Beiträge von O. Meier

    Naja, es gibt einige Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit am Wochenende verrichten;

    Ja. Machen viele Lehrer auch. Deshalb ist es auch nur fair, dass die auch die Chance haben, mal ein Wochenende wegzufahren, und nicht jeden Freitag 'rumsitzen müssen, weil die Schulleitung noch irgendwie Redebedarf hat.


    Der vom Lehramtsstudenten zitierte Satz bezog sich übrigens darauf, dass unsere Ansprechpartner in anderen Insitutionen gar nicht Freitag Nachmittag ansprechbar sind, weil sie ein vernünftiges, zum Entspannen geeignetes Wochenende haben.


    außerdem gab es früher ja auch Samstagsunterricht.

    Früher war vieles anders. Manches besser, maches schlechter. Die Annahme, man habe sich bei dieser Änderung nichts gedacht, kann ich allerdings nicht nachvvollziehen.


    Lehrer auch am Freitagnachmittag arbeiten zu lassen, wäre jetzt also nicht völlig aus der Luft gegriffen.

    Nö. Nur die Idee, dass man keines seiner Wochenenden am Freitag beginnen lassen kann, weil vielleicht noch 'ne Konferenz kommt, ist absurd.

    Ich würde mich dennoch über die persönliche Situation des Schülers informieren.

    Kann man machen. Allerdings investiert man dann noch mehr Zeit in diesen Einzelfall, die einem für die anderen Schüler fehlt. Da muss man schon abwägen. Kann man nicht auch andersherum erwarten, dass der (erwachsene) Schüler auf den Lehrer (oder einen anderen Ansprechpartner) zugeht, wenn er ein Problem hat? Oder die Eltern, die dann tatsächlich etwas für die Zukunft des lieben Kleinen tun könnten?


    Letztendlich muss es aber überhaupt mal eine Möglichkeit geben, miteinander ins Gespräch zu kommen. Mit Schülern, die sich entziehen, und Eltern, die eine Note herbeidiskutieren wollen, findet man nur schwer eine Grundlage.


    Wenn allerdings ein massives psychisches oder psychosomatisches Problem dahinter steckt, müssen sich ohnehin entsprechende Fachleute um den Fall kümmern.

    Und wenn freitags Konferenztag wäre, würde ich auch sagen, generell eher ungünstig dort was zu planen.

    Wenn Freitag Konferenztag wäre, wurde schin ungünstig geplant. S. o.


    Wenn es einen Terminplan für's ganze Jahr gibt, wie es sich gehört, wenn man minimales Organisationstalent beweisen möchte, nimmt man den als Anhaltspunkt. Wenn ein Nachmittag frei von Terminen ist, kann man sich da etwas hinlegen.

    Wir haben nunmal ne Menge Ferienwochen, die man frühzeitig verplanen kann,

    Ja, das machen auch viele Kollegen, indem sie sich da einen Haufen Arbeit hinlegen. Die Wochenden sind nochmal was anderes. Und diese sämtlich nicht nutzen zu können, weil vielleicht jemand doch mal Freitag dummer Zeuch sabbeln möchte, ist nicht verhältnismäßig.

    deswegen ist die Arbeitszeit von Lehrern auch kaum festzuzurren.

    Ebend. Es gibt auch keine Grundlage, mit der man ein pauschales Absitzen der Freitagnachmittage festzurren könnte.

