Beiträge von O. Meier

    Bei den nicht rückwirkend geltenden Attesten wäre ich auch sehr vorsichtig mit der Ablehnung. Keiner von uns ist Mediziner. Auch wenn es natürlich Ärzte gibt, die als Doc Holiday bekannt sind, maße ich mir nicht an, gesundheitliche Probleme von Schülern zu beurteilen.

    Es geht auch nicht darum, den Inhalt des Attest anzuzweifeln. Dazu fehlt uns in der Tat die fachliche Grundlage. Wir können aber durchaus Vorgaben zum Verfahren machen, die da z.B. lauten können, bei Krankheit bei Klausur am gleichen Tag zum Arzt.



    Achso und rückwirkend krankzumelden weigert sich unsere Kinderärztin strikt. Sie sagte, sie mache sich strafbar

    Wie soll diese Straftat denn heißen? Bzw. in welchem StGB-Paragraphen möchte die geregelt sein? Scheint mir auch eher juristisches Halbwissen zu sein.

    Dem Plattyplus hat ein Schüler eine Minute vor der Klassenarbeit ins Waschbecken gek...

    Ein Attest braucht's bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Schülers. Die sind beim Fehlen bei einer Klausur zwar grundsätzlich gegeben, dürfte jedoch durch die beschriebenen Indizien ausgeräumt worden sein.



    Ich will den jetzt nachschreiben lassen, aber meine Kollegen nölen rum, ich solle die Arbeit mit der Note 6 werten.

    Lass' sie nölen, das haben sie umsonst. Du vergibst deine Noten. Da kann man gerne eine Rat einholen, unterm Strich aber entscheidest du.



    Habe mich bisweilen auf die Position zurückgezogen: "Wenn ich ihn nach Hause schicke, hat er sein Fehlen bei der Klassenarbeit nicht zu vertreten. Entsprechend stellt sich die Frage nach einem Attest gar nicht, eben weil ich ihn weggeschickt habe."

    Klingt gut.

    Oder muß ich ihm rein rechtlich jetzt doch die 6 reinhauen?

    Nö.

    Würde das bedeuten, dass der Chef auch „nö“ sagen kann??

    Kann er, wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen. Unterm Strich muss er abwägen, was wichtiger ist. Welcher Vertretungsunterricht aber sollte so wichtgi sein, dass man bleibende Schäden riskiert. Nö, das wollte ich als SL nicht auf meine kleine Kappe nehmen.


    Krabappel, danke für's Raussuchen.

    Die Schulleitung ist mein Dienstvorgesetzter und kann entsprechend frei entscheiden, ob ich mit meiner Klasse zu fahren habe oder nicht.

    Nein, frei entscheiden kann so ein Landesbeamter das nicht, höchstens nach billigem Ermessen. Im Wandererlass heißt es, dass die Schule das in eigener Verantwortung regelt. Das heißt nicht, dass der Schulleiter machen kann, was er will.


    Mir ging es aber um etwas anderes. Mal abgenommen, es sei die alleinige Obligenheit des SL, zu entscheiden, wer und was fährt. Wenn er einigermaßen schlau ist, wird er vorher kucken, wer fahren will, und ob er genug Leute hat, um sein Fahrtenkonzept auch umzusetzen. Es gibt natürlich immer wieder Führungskräfte, die sich und anderen etwas beweisen wollen. Die haben dann nicht nur Recht, sondern auch jede Menge Ärger. Viel Spaß.


    Wer auch immer (Person oder Gremium) innerhalb der Schule denn nun zuständnig ist, so gibt es nach den Vorschriften überhaupt keine Verpflichtung, irgendeine Fahrt anzuordnen. Die Regelungen sehen nämlich überhaupt nicht vor, dass gefahren werden muss. Ich erwarte von denjenigen, die so etwas entscheiden, auch den Weitblick, die Umsetzbarkeit ihrer Entscheidungen abzuschätzen.


    Klassenlehrer gemäß §18, Absatz 5 der ADO die Fahrt zu begleiten.

    Aber nur "in der Regel". Das wäre schon mal ein Punkt, um die Ellenbogen auszufahren, wenn man nicht fahren möchte. Letzte Instanz wäre dann wohl ein Verwaltungsgericht, das entscheiden muss, ob diese Ordnung schwerer wiegt, als andere Rechtsgüter. Warum sollte man es darauf nicht ankommen lassen?


    Also wer organisiert in einem solchen Fall die Fahrt, sammelt das Geld ein usw.?


    Gute Frage. Solcherelei Details sind mal wieder in den Vorschriften nicht geregelt. Und auch der anweisende Schulleiter hat sich dazu im Zweifelsfall keine Gedanken gemacht, weil er davon ausgeht, dass andere sich seinen Kopf zerbrechen.


    Was das Geld anbetrifft, könnte das ohnehin schwierig werden, wenn die Schule nicht über ein Verwahrkonto verfügt, über das das Geld gesammelt und weitergeleitet wird.


    Auch darüber sollte sich ein SL Gedanken machen, bevor eine Dienstanweisung zu fahren schreibt.

