die Ausbildung ist keine Voraussetzung, sondern wird entsprechend anerkannt, soweit ich weiß. (und wenn überhaupt: viele Ausbildungen können doch verkürzt werden, wenn man das Abitur hat, oder?)
Wir sind also bei 7,5 vs. 11.
Ausbildung nicht, aber 52 Wochen, also 1 Jahr fachpraktische Tätigkeit. Die muss man in der Gesamt-Ausbildungszeit fürs BK schon drauf rechnen.
Meine Ausbildung konnte ich von 3,5 auf 3 Jahre verkürzen, aber nicht wegen Abitur, sondern wegen Leistungen.
Nur um das gerade zu rücken.
Ansonsten würde ich mich nicht mit angehenden Ärzt(inn)en vergleichen wollen. Aber eben auch nicht mit Pflegepersonal vom Ausbildungsweg her.