    Bei uns ist Freitag Nachmittag kein Unterricht,

    Ja? Und warum? Damit man noch sinnvoll ins Wochenende kommt. Dann genau da (regelmäßig) Konferenzen hinzulegen, sit schon reichlich dämlich. Der Freitag eignet sich aber auch aus anderen Gründen nicht. Beschlüsse werden dann ohnehin nicht mehr umgesetz, man muss mindestens bis Montag warten. Auch erreicht man andere Einrichtungen schlecht, um etwas zu klären oder nachzufragen. Die sind nämlich auch schon im Wochenende, wie sich das gehört, um Gesundheit und Arbeitskraft zu erhalten.

    sodass dann immer die Konferenzen gelegt werden. Würd ich wohl auch so machen, um den Unterricht nicht zu unterbrechen

    Wie wichtig ist denn die Konferenz? Wenn sie wirklich wichtig ist, muss auch mal Unterricht ausfallen. Wenn nicht, kann man gut damit leben, wenn vielleicht mal der eine oder andere nicht an der gesamten Konferenz teilnehmen kann.


    Sich pauschal jeden Freitag zu blockieren, damit ein Clown da eine Konferenz hinlegen kann, ist jedenfalls nicht verhältnismäßig. Der Freitag als regelmäßiger Konferenztag ist schlicht unsinnig.


    Da viele Schulen mittlerweile verbindliche Ganztagesschulen sind, bleibt oftmals gar nichts anderes übrig als den Freitag zu nehmen.

    Man muss Prioritäten setzen. Wenn wichtigere Termine keinen sinnvollen Konferenztermin zulassen, sollte man zunächst überlegen, ob's die Konferenz überhaupt braucht. Und dann nur die Konferenzen abhalten, die wirklich nötig sind.

    Manche Termine muß man über zieg Monate im Voraus machen und ja, da mache ich es dann auch auf gut Glück, auch wenn der Zahnarzt (" Zur nächsten Kontrolle kommen sie dann bitte in 5 Monaten.") es nicht versteht, daß ich da keine Termine machen kann.

    Darüber gab es doch gerade einen Thread. Ich muss zweimal im Jahr zur ärztlichen Kontrolle. Dafür kommen aufgrund der Organisation in der Praxis nur bestimmte Termine und Tage in Frage. In aller Regel läuft das so, dass die Sprechstundenhilfe medizinische Fachangestellte mir während der Untersuchung ein Kärtchen mit dem nächsten Termin hinlegt. Den Termin gebe ich an den Vertretungsplaner weiter. Da kam noch nie jemand auf die Idee, mit mir zu diskutieren. Wenn ein Termin gemacht werden muss, kann er auch gemacht werden.

    Aber es sollte schon tunlichst klar sein, wie die Kernarbeitszeit aussieht, die man sich freizuhalten hat.

    Sollte, ist aber nicht. Die Dienstherren- und vorgesetzen werden es tunlichts vermeiden, feste Arbeistzeiten anzugeben. Die Konsequenz daraus wäre nämlich, dass pünktlich der Hammer fällt.


    Ein weiterer Punkt ist, dass der Dienstherr und gar keine Arbeitsräume und -materialien zur Verfügung stellt, in und mit denen wir das tun könnten, was wir sollen. Ich muss ja nach Hause, um meine Arbeit machen zu können.


    Wer dann erwartet, dass man irgendwo seine "Kernzeit" absitzt, muss damit leben, dass dann woanders was anderes liegen bleibt. Wer z.B. sicher stellen möchte, dass er freitags mal eben 'ne Konferenz dazwischen schieben kann, muss entsprechende Zeitfenster freiblocken. Ich muss dann schon wissen, ab wann ich freitags meine Flüge buchen kann.


    Weil er das nicht hat und das nicht kann, hat der SL ja mit einem Blaba wie "das wird nicht gern gesehen" geantwortet. Er hätte auch sagen können. "ich möchte das sie an der Konferenz teilnehmen.". Das wäre mal klar. Aber dazu müsste es auch Klarheit bei den Terminen und Fristen geben. Gab's aber nicht.

    Sinnvoll ist es schon, einen Tag pro Woche für solche Schultermine zu reservieren. Muss ja nicht unbedingt der Freitag sein.

