Beiträge von O. Meier

    Indem man zusammen mit den anderen zwei der SL nachgibt und diese dann den Vierer aufs Zeugnis schreibt.

    D.h., der SL erwartet, dass ihm drei Leute schriftlich geben, dass sie bei ihrer ursprünglichen Entscheidung zu doof waren? Oder wollte man mal schauen, wo da die Grenzen zur Urkundenfälschung verlaufen und am Prottokoll etwas fuddeln?

    Wenn Klage erhoben wird, muss selbstverständlich eine Stellungnahme des Lehrers aktenkundig werden, in der die Bewertung ausführlich begründet wird. Wie soll das Verwaltungsgericht sonst ein Urteil fällen?

    Die Notenentscheidung ist im Prüfungsprotokoll begründet. Welche weitere Stellungnahme wird da erwartet? Meint das Verwaltungsgericht tatsächlich, dass vergessen wurde etwas Entscheidendes zu protokollieren?

    Wenn das nicht der Fall wäre - wollen wir wirklich einen Staat, in dem ein Verwaltungsentscheid im Zweifelsfall nicht begründet werden muss? "Das habe ich so entschieden, warum, das geht Sie nichts an?"

    In gewisser Weise ist das so. Wenn die SuS ihre Abiturergebnisse bekommen, bekommen sie diese ohne Begründung. Keine Klausureinsicht, keine Einsicht ins Protokoll, keine Erklärung oder Erläuterung. Finde ich übrigens nicht OK. Aber diese Unterlagen liegen vor und das Verwaltungsgericht kann sie jederzeit einsehen. Ich verstehe immer noch nicht, welche darüber hinausgehende Stellungnahme im Nachhinein da mehr Klarheit in die Sache bringen soll.

    Wie schafft man es 0 Punkte im mündlichen Reli-Abitur zu kassieren, ohne die Leistung zu verweigern? Der Fall ist mir bis heute ein Rätstel.

    Ungenügende Leistungen in mündlichen Prüfungen sind insgesamt selten. Warum es aber gerade in Religion weniger möglich sein sollte, als in anderen Fächern, sehe ich nicht.

    ...in so einen Fall frage ich mich allerdings, wieso der Schüler überhaupt am Religionsunterricht teilgenommen hat.
    Hab ich schließlich auch nicht - und Philosophie hat mir sehr gefallen...

    Vielleicht wurde eine solche Altenative nicht angeboten, der Schüler war noch nicht religionsmündig, er wurde gar nicht über die Möglichkeit der Abmedlung informiert oder sie wurde ihm wenig attraktiv gemacht.


    Beispiel: Ein Schüler an einem BK fragt seinen Religionslehrer, wie das mit der Abmeldung vom Religionsunterricht wäre, immerhin sei er kein Christ. Ja, sagte der Religionslehrer, der auch gleichzeitig Klassenlehrer war, das sei problemlos möglich und ja auch sein gutes Recht. Er wolle nur darauf hinweisen, dass der statt dessen angeboten Ethikuntrerricht auch von ihm abgehalten werde und spät läge, wenn die Klassenkameraden also schon längst zu Hause wären. Der Schüler könne sich da natürlich frei entscheiden. Alles klar?

    Der Prüfer hat aber nicht nachgegeben und bleib dabei, dass die Note der Prüfung korrekt ist.

    Was denn auch sonst. So eine Prüfung wird von einem dreiköpfigen Gremium abgenommen, die mehrheitöih oder einstimmig für diese Note votieren. Wie soll man das als Prüfer allein im Nachhinein abändern können?

    Ich würde auch eine mdl Zusatzprüfung über den Stoff des gesamten Halbjahres ansetzen. Bei so hohen Fehlzeiten ist das durchaus angebracht.

    Ja, bei entschuldigten Fehlzeiten. Dann muss man sich davon überzeugen, dass der Schüler die versäumte Inhalte nachgearbeitet hat. Bei unentschuldigten Fehlzeiten ist der Kater gekämt.

    Wäre eine Möglichkeit, wenn der Koordinator und die Eltern weiter nerven.

