Beiträge von Kiggie

    Nein, bei mir gab es nur ein Feld zur erwarteten Höhe der Vergütung. Da das in der Kneipe nicht immens hoch war, gab es keine Infos dahingehend. In NRW musst du aber Angaben (unaufgefordert) am Ende des Kalenderjahres über deine Einkünfte machen.
    Ob es bei höheren Einkünften da Probleme gibt weiß ich nicht.


    Ich kenne aber das Beamtengesetz in BaWü nicht, oder welches Gesetz dann für dich gilt.

    Also ich kann es nur aus NRW Sicht schildern, für andere Bundesländer sollte es mit google aber auch zu finden sein.


    - du musst dir die Nebentätigkeit beim Land genehmigen lassen, solange darfst du nichts machen,
    - wenn deine Leistungen nachlassen, darf dir die Nebentätigkeit jederzeit untersagt werden
    - die Tätigkeit darf in keinem Interessenkonflikt stehen
    - zeitlich steht das Ref immer im Vordergrund, also Arbeit höchstens zu Zeiten, wo keine Schule (Schulveranstaltungen) sind.


    In NRW sind die Stunden auf circa 8 pro Woche limitiert, die man arbeiten darf.


    Ich hatte eine Nebentätigkeit als Kellnerin, habe sie aber nach der Hälfte der Zeit aufgegeben, ich war schon so am Ende.
    Ich würde also schauen, dass ich auch so finanziell abgesichert bin. Bevor man in so einem Fall vor dem Nichts steht.


    VG
    Kirsten

    Ich bin im Ref in Düsseldorf, obwohl mein Seminar in Duisburg ist (BK).
    Ich wollte gerne an die Schule und der SL hat sich auch dafür stark gemacht.
    Und meine Fächerkombi ist auch etwas speziell. Dadurch, dass BK aber aktuell eh mit 4 Seminaren durchwechselt ist das da etwas offener gestaltet.


    Vorher mit den beteiligten sprechen (habe ich gemacht) hilft aber in jedem Fall.

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