    Der Freitag ist arg ungeschickt. Bei und ist der Mittwoch der Konferenztag. Eigentlich wird alles für's Jahr vorgeplant und dabei z.B. darauf geachtet, dass am Mittwoch vor langen Wochenenden keine Nachmittagstermine mehr liegen. Das ist aber das Ergebnis einer langen Entwicklung, die auch davon ausging, dass Leute erklärt haben, durch welche Umstände übliches Tagwerk wie z.B, Konferenzen eben doch zur Belastung werden können.

    Wie ist das bei euch geregelt? Gibt es dazu ein Gesetz, welches meine Arbeitszeit vorgibt und vorschreibt, dass ich Freitags bis 17 Uhr zur Verfügung zu stehen habe, oder etwas in der Art?

    Dein Chef scheint das ja genau zu wissen, sonst hätte er dir die Auskunft zu dieser Konferenz nicht geben können. Allerdings, da wette ich daruf, wird er dir nicht sagen, wie deine Dienstzeiten verbindlich geregelt wird. Was er dir mit dem Gewäsch um "nicht gern gesehen" eigentlich sagen wollte, ist da du ihm immer zur Verfügugn stehen sollst. Wenn er jetzt sagt, Freitag sei um 16:00 Uhr Schluss, kriegt er natürlich ein Problem, wenn er grne um Viddelnachvier noch was von dir will. Also wird er sich da drumrumdrücken.


    Den Zahn von ständiger Verfügbarkeit für die Schule musst du ihm ziehen. Vermutlich wird ihm die Frage nach konkreten Zeiten schn stören, aber dann weiß er wenigstens, dass sich da jemand Gedanken macht.


    Es ist halt so, dass man unseren Beruf nicht mit der Stechuhr machen kann. Man erwartet, dass wir uns selbst organisieren, uns unsere Zeit selbst einteilen etc, damit wir alles in der Frist fertig haben. Dem widersprechen feste Anwesenheitszeiten. Deshalb muss auch ein Schulleiter lernen, seine Termine rechtzeitig zu machen.

    Da hat die Schulleiterin tatsächlich gesagt, dass wir 04 Punkten geben sollten. Die Eltern sind Anwälte und bevor wir mit 03 Punkten benoten, sollten wir 04 Punkte geben.

    Da hätte ich die "Schulleiterin" gefragt, ob sie das gegenzeichne, wenn wir das als Begründung für die Note ins Protokoll schrieben.

    Wie soll das denn laufen, wenn zwei oder gar drei Kollegen ihre Noten für eine gemeinsame Note, weil nur eine note im Zeugnis ausgewiesen wird, zusammenschmeißen sollen?

    Dann haben sie das hoffentlich vor der Konferenz getan. Oder bildet ihr die Bündelnoten ernsthaft auf der Konferenz? Wie lange soll die dauern?


    Das hat übrigens nichts damit zu tun, dass ich den Quark um Lernfelder, bereichsspezifische Fächer und Bündelnoten nicht gruselig fände. Da geht erheblich Trennschärfe verloren.

    Bsp.: In einem Fach sollen drei Kollegen ihre Noten zusammenwerfen. Bei zwei Kollegen hat der Schüler eine 3, bei einem eine 6. Glatt errechnet heißt das: (3+3+6)/3=4, also ausreichend.
    Gleichzeitig hat die Bildungsgang-Konferenz beschlossen, daß in einem solchen Fall bei einer 6 die Gesamtnote maximal 5 sein kann.


    So, jetzt begründe den ganzen Kram mal pädagogisch.

    Da ich den Fall nicht kenne, werde ich das wohl nicht können. Aber generell diagnostiziert eine ungenügende Leistung doch erhebliche Mängel. Die kann man wohl nicht wegrechnen, also müssen auch in der Bündelnote erhebliche Mängel diagnostiziert werden. Insoweit kann ich den Biga-Beschluss nachvollziehen. Allein, dass die Mängel zunächst als nicht in absehbarer Zeit behebbar gelten, nach der Rechnung aber doch, mutet mir komisch an.

