriff genommen werden.
Super, alles richtig gemacht! Herzlichen Glückwunsch!
ZitatOriginal von Bardok
Will am liebsten Berufsschullehrer werden.
ZitatOriginal von Bardok
Ich will so schnell es geht zu den Kindern.
Hm, als Kinder würd ich die ja nun nicht mehr bezeichnen...
Aber wie gesagt, bei uns geht das. Ich würde also an deiner Stelle direkt den zuständigen Sachbearbeiter anrufen, der kann dir verbindliche Auskünfte erteilen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Susannea
Denn Beginn der bisher geplanten 2 Monate hat er doch schon mit nach Ostern festgelegt und dann hinterher sagen, ich komme z.B. jetzt noch nicht wieder o.ä. geht nicht. Sobald er einmal etwas angemeldet hat ist dies für 2 Jahre verbindlich!
Klar, vorher kann man sich das 10x anders überlegen.
Du mußt dich definitiv für 2 Jahre festlegen und kannst dann ohne Zustimmung des AG das 3. Jahr noch ranhängen. Alles andere geht nur wenn der AG einverstanden ist!
Ist das vielleicht abhängig vom Bundesland? Ich habe nämlich von meiner Sachbearbeiterin im Schulamt (bei genau der, die für die Elternzeit zuständig ist) die Auskunft, dass man sehr wohl auch erstmal ein Jahr einreichen kann und dann noch ein zweites dranhängen.
Zum Elterngeld magst du Recht haben, da stammen meine Informationen in der Tat aus dem letzten Jahr - schön, dass es jetzt flexibler ist!
Doch, wenn ich Mylonith richtig verstanden habe, würde das funktionieren. Es geht ja darum, dass du dir sozusagen noch offenhalten willst, wann du die Elternzeit beginnst, oder? Da du die Elternzeit ja erst 7 Wochen vor Beginn anmelden musst (und nicht 7 Wochen vor der Geburt des Kindes), kannst du das auch später noch. Die Elternzeit kannst du auch problemlos noch verlängern (ich musste mich nicht für 2 Jahre festlegen und hab vor einigen Wochen noch von meiner Sachbearbeiterin gehört, dass ich ja auch noch ein weiteres Jahr Elternzeit nehmen könnte und mich dann selbst mit einigen Stunden vertreten könnte), nur beim Elterngeld musst du dich ziemlich festlegen. Aber auch da gilt: Wenn deine Frau Elterngeld beantragt, musst du erstmal nur sagen, DASS du auch irgendwann welches möchtest, du musst aber da noch nicht den Zeitraum festlegen. Wenn du dich da aber dann mal festgelegt hast, bist du auch drauf festgenagelt.
Gruß
Britta
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