    Wenn morgen jemand total unreflektiert mir sagt, ich solle erst ab 12 Punkte eine 3 geben, dann ziehe ich nur noch halbe Punkte ab, wo ich zur Zeit volle abziehe. Umgekehrt nach unten.
    Es steht ja nirgendwo im Gesetz, wieviele Punkte ich für "le pére"(alternativ "la père", "le péré", oder "le vater"...) statt "le père" zu verteilen habe.

    Eben. Da endet dann die Objektivierbarkeit. Insofern bin ich auch nicht böse, dass bei uns keine Fachkonferenzen oder so irgendwelche Notenschlüssel beschlossen haben.

    Bereich 4 minus

    Da weiß ich schon gar nicht, was das sein soll. Entweder etwas reicht aus (4) oder nicht (5). Zumindest außerhalb der gymnasialen Oberstufe. Das ist "schwach ausreichend" (04 Punkte) tatsächlich nicht mehr ausreichend. In anderen Bereichen könnte 4- aber als "reicht ja doch noch irgendwie" verstanden werden.


    Was soll denn jemand, der das liebe lange Jahr Vierminussen gechrieben hat, auf dem Zeugnis bekommen, wenn auch seine sonstigen Leistungen in dem Bereich liegen? Nee, dann gebe ich lieber gleich Fünfen, dann hat man Klarheit.


    Im Übrigen kann man über 'ne vier für 50% auch mal nachdenken. Wer nur die Hälfte richitg hat, hat die andere Hälfte falsch. Reicht das noch? Allerdings gäbe es wohl einiges Getöse, wenn ein einzelner Lehrer die Grenze auf zwei Drittel setzt.

    Dann bin ich mal darauf gespannt was du benutzen willst.

    Wer? Ich? Ich will gar nichts benutzen. Das muss schon der entscheiden, der weiß, was er ausdrücken möchte.



    Da es sich um Korrelationen handelt

    Vielleicht schreibt man einfach das?

    fällt der Folgepfeil auch weg

    Die Regel "Das Gleichzeichen kann dann verwendet werden, wenn der Folgepfeil nicht passt." will mir nicht behagen.

    ich da oben auch keine mathematische Gleichung sehe

    Eben. Ich halte nichts von der Verwendung mathematischer (Pseudo)-Schreibweisen außerhalb mathematischer Kontexte. Die deutsche Sprache ist erstaunlich ausdrucksstark.


    Also ich meine, wir sollten uns an ein paar Einzelbeispielen abarbeiten. Bei denen war höchstens einer von uns dabei. Wir wissen nur, was dieser uns berichtet, nicht mehr. So können wir die Situation überhaupt nicht beurteilen.


    Das ist 'ne gute Grundlage für Diskussion. So komme ich dann zu dem Ergebnis, dass die besten Lehrer nie Lehrer wurden, weil sie vorher (von blöden Prüfern natürlich) totgeprüft wurden.

    Manchmal hat man einfach auch Pech!

    Ja, kann passieren. Der implizierte Eindruck, dass universitäre Prüfungen generell Lotterien sind, in denen die einen nur mit Glück bestehen und an denen die anderen nur wegen Pech scheitern, möchte ich aber zurückweisen. Bei aller Kritik, die man an Prüfern und Prüfungsverfahren anbringen kann, fallen eben einfach auch Leute durch, die's nicht drauf haben.


    Wenn hier jemand auftritt, der durchgefallen ist, weiß man nicht warum. Er selbst sollte es aber wissen oder herausfinden. Deshalb war die Anmerkung, dass jemand der sich fachlich schwer tut, doch nochmal prüfen sollte, ob er in dem Fach richtig ist, mehr als angebracht. Vorschnell alles auf Pech oder schlechten Tag schieben, um dann in die nächste Sckgasse zu rennen, bringt's doch auch nicht.

    Nun ja, aber wenn du halt bei einer Teilprüfung endgültig durchfällst, war es das halt auch... Da ist es dann vollkommen egal ob in den anderen Fächern eine 1 drinnen steht...

    Und nu? Soll es denn lieber ohne Prüfung ablaufen und es haben alles bestanden, die meinen, dass sie das eigentlich können?


    Wenn man zu einem Studium antritt, weiß, dass (am Ende) eine Prüfung über den formalen Erfolg entscheidet. Man kennt die Prüfungsordnung und weiß, worauf man sich einzustellen hat. Und selbst wenn "man" einen schlechten Tag hatte, so hatte doch "man" einen schlechten Tag. Und nicht etwas der Prüfer oder der Mann, der im Fernsehen das Wetter ansagt.


    Endgültig durchzufallen, heißt doch aber, dass man in mehreren Versuchen gescheitert ist, dass "man" also wiederholt "schlechte Tage" hatte. Das soll ein Beweis dafür sein, dass man mit den studierten Inhalten auf du und du steht?


    Natürlich bedeutet eine Prüfugn auch immer, mit dem Verfahren und den Umständen klar zu kommen, den Stress im Griff zu haben und auf den Punkt gelernt zu haben. Ja, so gehen Prüfungen. Vorschläge für Alternativen?

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