Indem man zusammen mit den anderen zwei der SL nachgibt und diese dann den Vierer aufs Zeugnis schreibt.
D.h., der SL erwartet, dass ihm drei Leute schriftlich geben, dass sie bei ihrer ursprünglichen Entscheidung zu doof waren? Oder wollte man mal schauen, wo da die Grenzen zur Urkundenfälschung verlaufen und am Prottokoll etwas fuddeln?
Wenn Klage erhoben wird, muss selbstverständlich eine Stellungnahme des Lehrers aktenkundig werden, in der die Bewertung ausführlich begründet wird. Wie soll das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil fällen?
Die Notenentscheidung ist im Prüfungsprotokoll begründet. Welche weitere Stellungnahme wird da erwartet? Meint das Verwaltungsgericht tatsächlich, dass vergessen wurde etwas Entscheidendes zu protokollieren?
Wenn das nicht der Fall wäre - wollen wir wirklich einen Staat, in dem ein Verwaltungsentscheid im Zweifelsfall nicht begründet werden muss? "Das habe ich so entschieden, warum, das geht Sie nichts an?"
In gewisser Weise ist das so. Wenn die SuS ihre Abiturergebnisse bekommen, bekommen sie diese ohne Begründung. Keine Klausureinsicht, keine Einsicht ins Protokoll, keine Erklärung oder Erläuterung. Finde ich übrigens nicht OK. Aber diese Unterlagen liegen vor und das Verwaltungsgericht kann sie jederzeit einsehen. Ich verstehe immer noch nicht, welche darüber hinausgehende Stellungnahme im Nachhinein da mehr Klarheit in die Sache bringen soll.