Beiträge von O. Meier

    Ich glaube mittlerweile eher daran, dass das politisch so gewollt ist.

    Das glaube ich auch. Die Unverschämtheit der politischen Entscheidungsträgerinnen, dabei die rechtsstaatliche Ordnung zu missachten, ist schon erstaunlich. Gegen derartiges Verhalten kommt man mit Buckelei und Duckmäuserei nicht an. Da hilft ächt nur Sturheit.

    Wenn jemand auf die Erstattung aller Kosten besteht, bekommt er diese auch auf Kosten der anderen, die noch weniger aus dem Topf bekommen.

    Irgendwo ist dann auch mal Schluss. Ich verlange von niemanden, zu verzichten. Im Gegenteil, ich rate davon ab. Ich erkläre sogar, dass ich das für dumm halte. Dann möchte ich mir aber hinterher nicht auch noch das Geheule anhören, man hätte aufgrund des Verzichts zu wenig zurückbekommen. Darum geht es beim Verzicht, man verzichtet.


    Warum schlagen die Fahrgeilen nicht ein etwas offeneres Fahrtenkonzept vor, das nur wenige Fahrten fordert, aber viele ermöglicht? Dann können die ihren Fetisch ausleben und es wäre dafür genug Geld da.


    Was ist dran an dieser Fahrerei, dass bei manchen Leuten vollständig der Verstand aussetzt?


    Bislang haben noch alle brav verzichtet.

    Selbst schuld.

    Grandios:


    Zitat

    Hingegen wurde die langjährige Verwaltungspraxis, bei der Genehmigung von Schulfahrten Verzichtserklärungen formularmäßig und damit systematisch abzufragen als unzulässige Rechtsausübung des Dienstherrn bewertet.

    Ein Musterformular für eine Verzichtserklärung finden Sie hier.

    "Ein Formular darf es nicht geben, deshalb hier ein Formular."


    Was ich auch spannend finde, es wird dort der Absatz 8 des §3 zitiert. Wenn ich online nach dem Reisekostengesetz recherchiere, finde ich nur 5 Absätze.


    Wie auch immer. Der Trick ist einfach. Nichts derartiges unterschreiben.

    Das ist schlichtweg unverschämt und ich kann nur jeder LK raten, sich auf solche Begehrlichkeiten des Arbeitgebers nicht einzulassen.

    Eben. Am Ende hilft nur Sturheit.


    Wenn der Verzicht tatsächlich von der Lehrerin ausgeht, könnte man ja noch überlegen, wie man's macht. Wenn aber ein Verzicht eingefordert wird, ist man genau bei dem, was das Urteil als Arschnummer kennzeichnet. Verständnis habe ich für beides nicht.

    Genau. War schon immer so.

    Wenn sich die SL darauf berufen möchte, wenn das Geld man nicht reicht, wünsche ich ihr viel Spaß.


    Aber nochmal:


    Edit:

    Weil hier, Absatz 2.1.:

    "Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulfahrten im Rahmen der der Schule für die Erstattung der Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel..."


    steht ja ebenfalls nicht, dass Lehrkräfte nicht selber zahlen dürfen.

    Das muss da nicht stehen. Da steht auch nicht, dass man keine Bank überfallen darf, um die Finanzierung sicher zu stellen. Die "zur Verfügung stehenden Mittel" sind eben die, die das Land dafür eingeplant hat. Das finde ich ausreichend eindeutig. IANAL.


    Aber weiter, selbst wenn man meint, man dürfe noch andere Quellen anzapfen:


    Das ergibt sich mMn nur aus den entsprechenden Gerichtsurteilen?

    Nicht nur, sondern auch. In Folge der Gerichtsurteile kann der Verzicht nicht rechtsverbindlich erklärt werden. Somit kann die Schulleiterin eben nicht davon ausgehen, dass die Lehrerinnen eine Teil der Kosten übernehmen. Ein erklärter Verzicht ist rechliche Luft und sind eben keine zur Verfügung stehenden Mittel.


    Wenn ich fahren wollte, ginge ich wie folgt vor: Fahrtantrag stellen, unbedingt den Antrag für die eigenen Dienstreise unter vollständiger Kostenaufstellung einreichen. Wird beides genehmigt, wird auch gefahren. Sonst nicht. Danach Erstattung beantragen.


    Wenn die Fahrt nicht genehmigt wird, fahre ich nicht.


    Das ist die Rechtslage und die einzig mögliche Vorgehensweise.

    Mir ist noch nicht ganz klar: angenommen, die SL genehmigt eine Kursfahrt auf der Basis, dass alle teilnehmenden Kolleginnen stillschweigend davon ausgehen, von 400€ nur 200€ zurückzubekommen, inwiefern ist das dann rechtlich unzulässig?

    Weil damit die Finanzierung nicht gesichert wäre. Das wäre sie nur, wenn das Geld im Fahrtenbudget wirklich vorhanden ist. "Vielleicht wollen nicht alle ihr Geld zurück." ist eine Hoffnung, keine Finanzierung.


