Für mich klingt das so, als wenn du den Mund nicht aufkriegst bzw. zu allem "Ja" sagst. Vielleicht da mal anfangen, das zu ändern
..., bevor du verbrennst.
Für mich klingt das so, als wenn du den Mund nicht aufkriegst bzw. zu allem "Ja" sagst. Vielleicht da mal anfangen, das zu ändern
..., bevor du verbrennst.
Die SL sieht das eher als Nebenbeiausbildung.
Dann kann er davon auch nicht viel erwarten, also wird es ihm auch nicht so wichtig sein.
Ich werd die Ausbildung irgendwie durchschleifen bis zum Ende und dann durch die UPP fallen, Verlängerung, Durchfallen und dann hat der Spuk in spätestens anderthalb Jahren eh ein Ende.....
Klingt nach totem Pferd. Steig ab!
Analog auf einer tabellarischen Übersicht. Die Schüler bekommen Kürzel/Symbole für die Stunden.
Noten für sonstige Leistungen (insbesondere die "mündliche Beteiligung") gebe ich, weil ich es muss, nicht weil ich es für sinnvoll halte. Ich halte die Bewertung des Lernprozesses für kontraproduktiv. Die Schüler stehen unter ständigem Bewertungsdruck. Wie soll da eine angenehme Lernatmosphäre bei 'rauskommen?
Trotzdem empfinde ich das Schulgesetzt bei 25-50 jährigen Abendschülern reichlich unpassend.
Jope. Vieles passt nur für Kinder und Jugendliche. Frag mal die aktuelle Bildungsministerin, ob sie weiß, was ein Berufskolleg ist. Die meisten Politiker und Ministerialbeamten haben selbst den klassischen ersten Bildungsgang durchlaufen. Dass man als Erwachsener nochmal zur Schule gehen kann, haben die nicht auf dem Radar.
Was den Alkohol anbetrifft, so suche ich mir ganz gerne aus, wenn ich betrunken ertragen möchte. Schüler gehören nicht dazu, egal wie "erwachsen" sie sein oder erscheinen mögen.
"Ich mache es, weil ich es als meine Dienstpflicht ansehe und ich keinen negativen Eintrag in meiner Personalakte haben will"
Wie soll den ein solcher Eintrag aussehen? "Plattyplus remonstriert fehlenden Beschluss bei Anordnung einer Klassenfahrt."? Oder "Plattyplus überweist Geld zurück, das fälschlicherweise auf sein Privat-Konto überwiesen wurde."?
Ich hoffe, ich habe klar machen können, dass man nicht alles machen muss, was der SL will. Das ist ein Schulleiter, kein Kaiser. Im Rahmen der Vorschriften und Gesetze gibt es genug Möglichkeiten, die eigenen Interessen nicht unter gehen zu lassen.
Nach meiner Schätzung ist der Ärger und der Aufwand, nicht fahren zu müssen, erheblich geringer als der, den man hat, wenn man fährt. Die von dir benannten Aspekte bestätigen das.
Und wenn man das richtig anstellt, muss man das nur einmal durchziehen und hat zukünftig Ruhe. Zumindest seitens des SL. In irgendwelchen Konferenzen schlagen immer neue Flachgurken auf, die meinen, sie wüssten alles besser.
So gilt z.B. bei allen schulischen Veranstaltungen auch außerhalb des Schulgeländes ein totales Alkoholverbot. Also rein rechtlich dürften die Absolventen zur Zeugnisübergabe nicht einmal mit Sekt anstoßen und ich dürfte mit meinen Abendschülern (alle 25 und älter) auf dem Weihnachtsmarkt nicht mal einen Glühwein trinken.
Schulgesetz NRW, §54, Absatz (5). Die Schulkonferenz kann Ausnahmen beschließen. Sekt zum Abschluss dürfte davon erfasst sein. Glühwein eher nicht. Liest bei euch niemand das Schulgesetz?
Ich freu mich schon, wenn ich dieses Alkoholverbot auf der Klassenfahrt durchsetzen darf, wo sie sich ganz legal in jedem Supermarkt Schnaps kaufen können.
Du hast die Schüler/Eltern hoffentlich unterschreiben lassen, dass sie wissen, dass Erwerb, Besitz und Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt ist?