    Also für mich hört sich diese Anordnung nach "Basar" an.

    Für mich nicht. Da entscheiden immer noch Lehrer aufgrund von Leistungen. So steht's da. Die Note wird auf der Konferenz begründet, nicht geändert.

    zumal bei manchen Schülern erst zu den Zeugniskonferenzen hochkocht, ob die ganzen Fehlstunden denn nun entschuldigt oder unentschuldigt sind.

    Ja, und? So lange ihr die Fehlzeiten dokumentiert habt und sie in die Notenbildung einbeziehen könnt, ist's doch egal, ob die Schüler den Überblick verloren haben. Das Problem verstehe ich nun gar nicht.


    Oder meintest du, dass das nicht ordentlich dokumentiert ist und man erst lange nachfragen muss, was entschuldigt ist und was nicht. Ja, das nervt.

    Ja,
    der TE sollte die Kollegen fragen wie viele 5er in den anderen Fächern zusammenkommen. Wenn da eh schon wegen der Fehlstunden zwei 5er zusammenkommen, mach eine dritte 5 draus und gut. Das Ergebnis ob nun drei 5er auf dem Zeugnis stehen oder zwei 5er und ein 6er ist dann auch egal.

    Das stimmt für die gymnasiale Oberstufe so nicht. Abgesehen davon halte ich solcherlei Mauscheleien nicht für legitim. Der TE soll nach den Leistungen, die der Schüler erbracht hat, urteilen, und nicht nach einer Note suchen, die irgendwie nichts ausmacht. Mit dem Anspruch kann man auf Notengebung auch vollständig verzichten.

    Man muß halt aus Lehrersicht auch mal an die Arbeitökonomie denken, sonst reibt man sich bei der Vielzahl der Schüler auf.

    Da es im Rahmen der allgemeinen Hochschulreife keine Nachprüfungen gibt, kann es sich sparen, wegen dieses Aspekts vorschriftswidrig zu handeln.

    Also bei uns gibt es solche Diskussionen eigentlich nur, wenn da zwei 5er im Zeugnis stehen in der Zeugniskonferenz. Machen wir dann drei 5er daraus oder nur eine 5. Hängt aber auch mit der entsprechenden Anzahl der daraus resultierenden Nachprüfungen zusammen. Ziel ist da immer eine eindeutige Lösung, also eben gerade keine zwei 5er.

    Ist das eine Konferenz oder ein Basar? Was ist bitte an 2 mangelhaften Leistungen uneindeutig? Die Noten danach zu vergeben, wie viele Nachprüfungen man machen möchte, entspricht sicher nicht den Vorschriften. Schlechter Stil ist's auch.


    Man kann von Nachprüfungen halten, was man will, diese einem Schüler aber nicht zu gewähren, indem man ihm eine dritte Fünf herbeizaubert, geht genau so wenig, wie auf diese zu verzichten, indem man eine Fünf unter den Tisch fallen lässt.


    So etwas würde ich auch anonym nicht öffentlich schreiben. Mal ganz abgesehen davon, dass ich so etwas nicht zu schreiben hätte, weil ich mich an so etwas nicht beteiligen würde.


    Nee, so geht das nicht.

    Und ja, es spielt eine Rolle, wenn ich als einziger Kollege die Sechs gebe, wenn ich theoretisch aufgrund der Gesamtnotenlage (jetzt klar?) auch einen Punkt hätte geben können.

    Auch wenn du der Semantik die Ehre gäbest und "hypothetisch" schriebst, verstünde ich es immer noch nicht. Entweder man kann einen Punkt geben, dann gibt man den, oder eben nicht, dann gibt es den nicht. Den Fall, dass ich einen Punkt hätte geben können, aber nicht gegeben habe, hatte ich noch nicht.



    Das eine ist die Leistungsbewertung. Da kann man auch mal "hart" oder konsequent sein.

    Ja.


    Wenn damit aber eine Versetzung einhergeht, will das gut überlegt sein.

