Beiträge von O. Meier

    Manche klieren auch so oft drüber, dass man die Wahl zwischen 24 verschiedenen Zahlen hat.

    Und dann sind da noch die, die hoffen, man könne durch Drübermockeln aus einem Plus ein Minus machen. Durch Hinzufügen kriegt man doch einen Strich nicht weg.

    dass zuerst Mikael und dann du meine Prioritätensetzung und meine Vorgehensweise deutlich in Frage gestellt haben.

    Und diese Frage würde ich gerne erneut stellen. Wenn es um die Entscheidung, wie wir unsere Zeit investieren, sollte doch wohl die Unterrichtsqualität einen gewissen natürlichen Vorrang haben, weil es nunmal der Kern des geschäfts ist, oder?



    Was ich "inneren Immigranten"

    Ich bevorzuge mich als inneren Emigranten zu sehen. Den Begriffe Immigration hatte ich etwas unbedacht übernommen. Und eigentlich macht "innere Immigration" nicht so richtig Sinn.


    aber ein Stück weit absprechen würde, ist die Berechtigung sich nur über die Situation zu beschweren.

    Machen Sie aber trotzdem. Warum sollte ich mich nicht darüber echauffieren, wenn ich ungerecht behandelt werde? Aber ich kann mittlerweile mit Unzulänglichkeiten leben und muss mir nicht einreden, ich müsse die Welt retten. Wenn der Kopierer keinen Toner hat, weil der Techniker, der sich laut Wartungsvertrag kümmern sollte, eh nicht auftaucht, kann ich ein Fass aufmachen und versuchen herauszufinden, wer beim Schulträger zuständig ist, ich kann selbst den Toner wechseln und mir die Klamotten einsauen, oder ich mache einfach mal keine Kopien. Lehrer vor uns sind Jahrzehnte und Jahrhunderte ohne Kopien ausgekommen, das werde ich auch mal einen Tag überleben.


    Es sind diese ganzen Kleinigkeiten, die mir ständig den Spaß verderben wollen, von denen ich mich nicht mehr nerven lasse. Natürlich steckt dahinter ein systemischer Fehler, aber das zu wissen, bringt mich auch nicht weiter. Also übe ich mich in Gelassenheit.


    Ich glaube nicht, dass ich mir die Berechtigung, Fehler zu benennen (mich also zu beschweren) mit irgendetwas erkaufen muss. Was, lieber WillG, ist denn deiner Ansicht nach, die Voraussetzung dafür, dass man sich beschweren darf?

    Ich mache auch einiges, was ich nicht darf,

    Ich zumindest nicht wissentlich.

    würde aber dazu nicht unbedingt öffentlich mit der Begründung aufrufen, dass ich ja schon ein paar Jahre im Dienst bin und mir deswegen alles erlauben darf.

    Falls sich das auch mich beziehen soll, so hast du meine Äußerungen gründlich missverstanden. Meine Ausführungen bzgl. der Dienstzeit waren andersherum gemeint: als Lehrling und Jungspund war ich weder firm noch mutig genug, für meine Rechte einzustehen. Da ich aber mittlerweile dazugelenrt habe, lasse ich mich mehr so einfach vorführen. Ich kann schon ganz gut einschätzen, was ich mir erlauben darf.


    Ich verstehe es also durchaus, wenn der TE nicht anecken möchte. Wchtig ist, dass man diese Haltung rechtzetig genug ablegt, damit man sich um sich selbst kümmern kann.

    Welche Energie spart man beim kleinen vs. großen P??

    Er ist zu faul, auch nur über solche Kleinigkeiten wie Groß- und Kleinschreibung nachzudenken. Dass er womöglich noch zu faul ist, den Stift zu führen, macht's auch nicht mehr schlimmer.