Und was ist, wenn sie dir auf einmal das Geld auf einen Schlag überweisen nachdem es zuvor auf einem anderen Konto eingesammelt wurde?
Wer sind "sie"? Wer macht so etwas? Und woher haben die deine Kontonummer? Wenn bei mir Geld auf dem Konto eingeht, das dort nicht hingehört, wende ich mich an meine Bank und bitte diese, das rückabzuwickeln. Sollte das nicht möglich sein, wende ich mich an eine Strafverfolgungsbehörde meines Vertrauens, um sicher zu stellen, dass mein Konto nicht in illegale Aktivitäten verwickelt wird.
Wenn wir uns jetzt alle mal an unsere eigene Schulzeit erinnern, was blieb besser haften: Die LK-Fahrt nach Italien/Frankreich/Irland oder 2 Monate Englisch-/Physik-/Sport-LK?
Das soll das Kritrium sein? Dann können wir uns den Unterricht ja sparen und das Unterfangen Schule an Jochen Schweizer abgeben. Mir jedenfalls hat die Studienfahrt, von der ich gerade noch weiß, dass sie nach Italien ging, in meinem Studium nicht weiter geholfen.
Keine Ahnung, hat mich auch nicht zu interessieren.
Bua, das gruselt's mich. Irgendetwas zu machen, von dem man noch nicht mal weiß, was es bringen soll, ist das eine. Es nicht mal wissen zu wollen, ist mir ein Stufe zuviel. Ich erwarte, das derjenige, der etwas anordnet, das auch begründen kann. Er muss im Zweifelsfall auch die Rechtmäßigkeit seiner Anordnung belegen. So regelt der schon erwähnte Wandererlass, wozu Schulfahrten dienen. "Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden."
Andersherum wird's ein Schuh. Wenn obiges nicht sicher gestellt ist, darf man gar nicht fahren.
Die Klassenfahrt ist angeordnet und damit hat sie stattzufinden.
Nö. Nach den Regeln des Wandererlasses fehlt das Votum der Klassenpflegschaft.
Da ich Klassenlehrer bin, habe ich sie durchzuführen.
Äh, nö.
Fertig. So einfach funktioniert das Dienstrecht.
Nein, das Dienstrecht ist viel komplizierter.
Bei mir hat die Schulkonferenz (an der ich nicht teilnehme) beschlossen, daß meine Klasse fährt, sowie das Ziel und den Kostenrahmen,
Na, wenn die sich da mal nicht verhoben haben. §65, Absatz (2), Nummer 6. gesteht ihm "die Rahmenplanung von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts" zu. Die Richtlinien für Schulfahrten (aka "Wandererlass") nehem hierauf Bezug und führen aus, dass "[d]ie Schulkonferenz [...] ein Fahrtenprogramm für das jeweilige Schuljahr[..], durch das die Anzahl, die Dauer sowie die Kostenobergrenze bestimmt werden", festlege. Weiter: "Der Schulpflegschaft, dem Schülerrat und der Lehrerkonferenz ist Gelegenheit zur vorbereitenden Beratung zu geben."
Für die einzelne Fahrt sind dann Klassenorgane zuständig: "Die Klassenpflegschaft [...] entscheidet bzw. entscheiden über Ziel, Programm und Dauer auf der Grundlage eines Vorschlags der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers [...]"
Gemäß Allgemeiner Dienstordnung (ADO) NRW § 18 Absatz 5 habe ich entsprechend zu fahren.
Ganz so automatisch ist das nicht. Selbst wenn es einen bindenden Beschluss gäbe, würde ie Klasse in der Regel vom Klassenlehrer begleitet. Zuletzt bin ich als Klassenlehrer zu Hause geblieben. Es gab Fachlehrer, die besser passten. Ob ein Klassenlehrer, der die Klasse selbst nur mit einer Stunde/Woche betreut, inhaltlich die optimale Begleitung ist, darf man zumindest fragen.
Das ist dann meine Dienstpflicht, wenn die oben das so beschlossen haben.
Nein, das wäre dein Pflicht als Untertan oder Leibeigener. Als Landesbeamter wird es etwas komplizierter. Als solcher bist du z.B. auch verpflichtet, die Rechtlage zu kennen und womöglich rechtwidrige Weisungen zurückzuweisen.
