Beiträge von Mars28

    Es geht nicht darum, dass bei einer Zeugnisnote eine Zwischennote erteilt wird.


    Interessant ist es vielmehr, ob Klassenarbeiten mit Zwischennoten angegeben und gewertet werden können. Das scheint über den Umweg Schulvorstand - GK möglich zu sein.
    Und eine solche Zwischennote kann sich ja durchaus auf die Jahresendnote auswirken.


    Und selbstverständlich berechne ich eine Note. Ich erteile mündliche, schriftliche und fachspezifische Noten, die ich dann nach einem vorher festgelegten Schlüssel zu einer Gesamtnote zusammenfasse. Das kann ich Schülern und Eltern transparent darlegen, wenn diese es wünschen. Dass dann im Einzelfall pädagogische Überlegungen eine Rolle spielen können, die Note zu verändern (das Kind erhält keine 5 auf dem Zeugnis, weil dadurch die Versetzung nicht zustande käme und dem schulmüden Kind in Klasse 8 eine Wiederholung nicht gut täte etc.) ist klar.


    Schwieriger wird es dann aber bei Abschlussjahrgängen, z.B. der 10. Realschulklasse. Hier wird unkreativ und unpädagogisch gerechnet (was natürlich nicht heißt, dass ich mündliche Noten "anpassen" könnte). Spätestens jetzt halte ich eine einheitliche Vorgehensweise bei Zwischennoten in Klassenarbeiten im Kollegium, weg vom "Jeder macht sein Ding, wird schon irgendwie passen", für erstrebenswert.

    Besten Dank für den Hinweis!


    Also habe ich einfach nur den Punkt 2.8 (Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen) als für alle allgemein bildenden Schulen übersehen und dieser kann entsprechend auch auf die Oberschule angewendet werden, so dass der Schulvorstand Zwischennoten beschließen kann?


    Und ich habe richtig verstanden, dass beschlossene Zwischennoten dann von der einzelnen Lehrkraft im Rahmen des eingeräumten Entscheidungsspielraumes ausgestaltet werden? D.h. Frau Müller entscheidet für sich, Arbeiten mit 3+, 2- usw. zu kennzeichnen und dieses dann bei ihrer Zeugnisnotenberechnung mit 2,7 und 2,3 zu berechnen. Herr Meier entscheidet sich gegen Zwischennoten und bleibt bei 1-6. Frau Schmidt findet Zwischennoten auch gut, wertet diese aber mit 2,6 (für eine 3+) und 2,4 (für eine 2-). Das wäre möglich? :/

    Hallo zusammen,


    ich unterrichte an einer Oberschule in Niedersachsen und bin dort auch PR.
    Es geht um die Frage, ob Zwischennoten bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten im Rahmen der erweiterten Befugnisse einer Eigenverantwortlichen Schule vom Schulvorstand beschlossen werden können?


    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass gilt: „Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind die fürZeugnisse geltenden Vorschriften über Notenbezeichnungen und über das Verbotvon Zwischennoten entsprechend anzuwenden (…)“


    Im Runderlass "Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen RdErl. d. MK v. 13. 11. 2013 - 31-80 009" steht, dass Nummer 7.5 und 7.6 (Lernkontrollen) aus "Die Arbeit an der Oberschule" geändert werden dürfen. Diese beziehen sich doch aber nicht auf die Benotung, sondern vielmehr auf die Zahl der Klassenarbeiten und Ersatzleistungen.
    Dennoch lese ich bei der Internetrecherche, dass so etwas durchaus beschlossen werden darf.


    Habe ich etwas übersehen? Und wenn ja, kann mir jemand bitte einen entsprechenden Link schicken.


    Besten Dank!

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