    Dann gucke ich auf den Raumbelegungsplan um rauszufinden, wer's war, gehe zu dem Kollegen hin und weise ihn freundlich darauf hin, er möge das nächste mal doch bitte dran denken.

    das wäre mir schon zuviel Aufwand. Angesehen davon, dass es nicht um "mal einen Stecker vergessen" geht, sondern um üble Verwüstungen, die von Leuten angerichtet werden, die offensichtlich nicht ganz verstanden haben, wozu die Leitungen dienen. Mir scheint, derartige Destruktionen sind dir noch nicht begegnet.

    dass ein Kollege einfach nur übersehen hat, dass irgendein Kabel nicht eingesteckt ist. Da fällt mir nun kein Zacken aus der Krone, da mal kurz zu schauen.

    Und wenn sich dabei herausstellt, dass die Leitung nicht einfach so herausgeplumpst ist, sondern als Ergebnis unsachgemäßer Umbauarbeiten des Kollegen? Was macht das mit deiner Stimmung?


    Technisches Personal haben wir nicht. Scheint mir an nordrhein-westfälischen Schulen auch nicht üblich, obwohl's dringend nötig wäre. Statt dessen gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen (als Schulträger), dass die Landesbediensteten (also die Lehrer daselbst) sich um den First-Level-Support kümmern, die Schulträger (bei uns in Form eines "Wartungs"vertrages) um den Second-Level. Wenn's drauf ankommt, ist keiner zuständig.

    Man kann sich darüber aufregen, dass der A16er nur rudimentäre Rechtskenntnisse hat, oder man versucht, ihn über die Rechtslage zu informieren, damit man ein funktionierendes Arbeitsumfeld hat.

    Ja, soweit kommt's noch. Der eine greift die Kohle ab, der andere trägt ihm dafür das Gesäß hinterher. Nö, wer mit den großen Hunden pinkeln will, muss das Bein hochkriegen. Ein funktionierendes Arbeitsumfeld habe ich auch, wenn ich dem Schulleiter erkläre, dass er offensichtlich keine Ahnung hat und er aufpassen soll, dass er sich nicht zu sehr blamiert. Allerdings ist das bei uns in der Regel nicht nötig. Under SL kann lesen und schreiben.

    gehe ich zu dem Kollegen, der dafür explizit zuständig ist.

    Mich würde tatsächlich mal die umgekehrte Situation interessieren. Wenn dich also ein Kollege, der sich weniger auskennt, bezüglich einer Computer-Frage anspricht oder an einem Klassenzimmer anklopft, weil der Beamer "nicht will", was machste dann?

    Sich mit PR und SL zusammenzusetzen und das auszudiskutieren, bevor man Wochenendflüge in die Litanei bucht

    Da wird der SL sich bedanken, wenn jeder der am WE mal wegfahren will, vorher nachfragt. An der Schule des TE gibt es ganz offensichtlich keine Regelung, wie lange man sich Freitag bereit halten soll. Insofern muss auch niemand meckern, wenn man sich seine Freizeit verplant.


    Was mich mal noch interessierte, wäre, worum es bei der hochwichtigen Sondersitzung denn ging.

    Machen wir uns doch nichts vor: Die meisten Lehrer haben bestenfalls rudimentäre Kenntnisse vom Dienstrecht. Das ist bei Schulleitern häufig leider nicht viel besser.

    Aber die entsprechende Besoldungsgruppe greift er ab. Pfft. Wenn ein junger Kollege mit so einer Frage kommt, weil er seine berechtigten Interessen mit den dienstlichen Belangen unter Hut bringen möchte, hat er einen Anspruch auf eine anständige Antwort. Dass Schulleiter generell Stümper seien, ist eine schwache Ausrede.


    Allerdings hätte ich "Wird nicht gerne gesehen." so interpretiert, dass es keine Verpflichtung auf den Verzicht des geplanten Trips gibt.


    anstatt dich für eine Verbesserung zu engagieren.

    Wenn ich etwas finde, dessen Verbesserung sich lohnte, engagierte ich mich druchaus dafür. Nur ist mir so ein Kram wie "Wir brauchen Laptops." reichlich wurscht. Für das meiste ist mir tatsächlich meine Zeit zu schade, und meine Gesundheit.