Außerdem kann man aus deinen Pflichten als Lehrer ableiten, dass du eine gewisse Verantwortung für die Ausbildung deiner Schüler hast. Wenn z.B. ein Gremium bei seinem Beschluss übersehen hat, dass die Vorbereitung einer Klassenfahrt nur um den Preis erheblichen Unterrichtsausfalles zu leisten ist, so sollte man dieses darauf hinweisen. Unser Rechtssystem basiert nicht darauf, dass man alles machen muss, was einer, der sich eigenmächtig für zuständig erklärt, einem sagt. Wenn von einer Entscheidung andere Rechtsgüter betroffen sind, muss das entsprechend abgewogen werden.
Aber selbst wenn die Fahrt rechtwirksam angeordnet wurde, lässt sich daraus noch keine Pflicht ableiten, private Konten oder private Kreditkarten einzusetzen. Im Zweifelsfall widerspricht das sogar den Bedingungen, die der Einzelne mit seinem Kreditinstitut vertraglich vereinbart hat. Für Geschäftskonten gelten wohl andere Regeln als auch andere Gebührensätze.
Beispiel: wenn man zum Erwerb von ÖPNV-Fahrkarten ene Kreditkarte benötigt, es aber keine dienstliche Kreditkarte gibt, kann man die Karten nicht kaufen. Entweder die Schüler kaufen die dann einzeln oder sie gehen zu Fuß. Die Regelung, dass der Klassenlehrer die Klasse begleitet, bedeutet halt nicht, dass dieser ein Reisebüro gründen muss.
Wenn die Klassenfahrten wichtig wären, gäbe es auch die nötigen Mittel, um diese planen, vorbereiten und durchführen zu können. Also z.B. dienstliche Konten, dienstliche Kreditkarten und dienstliche Mobiltelefone, um eine gewisse Erreichbarkeit herzustellen. Wenn der Dienstherr sich nicht kümmert, ist das noch lange kein Grund, irgendwelche Bastellösungen im rechtlice Graubereich zu erfinden.
Geld für eine Klassenfahrt hat auf dem Privatkonto eines Lehrers nichts zu suchen. Wer ihm anvertrautes Geld dorthin überweist, handelt sicher nicht rechtlich einwandfrei. Es gibt zumindest einen erheblichen Anlass, das prüfen zu lassen. Ich würde mich auch fragen, woher derjenige meine Kontonummer hat. Bargeld in größeren Mengen mitzuschleppen, ist auch nicht zumutbar. Wenn nachher Geld fehlt, ist der Lehrer der Gearschte. da würde ich mich nicht drauf einlassen.
Da fallen wegen der anberaumten Klassenfahrt praktisch 2 Monate Unterricht aus, eben weil ich da "Klassenstunde" machen muß, um den ganzen Verwaltungskram fertig zu bekommen.
Welchen "pädagogischen" Nutzen soll denn eine solche Fahrt haben, die das rechtfertigt?
Fehlende Verantwortlichkeit. Wenn der Kollege oder die Kollegin in den Burnout getrieben wird,
Du meinst der SL ist gar nicht unfähig, sondern nur eine Enddarmöffnung? Kann sein, können wir aber im Einzelfall nicht wissen.
Der Prüfungszeitraum wird bei uns durch die Schulleitung festgelegt
Ich mag den Grundsatz: "Wer die Entscheidungen trifft, trägt auch die Verantwortung." Für deinen Schulleiter gilt das oben Gesagte. Er ist unfähig oder er hat ein ernstzunehmenese chrakterliches Defizit. Eines von beidem reicht dazu, dass er auf dem falschen Stuhl sitzt. Da ist er zwar nicht der einzige, aber das darf keine Ausrede sein.
Lass dich nicht verarschen. Kein Blabla, Remonstration und Überlastungsanzeige. Alles dokumentieren, wurde schon vorgeschlagen.
[Krankmeldung]
.... und das muss dann wieder ein anderer Kollege ausbaden. Insofern halte ich diese "Lösung" für unsolidarisch und auch verantwortungslos.
OIC. Wer krank wird, ist unsolidarisch. Ein Arbeitsethos, den ich nicht als gesund bezeichnen kann.
Unterricht ausfallen lassen sehe ich nicht unbedingt als Lösung.
