Berufsschule93,
vielen Dank für den Hinweis! Goldwert und genau das, wonach ich gesucht habe!
Historiker
Beiträge von Historiker
-
-
Es gibt in Bayern auch die Möglichkeit, als unbefrister nicht verbeamteter Angestellter Lehrer, die Bezeichnung StR i.BV zu führen wenn man das will. Das heißt dann Studienrat im Beschäftigungsverhältnis (=nicht verbeamtet aber unbefristet angestellt).
Das klingt so, als würde man es sich aussuchen können. Hm...vielen Dank, auch wenn ich denke, es gibt klarere Regeln dafür. Hm..Wer weiß dazu mehr?
-
Hallo Kollegen,
in unserem Studienseminar (GYM, Bayern) rätseln wir nun schon länger, welche Amtsbezeichnung man als nicht verbeamteter Lehrer nach dem Ref führen darf/kann/muss. Als Studienrat/-rätin werden wir ja wohl nicht arbeiten können, dies ist dem verbeamteten Lehrern vorbehalten. Aber wie heißt es nun dann? StR im Beschäftigungsverhältnis (bei einer unbefristeten Stelle), oder ist das wieder was anderes? Und was sagt die Bezeichnung LAss aus? Heißt das Lehramtsassessor und wird für befristete, nicht verbeamtete Lehrer verwendet?
Wir sind ein wenig planlos und hoffen auf kundige Antworten!
Vielen Dank im Voraus
Die Historiker
Werbung