    Wenn es aber um die Rechtsauslegung geht, gehst du lieber direkt in die Offensive, remonstrierst und ziehst vor Gericht

    Nein, das tu ich nicht. Ich erklärte jedenfalls, dass ich es im Zweifelsfall täte. Den konkreten Anlass hatte ich nicht. Ich habe aber doch schon erklärt, dass ich bereit bin mich für mein Wohlergehen und (soweit möglich) auch das der Kollegen und Schüler zu engagieren. Gesundheit un Lebensqualität halte ich für engagementwürdig. Technische Ausstattung nicht. Möchtest du andeuten, dass deine Gewichtung besser ist als meine?



    als erstmal die Kommunikation mit der Schulleitung zu suchen

    Wie ich bereits schrieb, kommuniziere ich viel mit der Schulleitung. Und das meiste kriegen wir auch geklärt. Und wenn er mir blödsinnige Antworten gibt, weise ich ihn entsprechend zurecht.

    Prioritätensetzung

    Ja, ich habe meine Prioritäten gesetzt.



    Ich persönlich rede lieber 20 Minuten

    Zu lang. Ich habe noch nie länger als 5 Minuten gebraucht, um meinen Standpunkt klar zu machen.

    Ich erkläre es gerne nochmal: Mein Standpunkt ist der, dass man sich nicht jeden Freitag pauschal zur Verfügung halten muss. Man muss aber die Rechtsgrundlagen kennen und wissen, welche Rechte man hat und welche nicht.

    Ach, auf einmal? Eben war noch "Ich frage schon gar nicht, was ich darf.". Nein, Valerianus, mit nicht-linear war nicht inkonsistent gemeint, auch wenn sich die Haltung letztendlich als genau das herausstellt. So sad.


    Und wenn (WENN!) es denn so ist, dass im jeweiligen Bundesland der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, bei dem innerhalb normaler Dienstzeiten auch Termine gesetzt werden können

    Dann wären zunächst mal die Fragen offen, welche Regelung das für Ba-Wü (und mich interessierte noch NRW) sein könnte und was in Sinne dieser ein "normaler Arbeitstag" sein soll. Aber auch diese Regelung müsste sich wappnen, einer gerichtlichen Prüfung standhalten zu können.

    auf deren Basis man ins Gespräch mit der Schulleitung gehen muss, um eine einvernehmliche Lösung zu finden

    Dieses Gespräch hat der TE gesucht und eine völlig nutzlose Antwort erhalten.

    eine Frage der Kommunikation.

    S. o.

    Ich sehe das wie Krabappel. Diese nicht-lineare Haltung zum Rechtsstaat (und hier im Speziellen der Konferenzordnung) solltest du nochmal überdenken.

    Habe ich. Ich bin zum Schluss gekommen, dass über die Rechtslage am besten die entscheiden, die sich mit so etwas auskennen. Ob die Konferenzordnung bzw. die jeweilige schulleiterliche Interpretation tatsächlich alles andere aushebelt, entscheidet gegebenenfalls ein zuständiges Gericht. Das ist die Rechtswegegarantie. Die ist so was von linear, da wird jede Gerade neidisch.


    "Steht in der Verordnung, musste machen." hingegen zeugt von einem recht groben Verständnis des Rechtsstaats.

    bzw. normalerweise eine Frist von einer Woche reicht, dann hast du eben teilzunehmen.

    Wenn das so klar wäre, hätte der SL das auch so erklären können. Statt dessen hat er ein wenig mit "wird nicht gerne gesehen" 'rumgedruckst. Ich glaube nicht, dass in er vorliegenden Situation ein SL es auf seine Kappe nehmen würde, wenn der jemand sein Ticket verfallen lassen muss bzw. Storno-Kosten am Hacken hat. Ich läße es gegebenenfalls auf eine Remonstration und auch auf eine gerichtliche Prüfung ankommen, wenn der SL mich tatsächlich anwiese, auf die geplante Reise zu verzichten.


    Allerdings ist jetzt immer noch unklar, ab wann der TE denn jetzt sein Wochenende wie ein freier Bürger planen darf, bis wann also die virtuelle Dienstpflicht nach "Ist halt so"-Regelung dauern soll.