    Aber noch besser: du musst dir diesen Kopf nicht zerbrechen. Das ist der der Schulleiterin. Wenn sie dir die Fahrt genehmigt, gehst du davon aus, dass das Geld da ist und du es erstattet bekommst.


    Mehr Argumentation brauchst du nicht, erst recht keine Struktur.


    Bei uns wird das o.a. Zitat eben im Rahmen der freiwilligkeit bejat (also das ganze ist finanziert, weil die Kolleginnen ja nur 200€ kosten).

    Das verstehe ich nicht ganz. Erklären die Kolleginnen den Verzicht? Wird er eingefordert? Oder wird einfach danach verfahren, als wäre er erklärt worden, ohne dass das irgendwo steht?


    Aber nochmal: das ist das Problem der Schulleiterin. Hast du eine genehmigte Fahrt, so hast du auch einen Anspruch auf Erstattung gemäß Reisekostenverordnung. Fehlt Geld dafür, ist das ein Fehler der Schulleiterin.

    nur damit die geliebten Klassenfahrten im gewohnten Umfang stattfinden können.

    Da allein habe ich schon kein Verständnis für. Neben den Schranken des Budget gibt es noch andere Gründe, den Fahrtenumfang nicht beliebig auszudehnen.


    Da wäre der Unterricht, der ausfällt oder vertreten werden muss. Und das Portemonnaie der Eltern, dass nur endliches Volumen hat.


    Es ist ein Grundübel dieses Berufsstandes, dass viele Kollegen eine absurde Ehrfurcht vor Hierarchien zeigen und Rechte nicht einfordern oder Misstände nicht benennen. Dabei wird einem faktisch selten ein Strick daraus gedreht, wenn man das sachlich, freundlich und konstruktiv tut.

    Eben. Und deshalb meine dringende Bitte an die, die es besser wissen: Seid Vorbilder. Handelt im Rahmen der Gesetzeslage und fordert das auch ein. Lasst euch nicht nötigen, mobben oder sonstwie verarschen. Fahrt zu den Bedingungen, zu denen euch die Dienstherrin fahren lassen. Sonst nicht.

    Die Kolleg*innen erzählen das jetzt, aber sie haben den Satz ja selbst "freiwillig" reingeschrieben.

    Wenn ich höre, wie das bei euch läuft, dann klingt das weit weg von „freiwillig“.


    Das zitierte Urteil sagt ja nun genau, dass die Genehmigung der Fahrt vom Verzicht abhängig zu machen, der Fürsorge der Dienstherrin widerspricht. Das lässt sich nunmehr dadurch realisieren, dass eben der Verzicht nicht wirksam ist. Somit muss man nicht darüber entscheiden, ob die Freiwilligkeit tatsächlich gegeben oder vorgetäuscht ist.


    Das ist so eindeutig, dass man als Schulleiterin nicht richtig gut beraten ist, dagegen zu verstoßen.

    In NRW ist das alles klar geregelt. Damit die SL eine Fahrt genehmigen kann bedarf es zweier Voraussetzungen.


    a. entspricht dem Fahrtkonzept der Schule


    2. die Kosten sind gedeckt.


    Wenn die SL etwas anderes genehmigt, macht sie einen Fehler.


    Man kann nicht wirksam auf die Kostenerstattung verzichten. D. h. die Kolleginnen, die den entsprechenden Passus aufgeschrieben haben, haben trotzdem Anspruch auf die volle Erstattung. Da man der SL ordentlich vorn Koffer scheißen. Und wenn die anfängt Druck zu machen, sollte man das auch tun.


    Einiges, das ich hier lese, bewegt dich ja schon im strafbewehrten Bereich. Da ist ein erhobener Zeigefinger der Schulaufsicht vielleicht nicht völlig falsch.


    Konkret fährt man halt nicht, wenn man die Fahrt nicht genehmigt bekommt. Irgendwelche Weisungen, auf etwas zu verzichten, sollte man remonstrieren.

    Ich finde, dass du bereits durch deine Kommentare hier Druck aufbaust. Ein bisschen private Geräte hier, ein bisschen privates Konto da...

    Ich halte es für unmöglich, als Vorgesetze den Untergebenen einen völlig neutralen Vorschlag zu unterbreiten. Die Untergebene wird immer auch wahrnehmen, dass die Vorgesetze eben möchte, dass man etwas tut (oder lässt).


    Dessen sollte man sich als Vorgesetze bewusst sein.

    Was ist der Unterschied zwischen der Genehmigung einer Veröffentlichung auf Insta (nicht deutsche Server, oder?) und meinem / einem persönlichen Handy?

    Letztendlich kommt es darauf an, zu was die Zustimmung gegeben wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ihr auf dem entsprechenden Formblatt „Speicherung auf den privaten Handy der Lehrerinnen“ stehen habt.


    Was Fotos von schulischen Veranstaltungen in „sozialen“ Medien zu suchen haben, erschließt sich mir allerdings auch nicht.


    Ich fahre bald auf Fahrt und werde definitiv keine große Kamera mitnehmen

    Wozu auch. Ich habe noch nie auf Klassenfahrten fotographiert.

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