    Ja.


    Ich benote letztlich die Leistung in meinem Fach - nicht die Würdigkeit der Versetzung.

    Ich wollte nicht so tun, als wenn das nichts miteinander zu tun hätte. Die Idee bei der Verstzungsentscheidung (die in die Zukunft weißt) aufgrund von Daten aus der Vergangenheit (Noten) ist doch, dass jemand der die beisherigen Inhalte nicht erfassen konnte, auch bei den kommenden (womöglich darauf aufbauenden) auch nicht brillieren wird. Insofern sind die Leistungsbewertung und die Empfehlung weiter zu machen, nicht zwei getrennte Entscheidungen. Und so hängen diese Aspekte eben über die Note zusammen.


    Da muss man sich als Lehrkraft einfach einmal der Tragweite seiner Entscheidung im klaren sein.

    Sehr wohl, nicht einmal sondern immer, und zwar in beide Richtungen. Mir ist gelegentlich mal die Formulierung "Das bringt nichts." über die Lippen gekommen. Ich weiß nicht, ob man das so sagen kann, aber in den Situationen schien es mir zu passen. Einem Schüler die Versetzung zu ermöglichen, damit er dann vor die Pumpe flitzt, macht doch auch keinen Spaß.


    Ich weiß durchaus, was eine Sechs bedeutet.


    Das Argument, dass der Schüler das auch müsste, lasse ich nicht (mehr) gelten. Das sind Kinder. Wir sind die Erwachsenen.

    Der Übergang ist ja fließend. Irgendwann müssen sie lernen, auch erwachsene Entscheidungen zu treffen. Dazu können wir beitragen.


    Am BK haben wir es mit jungen Erwachsenen zu tun. Das merkt man mal mehr und mal weniger. Ich lasse ihnen ihre Infantilität, wo immer das geht. An der Stelle, wo es darum geht, für die eigene Zukunft mitverantwortlich zu sein, werde ich aber ernst. Es tut mir ehrlich leid, dass deren Jugend nicht in allen Punkten unbeschwert sein kann. Unsere Gesellschaft gibt das nicht her. Und ja, dann müssen auch die Kleinen furchtbar erwachsen sein. Und dann müssen sie mit den Konsequenzen klarkommen.

    Wenn ich als einziger Kollege eine Sechs gebe,

    Ich weiß nicht, ob das wirklich eine Rolle spielen sollte. Du möchtest doch die Leistungen eines Schülers in genau einem Fach beurteilen. Inwiefern sollten die Noten der anderen Kollegen dort Beachtung finden? Wenn übrigens alle auf die Noten der anderen Rücksicht nähmen, hätten wir einen Deadlock.


    Der Extremfall ergibt sich bei Kollegen, die tagelang um die Notenlisten herumschleichen, und erst dann ihre Noten eintragen, wenn diese auch sicher nichts mehr an der Versetzungs- oder Zulassungsentscheidung ausmachen. Da kann man dann beobachten, wie zwei Spalten in der Liste bis kurz vor knapp leer sind, weil das zwei Kollegen Noten-Mikado spielen.


    wo ich theoretisch auch einen Punkt hätte geben können

    Was auch immer das bedeuten mag. Von welcher Theorie sprechen wir hier?


    o mit meiner Note dafür sorge, dass der Schüler wiederholen muss

    Die Note stellt doch die Leistungen nur fest. Erbracht (oder eben nicht erbracht) hat sie der Schüler. Ich möchte mir kein schlechtes Gewissen einreden lasse, weil ich etwas feststelle (z.B. ungenügende Leistungen).

    Zumindest würde ich mich fragen, ob ich die Note aus sachlich vertretbaren Gründen erteile oder ob es nicht doch eher aus Genugtuung, Bestrafung oder sonstigen eines Pädagogen unwürdigen Gründen mache.

