Genau. War schon immer so.
Wenn sich die SL darauf berufen möchte, wenn das Geld man nicht reicht, wünsche ich ihr viel Spaß.
Aber nochmal:
Edit:
Weil hier, Absatz 2.1.:
"Die Schulen entscheiden über die Durchführung von Schulfahrten im Rahmen der der Schule für die Erstattung der Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung stehenden Mittel..."
steht ja ebenfalls nicht, dass Lehrkräfte nicht selber zahlen dürfen.
Das muss da nicht stehen. Da steht auch nicht, dass man keine Bank überfallen darf, um die Finanzierung sicher zu stellen. Die "zur Verfügung stehenden Mittel" sind eben die, die das Land dafür eingeplant hat. Das finde ich ausreichend eindeutig. IANAL.
Aber weiter, selbst wenn man meint, man dürfe noch andere Quellen anzapfen:
Das ergibt sich mMn nur aus den entsprechenden Gerichtsurteilen?
Nicht nur, sondern auch. In Folge der Gerichtsurteile kann der Verzicht nicht rechtsverbindlich erklärt werden. Somit kann die Schulleiterin eben nicht davon ausgehen, dass die Lehrerinnen eine Teil der Kosten übernehmen. Ein erklärter Verzicht ist rechliche Luft und sind eben keine zur Verfügung stehenden Mittel.
Wenn ich fahren wollte, ginge ich wie folgt vor: Fahrtantrag stellen, unbedingt den Antrag für die eigenen Dienstreise unter vollständiger Kostenaufstellung einreichen. Wird beides genehmigt, wird auch gefahren. Sonst nicht. Danach Erstattung beantragen.
Wenn die Fahrt nicht genehmigt wird, fahre ich nicht.
Das ist die Rechtslage und die einzig mögliche Vorgehensweise.