Er muss nicht ausfallen. Man kann ihn vertreten, verlegen, als Selbstlernphase gestalten, tauschen oder whatever. Geplant ist das kein großes Problem. Wenn es einer Schule aber Personalmangel gibt, dann kann man nicht das volle Programm anbieten. Also fällt auch mal etwas aus. Die Prüfungen muss man wohl abnehmen, da gibt es wenig Alternativen.
Und selbst damit kommst Du nicht weiter. Ich habe es gerade erlebt, als ich die ÖPNV-Tickets für die ganze Klasse kaufen wollte. Die gibt es in der großen Menge nur noch zum Selbstausdrucken mit der Bezahloption "Kreditkarte". Ich durfte aber dann doch zwischen VISA und MasterCard wählen. Gibts dann auch dienstliche Kreditkarten für alle Kollegen?
Das wäre zumindest konsequent. Ansonsten fährt man halt woanders hin. Oder man besorgt nicht die ÖPNV-Karten für die fast erwachsenen Schüler. Mein Top-Tipp ist aber immer noch, gar nicht zu fahren. Die Zeit, in der man sich nicht mit Zahlungsmodalitäten und Geldverwaltung 'rumschlägt, kann man dafür verwenden, seinen Schülern etwas beizubringen.
Die Eltern sparen sich da mindestens die Hälfte, was sie sonst ausgeben würden, die Qualität ist besser und sie müssen nicht ständig losrennen und etwas besorgen.
Deren Problem, nicht deines. Ich organisere doch keine Sammeleinkäufe. Da weiß ich gar nicht, wie die Rechtslage aussieht. Die Eltern können da gerne etwas organisieren. Ich hätte für so etwas keine Zeit.
Hier springt ja einiges durcheinander: Klassenkasse, Verwaltung von Lernmitteln, Klassenfahrtfinanzierung.
Was diesen Dingen gemeinsam ist, dass hier Lehrer im Rahmen ihres Dienstes Gelder verwalten sollen. Nichts, das ich in der Aufgabenbeschreibung von Lehrer im nordrhein-westfälischen Schulgesetz finde. Sollte man eine solche Aufgabe aber dennoch übernehmen, so doch nur mit einem dienstlichen Konto. Ob das nun die Schule eröffnet, der Schulträger oder das Land, wäre mir wurscht. Aber ich mache es nicht.
"Abschiedsausflug" mit ihnen mache fiel mir auf, dass ich keine Ahnung habe ob es eine Klassenkasse gibt.
Was soll das für ein Ausflug sein? Tagesprogramm? Dafür müsste man nicht großartig etwas ansparen. Für ein größeres Projekt sollen sich die Schüler/Eltern darum kümmern, das Geld beisammen zu haben, wenn man es braucht. Dafür musst du keine Ersatzbank gründen. Wozu braucht man sonst eine Klassenkasse? Mir fällt nichts ein, das dergestalt schulisch notwendig ist, dass man sich als Lehrer darum kümmern müsste.
Die Frage, wozu man einen Abschiedsausflug bräuchte, stelle ich schon gar nicht.
Mnachmal fragt man sich doch wirklich, wie bescheuert so ein Schulleiter sein kann, seine Leute so zu verheizen. 15 Prüfungen sind schon 'ne Menge. So etwas wird bei uns auf drei Tage verteilt, in denen wir dem Prüfer den Rücken freihalten. D.h. insbesondere kein Unterricht an den Prüfungetagen, anständige Pausen. Vorsitze und Protokolle werden auf mäglichts viele Leute aufgeteilt und der 15-fache Prüfer ist bei Vorsitzen und Protokollen natürlich 'raus. Der würde nicht mal für eine Vorbereitungsraumaufsicht eingesetzt.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich bei so etwas noch das Gespräch mit dem SL suchen würde, oder ob ich nicht lieber schriftlich remonstrierte. Eine Remonstration und eine Überlastungsanzeige schließen sich nicht aus. Beide haben etwas mit der Fürsorgepflicht zu tun.
Diese Protokolle an der anderen Schule sind schon 'ne merkwürdige Sache. Gibt es da keine Lehrer? Auf Ebene der Institutionen mag das eine Amtshilfe sein. Aus Sicht des Betroffenen könnte es aber eher eine Abordnung sein, die eines entsprechenden Formalismusses bedarf. Kläre das.