    Nee, eben genau dann nicht. Die Nachricht, man müsse nur genug nerven, dann bekäme man ein Extrawurst, wollte ich nicht aussenden.

    Allerdings würde ich MIR auch nicht den Stress machen, auf 0 Punkte zu bestehen.

    Inwiefern das Stress ist, hängt auch ein wenig von einem selbst ab. Ein wenig Robustheit gegenüber dem Generve gehört schon dazu. Ohne dass ich Zahlen dazu habe, werden nach meinen Geschmack zu viele Schüler weiter gereicht, weil jemand "den Stress" vermeiden möchte. Mit dem Schüler reicht man aber auch die Probleme weiter. Dann wird er in der nächsten Institution rumschlumpfen und seine Leistungen durch Diskussionen ersetzen wollen. Dass man das Problem los ist, heißt nicht, das es gelöst ist.


    Und noch eine Anmerkung zur ach so gefährdeten "Zukunft" des armen Bürschchens. Wir generieren an der Schule weder Ausbildungs- noch Studienplätze oder sonstige Arbeitsstellen. Den Platz, den der stressfrei Durchgereichte dann einnimmt, bekommt ein anderer nicht. Man muss auch denjenigen, die ihre Leistungen redlich erbracht haben, gerecht werden. Die haben auch eine Zukunft, aber vielleicht keine Eltern, die genug Zeit haben, ihren Sohn durchs Abitur zu nerven.


    Ich war beim Unterricht nicht dabei, ich weiß nicht, was der Mensch kann oder geleistet hat. Ich habe auch keine Ahnung von der Bewertung von Fremdsprachen. Wie in allen anderen Fällen gehe ich also davon aus, dass der TE sich etwas bei der Benotung gedacht hat. Dazu hat er sich sogar schon etwas geschrieben. Ich finde das nachvollziehbar. Sollten Eltern und "Koordinator" nicht irgendwelche Aspekte vorbringen, die bisher übersehen worden sind, gibt es keinen Grund, von der Benotung abzuweichen. "Wir wollen was anderes" ist allerdings kein relevanter Aspekt.

    Eltern. Sie sahen es nicht ein

    Das haben sie umsonst.


    ch würde dem Kind seine Zukunft verbauen, weil er dann die 12 wiederholen müsste.

    Ich meine, du machst das Gegenteil. Ist der Schüler volljährig? Dann gibt es schon keinen Grund, sich mit den Eltern zu unterhalten. Falls nicht, hätten die Eltern durchaus auch die Verantwortung dafür, dass das Kind zur Schule kommt, die Atteste rechtzeitig bringt etc. Vielleicht erklärst du ihnen das mal im Bezug auf die Zuknft des lieben Kleinen.


    Im Übrigen blickt eine Note immer in die Vergangenheit, sie beschreibt die erbrachten Leistungen. Der Verweis auf die Zukunft ist also für die Note irrelevant.

    Letztendlich fragte mich der Koordinator, ob ich mit einem Punkt leben könne.

    "Nein, kann ich nicht."


    Darf ich als Lehrkraft eigentlich entscheiden, ab welcher Fehlquote ich 00 Punkte vergeben kann? Bei uns gibt es diesbezüglich keine Regelung. Das Gesetz ist auch sehr schwammig

    AFAIR ist es in NRW so geregelt, dass unentschuldigte Fehlzeiten als ungenügende Leistungen in den entsprechenden Stunden gewertet werden. Ist das in Niedersachsen explizit untersagt?


    Wie würden denn die Verwaltungsgerichte entscheiden?

    Zwei Juristen, drei Meinungen. Seh' zu, dass du deine Benotung sachgerecht dokumentiert hast. Das legst du vor, wenn ein Verwaltungsgericht etwas sehen möchte. Lass' dir keine Schere in den Kopf einpflanzen, nur weil jemand mit dem Gericht "droht". Vor einem Verwaltungsgericht gibt es keine Angeklagten, insbesondere ist der Lehrer keiner. Es wird nur geprüft, ob alles formal korrekt abgelaufen ist.