    Habt ihr die vorher privat bezahlt

    Ist manchen zuzutrauen.


    Das mit den PKW-Fahrtkosten ist so 'ne Sache mit Haken und Ösen. Zunächst mal sind grundsätzlich "regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel" einzusetzen, also Öffies. Dafür, meinen Privat-PKW dem Dienstherren zu schlechten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, brauche ich einen Extra-Grund.


    Dann sitzen da bei der Bezirksregierung Experten, die im Routenplaner die Kilometer nachrechnen. Die erstatten dir dann immer den kürzesten Weg, auch wenn der ungeeignet ist. Es ist egal, ob's über die Autobahn schneller geht, wenn das Gekurke über die Dörfer kürzer ist, ziehen sie dir entsprechend was ab.


    Eine Kollege hatte mal eien Diskussion mit denen bzgl. eine Umweges, den er wegen einer Straßensperrung fahren musste.


    Außerdem geht der Dienstherr in seiner Weisheit davon aus, dass mit der km-Pauschale auch anteilig die Vollkasko-versicherung abgegolten ist. Insofern halten sie sich vornehm zurück, wenn es auf einer Dienstfahrt mal zu einen Umfall kommt, der ist dann kostenmäßig wieder dein privates Problem.

    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gibt es da nur die Regelung, daß man eine Klausur zurückgegeben haben muß, bevor die nächste Klausur geschrieben wird.

    Was die nrw-ischen BKs anbetrifft, findet sich jenen Regelung nur in Anlage D, sonst nicht. Schon interessant, dass eine solche Selbstverständlichkeit nicht flächendeckend gilt.


    Für die Sek I gibt es wohl eine Drei-Wochen-Regel, von den übrigen Schulformen habe ich keine Ahnung.

    Ist gar nicht so aufwendig, wie es klingt.

    Aber immer noch aufwändiger, als einfach mal in Ruhe 'ne Tasse Kaffee mit den Kollegen zu trinken.


    Ich frage im Regelfall gar nicht lange nach, was ich darf und was nicht.

    Aha. Soll mir recht sein, wenn du mit dieser etwas nicht-linearen Haltung zum Rechtsstaat hinkommst. Ich hingegen sehe nicht ein, für so etwas Ärger zu riskieren? Selbst wenn es keine dienstrechtlichen Folgen hat, habe ich scho keine Lust auf mögliche Diskussionen.


    Das ist auch die einzig richtige Einstellung.

    Nö, glaube ich nicht. Die Implikation, dass alle diejenigen, die sich über die rechtlichen Grundlagen ihres Handelns informieren, eine "falsche" Einstellung hätten, möchte ich doch zurückweisen.

    Und es ist nun auch nicht immer so, dass das am bösen Willen der SL liegt, eher im Gegenteil. Deswegen ist es gut möglich, dass da gar nichts besprochen worden ist.

    Das ist die schlechteste aller Möglichkeiten. Aber fällt wohl jeder Mal 'rein. Letztendlich gibt es keine Maßzahlen, so dass man verhandeln muss. Laut Erlasslage


    Zitat von Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)

    Über Grundsätze für die Verteilungder Anrechnungsstunden entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters. Die Verteilung der Anrechnungsstunden im Einzelnen obliegt der Schulleiterin oder demSchulleiter

    ist der Schulleiter dein Ansprechpartner. Bei uns wird die Lehrerkonferenz durch einen Ausschuss vertreten, der mit dem SL verhandelt. Das ist deutlich angenehmer, als wenn jeder Einzelne zum SL rennt und was haben möchte. Allerdings kann der SL nzr verteilen, was er hat. Und wenn er bei anderen im Wort steht, wird's eng.


    Als ich noch in unserem Ausschuss saß, war im bei so Punkten wir Öffentlichkeitsarbeit immer knauserig, weil ich das nicht für so wichtig halte. Der SL sah das anders, wir wurden uns aber immer einig.


    PS: Erlass https://www.schulministerium.n…cht/Verordnungen/93_2.pdf

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