Was die Dienstreise anbetrifft, so gibt es keine Verpflichtung dafür ein privates Fahrzeug einzusetzen. Und wenn man mit dem Bus nicht rechtzeitig zur Prüfung da ist, ist man nicht rechtzeitig da.
Was den gelben Schein anbetrifft, so kommt der dann ins Spiel, wenn man tatsächlich nicht mehr kann. Das wäre aus der Schule womöglich der Worst-Case, wenn man da morgens ohne Prüfer dasteht, weil der unterm Stress zusammengebrochen ist. Ein halbwegs vernunftbegabter SL würde solche Situationen planerisch vermeiden wollen.
Dass das dann auch für die Prüfflinge stressig ist, muss man wohl nicht erwähnen. Und überhaupt habe die Anspruch auf eine ausgeschlafene und konzentrierte Prüfungskommission.
es wurde mir auf einen Schlag von der Schule auf mein Konto überwiesen.
Äh, was? Was heipt denn "von der Schule"? Irgendjemand muss das ja angewisen haben. Und wie kommt der auf die Idee, dir Geld für eine schulische Veranstaltung auf dein privates Konto zu überweisen?
Dann wäre vegan und nusslos
Ebend. Das passt für alle. Aber Selbstverpflegung ist trotzdem das einfachste, weil der Lehrer sich nicht kümmern muss. Finde ich gut.
kleinste gemeinsame Nenner
Ahja. Das wäre dann ein Vielfaches der Wünsche, kein gemeinsamer Teil. Diese Metapher habe ich nich nie verstanden.
Politiker
Seit wann ist "Politiker" ein Beruf? Bei den Berufsangaben der Politiker auf dem Wahlzettel habe ich es jedenfalls noch nicht gelesen. Die werden wissen warum. Ein Ausbilsungsberuf ist es sicher nicht.
Mal ganz abgesehen davon, dürfte die Studiertenquote und den Politikern gar nicht so niedrig sein.
Tätigkeitsbereiche unterscheiden und nicht vergleichbar sind)
Wenn man die "Tätigkeitsbereiche" gar nicht vergleichen kann, woher weiß man dann, dass sie sich voneinader unterscheiden?
In der Sache: Erzieherinnen nehme eine wichtige Aufgabe im Bildungssystem wahr, vielleicht sogar die wichtigste, weil sie als erstes Kontakt zu den jungen Menschen haben. Und sie sollen am wenigsten verdienen?
Die Frage ist nur, was die Alternative ist?
Alternative wozu? Ich bin nicht der Ansicht, dass Tabletts oder Smartphones im Unterrichtb einen sittlichen Nährwert haben. Hier mal was recherchieren, das mal eine Animation laufen lassen etc. rechtfertigt keinerlei Aufwand. So'n richtiges Konzept zur "Digitalisierung" der Schulen ist mir noch nicht unter gekommen.
Apple?
Wenn die etwas Lauffähiges anbieten. Von mir aus kann's auch ein anderer Hersteller sein. Funktionieren soll's halt. Mit unseren iPad-Koffern scheinen die Kollegen zufrieden zu sein. Genaueres kann ich nicht sagen, ich haben sie noch nicht verwendet. Nachfragen habe ich auch noch keine gestellt.
Das Land kann von mir aus auch jemanden mit der Entwicklung einer Lösung beauftragen. Allerdings sollte es eine Fachfirma sein und man sollte bereit sein Geld auszugeben und genügend Zeit einplanen. Wenn die ausschreibenden zumindest wüssten, dass es das Teufelsquadrat gibt, wäre man ein Stück weiter.
Ob man damit dann didaktisch weiter kommt als mit einer fertigen Lösung eines Markenherstellers, lasse ich mal dahingestellt.
Ein Jahr Berufserfahrung dürfte für OBAS nicht reichen. Ich meine, zwei Jahre sei die Voraussetzung. Und "kam in meinem Studium vor" reicht auch damit ein Fach anerkannt wird. Da geht es dann nach Studienumfang in Form von Credit Points. Danach werden dir maximal zwei Fächer anerkannt.
Ich meine, Maschinentechnik sei nach wie Mangelfach und Fahrzeugtechnik auch. Das ist aber nur Hörensagen.
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