Also ich kann es nur aus NRW Sicht schildern, für andere Bundesländer sollte es mit google aber auch zu finden sein.
- du musst dir die Nebentätigkeit beim Land genehmigen lassen, solange darfst du nichts machen,
- wenn deine Leistungen nachlassen, darf dir die Nebentätigkeit jederzeit untersagt werden
- die Tätigkeit darf in keinem Interessenkonflikt stehen
- zeitlich steht das Ref immer im Vordergrund, also Arbeit höchstens zu Zeiten, wo keine Schule (Schulveranstaltungen) sind.
In NRW sind die Stunden auf circa 8 pro Woche limitiert, die man arbeiten darf.
Ich hatte eine Nebentätigkeit als Kellnerin, habe sie aber nach der Hälfte der Zeit aufgegeben, ich war schon so am Ende.
Ich würde also schauen, dass ich auch so finanziell abgesichert bin. Bevor man in so einem Fall vor dem Nichts steht.
VG
Kirsten