    Letztendlch geht es bei der Frage "mangelhaft" oder "ungenügend" darum, ob die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können oder nicht. Du meinst, dass nicht, und hast das auch begründet. Dann bliebe ich dabei.

    Die Crux bei der Sache ist doch, dass man den echten Kranken gerecht werden möchte, so dass die eine Chance haben, ihre Leistung zu zeigen, ohne sich von den Schlümpfen, die sich um eine Leistungsbewertung 'rumdrücken wollen, auf der Nase herumtanzen zu lassen. Immer wenn man für die letzteren die Kästchen enger macht, wird auch für die ersteren die Luft dünner. Analog für schleifende Zügel.


    Da sind die Entscheidungen nicht immer einfach zu treffen. Um so weniger kann ich es verstehen (um mal aufs Ausgangsthema zurückzukommen), wenn jemand in einem so eindeutigen Fall die Angelegenheit noch unnötig verkomplizieren möchte.


    Wir haben in einer Abteiling übrigens auch einen Samstag-Nachschreibetermin. Der hat nicht nur eine gewisse abschreckende Wirkung. Ich stelle umgekehrt durchaus fest, dass es nicht wenigen Schülern trotz den Umstandes, extra dafür in die Schule kommen zu müssen, recht ist, in Ruhe nachschreiben zu können und nicht noch irgendwann nachmittags eine Klausur rangehängt zu bekommen. Gerade bei langen Klausuren wird das nämlich ein abendfüllendes Programm.


    Letztendlich löst das aber auch nicht die Problematik, dass immer mehr bei Klausuren
    gefehlt und der Nachschreiberummel immer mehr Zeit in Anspruch nimmt.
    Es ist nur ein Detail, das hoffentlich etwas beiträgt.

    Bei den nicht rückwirkend geltenden Attesten wäre ich auch sehr vorsichtig mit der Ablehnung. Keiner von uns ist Mediziner. Auch wenn es natürlich Ärzte gibt, die als Doc Holiday bekannt sind, maße ich mir nicht an, gesundheitliche Probleme von Schülern zu beurteilen.

    Es geht auch nicht darum, den Inhalt des Attest anzuzweifeln. Dazu fehlt uns in der Tat die fachliche Grundlage. Wir können aber durchaus Vorgaben zum Verfahren machen, die da z.B. lauten können, bei Krankheit bei Klausur am gleichen Tag zum Arzt.



    Achso und rückwirkend krankzumelden weigert sich unsere Kinderärztin strikt. Sie sagte, sie mache sich strafbar

    Wie soll diese Straftat denn heißen? Bzw. in welchem StGB-Paragraphen möchte die geregelt sein? Scheint mir auch eher juristisches Halbwissen zu sein.

    Dem Plattyplus hat ein Schüler eine Minute vor der Klassenarbeit ins Waschbecken gek...

    Ein Attest braucht's bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Schülers. Die sind beim Fehlen bei einer Klausur zwar grundsätzlich gegeben, dürfte jedoch durch die beschriebenen Indizien ausgeräumt worden sein.



    Ich will den jetzt nachschreiben lassen, aber meine Kollegen nölen rum, ich solle die Arbeit mit der Note 6 werten.

    Lass' sie nölen, das haben sie umsonst. Du vergibst deine Noten. Da kann man gerne eine Rat einholen, unterm Strich aber entscheidest du.



    Habe mich bisweilen auf die Position zurückgezogen: "Wenn ich ihn nach Hause schicke, hat er sein Fehlen bei der Klassenarbeit nicht zu vertreten. Entsprechend stellt sich die Frage nach einem Attest gar nicht, eben weil ich ihn weggeschickt habe."

    Klingt gut.

    Oder muß ich ihm rein rechtlich jetzt doch die 6 reinhauen?

    Nö.

    Würde das bedeuten, dass der Chef auch „nö“ sagen kann??

    Kann er, wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen. Unterm Strich muss er abwägen, was wichtiger ist. Welcher Vertretungsunterricht aber sollte so wichtgi sein, dass man bleibende Schäden riskiert. Nö, das wollte ich als SL nicht auf meine kleine Kappe nehmen.


    Krabappel, danke für's Raussuchen.

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