    Das sollte man sich ruhig mal fragen. Und wenn die Antwort "Ja" lautet, sollte man die Notenfindung von vorne beginnen. Wenn die Antwort "nein" lautet, gibt man die bereits gefundene Note. Mich kann auch gerne eine Kollege fragen, ob ich mir mit dieser oder jener Note sicher bin, so lange das mit dem gebührenden Respekt erfolgt.


    Mir hat mal ein Schüler vorgeworfen, dass ich "keine Ehre" habe, weil ich ihm eine Sechs gegeben habe. Er konnte mir aber nicht erklären, was er mit "Ehre" meinte. Das war nicht weiter schlimm, weil ich ihm nämlich erklärte, dass meine Ehre mit der Note nichts zu tun habe, sondern nur seine Leistung.

    Das ist nicht korrekt.

    Genauer. Welcher Teil meiner Ausführungen ist falsch?


    In NRW werden die Prüfungsakten für das Abitur 10 Jahre lang aufbewahrt und können in dieser Frist vom ehemaligen(!) Schüler eingesehen werden.

    Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Entscheidungen ohne Begründung bekannt gegeben werden. Das ändert auch nichts daran, dass ich nicht verstehe, welche Erkenntnisse eine Verwaltungsgericht aus einer nachträglich abgegebenen Stellungnahme des Prüfers über das Prüfungsprotokoll hinaus gewinnen möchte.

    pfesZunächst ging es mir darum, die sechs nicht geben zu wollen, weil sie eben die Wirkung hat, die eine sechs hat. Wenn man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Leistungen ungenügend sind, muss man mit dieser Konsequenz leben.

    Ja, kann man. Z.B. wenn der SL einem nicht den Rücken stärkt und einem diese nervige Familie der Stress nicht wert ist

    Was ist mehr Stress? Zu einer Entscheidung stehen und sie durchziehen? Oder sich ein Berufsleben lang jagen zu lassen?


    Der TE ist doch derjenige, der die 6 begründen muss.

    Eben. Deshalb spielt das hier auch keine Rolle:

    in anderen Fächern hat der Schüler evtl. ordentliche Noten und dann wird dem TE vorgeworfen, er habe dem Schüler eins reinwürgen wollen...

    So etwas muss man sich aber nicht vorwerfen lassen. Wenn jemand meine Fähigkeit zur Leistungsbeurteilung in Frage stellt, habe ich eine Antwort darauf. Solche Scheren im Kopf sind es, die unseren Beruf so beschwerlich machen. Da kommt der Stress her. Womöglich kann man damit klarkommen, indem man immer kuscht und immer macht, was andere wollen. Ich möchte das nicht.



    nicht dramatisch aber eben Stress wegen jemandem, dem das alles wurscht ist.

    Den Aufwand nehme ich auch nicht wegen des einen Schlumpfes in Kauf, sondern wegen der anderen Schüler, deren ehrlich erworbenen Noten weniger wert werden, wenn einer seine hinterhergeworfen bekommt. Wie will man den anderen gerecht werden, wenn man diesen einen ungerecht behandelt?


    Den Eltern und (vielleicht) den Kollegen ist es aber nicht wurscht, sonst würde sie keine Wellen schlagen. Und denen gegenüber muss man sich auch positionieren. Nur wegen des Schülers, den nichts interessiert, hätte man nämlich keinen Stress, der würde die 00 Punkte schlucken.

    Wenn es an diesem einen Fach gelegen haben sollte, dass der Schüler wegen der 0 Punkte wiederhlen muss

    Das gehört zum Wesen der ungenügenden Leistungen. Da die Mängel nicht in absehbarer Zeit behoben werden können, muss man nochl "vor vorne" anfangen, um die Lücken zu beheben.

    dann hätte ich hier aus pädgogischen Gründen nicht die 0 Punkte gegeben.

    Ah, wenn die sechs wie eine sechs wirkt, gibt man sie nicht. Ja, so kann man es auch machen.

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